Gedrosselte Motorräder für den A1-Führerschein

Der A1-Führerschein ist der Einstieg in die Motorradwelt und kann bereits mit 16 Jahren erworben werden. Er wird auch als 125ccm-Führerschein oder 125er Führerschein bezeichnet. Mit dem A1-Führerschein können Krafträder gefahren werden, deren Hubraum maximal 125 ccm und deren Motorleistung max. 11 kW beträgt. Außerdem dürfen auch bestimmte dreirädrige Kfz mit mehr als 50 ccm Hubraum gefahren werden.

Im A1-Führerschein ist außerdem die Klasse AM inkludiert.

Voraussetzungen für den A1-Führerschein

Um den A1-Führerschein zu erwerben, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs

Die theoretische Ausbildung besteht aus 12 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten, in denen Grundwissen vermittelt wird. Zusätzlich zu den normalen Übungsstunden kommen 12 Sonderfahrten zu je 45 Minuten hinzu. Diese setzen sich aus 5 Überlandfahrten, 3 Nachtfahrten und 4 Fahrten auf der Autobahn zusammen.

Kosten des A1-Führerscheins

Ein A1-Führerschein verursacht Kosten zwischen 950 und 1700 Euro. Die Kosten für den 125ccm-Führerschein steigen natürlich, wenn der Anwärter bei der Prüfung durchfällt und diese wiederholen muss. Durch gute Vorbereitung auf die praktische Prüfung für A1 lässt sich also unter Umständen Geld sparen.

Fahrzeuge der Klasse A1

Mit einem A1-Führerschein können auch Fahrzeuge der Klasse AM gefahren werden, also beispielsweise Fahrräder mit Hilfsmotor, Mopeds und Mokicks. Für ein Mofa muss keine spezielle Klasse vorliegen, dafür reicht inzwischen eine Prüfbescheinigung aus.

Anforderungen an Krafträder der Klasse A1

Für welche Fahrzeuge gilt Klasse A1? Mit dem Führerschein der Klasse A1 können Sie Krafträder führen, deren Hubraum max. 125 cm³ groß ist, deren Motorleistung sich auf max. 11 kW beläuft und deren Verhältnis aus Leistung und Leermasse max. 0,1 kW/kg beträgt.

Zudem können Sie auch einige Trikes mit A1 fahren.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge müssen laut 125 ccm-Führerschein symmetrisch angeordnete Räder vorweisen. Sie dürfen einen Hubraum von mehr als 50 cm³ besitzen, wenn es sich um einen Verbrennungsmotor handelt, oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h übersteigen.

Gültigkeit des A1-Führerscheins

Die Gültigkeit der Fahrerlaubnis der Klasse A1 ist zwar theoretisch nicht auf einige Jahre begrenzt, allerdings müssen Führerscheine, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, alle 15 Jahre erneuert werden. Dafür wird jeweils alle 15 Jahre nur ein neues Passbild benötigt. Inhaber der Fahrerlaubnis, welche diese vor dem genannten Datum erworben haben, müssen ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.

Erweiterung auf A2

Wer die Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben hat, kann nach 2 Jahren in die Fahrerlaubnisklasse A2 ohne weitere Theorieprüfung aufsteigen. Es ist in diesem Fall nur eine praktische Prüfung zu absolvieren.

Wer seinen A1-Führerschein zwei Jahre besitzt, muss nur noch eine praktische Prüfung bestehen, um die Klasse A2 zu erreichen. Aber Achtung: Dürfen Sie 125er-Leichtkrafträder fahren, weil Sie im Besitz einer Eintragung der Schlüsselzahl 196 sind, können Sie damit nicht die Klasse A2 erlangen.

So kann also jeder mit dem A1-Führerschein erst einmal genügend Erfahrung sammeln, um dann später schnellere Krafträder fahren zu können.

Neuerungen seit 2013

Am 19. Januar 2013 wurde eine neue Bestimmung zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in Kraft gesetzt.

Seit Januar 2013 ist eine Neuerung hinzugekommen. Das Verhältnis von Leistung zu Gewicht des Motorrads muss maximal 0,1 kW/kg betragen.

Außerdem fiel die Begrenzung von 80 km/h für 16- und 17-jährige Besitzer vom A1-Führerschein weg.

Wer also noch einen Führerschein der Klasse 3*, 4, 1b oder 1 besitzt, ist berechtigt mit Leichtkrafträdern der Klasse A1 zu fahren.

Alternativen zum A1-Führerschein

Auch mit dem B-Führerschein dürfen Sie mittlerweile kleinere Motorräder fahren. Allerdings müssen Sie hierbei eine Führerscheinerweiterung erwerben und die Schlüsselzahl 196 in Ihren Führerschein eintragen lassen.

Sind Sie bereits seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B und schon 25 Jahre alt, können Sie die Schlüsselzahl 196 erlangen. Dafür müssen Sie vier Theorie- und fünf Praxismodule zu je 90 Minuten in einer Fahrschule durchlaufen. Mit der Bescheinigung, die Sie danach erhalten, können Sie bei der zuständigen Führerscheinstelle die Eintragung für B196 vornehmen lassen. Aber Achtung: Mit der Eintragung B196 können Sie nicht beispielsweise auf A2 erweitern.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der A1-Führerschein eine gute Möglichkeit ist, frühzeitig in die Motorradwelt einzusteigen. Wichtig ist, die aktuellen Bestimmungen bezüglich Hubraum, Leistung und Leistungsgewicht zu beachten.

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