H-Kennzeichen für Motorräder: Voraussetzungen und Vorteile

Das Historische Kennzeichen wurde 1997 als besondere Möglichkeit für Oldtimer eingeführt. Es entspricht grundsätzlich dem regulären Euro-Kennzeichen, wobei der einzige Unterschied darin besteht, dass die Erkennungsnummer mit dem Buchstaben H endet. Für Besitzer eines Oldtimers können sich diese Schilder durchaus lohnen, da sie finanzielle Vorteile mit sich bringen.

Voraussetzungen für das H-Kennzeichen

Damit man das H-Kennzeichen für sein Motorrad bekommen kann, müssen bestimmte Voraussetzungen beachtet werden. Nicht jedes alte Motorrad ist gleich ein Oldtimer. Ob das H-Kennzeichen vergeben wird, stellt der Prüfer bei der Hauptuntersuchung fest.

In der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ist genau festgelegt, welche Fahrzeuge als Oldtimer bezeichnet werden dürfen. Die Erstzulassung des Motorrads muss vor mindestens 30 Jahren stattgefunden haben. Grundsätzlich erhalten zudem nur solche Fahrzeuge ein Oldtimerkennzeichen, die gemäß § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung die Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts unterstützen.

Wichtig ist außerdem ein weitgehender Originalzustand des Fahrzeugs: Ein leistungsstärkerer Motor, der nachträglich eingebaut wurde, ist ebenso tabu wie andere jüngere Fahrzeugteile. Zeitgenössische Umbauten mit originalen Teilen und Umbauten für die Verkehrssicherheit sind jedoch erlaubt.

Die wichtigsten Kriterien für ein H-Kennzeichen:

  • Erstzulassung vor mindestens 30 Jahren
  • Unterstützung der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts
  • Weitgehender Originalzustand
  • Zeitgenössische Umbauten sind erlaubt

Der Weg zum H-Kennzeichen

Erfüllt Ihr altes Motorrad diese Kriterien? Dann erhalten Sie im Anschluss an die Prüfung ein offizielles Oldtimer-Gutachten, beispielsweise vom TÜV oder der DEKRA ausgestellt. Auch Sonderformen wie Zustands- oder Wertgutachten sind hier möglich.

Die Zulassung Ihres Oldtimers mit H-Kennzeichen ist nicht aufwendig. Sie benötigen folgende Dokumente:

  • Betriebserlaubnis; alternativ Nachweis über Einhaltung der Bau- bzw.
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Zulassungsbescheinigung I und II (Schein und Brief)
  • Gültiger Bericht zur Hauptuntersuchung oder Prüfbericht und Gutachten zur Begutachtung gemäß §21 StVZO
  • Gültiges Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO
  • Ggf.

Mit dem Gutachten stuft ein amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfingenieur das Fahrzeug offiziell als Oldtimer ein. Das Hauptaugenmerk der Untersuchung gilt der Frage, ob das Fahrzeug als „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“ betrachtet werden kann.

Begutachtung nach § 23 StVZO

Eine Begutachtung nach § 23 StVZO enthält:

  • Bei zugelassenen Fahrzeugen bzw. Fahrzeugen mit gültiger Zulassungsbescheinigung eine Prüfung im Umfang einer Hauptuntersuchung
  • Die Untersuchung im Umfang einer HU entfällt im Rahmen einer Begutachtung nach §23 StVZO, wenn gleichzeitig eine Begutachtung gemäß § 21 StVZO (Vollabnahme) durchgeführt wird
  • Bei allen Fahrzeugen die Feststellung, ob das Fahrzeug als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut betrachtet werden kann.

Finanzielle Vorteile des H-Kennzeichens

Fahrzeughalter eines Oldtimers mit H-Kennzeichen zahlen üblicherweise eine niedrigere Kfz-Steuer. Für Motorräder fällt eine Pauschale von 46,02 Euro an. Auch die Konditionen rund um die Kfz-Versicherung sind mit Oldtimer-Nummernschild günstiger.

Das H-Kennzeichen für das Motorrad rentiert sich bei einer ganzjährigen Nutzung und birgt zusätzlich steuerliche Vorteile.

Hier eine Übersicht der Kosten im Vergleich:

Kennzeichenart Kfz-Steuer (jährlich)
H-Kennzeichen (Motorrad) 46,02 €
Reguläres Kennzeichen (Motorrad) 1,84 € je angefangene 25 ccm Hubraum

Alternativen zum H-Kennzeichen

Es gibt unterschiedliche Zulassungsarten für einen Oldtimer:

  • Ein reguläres Kennzeichen oder H-Kennzeichen
  • Ein Saisonkennzeichen
  • 07er-Kennzeichen

Das H Kennzeichen dient dem Dauerbetrieb eines Fahrzeugs. Das rote 07 Kennzeichen reicht aus, wenn nur die unregelmäßige Teilnahme an Veranstaltungen geplant ist, die zum Zweck haben Oldtimer zu präsentieren bzw. die der "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts" dienen.

Saisonkennzeichen

Bei Saisonkennzeichen legt sich ein Autohalter verbindlich fest, für welchen zusammenhängenden Zeitraum (mindestens zwei, höchstens 11 Monate) das Fahrzeug jährlich zugelassen werden soll. Das kommt für alle diejenigen infrage, die den Wagen nicht das ganze Jahr über nutzen, wie es beispielsweise bei Cabriolets sein kann.

07-Kennzeichen

Seit Anfang der 90er Jahre gibt es für Oldtimer-Besitzer ein besonderes Kennzeichen für die Kurzzeitzulassung von Fahrzeugen mit Oldtimergutachten: Das 07-Kennzeichen (die rote Nummer). Das 07 Kennzeichen ist ein Wechselkennzeichen. Mit ihm können mehrere Fahrzeuge abwechselnd gefahren werden. So können historische Fahrzeuge im Straßenverkehr bewegt werden, ohne jedes Fahrzeug einzeln anmelden zu müssen.

Worauf Sie achten müssen

Auch bei einer Zulassung mit einem H-Kennzeichen müssen Fahrzeughalterinnen und -halter mit dem Fahrzeug im Rahmen der gesetzlichen Prüffrist zur Hauptuntersuchung. Für Motorräder, deren Erstzulassung nach dem 1. Januar 1989 liegt, ist im Rahmen der Untersuchung zudem eine Abgasuntersuchung (AU) vorgeschrieben.

Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie für den Abschluss einer Versicherung für Oldtimer-Motorräder das Gutachten gemäß § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) benötigen. Dieses sollten Sie daher rechtzeitig beim TÜV oder der DEKRA durchführen lassen.

Oldtimer vs. Youngtimer

Der Unterschied zwischen einem Oldtimer und einem Youngtimer liegt hauptsächlich im Alter und dem historischen Wert des Fahrzeugs. Ein Oldtimer ist ein Fahrzeug, das in der Regel mindestens 30 Jahre alt ist. Im Gegensatz dazu ist ein Youngtimer ein jüngeres Fahrzeug, meist zwischen 20 und 30 Jahre alt.

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