Was tun, wenn Ihr gestohlenes Fahrrad wiedergefunden wurde?

Fahrraddiebstähle sind leider immer noch Alltag. Wenn Ihr Fahrrad gestohlen wurde und Sie es wiederfinden, gibt es einige wichtige Schritte zu beachten.

Diebstahl melden und was danach zu tun ist

Ist das Fahrrad verschwunden, rät der ADFC, einen Diebstahl sofort bei der Polizei anzuzeigen, um den Versicherungsschutz zu erhalten. Der ADFC gibt Tipps, was im Fall eines Diebstahls sonst noch zu tun ist. Häufig reicht die Anzeige bei der Polizei aus.

Der Versicherung muss man lediglich sagen, dass das gestohlene Fahrrad nicht innerhalb einer Drei-Wochen-Frist aufgefunden werden konnte (AG Schweinfurt, 3 C 642/04).

Wenn das Fahrrad wieder auftaucht

Wenn ein versichertes Fahrrad wieder auftaucht, nachdem die Versicherung die Entschädigung gezahlt hat, muss man seine Versicherung schriftlich benachrichtigen. Nach den Bedingungen der Hausratversicherung hat man die Wahl, ob man die Entschädigung zurückzahlt oder der Versicherung das wiedergefundene Fahrrad zur Verfügung stellt.

Was tun, wenn Sie Ihr gestohlenes Fahrrad wiederentdecken?

Was aber, wenn die Bestohlenen ihr Rad im öffentlichen Raum wiederentdecken? Am besten ist es, sofort die Polizei zu informieren. Sie kann feststellen, ob es sich beim gefundenen Fahrrad tatsächlich um das gestohlene handelt, und entsprechende Schritte einleiten. Erhält man das Fahrrad zurück, muss unverzüglich die Versicherung informiert werden. Tut man das nicht, kann das als Versicherungsbetrug gewertet werden.

Bekommt man das Rad stark beschädigt zurück oder fehlen bestimmte Teile, müssen die Leistungsansprüche ebenfalls mit der Versicherung geklärt werden. Grundsätzlich greift die Versicherung nämlich nur bei Schäden, die im Zusammenhang mit dem Diebstahl stehen. Vandalismus-Schäden, also rein mut- oder böswillige Beschädigungen, werden hingegen häufig nicht übernommen.

Fahrrad im Internet gefunden

Gestohlene Fahrräder werden nicht selten im Internet über Gebrauchtbörsen verkauft. Die Überwachung und das ständige Durchforsten der Kleinanzeigen, um dort das eigene gestohlene Fahrrad zu finden, kann jedoch mühsam sein. Zumindest für "Kleinanzeigen" (ehemals "Ebay-Kleinanzeigen") gibt es das Online-Tool "Find My Bike". Daneben gibt es aber auch Internetseiten wie fahrrad-gestohlen.de oder radklau.org, auf denen sich Bestohlene registrieren können. Mit viel Glück kann ein User oder eine Userin bei der Suche den entscheidenden Hinweis liefern.

Was tun, wenn Sie Ihr gestohlenes Fahrrad in einem Inserat entdecken?

Hat man das gestohlene Objekt tatsächlich in einem Inserat wiedererkannt, dann gilt es, alle wichtigen Informationen zu sichern.

  • Erstellen Sie Screenshots von der Anzeige und dem Profil des Anbieters.
  • Stellen Sie die Informationen umgehend der ermittelnden Dienststelle der Polizei zur Verfügung.
  • Versuchen Sie auf keinen Fall, die Täter selbst zu stellen!

Auch, wenn Sie sich nicht ganz sicher sind, wenden Sie sich auch bei einem Verdacht an die Polizei.

Was passiert, wenn Sie ein fremdes Fahrrad finden?

Wenn Sie ein herrenloses, unbefestigtes Zweirad entdecken, ist die Wahrscheinlichkeit recht hoch, dass es sich um ein gestohlenes Bike handelt. In so einem Fall ist die Sachlage als Straftat zu betrachten und es sollte die Polizei eingeschaltet werden. Einfach mit nach Hause nahmen dürfen Sie das Fahrrad auf keinen Fall, das wäre Fundunterschlagung.

Alternativ zur Polizei können Sie das Bike auch zum Fundbüro bringen. Dort wird es registriert und überprüft, ob es bereits als gestohlen gemeldet wurde. Außerdem können Sie sich als Finder eintragen lassen. Das hat den Vorteil, dass Sie, sofern sich der Eigentümer meldet, einen Anspruch auf fünf Prozent Finderlohn (gemessen am Fundwert) haben. Lässt sich der Eigentümer nach einer gewissen Zeit nicht ausfindig machen, wird das Fahrrad in der Regel irgendwann zugunsten der Gemeindekasse versteigert. Nach sechs Monaten können Sie als eingetragener Finder in diesem Fall aber auch selbst Ansprüche anmelden.

Gestohlenes Rad gekauft

Wenn jemand zwischenzeitlich das Fahrrad gutgläubig erworben hat, also ohne vom Diebstahl zu wissen, bleibt es Eigentum des ursprünglichen Besitzers. Auch in diesem Fall ist es sinnvoll, die Polizei einzuschalten.

Wer ein gebrauchtes Rad kauft, bei dem sich später herausstellt, dass es gestohlen ist, hat ein Problem. Denn nach deutschem Recht ist es nicht möglich, Eigentum an einer gestohlenen Sache zu erwerben. Eigentümer bzw. Eigentümerin bleibt in solch einem Fall weiterhin der Bestohlene oder die Bestohlene.

Vorsicht beim Kauf

Sehr vorsichtig sollte man sein, wenn Fahrräder extrem günstig angeboten werden. Die Erklärung des Verkäufers oder der Verkäuferin, dass er bzw. sie sich selbst kürzlich ein neues Rad gekauft habe und er bzw. sie dieses gebrauchte deshalb jetzt kostengünstig abgeben wolle, sollte hellhörig werden lassen. Tipp: Auf alle Fälle sich den Ausweis des Verkäufers oder der Verkäuferin zeigen lassen. Misstrauisch sollte man auch werden, wenn keine Unterlagen wie Eigentumsnachweis vorliegen oder die Seriennummer unkenntlich gemacht worden ist.

Was wenige wissen: Kauft jemand ein Fahrrad, von dem er weiß, dass es gestohlen wurde, macht er sich strafbar.

Also sollte man beim Kauf gebrauchter Räder genau darauf achten, ob der Anbieter auch tatsächlich der Besitzer ist. Dann haben Sie leider doppelt Pech: Dann sind nämlich das Fahrrad und das Geld für den Kaufpreis weg. Und Sie müssen laut der Polizei auch noch mit einer Anzeigen rechnen - und zwar wegen Hehlerei.

Ansprüche gegenüber der Versicherung

Hausratversicherung

Wird ein Fahrrad aus einer Wohnung oder aus dem abgeschlossenen Keller geklaut, leistet die Hausratversicherung. Wer sein Fahrrad auch auf offener Straße versichert wissen möchte, sollte seine Hausratversicherung um diesen Schutz erweitern. Einige Hausratversicherer bieten diese Deckung aber auch standardmäßig an. Hier kommt es auf den individuellen Vertrag an. Radfahrer sollten im Zweifelsfall ihren Hausratversicherer fragen, wie ihr Bike geschützt ist und mit welcher Summe.

Fahrradversicherung

Teure und hochwertige Räder sollten über eine eigenständige Fahrradversicherung abgesichert werden. Diese haben in der Regel höhere Versicherungssummen als eine Hausratversicherung, wenn das Rad geklaut wurde. Zudem leisten sie häufig auch bei Vandalismusschäden, die über eine Hausratversicherung nicht abgedeckt sind.

Was die Polizei wissen muss

Grundsätzlich ist für die Ermittlungsarbeit alles hilfreich, was im Zusammenhang mit dem Diebstahl stehen könnte. Allem voran natürlich möglich viele Details zum gestohlenen Fahrrad.

  • Individuelle Merkmale, wie beispielsweise Kratzer im Rahmen oder bestimmte Aufkleber, besondere Anbauten oder Zubehör
  • Codiernummer / Individualkennzeichnung
  • Rahmennummer, -größe, -farbe
  • Hersteller und Modell

Wie Sie Ihr Fahrrad schützen können

Tipps zur Prävention

  • Anschließen statt abschließen! Parken Sie Ihr Fahrrad an einer Ecke und schließen Sie es nicht an einem festen Gegenstand an, riskieren Sie, dass Diebe das Rad einfach davontragen. Besser ist es, das Rad an einem Laternenpfahl, Zaun, fest montierten Fahrradständer oder einem anderen festen Gegenstand anzuketten.
  • Auch einzelne Komponenten des Rads sollten geschützt werden wie etwa Fahrradcomputer, Fahrradtaschen, Akku (bei E-Bikes und Pedelecs), Sattel, Pedale etc. Ersatz ist oft teuer, vor allem, wenn es sich um Markenprodukte handelt.
  • Der Allgemeine Deutsche Fahrrad Club (ADFC) rät dazu, Räder möglichst immer doppelt und mit unterschiedlichen Schlosssystemen abzusichern. Eine gute Kombination ist beispielsweise ein stabiles Bügelschloss mit einer Kette.
  • Ist das Kabel- oder Bügelschloss groß genug, kann man in der Regel nicht nur den Rahmen, sondern auch das Vorderrad mitanketten. Das Hinterrad lässt sich mit einem Rahmenschloss sichern.
  • Das Rad auch in Tiefgaragen, Treppenhäusern oder Fahrradkellern von Wohnhäusern gut sichern. Meiden Sie dunkle Ecken, einsame Plätze oder schlecht einsehbare Straßen.
  • Beim Kauf eines Sicherheitsschlosses Augen auf. Die Stiftung Warentest kommt in ihrem jüngsten Fahrradschloss-Test zu dem Ergebnis, dass es auch gute Schlösser für wenig Geld gibt.

GPS-Tracker

Eine erfolgversprechende Maßnahme kommt für Radbesitzer und -besitzerinnen infrage, die einen GPS-Tracker im Fahrrad eingebaut haben. GPS-Tracker, die mit dem Smartphone verbunden sind, können helfen, den Besitzer bei Diebstahl rechtzeitig zu informieren und ggf. helfen, das Bike wiederzubekommen.

Sobald jemand unbefugt das Rad bewegt, wird der Besitzer oder die Besitzerin über eine zugehörige App per Bewegungsalarm benachrichtigt. So besteht möglicherweise die Chance, dass der Diebstahl vereitelt wird. Ist das Rad schon weg, bietet der GPS-Tracker die Möglichkeit, den Standort des Rads in Echtzeit zu verfolgen und ihn an die Polizei weiterzugeben. Das funktioniert dank lückenloser Netzabdeckung in ganz Europa. Ein GPS-Tracker lässt sich prinzipiell an jedem Fahrrad anbringen. Es kommt nicht auf den Fahrradtyp oder das Modell an.

ADFC: Einsatz für Radfahrer

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 240.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen.

Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen.

Vorteile einer ADFC-Mitgliedschaft

Als ADFC-Mitglied profitieren Sie außerdem von umfangreichen Serviceleistungen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Unternehmen sowie Versicherungen ausgehandelt haben.

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