Jeder, der schon mit seinem Auto oder Motorrad ins Ausland gefahren ist, kennt sie: die Grüne Karte. Die Grüne Karte, offiziell als Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr (IVK) bezeichnet, ist ein Dokument zum Nachweis von Versicherungsschutz bei Auslandsreisen. Sie weist gegenüber ausländischen Behörden nach, dass Sie über eine Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen.
Die Grüne Karte bietet Versicherungsschutz im jeweiligen Gastland und enthält wichtige Informationen über das Fahrzeug, den Halter und die Versicherung. Sie beinhaltet alle wichtigen Daten, die man bei einem Unfall aufschreiben sollte. Daher sollte dieser Versicherungsnachweis im Ausland immer mitgeführt werden.
Was ist die Grüne Versicherungskarte und wozu brauche ich sie?
Auf gut Amtsdeutsch heißt die Grüne Karte „Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr“. Die offizielle Bezeichnung der Grünen Versicherungskarte lautet Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr.
Sie dient bei Fahrten ins Ausland als Nachweis, dass das Auto Kfz-haftpflichtversichert ist. Bei einem Unfall im Ausland kann sie die Regulierung des Schadens deutlich vereinfachen, denn sie enthält wichtige Informationen über den Halter und die Versicherung des Autos.
Mit der Einführung der Grünen Karte sollte Autofahrern der Grenzübertritt vereinfacht und die Abwicklung eines Unfalls im Ausland einfacher geregelt werden. Vor Einführung der Grünen Karte musste für jedes Land ein eigener Nachweis über die Haftpflichtversicherung mitgeführt werden.
Die Grüne Versicherungskarte weist ausschließlich den Versicherungsschutz über die Kfz-Haftpflichtversicherung nach. Die Haftpflicht deckt lediglich Personen- und Sachschäden ab, die Sie bei Dritten verursachen.
Wo bekomme ich die Grüne Karte?
Die Grüne Karte wird von der jeweiligen Kfz-Versicherung ausgestellt. Die Grüne Karte können Sie kostenlos bei Ihrer Kfz-Versicherung beantragen.
Die Grüne Karte bestellen Sie bei uns ganz unkompliziert online über Ihren persönlichen Kundenbereich. Die Internationale Versicherungsbescheinigung können Sie dann im Menüpunkt „Dokumente” unter „Bescheinigungen & Services” anfordern.
Nachdem Sie eine Karte bei uns anfordern, erfolgt der Versand in der Regel spätestens am nächsten Werktag. Die Grüne Karte sollte aber nach maximal 3 Werktagen bei Ihnen eingehen. Die Grüne Karte ist für Sie immer kostenfrei.
Gültigkeit und Format der Grünen Karte
Die Grüne Karte hat eine Gültigkeit von drei Jahren und ist beim Versicherungsanbieter zu bekommen. Die Gültigkeitsdauer der Grünen Fahrzeugversicherungskarte ist befristet. Bei der R+V gilt die Karte 5 Jahre. Das Ablaufdatum ist auf dem Dokument selbst vermerkt.
Wie beim Personalausweis steht das Ablaufdatum auf der Karte selbst. In der Regel gilt die Karte für drei Jahre, bei manchen Versicherern auch fünf Jahre.
Prüfen Sie vor einer Auslandsreise, ob Ihre Karte noch gültig ist und die Daten auf der Karte mit Ihrem Auto übereinstimmen. Bevor Du mit Deinem Auto ins Ausland fährst, solltest Du deshalb unbedingt prüfen, ob Deine Grüne Versicherungskarte noch gültig ist. Außerdem empfiehlt sich eine Überprüfung, ob alle Daten auf dem Dokument noch aktuell sind. Haben sich Deine Daten geändert oder ist die Grüne Versicherungskarte abgelaufen, kannst Du vor Deiner Reise schnell und unkompliziert eine neue Grüne Karte online anfordern.
Seit 2021 ist die Farbe des Dokuments nicht mehr grün, es gibt sie nur noch in weiß. Das hat den Vorteil, dass wir Ihnen das Dokument schnell online zur Verfügung stellen können und Sie es somit einfach selbst zuhause ausdrucken. Seit Juli 2020 ist das grüne Papier nicht mehr nötig - auch ein Ausdruck auf handelsüblichem weißem Papier wird als Nachweis akzeptiert.
Das Deutsche Grüne-Karte-Büro hat eine Anpassung bei der Papierfarbe beschlossen: Seit dem 01.01.2021 muss die Grüne Karte (Internationale Versicherungskarte) der deutschen Kfz-Versicherer auf weißem Papier zur Verfügung gestellt werden.
Wo ist die Grüne Karte Pflicht?
Mittlerweile braucht man diese in den 27 EU-Ländern nicht mehr zwingend. Dank des Kennzeichenabkommens reicht das vorhandene amtliche Kennzeichen als Nachweis einer Kfz-Haftpflichtversicherung aus. Tatsächlich ist die Internationale Versicherungskarte (IVK), die aufgrund ihrer Farbe auch einfach als „Grüne Karte“ bezeichnet wurde, in den meisten Ländern der Europäischen Union und anderen europäischen Reiseländern überflüssig.
Mittlerweile wurde die Grüne Haftpflichtversicherungskarte in Ländern der EU durch das Kennzeichenabkommen ersetzt. Dort reicht das Kfz-Kennzeichen generell als Versicherungsnachweis aus, aber das Mitführen der Grünen Karte wird weiterhin empfohlen, da sie bei Unfällen oder rechtlichen Fragen hilfreich sein kann.
Allerdings ist die Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr (IVK) in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (also den EU-Ländern sowie Island, Norwegen) sowie in Andorra, Monaco, San Marino, Serbien und in der Schweiz nicht mehr verpflichtend für die Einreise. Hier gilt das Kennzeichenabkommen, bei dem ein gültiges amtliches Kennzeichen als Nachweis des Versicherungsschutzes gilt.
Es gibt aber weiterhin Staaten, in die man nur mit einer gültigen Versicherungskarte einreisen darf. Dazu zählen folgende Länder:
- Albanien
- Aserbaidschan
- Iran
- Marokko
- Moldawien
- Nordmazedonien
- Tunesien
- Türkei
- Ukraine
Die Grüne Karte benötigen Sie vor allem dann, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug in Länder reisen, in denen das Kennzeichenabkommen nicht gilt. In einigen Ländern muss die internationale Versicherungskarte bei der Einreise sogar vorlegt werden - sie sollte auf Reisen ins Ausland also immer dabei sein.
Besonderheiten und Ausnahmen
Es gibt Länder, in denen die Grüne Versicherungskarte als Versicherungsnachweis nicht anerkannt wird, wie beispielsweise Kosovo, Israel, Iran, Marokko oder Tunesien. Im Kosovo gilt der Schutz der Kfz-Versicherung übrigens generell nicht. Dies gilt auch für Iran, Russland und Weißrussland (Belarus). Dort muss immer eine Grenzversicherung abgeschlossen werden.
Auch in Italien wurde die Grüne Versicherungskarte offiziell durch das Abkommen zum europäischen Kennzeichen ersetzt. Dennoch fordert die italienische Polizei bei Unfällen in Einzelfällen zur Vorlage des Dokuments auf. Einzig in Italien ist das Mitführen der Karte im Auto weiterhin empfehlenswert, da die Behörden trotz Abkommen teilweise darauf bestehen. Um unnötigen Stress und mögliche Bußgelder zu vermeiden, sollten Reisende sicherstellen, dass sie die Grüne Karte im Original mitführen.
Für Reisen nach Großbritannien und Nordirland ist nach dem Brexit die Internationale Versicherungskarte dringend empfohlen. Nach dem Brexit brauchen europäische Autofahrer in Großbritannien keine Versicherungskarte mitführen. Auch hier gilt das sogenannte Kennzeichenabkommen.
Was tun bei einem Unfall im Ausland?
Sichern Sie die Unfallstelle und kontaktieren Sie die Polizei, falls erforderlich. Tauschen Sie Versicherungsinformationen mit den Beteiligten aus und dokumentieren Sie den Schaden. Informieren Sie Ihre Versicherung über den Unfall, um den Schadensfall zu melden. Am besten haben Sie Ihre Grüne Fahrzeugversicherungskarte stets griffbereit.
Wenn Sie während Ihrer Reise einen Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug haben, ist ein europäischer Unfallbericht empfehlenswert. Niemand möchte während einer Auslandsreise in einen Autounfall verwickelt werden. Sollte es trotzdem dazu kommen, bietet der Europäische Unfallbericht wertvolle Unterstützung. Dieses standardisierte Formular wird bei Autounfällen in Europa verwendet und erleichtert die klare Dokumentation der Unfalldetails zwischen den beteiligten Parteien. Das Mitführen dieses Berichts kann den Prozess der Schadensregulierung beschleunigen und Missverständnisse vermeiden.
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