Die praktische Fahrausbildung in den A-Klassen wird seit jeher abgestuft durchgeführt: Nach den Grundfahraufgaben im Schonraum geht es je nach Talent in den realen Straßenverkehr, wo die verschiedensten Fahraufgaben zu bewältigen sind.
Mit zunehmender Frühlingssonne wächst so langsam der Druck auf die Reaktivierung des öffentlichen Lebens und z. B. auch eine Wiederöffnung der Fahrschulen.
In einigen Bundesländern nehmen Fahrschulen ihre Arbeit unter besonderen Auflagen bereits wieder auf, andere Länder bereiten eine schrittweise Öffnung der Fahrschulen vor.
Zu den weniger problematischen Bereichen zählt dabei offenbar die Ausbildung in den Zweiradklassen.
Denn eine wichtige Grundvoraussetzung für den achtsamen Umgang erfüllt sie wie von selbst: In der praktischen Ausbildung und Prüfung bietet sie ausreichend Abstand zwischen den teilnehmenden Personen.
Zumindest ist der gegenseitige Schutz verhältnismäßig leicht einzuhalten.
Sei es, wenn Lehrende Ihre Lernenden zunächst im Umgang mit der Maschine vertraut machen - und zwar vornehmlich an der frischen Luft, sei es, wenn sie bei Übungsfahrten im gebührenden Abstand hintereinander her fahren.
Sowohl von den Unterrichtenden als auch von den Prüfenden sind die Lernenden während der Fahrten jedenfalls räumlich deutlich getrennt.
Damit sie dabei aber nicht völlig außer Kontrolle geraten, müssen ihre Ausbilder und Ausbilderinnen akustisch immer direkt vor Ort bzw. „im Ohr“ sein.
Glasklare und zuverlässige Verständigung ist eine wesentliche Voraussetzung für eine sichere Ausbildung und Prüfung im Straßenverkehr.
Wichtige Voraussetzungen für Funkanlagen
Aber Vorsicht: Nicht jedes Funkgerät erfüllt noch die aktuellen Voraussetzungen.
Spätestens am 1. Juli 2020 endet die in der StVO vorgesehene Übergangsfrist für Handfunkgeräte!
Sie sind in der aktuellen Fassung des Paragrafen 23 StVO nicht mehr erlaubt.
Zulässig sind dann auch im Fahrschulfahrzeug nur noch Kommunikations-Geräte, die weder aufgenommen noch gehalten und z. B. DEGENER Fahrschul-Funk-Sets inklusive Fahrlehrer-Headset zur „freihändigen“ Bedienung erfüllen nicht nur die Ansprüche des Straßenverkehrsordnung, ihre modernste Funktechnik sorgt zudem für eine optimale Sprachübertragung auch über größere Distanzen (s.u.).
Ein weiterer Vorteil in der aktuellen Zeit ergibt sich aus den flexiblen Anschlussmöglichkeiten der aktuellen Modelle, gerade im Rahmen eines umfassenden Hygienekonzeptes: Je nach Ausführung erlauben die Anlagen den Schülern z. B. das Mitbringen eigener, privater Kopfhörer (Anschluss 3,5 mm Klinke).
Die „Hygienemaßnahmen zum Mitmachen“ betreffen übrigens auch die persönliche Ausstattung der Lernenden: Jeder/Jede trägt die eigene Motorradbekleidung.
Die ist für die Prüfung ohnehin Voraussetzung und sollte rechtzeitig vor der Ausbildung angeschafft und „eingetragen“ werden.
Professionelles Werkzeug für Fahrschul-Profis gibt es nicht im Lebensmittel-Discounter: Wir haben für Sie zwei exklusive Funkanlagen zusammengestellt, die optimal zu Ihrem Einsatzgebiet passen.
Beide selbstverständlich inklusive Fahrlehrer-Headset zur „freihändigen“, StVO-konformen Bedienung.
Für eine kristallklare Sprachübertragung ohne Nebengeräusche, mit extra-großer Reichweite bei langer Batterie-Lebensdauer.
Neueste Entwicklungen und Anpassungen
Das Verkehrsministerium hat dem Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. am 22.
Somit dürfen seit Anfang Juli 2022 die bei der Fahrausbildung und -prüfung gemäß § 5 Absatz 9 FahrschAusbO vorgeschriebenen Funkgeräte während der Fahrt nicht mehr in der Hand gehalten werden.
Wir bitten um Beachtung.
Verstöße sind mit 100 Euro Bußgeld und einem Punkt bedroht.
Es gibt Informationen aus dem BMDV, wonach die StVO angepasst werden soll und Funkgeräte möglicherweise vom Verbot des § 23 ausgenommen werden.
Hintergrund ist, dass für die dringend benötigten Geräte, z.B. in den Fahrzeugen der kommunalen Versorgungsbetriebe oder den Autobahnmeistereien, keine geeigneten Freisprecheinrichtungen zur Verfügung stehen.
Wenn jetzt noch das Wetter mitspielt, stehen für die Zweirad-Ausbildungen alle Zeichen auf „Super-GO“!
Denn die aktuelle Lage hat nicht nur einen Ausbildungsstau verursacht, sondern auch eine Menge neuer Zweirad-Interessenten auf den Weg in die Fahrschulen gebracht.
Standards und Bewertungskriterien
Um die Prüfungsfahrten noch zuverlässiger einheitlich zu bewerten, hat die Arbeitsgemeinschaft Technische Prüfstellen für den Kraftfahrzeugverkehr 21-TÜV | DEKRA arge tp 21 eigene Standards und Bewertungskriterien festgelegt: Die Fahraufgabenkataloge für alle Klassen dienen als Blaupause für das bundesweit einheitliche elektronische Prüfprotokoll (ePp), mit dem die Prüfenden die Fahrten seit Januar 2021 festhalten.
Bereits während der Prüfungsfahrt werden die Leistungen der Fahrenden bezüglich der Fahraufgaben und Beobachtungskategorien (Fahrkompetenzbereiche) anhand der festgelegten Bewertungskriterien aufgezeichnet.
Im DEGENER Fahraufgabenkatalog für Klasse A (inklusive A2, A1 und AM) haben wir für Sie alle Anforderungsstandards, Fahrkompetenzen und Bewertungskriterien auf eine Art zusammengefasst, die den Schwerpunkt auf Übersichtlichkeit der amtlichen Textfassung legt.
Für die Grundfahraufgaben ebenso wie für die Fahraufgaben während der praktischen Fahrerlaubnisprüfung.
Hier finden Sie sich schnell zurecht.
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