Das Motorrad ist mehr als nur ein Fortbewegungsmittel; es verkörpert ein Lebensgefühl von Freiheit, Unabhängigkeit und Individualität. Eine lebendige Bastler- und Tuning-Szene hat sich rund um das Zweirad entwickelt. Doch was ist in Sachen Beleuchtung erlaubt? Welchen Spielraum lässt die Straßenverkehrs-Zulassung-Ordnung (StVZO) zu?
Vorschriften für die Motorradbeleuchtung
Damit ein Fahrzeug auf deutschen Straßen verkehren darf, muss es verkehrssicher und zugelassen sein. Die StVZO legt fest, welche Voraussetzungen ein Fahrzeug erfüllen muss. Für die am Motorrad zu verbauende Beleuchtung sind die StVZO (§ 49a bis § 54) und die Richtlinie 93/92 EWG maßgeblich.
Ziel der Richtlinie ist es, das Typengenehmigungsverfahren innerhalb Europas zu harmonisieren. In den §§ 32-62 StVZO wird sehr detailliert beschrieben, wie die Bauart von Kraftfahrzeugen nach deutschem Recht zu sein hat. Allerdings kommen heute nicht mehr alle Regelungen zum Einsatz. Grund dafür ist, dass es verschiedene europäische Richtlinien gibt, die mit dem deutschen Recht konkurrieren.
Entscheidend ist das Signalbild. Sind Leuchten paarweise zu montieren, müssen diese symmetrisch zur Fahrzeugmitte und in gleicher Höhe befestigt werden. Dass für ein Motorrad ein bestimmtes Licht Pflicht ist, hat mehrere Gründe. Zunächst soll der Motorradfahrer eine bessere Sicht auf die Straße haben. Dieses erlaubt auch bei Nacht, die verschiedenen Fahrzeuge unterscheiden zu können.
Die Art und Weise, wie die Motorradbeleuchtung angebracht ist, liefert den anderen Verkehrsteilnehmern verschiedene Informationen über die Breite, Fahrtrichtung, Höhe sowie Länge. Zudem erhöht die Beleuchtung am Motorrad die Sichtbarkeit, ohne dass dabei andere Kraftfahrer geblendet werden.
Grundregeln für die Motorradbeleuchtung
Die europäischen Richtlinien bzw. die nationale Gesetzgebung der StVZO geben genau vor, wie die Beleuchtung am Motorrad sein darf. Grundsätzlich muss stets weißes Licht nach vorn und rotes Licht nach hinten leuchten. An den Seiten darf gelbes Licht zur Verwendung kommen. Verbaut werden dürfen nur zugelassene Leuchten, welche eine EG- bzw. ECE-Prüfnummer haben. Zudem gilt, dass nur die Leuchten am Motorrad sein dürfen, die Pflicht oder zusätzlich erlaubt sind.
Wird eine bestimmte Lichttechnik nicht im Gesetz genannt, ist diese auch nicht zulässig. Ausnahmen von dieser Regel sind nur zulässig, wenn diese zu einer erhöhten Verkehrssicherheit beitragen können. So sind beispielsweise zusätzliche gelbe Rückstrahlern an den Seiten vom Motorrad zulässig, wenn dadurch die Fahrzeugseite besser sichtbar wird. Auch gelbe Reflexstreifen an der Flanke können genehmigt werden, wenn diese keinen Schriftzug, sondern eine waagerechte Linie bilden.
Spezifische Beleuchtungseinrichtungen am Motorrad
Zu den wichtigsten Beleuchtungseinrichtungen an einem Motorrad gehören Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht, Schlussleuchten, Begrenzungsleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler, seitliche Rückstrahler, einem Nebelscheinwerfer und eine Nebelschlussleuchte.
- Begrenzungsleuchten: Die Begrenzungsleuchten sind nur für Krafträder mit Beiwagen als Motorradbeleuchtung vorgeschrieben.
- Bremslicht: Zur Beleuchtung am Motorrad zählt auch das Bremslicht. Am Kraftrad ist eine rote Bremsleuchte vorgeschrieben.
- Blinker: Blinker sind für alle größeren Krafträder vorgeschrieben, um beim Abbiegen die gewünschte Fahrtrichtung anzuzeigen. Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen von vorn und von hinten sichtbar sein - dazu sind vier gelbe Leuchten notwendig.
- Kennzeichenbeleuchtung: Durch die Leuchte am Nummernschild soll das Kennzeichen auch bei Nacht lesbar sein.
- Nebelscheinwerfer: Auch die Nebelscheinwerfer sind weiß leuchtend, möglich ist aber auch ein Hellgelb. Grundsätzlich darf nur ein Nebelscheinwerfer verbaut sein.
- Nebelschlussleuchte: Laut TÜV-Vorschriften fürs Motorrad in puncto Beleuchtung ist eine rote Nebelschlussleuchte ebenfalls zulässig, diese muss aber mindestens 10 cm von der Bremsleuchte entfernt sein.
- Rückstrahler: So muss jedes Kraftrad über einen roten Rückstrahler verfügen. Mit Beiwagen müssen es zwei sein.
- Scheinwerfer: Beim Motorrad ist das Licht nach vorn stets weiß. Das gilt entsprechend auch für die Scheinwerfer. Außerdem müssen die Scheinwerfer frei justierbar und arretierbar sein.
Zulässigkeit von getönten Blinkergläsern
Die Frage, ob getönte Blinkergläser zulässig sind, ist nicht pauschal zu beantworten. Es kommt auf die Einhaltung bestimmter Voraussetzungen an.
- E-Prüfzeichen: Solange die Blinkergläser ein E-Prüfzeichen haben, sind sie zulässig.
- Farbe der Blinkerbirnen: Es ist auf die Verwendung orangefarbener oder orange leuchtender Blinkerbirnen zu achten.
- Helligkeit: Die Chrombirnen blinken genau so hell wie die Orangen, zumindest wenn sie zugelassen sind.
Es gibt keine Vorschrift, dass die Farbe einer ausgeschalteten Leuchte erkennbar sein muss. Die kommt ja nur dadurch zustande, dass eindringendes Tageslicht innen reflektiert wird und durch das getönte Glas wieder austritt. Wenn der Leuchtkörper selbst die Farbe hat, also eine eingefärbte Glühbirne oder eine farbige Leuchtdiode, müssen die Gläser nicht eingefärbt sein.
Probleme und Konsequenzen
Am Motorrad darf als Beleuchtung nur geprüfte und zugelassene Lichttechnik zum Einsatz kommen, da es sich dabei um genehmigungspflichtige Bauteile handelt. Werden solche Bauteile montiert, kann unter Umständen die Betriebserlaubnis erlöschen, außerdem gibt es häufig Probleme mit der Versicherung, wenn es zu einem Unfall kam.
Neben Bußgeldern für das Fahren ohne Betriebserlaubnis zwischen 25 und 90 Euro droht Tunern auch der Verlust des Versicherungsschutzes. Damit müssten Schadenskosten bei einem Unfall selbst getragen werden, insbesondere dann, wenn schwarze Rückleuchten zum Geschehen beigetragen haben. Es ist dabei unerheblich, wie die Rückleuchten abgedunkelt wurden.
LED-Technik
Grundsätzlich kann am Motorrad die Beleuchtung mittels LED-Technik erfolgen. Hierbei ist aber darauf zu achten, dass die gesetzlichen Regelungen genau eingehalten werden, um nicht die Betriebserlaubnis zu verlieren. Wird die LED-Beleuchtung samt ABE oder ECE-Prüfsiegel verkauft, können Sie das Bauteil entsprechend dem genehmigten Verwendungsbereich verwenden.
3 in 1 Blinker mit Rücklicht und Bremslicht
Wer an seinem Motorrad formschöne 3 in 1 Blinker mit Rücklicht und Bremslicht montieren möchte kann dies Legal machen, muss aber dennoch einige Sachen beim Umbau von Serienblinker auf Motorrad Rücklicht mit Blinker beachten. Wenn der Umbau auf Blinker mit integriertem Rücklicht und Bremslicht erfolgt, dürfen maximal 2 Rücklichter am Fahrzeug montiert sein. Somit darf das Original-Rücklicht nicht als drittes Rücklicht weiter verwendet werden, da am Motorrad maximal zwei Schlusslichter und Bremslichter montiert sein dürfen.
Die im Shop für hochwertiges Motorrad Zubehör, angebotenen LED Blinker mit integriertem Rück- und Bremslicht entsprechen den gesetzlichen Vorgaben und verfügen über eine gültige E Nummer für den Blinker und das Rücklicht mit Bremslicht. Wenn diese benötigten Kennzeichnungen vollständig am Blinker vorhanden sind, ist keine Eintragung beim TÜV oder das mitführen einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) notwendig.
Schraubertipp zum Thema Beleuchtung
Egal ob Scheinwerfer, Blinker oder Rückleuchten - bei jedem An- und Umbau gibt es einiges zu beachten, damit es nicht nur wunschgemäß strahlt, sondern die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.
- Im Rahmen von Umbauten (zum Beispiel wenn die serienmäßig montierten Stecker nicht passen) keinesfalls den Kabelbaum zerschneiden, sondern besser Adapter besorgen beziehungsweise selber machen und verbauen.
- Beim Verlegen zusätzlicher Kabel auf eine vernünftige Führung achten (Scheuerstellen vermeiden!) sowie Kontakte ordentlich isolieren.
- Zusätzliche Verbraucher schließt man weder direkt an der Batterie an noch an vorhandene stromführende Kabel, sondern schaltet sie möglichst über ein zusätzliches Relais und eine passende Sicherung.
- Zugelassene Bauteile mit E-Zeichen müssen nicht eingetragen werden, sofern man die ursprüngliche Anbaulage beibehält beziehungsweise die Anbauvorschriften (EU- bzw. StVO-Zulassung) erfüllt.
Anpassungsbedarf beim Anbau von Mini-Blinkern
Zwar lässt sich prinzipiell jedes Motorrad mit 12-Volt-Elektrik auf LED-Blinker umrüsten, die ein E-Prüfzeichen haben (vorn mit einer 1, hinten mit einer 2 - die meisten tragen beide Kennzahlen). Doch so einfach der Kauf ist, so tückisch kann der Anbau sein.
- Befestigung: Relativ leicht zu lösen ist die mechanische Befestigung.
- Anschluss ans Bordnetz: Deutlich schwieriger kann sich der Anschluss ans Bordnetz gestalten. Das Problem liegt dabei an der geringeren Stromaufnahme der LEDs.
Die Lösung besteht entweder im Einbau eines sogenannten lastunabhängigen Relais oder spezieller Widerstände.
Zusammenfassung
Getönte Blinker am Motorrad sind zulässig, solange sie ein E-Prüfzeichen haben und die Farbe der Blinkerbirnen orange ist. Es ist wichtig, die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten, um die Betriebserlaubnis nicht zu verlieren und Probleme mit der Versicherung zu vermeiden. Bei Umbauten an der Beleuchtung sollten nur geprüfte und zugelassene Bauteile verwendet werden.
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