Gelbe Scheinwerfer am Motorrad in Deutschland: Was ist erlaubt?

Das Motorrad ist mehr als nur ein Fortbewegungsmittel. Viele Fahrer verbinden damit ein Lebensgefühl, das Freiheit, Unabhängigkeit und Individualität widerspiegelt. Die Tuning-Szene ist lebendig, und Liebhaber von Oldtimern machen museumsreife Fahrzeuge wieder straßentauglich. Doch was ist in Sachen Beleuchtung erlaubt? Welchen Spielraum lässt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zu?

Gesetzliche Bestimmungen zur Beleuchtung

Die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) regelt sehr genau, welche Beleuchtung am Auto vorhanden sein muss. Für die am Motorrad zu verbauende Beleuchtung sind gegenwärtig zwei Gesetze maßgeblich: die StVZO (§ 49a bis § 54) auf nationaler Ebene und die Richtlinie 93/92 EWG auf europäischer Ebene. Die europäischen Richtlinien bzw. die nationale Gesetzgebung der StVZO geben genau vor, wie die Beleuchtung am Motorrad sein darf.

In § 50 Abs. 1 StVZO heißt es unmissverständlich: „Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes Licht verwendet werden.“ Demnach ist ein Scheinwerfer in Gelb unzulässig. Gelbe Scheinwerferfolie ist aber für die Fahrbahnbeleuchtung ausdrücklich verboten, sie entspricht nicht der zulässigen Beleuchtung.

Scheinwerfer müssen gemäß den gesetzlichen Vorgaben weiß strahlen. Gelbe Beleuchtung ist nicht gestattet, wenn es um Scheinwerfer geht. Es ist nicht nur verboten, gelbes Licht am Scheinwerfer durch eine Folie zu erzeugen. Scheinwerfer dürfen in keinem Fall abgedeckt oder verschmutzt sein. Auch durchsichtige Autofolien auf der Beleuchtung ziehen ein Verwarngeld von 20 Euro nach sich.

Ausnahmen: Gelbe Nebelscheinwerfer

Eine Ausnahme bilden Nebelscheinwerfer. Diese dürfen gelb leuchten. Das heißt, Scheinwerfer für Nebel dürfen gelb sein, müssen es aber nicht. Weißes Licht ist ebenfalls zulässig. Wer gelbe Nebelscheinwerfer möchte, darf keine Scheinwerferfolie in Gelb verwenden. Es muss sich um bauartgenehmigte Scheinwerfer handeln.

Anders als gelbes Abblendlicht dienen gelbe Scheinwerfer für Nebel nicht der Fahrbahnbeleuchtung. Deshalb sind gelbe Nebelscheinwerfer erlaubt, gelbes Abblendlicht aber nicht. Gelbes Licht mildert blaue und violette Lichtanteile, die zum Beispiel bei Nebel den Blendeffekt hervorrufen. Nach ECE-Regelung Nummer 19 ist nur ein bestimmtes Gelb zulässig. „Selective Yellow“ war ursprünglich auch für die herkömmliche Fahrbahnbeleuchtung, also auch die normalen Scheinwerfer erlaubt. Seit der ECE-Regelung Nummer 48 beschränkt sich dies aber auf Scheinwerfer für Nebel.

Nicht jedes Fahrzeug verfügt über Nebelscheinwerfer, was durchaus zulässig ist. Nach ECE-Regelung Nummer 19 ist nur ein bestimmtes Gelb zulässig. „Selective Yellow“ war ursprünglich auch für die herkömmliche Fahrbahnbeleuchtung, also auch die normalen Scheinwerfer erlaubt. Seit der ECE-Regelung Nummer 48 beschränkt sich dies aber auf Scheinwerfer für Nebel.

Bußgelder bei Verstößen

Fahrer, die mit gelben Scheinwerfern unterwegs sind oder ihre weißen Scheinwerfer gelb folieren, müssen mit Bußgeldern zwischen 20 und 35 Euro rechnen. Die Höhe des Bußgeldes hängt davon ab, ob andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden. Folierte Scheinwerfer, egal in welcher Farbe, gelten als verdeckt.

Beispiele für Bußgelder:

  • Die Beleuchtungseinrichtung des Fahrzeugs war verdeckt/verschmutzt: 20 Euro
  • Die Beleuchtungseinrichtung des Fahrzeugs war verdeckt bzw.

Vorschriften zur Motorradbeleuchtung

Ein Motorrad muss in der Regel mit weißem Licht nach vorn, rotem Licht nach hinten und gelbem Licht zur Seite beleuchtet werden. Verbaut werden dürfen nur zugelassene Leuchten, welche eine EG- bzw. ECE-Prüfnummer haben. Zudem gilt, dass nur die Leuchten am Motorrad sein dürfen, die Pflicht oder zusätzlich erlaubt sind.

Wichtige Leuchten am Motorrad:

  • Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht
  • Schlussleuchten
  • Begrenzungsleuchten
  • Bremsleuchten
  • Rückstrahler
  • Seitliche Rückstrahler
  • Nebelscheinwerfer
  • Nebelschlussleuchte

Es dürfen am Motorrad nur Leuchtmittel verwendet werden, die ein ECE-Prüfzeichen oder ein EG-Prüfzeichen besitzen und daher für den Straßenverkehr zugelassen sind. Werden die Vorschriften für die Motorradbeleuchtung nicht eingehalten, kann dies Punkte und Bußgelder zur Folge haben. Ein Fahrverbot wird in der Regel aber nicht vergeben.

Tuning und Individualisierung

Tuning am Auto ist gerade für viele Männer ein beliebtes Hobby. Manche Tuning-Fans entscheiden sich, ihre Scheinwerfer selbst gelb zu folieren, andere bevorzugen den Einsatz einer gelben Glühbirne. Wer trotzdem nicht aufs Tuning verzichten möchte, muss einfach auf die Genehmigungsnummer achten. Jede lichttechnische Einrichtung muss bauartgenehmigt werden.

Zusätzliche Informationen

Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:

Aspekt Zulässigkeit
Weiße Scheinwerfer Erlaubt (§ 50 StVZO)
Gelbe Scheinwerfer Unzulässig für Fahrbahnbeleuchtung
Gelbe Nebelscheinwerfer Erlaubt, wenn bauartgenehmigt
Gelbe Scheinwerferfolie Verboten
Bußgeld bei Verstoß 20 bis 35 Euro

Eine Veränderung der Lichtfarbe an straßenzugelassenen Motorrädern ist also in gewissen Grenzen möglich, aber immer im direkten Zusammenhang des Scheinwerfers in Kombination mit der entsprechenden Glühbirne, dem Fahrzeug in einer Einzelabnahme. Von sehr auffälligen Customumbauten für den Straßenverkehr ist also dringend abzuraten bzw.

Verwandte Beiträge:

Kommentar schreiben

Kommentare: 0