Mittlerweile gibt es zahlreiche Kreisverkehre in den meisten Städten. Auch aus dem Stadtbild von Münster sind sie nicht mehr wegzudenken. Grundsätzlich gelten sie als sicher, trotzdem bergen sie vor allem für Radfahrer Gefahren und Unsicherheiten. Wer die folgenden Bestimmungen kennt und beachtet, hat den Dreh schnell raus. Damit Sie sicher durch den Kreisverkehr kommen, folgen hier sieben Tipps für Radfahrer in Kreisverkehren.
1. Beschilderung beachten
Achten Sie immer auf die Beschilderung. Sie gibt die Vorfahrtsregeln an und kann je nach Kreisverkehr unterschiedlich sein. Grundsätzlich gilt: Wer im Kreisverkehr auf der Fahrbahn fährt, hat Vorfahrt vor einfahrenden Fahrzeugen. Besitzt der „Kreisverkehr“ kein blaues rundes Schild mit drei weißen Pfeilen, handelt es sich um selten vorkommende „unechte Kreisverkehre“, sodass rechts vor links gilt.
Diese Kombination von Verkehrsschildern zeigt an, dass es sich um einen Kreisverkehr handelt und den im Kreisverkehr fahrenden Fahrzeugen Vorfahrt gewährt werden muss.
2. Nicht jeder Kreisverkehr ist gleich
Es gibt vor allem Unterschiede zwischen Kreisverkehren inner- und außerorts. „Außerhalb geschlossener Ortschaften müssen Autos beim Ausfahren aus dem Kreisverkehr nur Fußgängern Vorrang einräumen, Radfahrern dagegen nicht. Diese werden den Autos durch Vorfahrtszeichen in der Regel untergeordnet“, weiß Volker Wittenbreder, Leiter der Direktion Verkehr beim Polizeipräsidium Münster. Währenddessen gelten innerorts andere Regeln. Dort haben meist sowohl Fußgänger als auch Radfahrer durch farbig markierte Überquerungshilfen Vorrang.
Auf einem Kilometer Strecke können so zwei unterschiedliche Verkehrsregeln gelten und für Verwirrung sorgen. „Achten Sie darauf, ob Sie sich inner- oder außerorts befinden, wenn Sie auf einen Kreisverkehr zufahren und bleiben Sie im Zweifelsfall lieber stehen“, rät der Polizeidirektor Radfahrern.
3. Radweg benutzen
Wenn der Kreisverkehr einen Radweg besitzt, muss dieser benutzt werden. Ist der Radweg direkt neben den Übergängen für Fußgänger - diese sind meist Zebrastreifen - haben Radfahrer Vorfahrt vor ein- und ausfahrenden Fahrzeugen. Gibt es keine Zebrastreifen, gelten die zuvor genannten Vorfahrtsbeschilderungen. Die Radwege sollten Sie nur entgegen dem Uhrzeigersinn, also parallel zu den Fahrzeugen im Kreisverkehr, befahren, um andere Fahrzeuge nicht von rechts zu überraschen.
4. Toten Winkel vermeiden
Ein toter Winkel kann beispielsweise entstehen, wenn ein Radfahrer rechts neben einem Auto fährt und im Kreisverkehr bleiben möchte, während der Autofahrer diesen verlassen möchte und den Radfahrer dabei möglicherweise übersieht. Fahren Sie daher immer in der Mitte der Spur und vor statt neben den Autos. „Radfahrer haben oft das Gefühl, wenn sie direkt im Kreisverkehr mit den Autos fahren, seien sie gefährdeter als neben den Fahrzeugen oder auf einem gesonderten Radweg. Die polizeiliche Erfahrung zeigt aber, dass das Gegenteil der Fall ist“, stellt Volker Wittenbreder heraus.
Damit Radfahrer nicht in den toten Winkel eines Autos geraten, sollten sie bestenfalls vor dem Fahrzeug fahren.
5. Sichtbarkeit erhöhen
Um zu vermeiden, von Autofahrern übersehen zu werden, sollten Sie die eigene Sichtbarkeit erhöhen. Fahren Sie also immer mit Licht und ergänzen Sie ihr Fahrrad mit Speichenreflektoren und tragen Sie beispielsweise eine Warnweste.
6. Handzeichen geben und Blickkontakt herstellen
Fahren Sie vorausschauend und machen Sie andere Verkehrsteilnehmer auf sich aufmerksam. Das gilt sowohl, wenn Sie auf der Fahrbahn mit den Autos fahren als auch, wenn Sie sich auf dem Radweg befinden. Insbesondere beim Abbiegen ist es wichtig, die Hand rauszuhalten und Blickkontakt aufzunehmen, um sicher zu gehen, dass Sie gesehen werden.
7. Rücksicht nehmen
Wie Paragraf eins der Straßenverkehrsordnung besagt, können Unfälle am ehesten vermieden werden, wenn alle Verkehrsteilnehmer aufeinander Rücksicht nehmen. Natürlich gilt das auch für Kreisverkehre. „Verlassen Sie sich nicht ausschließlich auf ihre Intuition und nehmen Sie Rücksicht“, empfiehlt Wittenbreder.
Weitere Regeln und Hinweise zum Thema Kreisverkehr
Man erkennt ihn gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) an der Kombination aus den Verkehrszeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ und 215 „Kreisverkehr“ (drei weiße, entgegen des Uhrzeigersinns verlaufende Pfeile auf blauem Grund). Sie zeigen neben der Fahrtrichtung den wichtigsten Grundsatz an: Der Verkehr auf der Kreisfahrbahn hat Vorfahrt.
Wartende Fahrzeuge dürfen erst bei genügend Abstand zum nachfolgenden Verkehr einfahren. Blinken ist beim Einfahren verboten, beim Ausfahren dagegen Pflicht. Diese Regelung hilft Fehlinterpretationen und Zusammenstöße zwischen Verkehrsteilnehmern zu vermeiden. Halten, Parken und Rückwärtsfahren sind grundsätzlich verboten. Die Mittelinsel darf nur von sehr großen Fahrzeugen befahren werden, sofern sie andere dabei nicht gefährden.
Der „unechte“ Kreisverkehr
Er ist selten, doch es gibt ihn: den „unechten“ Kreisverkehr. So bezeichnet man kreisförmige Knotenpunkte, die jedoch nicht mit der Kombination aus „Kreisverkehr“ und „Vorfahrt gewähren“ beschildert sind. Sie befinden sich zumeist in Wohngebieten. Hier gilt regulär „rechts vor links“ zugunsten des einfahrenden Verkehrs. Außerdem gilt die Pflicht zu Blinken beim Ein- und Ausfahren.
Das gilt für Radfahrer und Fußgänger
Im Kreisverkehr haben Radfahrer Vorfahrt vor dem ein- und ausfahrenden Verkehr, sowohl auf der Fahrbahn als auch auf dem Radweg. Grundsätzlich müssen sie ebenfalls in die vorgegebene Richtung - gegen den Uhrzeigersinn - fahren. Fußgänger hingegen haben nur vor aus dem Kreisel ausfahrenden Verkehr Vorrang, jedoch nicht vor dem einfahrenden Verkehr. Ausnahme: Vor dem Kreisverkehr befindet sich ein Zebrastreifen. Aufgrund dieser unterschiedlichen Regeln für Radfahrer und Fußgänger sollten Autofahrer am Kreisverkehr besonders vorsichtig sein.
Keine Angst vor mehrspurigen Kreisverkehren
Manche Autofahrer schaudert es vor einem zwei- oder mehrspurigen Kreisverkehr. Doch auch sie sind weniger kompliziert, als es zunächst scheinen mag. Grundsätzlich hat der Verkehr auf dem äußeren Fahrstreifen Vorfahrt vor dem auf dem inneren. Wer vor seiner Ausfahrt nicht gefahrlos auf den äußeren Streifen kommt, dreht einfach eine Extrarunde. Tipp: Vorausschauend fahren und bei einer mehrspurigen Zufahrt frühzeitig einordnen. Für die erste oder zweite Ausfahrt möglichst den rechten, für eine spätere Ausfahrt den linken, inneren Kreisfahrstreifen benutzen.
Viele Vorteile, aber keine absolute Sicherheit
Einige Argumente sprechen für den Kreisverkehr. Dort ist der motorisierte Verkehr stets in dieselbe Richtung unterwegs: gegen den Uhrzeigersinn. Das gilt in Deutschland sowie allen anderen Staaten mit Rechtsverkehr. Da man aus dem Kreisverkehr nur nach rechts abbiegen kann, überschneiden sich die Wege von Verkehrsteilnehmern deutlich seltener. Insgesamt gibt es so viel weniger Konfliktpunkte als an konventionellen Kreuzungen. Ein weiterer Unterschied: ohne Ampelanlagen entfallen möglicherweise unnötige Wartezeiten, der Verkehr fließt flüssiger und effizienter. Niedrigere Geschwindigkeiten sorgen zusätzlich für mehr Verkehrssicherheit.
Am Kreisverkehr bestehen erheblich weniger Konfliktpunkte als an der konventionellen Kreuzung.
Unfallrisiken bestehen jedoch auch am Kreisverkehr. Laut Zahlen des Statistischen Bundesamtes ereigneten sich dort 2018 insgesamt 6.000 Unfälle mit Personenschaden. Die meisten davon - mehr als drei Viertel - passierten innerorts.
Vorfahrt Wo darf man fahren und wo muss man warten?
In der StVO § 8 wird die Vorfahrt für alle Fahrzeuge (also auch für Fahrräder) im Straßenverkehr an einer Einmündung und einer Kreuzung bzw. einem Kreuzungsbereich geregelt. Die StVO §§ 7 und 10 regeln den Spurwechsel und das Einfädeln. Es ist wichtig, dass die Verkehrsteilnehmer von beiden Seiten rechtzeitig erkennen, wer Vorrang hat. Beachtet man die Vorfahrt nicht, kann es zu folgenschweren Unfällen kommen. Ist man unsicher, sollte man den Augenkontakt suchen und sich mit Handzeichen verständigen.
StVO § 8 Vorfahrt (Auszug)
- An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht
- wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist (Zeichen 205 und 206 Wartepflicht sowie 301 und 306 Vorfahrtsrecht) oder
- für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommen.
- Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr Zeichen 215 (Kreisverkehr) unter dem Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) angeordnet, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt (…).
- Wer die Vorfahrt zu beachten hat, muss rechtzeitig durch sein Fahrverhalten, insbesondere durch mäßige Geschwindigkeit, erkennen lassen, dass gewartet wird. Es darf nur weitergefahren werden, wenn übersehen werden kann, dass wer die Vorfahrt hat, weder gefährdet noch wesentlich behindert wird (…).
Radwegführung auf die Fahrbahn
Radverkehrsanlagen an oder neben Straßen „erben“ die auf der Fahrbahn geltende Vorfahrtsregelung, soweit nicht anders beschildert.
Im Bild wird der Radweg auf einem Radfahrstreifen geführt, parallel zur Fahrbahn. Da Kraftfahrzeuge diese Linie nicht überfahren dürfen, gelten hier keine Vorfahrtsregeln. Radfahrende können weiter auf der Spur fahren. Für Kraftfahrzeuge gelten die Abstandsregeln.
Ein Schutzstreifen ist für Radfahrende nicht benutzungspflichtig und Teil der Fahrbahn. Deswegen muss der rückwärtige Verkehr beobachtet und gegebenenfalls vorbeigelassen werden, auch wenn ein Schutz für Radfahrende errichtet wurde.
Durch die gestrichelte Linie wird der Radfahrstreifen aufgelöst und Radfahrende auf die Fahrbahn geführt. Dadurch haben sie keine Vorfahrt mehr.
Stoppschild Verkehrszeichen 306
Das Stoppschild kennt man bereits als Kind. Was es bedeutet, dürfte soweit auch klar sein, nämlich: Anhalten! Auch Radfahrende! Stoppschilder signalisieren besonders gefährliche Kreuzungen und zeigen an, dass man unbedingt an der Haltelinie stehen bleiben muss. Egal wie gut man vermeintlich in die Kreuzung einsieht. Wer ein Stoppschild überfahrt, zahlt ein Bußgeld und kassiert einen (1) Punkt, auch Radfahrende.
Kreisverkehr
Befindet sich bei der Einmündung des Kreisverkehrs ein „Vorfahrt gewähren“-Schild, bedeutet dies, der fließende Verkehr im Kreisverkehr hat Vorrang. Gibt es keinen Fahrradweg um den Kreisverkehr, sollten Radfahrende zu ihrer eigenen Sicherheit immer in der Mitte der Spur fahren, um zu verhindern, dass sie kurz vor einer Ausfahrt noch geschnitten und überholt werden. Radwege, die parallel zu einem Kreisverkehr geführt sind, erben die dort geltende Vorfahrtsregel. Das heißt, Radfahrende, die in der richtigen Fahrtrichtung dem Radweg um den Kreisverkehr folgen und auf den Radverkehrsfurten die Fahrbahnen überqueren, haben gegenüber den ein- und ausfahrenden Kfz Vorfahrt. Bei der Einfahrt in den Kreisverkehr müssen sie jedoch den im Kreisverkehr fahrenden Kfz Vorfahrt gewähren.
Radverkehrsfurten werden mit zwei unterbrochenen Linien und Fahrradpiktogrammen markiert. Sollten an einem um den Kreisverkehr führenden Radweg „Vorfahrt-Achten“-Schilder stehen, sind diese zu beachten.
Vorfahrt bei Zweirichtungsradwegen
Ist ein Radweg für Radverkehr in beiden Richtungen freigegeben, so haben Radfahrende an Einmündungen von Straßen Vorfahrt. Das gilt unabhängig davon, aus welcher Richtung sie kommen. Aus den Einmündungen kommende Fahrzeugführer*innen werden mit dem Zusatzzeichen „Radverkehr kreuzt von links und rechts“ über Zeichen „Vorfahrt gewähren“ über den kreuzenden Zweirichtungsradweg in Kenntnis gesetzt. Im Idealfall sind die Radverkehrsfurten an solchen Stellen mit Piktogrammen und gegenläufigen Pfeilen versehen. Das gilt auch für Zweirichtungsradwege an oder um Kreisverkehre.
Sind Querungen und Furten mit davon abweichenden Verkehrsschildern geregelt, so gelten diese natürlich.
StVO §§ 7 und 10 - Spurwechsel und Einfädeln
Ein Fahrstreifen darf nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen. Dies gilt analog auch für Fahrzeuge, die nicht Kraftfahrzeuge (hier Fahrräder) sind. Schon alleine deshalb, weil man sich nicht gefährden darf. Kommt es beim Spurwechsel zum Unfall, ist dieser in aller Regel dem Verkehrsteilnehmer anzulasten, der die Spur gewechselt hat. Das gilt auch für Radfahrende.
Das Einfädeln beim Anfahren vom Fahrbahnrand erfordert ebenso große Aufmerksamkeit auf dem von hinten kommenden fließendem Verkehr. Radfahrende sind hier aber durch parkende Fahrzeuge am Fahrbahnrand oft in einer besonderen Situation. Viele Radfahrende weichen in mehr oder weniger große Lücken zwischen parkenden Autos aus. Sei es, weil sie sich beim rechts fahren sicherer fühlen, sei es, um den rückwärtigen Verkehr vorbei zu lassen. Damit begeben sie sich auf eine andere Spur. Wenn sie sich hinter dem nächsten geparkten Auto wieder einfädeln wollen, müssen sie den rückwärtigen Verkehr beobachten, denn dieser hat in diesem Fall Vorfahrt. Deshalb sollten Radfahrende, wenn die Lücken zwischen parkenden Autos nicht zu groß sind, nicht in diese Lücken einscheren, sondern geradeaus fahren.
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