Ein Fahrzeug, das in Deutschland auf der Straße bewegt werden soll, muss zugelassen sein. Haben Sie sich also ein neues Motorrad zugelegt, benötigen Sie eine Zulassungsbescheinigung, die von der Zulassungsstelle ausgestellt wird. Hierfür sind nicht nur zahlreiche Dokumente nötig, der Vorgang verursacht auch Kosten bei der Zulassung von Pkw, Motorrad und Co.
Kosten bei der Neuzulassung eines Motorrads
Wenn Sie einen Neuwagen oder ein neues Motorrad in Betrieb nehmen, um ihn im Straßenverkehr zum Einsatz zu bringen, benötigen Sie eine ganze Menge Unterlagen. Diese sind vor der Anmeldung zusammenzutragen. Sind alle Unterlagen zusammengesammelt, geht es zur Zulassungsbehörde, deren Mitarbeiter das Motorrad zulassen.
Aus welchen Posten bestehen die Anmeldekosten bei der Neuzulassung? Es entstehen Kosten für die Bearbeitung (Verwaltungsgebühren), für die Nummernschilder und weitere Gebühren je nach Betriebserlaubnis. Die Kosten können sich alles in allem auf bis zu 170 Euro belaufen.
Wunschkennzeichen
Sie wollen für Ihr Auto oder Motorrad ein Wunschkennzeichen beantragen? Dann kommen zur Autoanmeldung und den Kosten noch weitere Ausgaben hinzu. Die Behörde verlangt in diesem Fall neben den Kfz-Zulassungsgebühren zusätzlich 10,20 Euro.
Online-Zulassung
Halter von Motorrädern und Autos haben die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug online beim Kraftfahrt-Bundesamt abzumelden. Alles, was es hierfür braucht, ist ein neuer Personalausweis und ein bestimmter Sicherheitscode. Letzteren entnehmen Sie der Stempelplakette bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I - dem Fahrzeugschein.
Ab sofort haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kfz online zuzulassen:
- Zulassung online starten
- Für die online Zulassung benötigen Sie:
- einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion
- ein Smartphone mit aktiver AusweisApp (kostenlos) oder ein Kartenlesegerät
- ein Konto der BundID
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
Sie können die KFZ Zulassung online mit den genannten elektronischen Bezahlfunktionen (Paypal, Kreditkarte) beantragen.
Die Stadt Mönchengladbach weist darauf hin, dass sich die Gebühren für Amtshandlungen in der Zulassungsstelle vor Ort und die Gebühren für die Abwicklung der Amtshandlungen über das internetbasierte Verfahren unterscheiden.
Kosten für die Ummeldung eines Motorrads
Wenn Sie ein Kfz ummelden müssen, welche Kosten kommen nun durch den reinen Vorgang auf Sie zu? Um wie viel Geld Sie erleichtert werden, ist abhängig von der jeweiligen Zulassungsstelle. Die Kosten für eine Kfz-Ummeldung mit Halterwechsel (mit auswärtigem Kennzeichen) belaufen sich auf knapp 29 Euro.
Es kann ein Verwarngeld dafür drohen, dass die Behörde nicht umgehend über den Umzug des Kraftfahrzeuges informiert wurde.
Kosten für die Abmeldung eines Motorrads
Irgendwann ist soweit: Die notwendigen Reparaturen werden mehr und immer teurer. Ein Fass ohne Boden. Auch in diesem Fall müssen Sie das Kfz abmelden. Hierdurch werden Kosten fällig. Melden Sie ein Kfz aus einem anderen Kreis ab, schlägt das mit ca. Übrigens: Auch, wenn Sie ein Kfz stilllegen, müssen Sie es abmelden.
Im Zuge dessen, sorgen die Sachbearbeiter in der Behörde dafür, dass das Kennzeichen ungültig gemacht wird, indem zum Beispiel die angebrachten Plaketten abmontiert werden.
Gebührenübersicht
Hier ist eine Übersicht der Gebühren für verschiedene Zulassungsvorgänge:
| Art | Gebühr |
|---|---|
| Neuzulassung eines Fahrzeugs | 30,00 € |
| Tageszulassung eines Fahrzeugs | 45,90 € |
| Umschreibung eines Fahrzeugs innerhalb des Landkreises und Kennzeichenmitnahme | 24,20 € |
| Umschreibung eines Fahrzeugs innerhalb des Landkreises und Zuteilung eines neuen Kennzeichen | 26,20 € |
| Wiederzulassung | 23,00 € |
| Wiederzulassung internetbasiert | 10,60 € |
| Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs innerhalb/außerhalb LB | 15,90 € |
| Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs internetbasiert | 2,10 € |
| Wunschkennzeichen | 10,20 € |
| Vorreservierung eines Kennzeichens | 2,60 € |
Wenn Sie ein Motorrad oder Auto anmelden, ummelden oder abmelden, entstehen Kosten. Diese fallen in der Regel jedoch nicht sehr hoch aus. Da es keine bundesweit einheitliche Gebührenordnung gibt.
Notwendige Unterlagen
Für die Zulassung eines Fahrzeuges benötigen Sie:
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- unterschriebenes SEPA Lastschriftmandat
- ggf. CoC-Dokument(e), bzw. EG-Übereinstimmungsbescheinigung(en) (Originalpapier(e) des Herstellers)
- ggf. Gutachten gemäß §13 EG-FGV/§21 StVZO
- ggf. Kaufvertrag / Rechnung (sofern für das Fahrzeug noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgefertigt wurde)
- Personalausweis / elektronischer Aufenthaltstitel, alternativ: Reisepass / ausländisches Ausweisdokument mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate)
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