Gelbe Scheinwerfer am Motorrad: Was ist erlaubt?

Das Motorradfahren ist mehr als nur eine Fortbewegung von A nach B; es ist ein Lebensgefühl, das Freiheit und Individualität symbolisiert. Viele Fahrer gestalten ihre Maschinen individuell und greifen dabei auch auf Tuning-Maßnahmen zurück. Doch was ist in Sachen Beleuchtung erlaubt? Welche Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sind einzuhalten?

Grundsätzlich regelt die StVZO sehr genau, welche Beleuchtung am Fahrzeug vorhanden sein muss. Bereits in Absatz 1 heißt es unmissverständlich: „Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes Licht verwendet werden.“ Demnach ist ein Scheinwerfer in Gelb unzulässig.

Dürfen gelbe Scheinwerfer am Fahrzeug vorhanden sein?

Nein. Scheinwerfer müssen gemäß den gesetzlichen Vorgaben weiß strahlen. Gelbe Beleuchtung ist nicht gestattet, wenn es um Scheinwerfer geht. Eine Ausnahme bilden Nebelscheinwerfer. Diese dürfen gelb leuchten.

Bußgelder bei Verwendung gelber Scheinwerfer

Fahrer, die mit gelben Scheinwerfern unterwegs sind oder ihre weißen Scheinwerfer gelb folieren, müssen mit Bußgeldern zwischen 20 und 35 Euro rechnen. Folierte Scheinwerfer, egal in welcher Farbe, gelten als verdeckt. Das Bußgeld liegt hier zwischen 20 und 35 Euro. Die Höhe des Bußgeldes hängt davon ab, ob andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden.

Die Beleuchtungseinrichtung des Fahrzeugs war verdeckt/verschmutzt: 20 Euro.

Vorschriften zur Beleuchtung

Die StVO und die StVZO schreiben vor, wie die Beleuchtung an Fahrzeugen aussehen muss. Der § 50 StVZO ist hier besonders von Bedeutung.

Tuning am Auto ist gerade für viele Männer ein beliebtes Hobby. Manche Tuning-Fans entscheiden sich, ihre Scheinwerfer selbst gelb zu folieren, andere bevorzugen den Einsatz einer gelben Glühbirne. Gelbe Scheinwerferfolie ist aber für die Fahrbahnbeleuchtung ausdrücklich verboten, sie entspricht nicht der zulässigen Beleuchtung.

Es ist nicht nur verboten, gelbes Licht am Scheinwerfer durch eine Folie zu erzeugen. Scheinwerfer dürfen in keinem Fall abgedeckt oder verschmutzt sein. Auch durchsichtige Autofolien auf der Beleuchtung ziehen ein Verwarngeld von 20 Euro nach sich.

Ausnahme: Nebelscheinwerfer

Scheinwerfer für Nebel bilden eine Ausnahme von § 50. Anders als gelbes Abblendlicht dienen gelbe Scheinwerfer für Nebel nicht der Fahrbahnbeleuchtung. Deshalb sind gelbe Nebelscheinwerfer erlaubt, gelbes Abblendlicht aber nicht.

Jeder Autofahrer weiß, dass beispielsweise bei dichtem Nebel die normale Fahrbahnbeleuchtung am Auto wenig ausrichten kann. Meistens erzielt sie sogar den gegenteiligen Effekt und reflektiert das Licht. Der Autofahrer wird geblendet, die Sicht verbessert sich nicht.

Das heißt, Scheinwerfer für Nebel dürfen gelb sein, müssen es aber nicht. Weißes Licht ist ebenfalls zulässig. Scheinwerfer gelb zu folieren, ist aber trotzdem verboten. Wer gelbe Nebelscheinwerfer möchte, darf keine Scheinwerferfolie in Gelb verwenden. Es muss sich um bauartgenehmigte Scheinwerfer handeln.

Im Übrigen verfügt nicht jedes Fahrzeug über Nebelscheinwerfer, was durchaus zulässig ist.

Gelbes Licht bei Nebelscheinwerfern

Nebelscheinwerfer dürfen gelb sein, aber nicht jedes Gelb ist erlaubt. Nach ECE-Regelung Nummer 19 ist nur ein bestimmtes Gelb zulässig. „Selective Yellow“ war ursprünglich auch für die herkömmliche Fahrbahnbeleuchtung, also auch die normalen Scheinwerfer erlaubt. Seit der ECE-Regelung Nummer 48 beschränkt sich dies aber auf Scheinwerfer für Nebel.

Gelbes Licht mildert blaue und violette Lichtanteile, die zum Beispiel bei Nebel den Blendeffekt hervorrufen. Weil es bei der Einführung dieser Regelung noch keine deutsche Norm gab, bürgerte sich der englische Begriff ein.

Wichtige Hinweise

  • Scheinwerfer müssen weiß sein.
  • Gelbe Scheinwerfer sind verboten, aber gelbe Nebelscheinwerfer ziehen keine Strafe nach sich. Das liegt daran, dass diese nach StVZO erlaubt sind, gelbe Scheinwerfer jedoch nicht.
  • Das Tunen von Scheinwerfern ist streng geregelt. Andere Verkehrsteilnehmer müssen auch bei schlechten Lichtverhältnissen oder bei Nacht unterscheiden können, ob sich ein Auto auf sie zu bewegt oder vor ihnen fährt.
  • Wer trotzdem nicht aufs Tuning verzichten möchte, muss einfach auf die Genehmigungsnummer achten. Jede lichttechnische Einrichtung muss bauartgenehmigt werden.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

Merkmal Beschreibung
Farbe der Hauptscheinwerfer Muss weiß sein
Farbe der Nebelscheinwerfer Darf gelb sein (selektives Gelb nach ECE-Regelung Nr. 19)
Verbotene Maßnahmen Gelbe Folierung von Scheinwerfern, Abdecken oder Verschmutzen der Scheinwerfer
Bußgeld bei Verstößen 20 bis 35 Euro

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