H-Kennzeichen für Mopeds: Voraussetzungen und Vorteile

Viele Oldtimer-Besitzer möchten ihrem Schmuckstück mit einem H-Kennzeichen den letzten Schliff verpassen. Auch für Motorräder gibt es H-Kennzeichen. Das H auf dem Kennzeichen steht für „historisch“. Wenn Sie stolzer Besitzer eines Oldtimer-Motorrads sind, dann denken Sie wahrscheinlich darüber nach, Ihrem Schmuckstück mit einem H-Kennzeichen den letzten Schliff zu verpassen. Denn das H-Kennzeichen ist am Motorrad nicht nur ein Hingucker, sondern kann auch Vorteile mit sich bringen.

Was ist ein H-Kennzeichen?

Das H Kennzeichen wurde im Jahr 1997 eingeführt. Um den Erhalt historischer Autos, Lastkraftwagen und Motorräder zu fördern, wurde 1997 in Deutschland das H-Kennzeichen eingeführt. Hintergrund ist, den Erhalt historischer Autos, aber auch den von Lastkraftwagen und Motorrädern zu fördern. Mit diesem speziellen Nummernschild genießen Besitzer von Oldtimern eine Reihe von Vorteilen.

Voraussetzungen für ein H-Kennzeichen

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Motorrad eine sogenannte H-Zulassung erhalten. Um ein H-Kennzeichen zu bekommen, müssen Motorräder eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen. Ein Kraftfahrzeug, das als Oldtimer mit H-Kennzeichen zugelassen werden soll, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Alter des Fahrzeugs

Grundsätzlich kann ein historisches Fahrzeug erst ab 30 Jahren nach der Erstzulassung offiziell als ein Oldtimer gelten. Die Erstzulassung des Leichtkraftrades muss vor mindestens 30 Jahren stattgefunden haben. Doch nicht jedes Auto, das alt ist, ist nach deutschem Verkehrsrecht ein Oldtimer. Das Alter eines Fahrzeugs ist also nicht allein ausschlaggebend dafür, ob es als Oldtimer angemeldet werden kann. Ab wann gelten Autos, Motorräder & Co. als Oldtimer?

Zustand und Originalität

Ein guter Allgemeinzustand ist ebenfalls Pflicht. Zudem muss das Fahrzeug weitestgehend im Originalzustand sein. Es muss auch in einem gepflegten, originalen Zustand sein und so die damalige Zeit widerspiegeln. Ein Oldtimer darf beispielsweise nur Lackierungen haben, die in seinem Baujahr verfügbar waren. Ebenso darf ein defekter Motor nur durch einen Motor gleicher Baureihe ausgetauscht werden. Ausschließlich Anbauteile, die in den ersten 10 Jahren nach Erstzulassung üblich waren, sind zulässig. Größere Umbauten müssen mindestens 30 Jahre zurückliegen.

Hingeschaut wird auch bei Reparaturen, die über die Jahre vorgenommen wurden. Bei ausgetauschten Teilen sollte es sich um Originalteile handeln. War dies nicht möglich, sollten die betreffenden Teile wenigstens originalgetreue Nachbauten oder zeitgenössische Teile sein. Auch diese müssen mindestens 30 Jahre alt sein. Wichtig ist außerdem ein weitgehender Originalzustand des Fahrzeugs: Ein leistungsstärkerer Motor, der nachträglich eingebaut wurde, ist ebenso tabu wie andere jüngere Fahrzeugteile. Zeitgenössische Umbauten mit originalen Teilen und Umbauten für die Verkehrssicherheit sind jedoch erlaubt. Der Originalzustand muss sich der Fahrzeughalter in Form eines Oldtimergutachtens von einem anerkannten Sachverständigen - etwa vom TÜV oder der DEKRA - bestätigen lassen. Ein Fahrzeughalter muss sich den erforderlichen Originalzustand von einem anerkannten Sachverständigen bestätigen lassen. Beispielsweise in Form eines Oldtimergutachtens vom TÜV oder der DEKRA. Der Sachverständige hat beim Erstellen des Gutachtens einen gewissen Spielraum.

Gutachten

Um ein H-Kennzeichen zu bekommen, müssen Motorräder eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört ein Gutachten, das feststellt, ob Ihr Exemplar ein schützenswertes kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut darstellt. Ob alle Grundvoraussetzungen für das H-Kennzeichen am Motorrad erfüllt werden, prüft der Gutachter. Der TÜV oder die DEKRA fertigt ein Gutachten nach Paragraf 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) an. Unsere Sachverständigen der DEKRA Classic Services unterstützen Sie mit allen erforderlichen Prüfungen und Gutachten zur H-Zulassung.

Nicht jedes alte Leichtkraftrad ist gleich ein Oldtimer. Ob das H-Kennzeichen vergeben wird, stellt der Prüfer bei der Hauptuntersuchung fest. Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) legt dabei nur vage fest, welche baulichen Voraussetzungen ein Oldtimer für die Zulassung mit H-Kennzeichen erfüllen muss. In jedem Fall muss der Oldtimer verkehrssicher sein. Abgesehen von den obigen Bedingungen benötigen Sie noch einen Nachweis über die bestandene Hauptuntersuchung. Das Gutachten gilt nicht für immer. Bei der nächsten regulären HU-Untersuchung wird der Zustand des Motorrads erneut geprüft. Die Zulassung Ihres Oldtimers mit H-Kennzeichen ist nicht aufwendig.

Kosten für ein H-Kennzeichen

Wenn Sie Ihr Motorrad mit einem Oldtimer-Kennzeichen versehen wollen, ist das mit Kosten verbunden. Je nach Bundesland schwanken diese, daher sind die Angaben nur Durchschnittswerte.

Am stärksten schlägt die Anfertigung des Gutachtens zu Buche - mit Kosten zwischen 150 und 500 Euro. Eine HU-Untersuchung kostet ca. 65 bis 75 Euro. Die Anmeldegebühr beträgt ca. 40 Euro, die Prägung neuer Kennzeichen ca.

Neben den allgemeinen Kosten fürs Motorrad anmelden, wie Kosten für die Haftpflichtversicherung und wahlweise Teilkasko oder Vollkaskoversicherung sowie Kosten für die Motorrad Schutzausrüstung (z. B. Motorradhelm, Motorradjacke, Motorradstiefel etc.) kommen noch weitere Kosten hinzu.

  • Das Gutachten: ca. 150 - 500 Euro
  • Die Hauptuntersuchung: ca. 65 - 75 Euro
  • Zulassungskosten: ca. 40 Euro
  • Falls Wunschkennzeichen: ca. 10 - 15 Euro
  • Anfertigen der Nummernschilder: ca. 20 - 30 Euro

Vorteile eines H-Kennzeichens

Ein H-Kennzeichen am Motorrad kann unter Umständen Vorteile haben. Besitzer von Oldtimern mit H-Kennzeichen genießen eine Reihe von Vorteilen. Vor allem sparen sie bei der Kraftfahrzeugsteuer. Das H-Kennzeichen für das Leichtkraftrad rentiert sich bei einer ganzjährigen Nutzung und birgt zusätzlich steuerliche Vorteile. H-Kennzeichen bzw. H-Kennzeichen fürs Motorrad gehören ebenfalls zum Sortiment von Kennzeichen Deutschlandweit. Das H Kennzeichen dient dem Dauerbetrieb eines Fahrzeugs.

Steuerliche Vorteile

Hat das Motorrad ein H-Kennzeichen, fällt eine Steuer in Höhe von 46,02 € jährlich an. Unabhängig von Hubraum und Emissionen beträgt die Kfz-Steuer für Pkw, Lkw und andere mehrspurige Motorfahrzeuge sowie Anhänger pauschal 191,73 Euro. Für Motorräder gilt ein Einheitssteuersatz von 46,02 Euro. Fahrzeughalter eines Oldtimers mit H-Kennzeichen zahlen üblicherweise eine niedrigere Kfz-Steuer - für Autos fällt eine Pauschale von jährlichen 191,73 Euro, für Motorräder von 46,02 Euro an (Stand: Januar 2017).

Ohne H-Kennzeichen am Motorrad beträgt die Steuer regulär je angefangene 25 Kubikzentimeter (ccm) Hubraum 1,84 €. Daraus folgt, dass das H-Kennzeichen vor allem für Motorräder mit großem Hubraum von Vorteil ist. Die Mühe wird mit einer pauschalen Kfz-Steuer belohnt.

Versicherungsvorteile

Halter von automobilen Klassikern mit H-Kennzeichen profitieren zudem vom günstigeren Versicherungsschutz. Versicherer gehen nämlich davon aus, dass betagte Vehikel seltener und achtsamer im Straßenverkehr bewegt werden als andere Fahrzeuge. Hat Ihr Oldtimer-Motorrad ein H-Kennzeichen, ist die Versicherung unter Umständen deutlich günstiger. H-Kennzeichen und Versicherung: Das H-Kennzeichen signalisiert dem Versicherer, dass es sich um ein Liebhaberfahrzeug handelt. Es liegt in der Natur der Sache, dass ein Biker mit so einem Gefährt sehr pfleglich und fahrtechnisch sicher umgeht - was günstige Versicherungstarife in Aussicht stellt. Auch die Konditionen rund um die Kfz-Versicherung sind mit Oldtimer-Nummernschild günstiger.

Umweltzonen

In Innenstädten darf ein Auto mit H-Zulassung ohne Umweltplakette fahren. Auch der Umweltaspekt dürfte gerade im Hinblick auf zukünftige Verkehrsregeln eine Rolle spielen. So dürfen Pkws mit H-Kennzeichen auch Umweltzonen befahren, die vom Schadstoffausstoß aus gesehen eigentlich tabu wären.

Nachteile eines H-Kennzeichens

Es gibt nicht besonders viele Vorteile von einem H-Kennzeichen am Motorrad - Nachteile allerdings auch nicht. Direkte Nachteile von einer H-Zulassung haben Sie nicht. Der bürokratische Aufwand und die Kosten, die damit verbunden sind, könnten als Nachteil angesehen werden.

Alternativen zum H-Kennzeichen

Es gibt unterschiedliche Zulassungsarten für einen Oldtimer. Ein reguläres Kennzeichen oder H-Kennzeichen, ein Saisonkennzeichen oder 07er-Kennzeichen. Niemand muss allerdings seinen Oldtimer mit einem H Kennzeichen zulassen.

Normales Kennzeichen

Es kann allerdings durchaus Sinn machen, kein Oldtimer Kennzeichen zu nutzen und ein "normales" Kennzeichen zu behalten. Zum Beispiel bei einem sehr kleinen Isetta-Oldtimer mit nur 250-Kubikzentimeter Hubraum. Das liegt daran, dass erst ab 700 Kubikzentimetern Hubraum die ganzjährige reguläre Zulassung teurer wird als mit einem H-Kennzeichen. Ähnliches gilt für alte Motorräder und Zweiräder. Ein großer Nachteil liegt jedoch darin, dass ein Oldtimer mit normalem Kennzeichen, der keine grüne Umweltplakette erhält, nicht in die Umweltzone fahren darf.

Saisonkennzeichen

Bei Saisonkennzeichen legt sich ein Autohalter verbindlich fest, für welchen zusammenhängenden Zeitraum (mindestens zwei, höchstens 11 Monate) das Fahrzeug jährlich zugelassen werden soll. Das kommt für alle diejenigen infrage, die den Wagen nicht das ganze Jahr über nutzen, wie es beispielsweise bei Cabriolets sein kann. Eine Kombination von H- und Saisonkennzeichen ist möglich und erlaubt. Seit einiger Zeit ist es möglich, Oldtimer saisonal zulassen, also das H-Kennzeichen und das Saison-Kennzeichen zu kombinieren. Dann zahlt der Halter noch weniger Kfz-Steuer und spart auch anteilig Versicherungsbeiträge. Ein H-Saison-Kennzeichen gilt auf Wunsch für einen durchgehenden Zeitraum zwischen zwei und elf Monaten.

07-Kennzeichen (Rotes Kennzeichen)

Seit Anfang der 90er Jahre gibt es für Oldtimer-Besitzer ein besonderes Kennzeichen für die Kurzzeitzulassung von Fahrzeugen mit Oldtimergutachten. Das 07-Kennzeichen (die rote Nummer). Das 07 Kennzeichen ist ein Wechselkennzeichen. Mit ihm können mehrere Fahrzeuge abwechselnd gefahren werden. So können historische Fahrzeuge im Straßenverkehr bewegt werden, ohne jedes Fahrzeug einzeln anmelden zu müssen. Normalerweise wird das Kennzeichen für Fahrten zu Messen, Probe- und Showfahrten, Präsentationen u. ä. genutzt. Auch für ein 07-Kennzeichen gilt: Für solche Fahrzeuge muss ebenso ein Oldtimer-Gutachten vorliegen. Es gilt außerdem ein Mindestalter von 30 Jahren. Das rote 07 Kennzeichen reicht aus, wenn nur die unregelmäßige Teilnahme an Veranstaltungen geplant ist, die zum Zweck haben Oldtimer zu präsentieren bzw. die der "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts" dienen.

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