Die Frage, ob ein Motorradgepäckträger vom TÜV abgenommen und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden muss, ist ein Thema, das viele Motorradfahrer beschäftigt. Sowohl im Internet als auch in Gesprächen mit anderen Bikern kursieren unterschiedliche Meinungen und Informationen. Dieser Artikel soll Klarheit schaffen und die wichtigsten Aspekte beleuchten.
Abnehmbarer vs. fester Gepäckträger
Grundsätzlich lässt sich sagen: Wenn der Gepäckträger abnehmbar ist und ohne Werkzeug vom Fahrzeug gelöst werden kann, ist in der Regel keine TÜV-Abnahme erforderlich. Ist der Träger jedoch fest mit dem Fahrzeug verbunden, ist eine Abnahme in den meisten Fällen notwendig. Das sind die Auskünfte meiner Werkstatt.
Wenn er nur gesteckt und mit Bolzen gegen Herausziehen gesichert ist, brauchst du nicht zum TÜV. So ist es wie Ladung. Wenn du verschraubst, ist es fest verbunden und muss eingetragen werden.
ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis)
ABE bedeutet "Allgemeine Betriebserlaubnis". In der Regel kommt das Teil mit einer Beschreibung, für welche Moppedmodelle die ABE gilt und wie das Teil zu montieren ist. Dann gibt es die - in der Praxis bei Gepäckträgern eigentlich nicht kontrollierte - Vorschrift, dass man die ABE mitführen und bei Kontrollen vorweisen muss, mehr nicht. In der Praxis kräht kein Hahn danach, ob dein Gepäckträger eingetragen ist oder eine ABE hat, wenn das Ding erkennbar sauber ans Mopped passt und seinen Zweck tut.
Ein Gepäckträger ist nicht eintragungspflichtig! Man sollte wohl nur den kaufen, der durch eine ABE nachhaltig beweist, dass er auf dem Bike geprüft worden ist, wo man ihn montieren will!
Eintragungspflichtige Änderungen
Wenn Du Blinker versetzt, das Rücklicht oder andere ABE pflichtige Teile die der Konstruktion des Trägers entsprechend angepasst werden müssen, veränderst Du daran nichts und es wird auch nichts verdeckt (Kennzeichen, Beleuchtung) gilt das Gepäck und seine Befestigung völlig frei sind....halten muss es.
Ändert sich die Anzahl der Sitzplätze, ist die Eintragung in die Fahrzeugpapiere ein Muss. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Café-Racer-Umbau nach der Heckkürzung eine stilistisch adäquate Einzelsitzbank bekommt. In so einem Fall müssen dann auch die Sozius-Fußrasten entfernt werden.
Gepäckträger als Ladung
Sehr geehrter Herr Severin, Dachträger und Dachboxen bedürfen keiner Allgemeinen-Betriebs-Erlaubnis (ABE). Sie können frei konstruiert werden und der Gesetzgeber betrachtet sie als Ladung. Mit der Konsequenz, dass immer dann, wenn sich so etwas selbstständig gemacht hat, es sich um 'verlorene Ladung' handelt, mit entsprechender Bestrafung desjenigen, der als Fahrer das Fahrzeug bewegt hat.
Hatte beim TÜV angefragt, ob ich eine klappbare Trittstufe am Hänger eintragen lassen müsste. Auskunft lautete, sofern demontierbar, gälte diese als Ladung und brauchte nicht eingetragen zu werden.
Individuelle Anfertigungen
Hallo,unserer ist Eigenbau und Eingetragen. Am Rahmen fest verschraubt, der Prüfer hat die Last berechnet (200kg), nimm zum verschrauben Hochfeste Schrauben, die Standardschrauben reißen schnell mal ab.TÜV Gutachten 80€ Eintrag ca.
Rechne dir deine Maximallast aus mit ausreichend Sicherheitsreserven und geh damit zum TÜV Mann/Frau. Wenn es ihm reicht, bekommst das Ding eingetragen, wenn nicht, wird er dir sagen was du noch zu tun hast.
Anbauvorschriften und Verkehrssicherheit
Bei Zubehör, Anbauten und Veränderungen fürs Gepäck, das sich in gewissen Maßen und Gewichtsklassen bewegt, ist also keine Einzelprüfung oder Einzeleintragung nötig. Alles muss nur sicher und stabil montiert werden. Zudem sollte nichts über einen halben Meter über das Heck der Maschine ragen. Zudem sollte der Verkehr auf der Straße nicht durch die An- oder Umbauten negativ beeinträchtigt werden (zu große Maße, unnötige oder irreführende Lichter, lose Teile, etc.). Das Fahrzeug darf zudem nicht in seiner Funktion eingeschränkt werden.
- keine scharfen Kanten, Abrundungsradius an allen Bauteilen von mind.
- die Anbauvorschriften und Sichtbarkeit der Beleuchtungseinrichtungen müssen eingehalten bzw.
Beleuchtung und Kennzeichen
Ein Kennzeichen muss bei belastetem Fahrzeug min. 300 mm mit der Unterkante von der Fahrbahn entfernt sein, jedoch mit der Oberkante nicht mehr als 1200 mm. Es darf eine Neigung von max. 30 Grad aufweisen. es eine Auslegungssache des Prüfers. Achtung: Das Kennzeichen gilt nicht als Abdeckung.
Für die Beleuchtung gilt §17 Abs. (1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. D.h. solange den "Leuchtbild" (Motorrad) einwandfrei zu erkennen ist, ist es legal.
Reifen
Für Reifenumrüstungen, für die es kein Gutachten gibt, ist die Eintragung per Einzelabnahme erforderlich.
- Die Reifengröße muss zu der Felgengröße passen.
- Eine Ausnahme gilt für M&S Reifen.
- Höchstgeschwindigkeit darüber liegt. Eine Kennzeichnung, „Max. angebracht werden (Aufkleber).
- Die Freigängigkeit der Reifen muss gewährleistet sein. einem Mindestabstand von Fahrzeugbauteilen seitlich zum Reifen von 5mm aus.
muss man beachten, dass der Reifen bei höheren Geschwindigkeiten wächst. Hier achten wir auf einen Mindestabstand von 10mm. Diese Punkte stellt aber keine Garantie da, dass eure TÜV-Stelle vor Ort eure Reifen einträgt.
Zusammenfassung der wichtigsten Punkte
| Aspekt | Eintragungspflicht |
|---|---|
| Abnehmbarer Gepäckträger (ohne Werkzeug) | Nein |
| Fester Gepäckträger | Ja (in den meisten Fällen) |
| Gepäckträger mit ABE | Nein, aber ABE mitführen |
| Veränderung der Sitzplätze | Ja |
| Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit | Nein |
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