Gelbe Scheinwerfer am Motorrad: Zulässigkeit und Vorschriften

Das Motorrad ist mehr als nur ein Fortbewegungsmittel. Es symbolisiert für viele Fahrer ein Lebensgefühl von Freiheit, Unabhängigkeit und Individualität. Um das Zweirad hat sich eine lebendige Bastler- und Tuning-Szene entwickelt, und es gibt viele Liebhaber von Oldtimern, die ihre Fahrzeuge wieder straßentauglich machen möchten.

Welche Beleuchtung ist am Motorrad erlaubt?

Ein Motorrad muss in der Regel mit weißem Licht nach vorn, rotem Licht nach hinten und gelbem Licht zur Seite beleuchtet werden. Doch welche Vorschriften sind in Bezug auf die Beleuchtung zu beachten und welcher Spielraum besteht?

Gesetzliche Grundlagen

Damit ein Fahrzeug auf deutschen Straßen verkehren darf, muss es verkehrssicher und zugelassen sein. Die Voraussetzungen dafür sind in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) festgelegt. Maßgeblich für die Beleuchtung am Motorrad sind die StVZO (§ 49a bis § 54) und die europäische Richtlinie 93/92 EWG über Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen an Zweirädern. Ziel der Richtlinie ist es, das Typengenehmigungsverfahren innerhalb Europas zu harmonisieren.

In den §§ 32-62 StVZO wird detailliert beschrieben, wie die Bauart von Kraftfahrzeugen nach deutschem Recht zu sein hat. Allerdings kommen heute nicht mehr alle Regelungen zum Einsatz, da es verschiedene europäische Richtlinien gibt, die mit dem deutschen Recht konkurrieren. Bei neueren Fahrzeugen (nach 1998) gilt meist das europäische Recht.

Grundregeln für die Motorradbeleuchtung

Wenn Sie die Beleuchtung am Motorrad verändern wollen, müssen Sie einige Grundregeln beachten. Leuchtstoffe und rückstrahlende Elemente gehören zur lichttechnischen Einrichtung. Entscheidend ist das Signalbild. Sind Leuchten paarweise zu montieren, müssen diese symmetrisch zur Fahrzeugmitte und in gleicher Höhe befestigt werden.

Die Art und Weise, wie die Motorradbeleuchtung angebracht ist, liefert den anderen Verkehrsteilnehmern verschiedene Informationen über die Breite, Fahrtrichtung, Höhe sowie Länge. Zudem erhöht die Beleuchtung am Motorrad die Sichtbarkeit.

Grundsätzlich muss stets weißes Licht nach vorn und rotes Licht nach hinten leuchten. An den Seiten darf gelbes Licht zur Verwendung kommen. Verbaut werden dürfen nur zugelassene Leuchten, welche eine EG- bzw. ECE-Prüfnummer haben. Zudem gilt, dass nur die Leuchten am Motorrad sein dürfen, die Pflicht oder zusätzlich erlaubt sind.

Welche Leuchten gibt es am Motorrad?

Zu den wichtigsten Beleuchtungseinrichtungen an einem Motorrad gehören:

  • Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht
  • Schlussleuchten
  • Begrenzungsleuchten
  • Bremsleuchten
  • Rückstrahler
  • Seitliche Rückstrahler
  • Nebelscheinwerfer
  • Nebelschlussleuchte

Spezifische Beleuchtungselemente

Beim Motorrad ist das Licht nach vorn stets weiß. Die Scheinwerfer müssen frei justierbar und arretierbar sein. Eine rote Schlussleuchte ist bei Solofahrzeugen vorgeschrieben, bei Motorrädern mit Beiwagen müssen es zwei sein. Sie muss brennen, wenn das vordere weiße Licht leuchtet.

Bei Neuzulassung von EURO 4 Motorrädern sind an der Seite gelbe Rückstrahler vorgeschrieben. Zulässig ist dabei die Anbringung eines einzelnen oder eines Paares. Die dreieckige Form ist allerdings nicht erlaubt. Außerdem müssen die Reflektoren mindesten 25 cm und nicht höher als 90 cm über der Fahrbahn angebracht sein.

Der Suchscheinwerfer darf schwenkbar sein und kann verwendet werden, um Objekte wie Wegweiser oder Hausnummern anzuleuchten. Der Einsatz darf grundsätzlich nur temporär erfolgen und die Leistungsaufnahme darf 35 Watt nicht übersteigen. Der Suchscheinwerfer muss separat anschaltbar sein.

Die gelbe Warnblinkanlage ist wie das Mitführen von Warndreieck oder Warnleuchte bei Motorrädern nicht obligatorisch, sie kann aber als zusätzliche Sicherheitstechnik eingebaut sein. Sie muss wie beim Auto durch einen einzelnen Schalter angestellt werden können. Zudem ist vorgeschrieben, dass nach der Aktivierung eine rote Kontrollleuchte brennen muss.

Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen von vorn und von hinten sichtbar sein - dazu sind vier gelbe Leuchten notwendig. Diese sind symmetrisch zur Fahrzeugmitte und in gleicher Höhe zu montieren. Die Innenkanten müssen einen Abstand von mindestens 34 cm zueinander haben.

Auch die Nebelscheinwerfer sind weiß leuchtend, möglich ist aber auch ein Hellgelb. Grundsätzlich darf nur ein Nebelscheinwerfer verbaut sein. Dies gilt auch dann, wenn es einen Beiwagen gibt. Die Position muss unterhalb des Abblendlichtes sein. Zudem sind Abdeckplatten für Nebelscheinwerfer unzulässig, denn er muss stets betrieben werden können.

Bremslicht

Zur Beleuchtung am Motorrad zählt auch das Bremslicht. Am Kraftrad ist eine rote Bremsleuchte vorgeschrieben. Hat das Fahrzeug einen Beiwagen, kann eine zweite verbaut sein. Das Anbringen von zusätzlichen Bremsleuchten ist grundsätzlich nicht erlaubt.

Kennzeichenbeleuchtung

Durch die Leuchte am Nummernschild soll das Kennzeichen auch bei Nacht lesbar sein. Sie dürfen daher auch nur dieses anstrahlen. Entsprechend ist die Kennzeichenbeleuchtung einzustellen bzw. abzudecken. Kleinkrafträder und Mofas brauchen keine derartige Vorrichtung, wenngleich sie durchaus zulässig ist.

Gelbe Scheinwerfer: Was ist erlaubt?

Scheinwerfer müssen gemäß den gesetzlichen Vorgaben weiß strahlen. Gelbe Beleuchtung ist nicht gestattet, wenn es um Scheinwerfer geht. Eine Ausnahme bilden Nebelscheinwerfer. Diese dürfen gelb leuchten.

Nebelscheinwerfer

Anders als gelbes Abblendlicht dienen gelbe Scheinwerfer für Nebel nicht der Fahrbahnbeleuchtung. Deshalb sind gelbe Nebelscheinwerfer erlaubt, gelbes Abblendlicht aber nicht. Das heißt, Scheinwerfer für Nebel dürfen gelb sein, müssen es aber nicht. Weißes Licht ist ebenfalls zulässig.

Nach ECE-Regelung Nummer 19 ist nur ein bestimmtes Gelb zulässig. „Selective Yellow“ war ursprünglich auch für die herkömmliche Fahrbahnbeleuchtung, also auch die normalen Scheinwerfer erlaubt. Seit der ECE-Regelung Nummer 48 beschränkt sich dies aber auf Scheinwerfer für Nebel.

Zugelassene Leuchtmittel

Am Motorrad darf als Beleuchtung nur geprüfte und zugelassene Lichttechnik zum Einsatz kommen, da es sich dabei um genehmigungspflichtige Bauteile handelt. Ein weiteres Prüfsiegel ist ein kleines „e“ samt Länderkennzahl in einem rechteckigen Kasten. Dieses weist nach, dass bei der Herstellung des Bauteils die EG-Richtlinien eingehalten worden sind. Ist eines der beiden Prüfsiegel auf der Motorradbeleuchtung aufgebracht, werden keine ABE und kein Teilegutachten benötigt.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Vorschriften

Werden die Vorschriften für die Motorradbeleuchtung nicht eingehalten, kann dies Punkte und Bußgelder zur Folge haben. Ein Fahrverbot wird in der Regel aber nicht vergeben. Grundsätzlich ist das in Betrieb nehmen von Fahrzeugen unter Verstoß gegen Vorschriften über lichttechnische Einrichtungen ordnungswidrig und führt nach Nr.221 ff BKatV in der Regel zu Geldbußen von fünf bis fünfzehn Euro.

Fahrer, die mit gelben Scheinwerfern unterwegs sind oder ihre weißen Scheinwerfer gelb folieren, müssen mit Bußgeldern zwischen 20 und 35 Euro rechnen.

Folierte Scheinwerfer, egal in welcher Farbe, gelten als verdeckt. Das Bußgeld liegt hier zwischen 20 und 35 Euro.

Bußgelder im Überblick

  • Die Beleuchtungseinrichtung des Fahrzeugs war verdeckt/verschmutzt: 20 Euro
  • Die Beleuchtungseinrichtung des Fahrzeugs war verdeckt bzw.

Tuning und Individualisierung

Wer sein Fahrzeug aufmotzen möchte, darf nur zu geprüften Bauteilen greifen. Wer trotzdem nicht aufs Tuning verzichten möchte, muss einfach auf die Genehmigungsnummer achten. Jede lichttechnische Einrichtung muss bauartgenehmigt werden.

LED-Beleuchtung am Motorrad

Grundsätzlich kann am Motorrad die Beleuchtung mittels LED-Technik erfolgen. Hierbei ist aber darauf zu achten, dass die gesetzlichen Regelungen genau eingehalten werden, um nicht die Betriebserlaubnis zu verlieren.

Zusammenfassung

Die Beleuchtung am Motorrad unterliegt strengen Vorschriften, die in der StVZO und den europäischen Richtlinien festgelegt sind. Während weißes Licht für die Fahrbahnbeleuchtung vorgeschrieben ist, dürfen Nebelscheinwerfer gelb sein, sofern sie eine entsprechende Zulassung haben. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist entscheidend, um Bußgelder und den Verlust der Betriebserlaubnis zu vermeiden.

Häufige Fragen

Sind gelbe Scheinwerfer am Motorrad erlaubt?

Nein, gelbe Scheinwerfer sind nicht erlaubt, es sei denn, es handelt sich um Nebelscheinwerfer mit entsprechender Zulassung.

Welche Farbe müssen die Scheinwerfer haben?

Die Scheinwerfer müssen weißes Licht ausstrahlen.

Dürfen Nebelscheinwerfer gelb sein?

Ja, Nebelscheinwerfer dürfen gelb sein, müssen es aber nicht. Weißes Licht ist ebenfalls zulässig.

Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen die Beleuchtungsvorschriften?

Bei Verstößen drohen Bußgelder, die je nach Art und Schwere des Verstoßes zwischen 20 und 35 Euro liegen können.

Hinweis: Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Im Zweifelsfall sollte ein Rechtsanwalt oder ein Sachverständiger konsultiert werden.

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