Der Wintereinbruch ist für viele Menschen in Deutschland ein schönes Ereignis, doch gelten Winterreifen als absolute Pflicht in Deutschland? Es gibt hierzulande lediglich eine situative Winterreifenpflicht, d. h. Winterreifen sind bei „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“ (§ 2 Absatz 3a StVO) vorgeschrieben, wenn Sie entsprechende Kraftfahrzeuge führen wollen.
Gesetzliche Grundlagen der Winterreifenpflicht
Seit 2010 hält die StVO präzisere Informationen zur Winterreifenpflicht in Deutschland bereit. Das Gesetz schreibt vor: Winterreifen, oder auch Reifen die der Richtlinie 92/23/EWG entsprechen, müssen genutzt werden, wenn „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“ vorherrscht (§ 2 Absatz 3a StVO).
Seit Januar 2018 gilt: Die Winterreifenpflicht erfüllen neue Winterreifen nur noch, wenn diese das sogenannte Alpine-Symbol aufweisen können. Dieses zeigt sich als dreigezacktes Bergpiktogram mit einer Schneeflocke in der Mitte. Das zuvor ausreichende M+S-Zeichen erfüllt bei neu zum Verkauf stehenden Reifen nicht mehr die gesetzlichen Anforderungen. Es gibt jedoch eine Übergangsregelung bis zum 30. September 2024. Vor 2018 gekaufte Winterreifen mit M+S-Kennzeichnung erfüllen ebenfalls die Winterreifenpflicht, bis zu diesem Tag.
Beeinflusst wird die Winterreifenpflicht durch die StVO. Zwar hält sich im Volksmund die O-bis-O-Regel fest (also von Oktober bis Ostern); es gibt jedoch für die Winterreifenpflicht keinen offiziellen Zeitraum, der vom Gesetzgeber genannt wird.
Mindestprofiltiefe und Reifenzustand
Mit Bezug auf die Winterreifenpflicht gab es zum Thema Mindestprofiltiefe lange Zeit viele Diskussionen. Fordert der Gesetzgeber auch bei Winterreifen eine Reifenprofiltiefe von 1,6 Millimetern, so geben sich Automobilclubs wie der ADAC erst ab einer Tiefe von vier Millimetern zufrieden. Das Hauptargument dabei: Unter dieser Profiltiefe lassen die Wintereigenschaften der Bereifung stark nach.
Die Verantwortlichen müssen nicht nur darauf achten, der Winterreifenpflicht mit entsprechender Bereifung nachzukommen. Die genutzten Winterreifen dürfen auch nicht zu alt oder zu abgefahren sein. Da die Wintereigenschaften dann stark abnehmen, sieht der aktuelle Bußgeldkatalog auch dafür Bußgelder und Punkte vor.
Gilt die Winterreifenpflicht auch beim Motorrad?
Krafträder sind nicht von der situativen Winterreifenpflicht in Deutschland erfasst. Zeigt sich der Winter von seiner kalten und auch nassen Seite, durften Motorradfahrer vor 2017 nicht mehr mit Sommerreifen durch die Gegend düsen.
Motorisierte Krankenfahrstühle und Einspurfahrzeuge wurden von der situativen Winterreifenpflicht befreit. Das heißt Roller, Mofas, und Motorräder dürfen ab sofort auch bei Schnee, Schneematsch oder vereisten Straßen mit ihrer normalen Bereifung fahren ohne den Verlust des Versicherungsschutzes oder eine Strafe zu riskieren.
Motorradfahrer müssen sich in jedem Fall des deutlich erhöhten Risikos bewusst sein, dem sie mit einem Zweirad entgegensehen. Solche sogenannten Einspurfahrzeuge sind auf einen bestimmten Reibungswert angewiesen, schon aus fahrdynamischen Gründen. Herrschen winterliche Witterungsverhältnisse wird die notwendige Mindestreibung schnell unterschritten und die Unfallgefahr steigt drastisch - vor allem bei schweren Maschinen mit Sommerreifen.
Generell sollten Tourenfahrer, Ganzjahrespendler und Rollerfahrer nicht auf wintertaugliche Bereifung verzichten.
Fakt ist, obige situative Winterreifenpflicht gilt schon seit einigen Jahren nicht mehr für einspurige Kraftfahrzeuge. Genauer gesagt macht der Gesetzgeber keine Vorgaben, wie ein Motorrad oder Roller bei winterlichen Bedingungen bereift sein muss. Das liegt auch daran, dass es keine Winterreifen für Motorräder gibt, die den aktuellen gesetzlichen Anforderungen (Kennzeichnung mit dem Alpine-Symbol) genügen.
Ausnahmen von der Winterreifenpflicht
Die Winterreifenpflicht gilt unter anderem nicht für folgende Fahrzeuge:
- einspurige Kraftfahrzeuge (zum Beispiel Motorräder)
- Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft
- motorisierte Krankenfahrstühle im Sinne des § 2 Nummer 13 FZV
Sind LKW und Busse nur insofern von der Winterreifenpflicht betroffen, dass eine entsprechende Bereifung nur an den Antriebsachsen vorgeschrieben ist, so sind Nutzfahrzeuge aus dem Bereich der Landwirtschaft völlig von der Vorschrift ausgeschlossen. Jedoch muss hier unterschieden werden: Dieses besondere Privileg wird nicht auf Geländewagen oder Quads mit grobstolligen Sommerreifen übertragen.
Verhalten bei winterlichen Bedingungen
Ungeachtet der Wetterlage mit dem Einspurfahrzeug einfach losfahren, das ist zumindest bei Schnee und Eis dennoch eine schlechte Idee. Zum einen, weil laut Gesetz nur unvermeidliche Fahrten (und nur bei Fehlen einer Verkehrsmittelalternative) erlaubt sind, und die auch nur mit höchsten 50 km/h (§2 Abs. 3a StVO). Eine Motorradtour an kalten, trockenen Wintertagen ohne Eis und Schnee ist dagegen durchaus möglich, wenn man die Fahrweise auf die Witterungsbedingungen einstellt.
Die kältebedingt geringere Reifenhaftung erfordert eine defensive, vorausschauende Fahrweise mit größeren Sicherheitsabständen und reduziertem Kurvenspeed. Vorsicht auch bei Nässe. Vor allem in schattigen Passagen, auf Brücken oder in Senken kann Reif- und Eisglätte auftreten.
Wer bei Eis und Schnee mit dem motorisierten Zweirad unterwegs sein möchte, muss vor Fahrantritt prüfen, ob die Fahrt erforderlich ist oder ob man das Ziel nicht mit anderen Verkehrsmitteln erreichen kann. Schwingt sich der Motorradfahrer auf sein Bike, muss er während der Fahrt einen Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug von mindestens der Hälfte der gefahrenen Geschwindigkeit in Meter eingehalten.
Tipps für Motorradfahrer im Winter
Nachfolgend einige Tipps, wie Sie durch eigene Achtsamkeit mit Ihrem Motorrad, Roller oder Moped gut durch den Herbst und Winter kommen:
- Auf die Beschaffenheit der Fahrbahn achten: In den Morgenstunden kann es zur Bildung von Raureif und Nässe kommen. Im Herbst kommt heruntergefallenes Laub hinzu, das den Untergrund schnell rutschig macht.
- Sichtbehinderung durch die tiefstehende Sonne: Fahren Sie vorausschauend, da Sie durch andere Fahrer und Verkehrsteilnehmer mit einem Kraftfahrzeug oder Lkw leichter übersehen werden können.
- Die Motorradkleidung an die Jahreszeit anpassen: Da die Temperaturen im Winter empfindlich sinken können, sollten Sie einen wasserdichten Kombi durch Funktionsunterwäsche ergänzen.
Bußgelder bei Verstößen
Wer trotz winterlicher Verhältnisse nicht mit den vorgeschriebenen Reifen unterwegs ist, muss mindestens mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen.
Werden Sie bei Schnee oder Glatteis ohne vorgeschriebene Gummimischung erwischt, kommt es in jedem Fall zu einem Bußgeld von 60 Euro. Kommt es bei diesem Verstoß gegen die StVO zu einer Behinderung, erhöht sich die Geldbuße auf 80 Euro. Im Falle einer Gefährdung sind es sogar 100 Euro. Das höchste Bußgeld folgt auf einen Unfall. Ganze 120 Euro beträgt in diesem Fall die Sanktion. Nur die Punkte verändern sich nicht.
Der Fahrer wird im Regelfall mit einem Bußgeld von 60 bzw. 80 € bestraft. Je nachdem ob auch eine Behinderung des Straßenverkehrs stattgefunden hat. Zusätzlich gibt es einen Punkt in Flensburg. Sollte in den Fahrzeugpapieren ein anderer Halter eingetragen sein, bekommt auch dieser eine Strafe von 75 €.
Der Verstoß wird für den Fahrer mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro geahndet, werden andere behindert kostet er 80 Euro. Außerdem gibt es einen Punkt in Flensburg. Dem Halter drohen 75 Euro und ebenfalls ein Punkt.
Auswirkungen auf die Versicherung
Kommt es bei winterlicher Witterung zu einem Unfall mit Sommerreifen, ist es sehr wahrscheinlich, dass die Versicherung den Fall mit Verdacht auf grobe Fahrlässigkeit untersucht. Kann die Verdächtigung nicht abgewendet werden, stehen dem Betroffenen Kürzungen oder ein kompletter Wegfall der Versicherungsleistungen bevor. Das gilt auch für Teil- und Vollkaskoversicherungen mit Bezug auf Schäden am eigenen Fahrzeug.
Auch auf die Haftpflichtversicherung kann die Winterreifenpflicht große Auswirkung haben. Kommt es bei Winterwetter zu einem Unfall mit Sommerreifen, kann auch derjenige zur Mithaftung verpflichtet werden, der den Unfall nicht primär zu verschulden hat.
Winterreifen im Ausland
Auch im europäischen Ausland herrscht oft eine situative Winterreifenpflicht. Deutschland ist nicht das einzige Land, indem der Gesetzgeber eine situative Winterreifenpflicht vorschreibt. Auch Österreich verpflichtet Autofahrer dazu, bei winterlichen Verhältnissen M+S-Reifen aufzuzziehen. Hier gilt sogar offiziell ein Zeitraum: Vom 1. November bis zum 15. April.
Die Winterreifenpflicht ist nicht Deutschland allein vorbehalten: Auch andere Länder besitzen solche Vorgaben.
Italien: Auf bestimmten Abschnitten kann eine Winterbereifung vom 15. November bis 31. März situative Pflicht sein (durch Verkehrsschilder angezeigt) - einige Abschnitte verpflichten vom 15. Oktober bis 15.
Empfehlungen für Motorrad Winterreifen
Auch wenn es viele nicht wissen, aber es gibt Motorradreifen für den Winter.
Empfohlene Reifenmodelle
- Heidenau K66 Silica: Ein Winterreifen für Extrembedingungen, jedoch nicht für den Sommer geeignet.
- Heidenau K 73 Silica: Überzeugt mit Grip bei kälteren Temperaturen, ist aber extrem temperaturabhängig.
- Michelin City Grip Winter: Bietet mehr Sicherheit für Rollerfahrer im Winter mit gutem Grip auf verschiedenen Oberflächen.
Ambitionierten Ganzjahrestourern können wir aber auch M+S Reifen empfehlen. Diese erfüllen zwar nicht die gesetzlichen Anforderungen, sind in der Regel aber sehr gut auf winterliche Bedingungen ausgelegt.
Zusammenfassung
Auch wenn es keine Winterreifenpflicht für Motorrad, Roller und Co. gibt, sollten Sie auf geeignete Reifen für Schnee und Eis zurückgreifen, um im Winter sicher unterwegs zu sein. Die Bereifung spielt bei winterlichen Straßenverhältnissen eine entscheidende Rolle, wenn es um Traktion, Bremswirkung und Beschleunigung sowie das Kurvenverhalten geht.
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