H-Kennzeichen für Motorräder: Voraussetzungen und Vorteile

Das Historische Kennzeichen, kurz H-Kennzeichen, wurde 1997 als besondere Möglichkeit für Oldtimer eingeführt. Es entspricht grundsätzlich dem regulären Euro-Kennzeichen. Einziger Unterschied: Die Erkennungsnummer endet mit dem Buchstaben H. Auch historische Motorräder sind eine wahre Schönheit und gewähren einen imposanten Blick auf die Geschichte des motorisierten Zweirads. Vermutlich liegt es daran, dass sich viele Menschen einen Gegenpol zum hochtechnologischen Alltag wünschen. Einen Hauch von Nostalgie. Das äußert sich auch im Straßenverkehr, denn immer häufiger begegnet man dort historischen Fahrzeugen - den Oldtimern.

Mit dem H-Kennzeichen fürs Motorrad kommen Oldtimer-Besitzer in den Genuss von Vergünstigungen. Das Team von Helmexpress informiert zum Thema Oldtimer Kennzeichen fürs Motorrad und klärt Fragen, als da sind: Wie alt muss ein Motorrad für ein H-Kennzeichen sein? Was bringt mir ein H-Kennzeichen am Motorrad? Und wann lohnt sich eine Motorrad Oldtimer Zulassung für mich?

Voraussetzungen für das H-Kennzeichen

Nicht jedes alte Motorrad ist gleich ein Oldtimer. Um ein Motorrad H-Kennzeichen zu erhalten, benötigt dein Kraftrad zunächst einmal den Status Oldtimer. Ob das H-Kennzeichen vergeben wird, stellt der Prüfer bei der Hauptuntersuchung fest. In der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ist genau festgelegt, welche Fahrzeuge als Oldtimer bezeichnet werden dürfen. Die Erstzulassung des Motorrads muss vor mindestens 30 Jahren stattgefunden haben.

Grundsätzlich erhalten zudem nur solche Fahrzeuge ein Oldtimerkennzeichen, die gemäß § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung die Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts unterstützen. Das Hauptaugenmerk der Untersuchung gilt der Frage, ob das Fahrzeug als „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“ betrachtet werden kann. Die Ästhetik und Technik des Fahrzeugs muss also einem bestimmten vergangenen Zeitgeist entsprechen, der für die Nachwelt erhalten werden soll. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Pkw, ein Motorrad, einen Lkw oder einen Traktor handelt.

Wichtig ist außerdem ein weitgehender Originalzustand des Fahrzeugs: Ein leistungsstärkerer Motor, der nachträglich eingebaut wurde, ist ebenso tabu wie andere jüngere Fahrzeugteile. Zeitgenössische Umbauten mit originalen Teilen und Umbauten für die Verkehrssicherheit sind jedoch erlaubt. Die Umbauten müssen in den ersten 10 Jahren der Zulassung erfolgt sein oder typisch für diesen Zeitraum gewesen sein.

Bei folgenden Merkmalen darf das Fahrzeug vom Original abweichen, allerdings müssen auch diese Änderungen zeitgenössisch sein:

  • Lackierung, sofern sie zeitgenössisch ist
  • Anderer Motor aus derselben Baureihe des jeweiligen Fahrzeugtyps
  • Umrüstung von Diagonal- auf Radialreifen
  • Originalgetreuer Nachbau der Auspuffanlage in Edelstahl
  • Die Farbgebung des Fahrzeugs muss zeitgenössisch sein, einschließlich eventueller Verzierungen, Aufkleber, Firmenaufschriften etc.

Die Fahrzeuge und deren Umbauten müssen in jedem Fall verkehrssicher sein und den Vorschriften der StVZO genügen. Zum Beispiel sind scharfkantige Originalteile trotz Originalität nicht zulassungsfähig.

Das Oldtimer-Gutachten

Ihr altes Motorrad erfüllt diese Kriterien? Dann erhalten Sie im Anschluss an die Prüfung ein offizielles Oldtimer-Gutachten, beispielsweise vom TÜV oder der DEKRA ausgestellt. Auch Sonderformen wie Zustands- oder Wertgutachten sind hier möglich. Mit dem Gutachten stuft ein amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfingenieur das Fahrzeug offiziell als Oldtimer ein.

Eine Begutachtung nach § 23 StVZO enthält:

  • bei zugelassenen Fahrzeugen bzw. Fahrzeugen mit gültiger Zulassungsbescheinigung eine Prüfung im Umfang einer Hauptuntersuchung
  • die Untersuchung im Umfang einer HU entfällt im Rahmen einer Begutachtung nach §23 StVZO, wenn gleichzeitig eine Begutachtung gemäß § 21 StVZO (Vollabnahme) durchgeführt wird
  • und bei allen Fahrzeugen die Feststellung, ob das Fahrzeug als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut betrachtet werden kann.

Die Zulassung mit H-Kennzeichen

Die Zulassung Ihres Oldtimers mit H-Kennzeichen ist nicht aufwendig. Mit den üblichen Fahrzeugpapieren, der Zulassungsbescheinigung I (ehemals Fahrzeugbrief), der Zulassungsbescheinigung II (ehemals Fahrzeugschein), Versicherungsbescheinigung und Personalausweis geht es zum Straßenverkehrsamt. Anschließend wird das H-Kennzeichen gefertigt.

Benötigte Dokumente für die Zulassung:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Zulassungsbescheinigung I und II (Schein und Brief)
  • Gültiger Bericht zur Hauptuntersuchung oder Prüfbericht und Gutachten zur Begutachtung gemäß §21 StVZO
  • Gültiges Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO

Kosten für das H-Kennzeichen

Wenn Sie Ihr Motorrad mit einem Oldtimer-Kennzeichen versehen wollen, ist das mit Kosten verbunden. Je nach Bundesland schwanken diese, daher sind die Angaben nur Durchschnittswerte.

  • Das Gutachten: ca. 150 bis 500 Euro
  • Die Hauptuntersuchung: ca. 65 bis 75 Euro
  • Zulassungskosten: ca. 40 Euro
  • Falls Wunschkennzeichen: ca. 10 Euro
  • Anfertigen der Nummernschilder: ca. 30 Euro

Finanzielle Aspekte und Vorteile

Fahrzeughalter eines Oldtimers mit H-Kennzeichen zahlen üblicherweise eine niedrigere Kfz-Steuer - für Autos fällt eine Pauschale von jährlichen 191,73 Euro, für Motorräder von 46,02 Euro an (Stand: Januar 2017). Auch die Konditionen rund um die Kfz-Versicherung sind mit Oldtimer-Nummernschild günstiger. Für die Haftpflichtversicherung werden bis 18 PS ca. 35 Euro, bis 50 PS ca. 75 Euro und ab 50 PS ca. 140 Euro fällig. Die Teilkasko oder Vollkaskoversicherung richtet sich am Marktwert des historischen Motorrads aus.

Beim direkten Vergleich mit einem historischen Auto schneidet das Oldtimer Motorrad in puncto H-Kennzeichen nicht ganz so vorteilhaft ab. Alle Pkw mit H-Kennzeichen werden pauschal mit 191,73 Euro besteuert, ungeachtet des oftmals recht beträchtlichen Hubraums. Bei einem Motorrad sind es jährlich 46,02 Euro, die für die Kfz-Steuer anfallen. Daraus folgt, dass das H-Kennzeichen vor allem für Motorräder mit großem Hubraum von Vorteil ist.

H-Kennzeichen und Versicherung: Das H-Kennzeichen signalisiert dem Versicherer, dass es sich um ein Liebhaberfahrzeug handelt. Es liegt in der Natur der Sache, dass ein Biker mit so einem Gefährt sehr pfleglich und fahrtechnisch sicher umgeht - was günstige Versicherungstarife in Aussicht stellt. Auch der Umweltaspekt dürfte gerade im Hinblick auf zukünftige Verkehrsregeln eine Rolle spielen. So dürfen Pkws mit H-Kennzeichen auch Umweltzonen befahren, die vom Schadstoffausstoß aus gesehen eigentlich tabu wären. Last, but not least zählt hier auch ein gewisser Prestige-Faktor.

Steuerliche Aspekte im Überblick

Ob sich ein Motorrad-H-Kennzeichen lohnt, kommt auf den Hub­raum des Zweirads an. Erst bei Old­timer-Motor­rädern mit mehr als 625 Kubik­zenti­metern (ccm) Hubraum sparen Sie Kfz-Steuer.

Fahrzeugtyp Jährliche Kfz-Steuer
PKW mit H-Kennzeichen 191,73 Euro
Motorrad mit H-Kennzeichen 46,02 Euro

Alternativen zum H-Kennzeichen

Es gibt unterschiedliche Zulassungsarten für einen Oldtimer: ein reguläres Kennzeichen, ein H-Kennzeichen, ein Saisonkennzeichen oder ein 07er-Kennzeichen. Eine Kombination von H- und Saisonkennzeichen ist möglich und erlaubt.

Bei Saisonkennzeichen legt sich ein Autohalter verbindlich fest, für welchen zusammenhängenden Zeitraum (mindestens zwei, höchstens 11 Monate) das Fahrzeug jährlich zugelassen werden soll. Das kommt für alle diejenigen infrage, die den Wagen nicht das ganze Jahr über nutzen, wie es beispielsweise bei Cabriolets sein kann.

Seit Anfang der 90er Jahre gibt es für Oldtimer-Besitzer ein besonderes Kennzeichen für die Kurzzeitzulassung von Fahrzeugen mit Oldtimergutachten: das 07-Kennzeichen (die rote Nummer). Mit ihm können mehrere Fahrzeuge abwechselnd gefahren werden. So können historische Fahrzeuge im Straßenverkehr bewegt werden, ohne jedes Fahrzeug einzeln anmelden zu müssen. Normalerweise wird das Kennzeichen für Fahrten zu Messen, Probe- und Showfahrten, Präsentationen u. ä. genutzt. Allerdings sollten Fahrten außerhalb der zugelassenen Wege zu Oldtimertreffen, Probefahrten, Überführung oder Fahrten zur Werkstatt tunlichst unterlassen werden. Denn diese Fahrten deckt die Versicherung im Falle eines Schadens nicht ab.

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