EU-Führerschein Motorrad Klassen: Alle Informationen im Überblick

Die europäische Führerscheinrichtlinie ist mit ihrer Umsetzung in deutsches Recht seit dem 1.1.1999 bei uns in Kraft. Sie brachte für Motorradfahrer wichtige Änderungen. Die in Deutschland bisher üblichen Führerscheinklassen 1 und 1b wurde durch eine Einteilung in Buchstaben ersetzt.

Beim Erwerb des Motorradführerscheins kann man zwischen mehreren Klassen wählen. Welche Möglichkeiten es gibt, und ab wann man welches Kraftrad fahren darf, erfahren Sie hier.

Überblick über die Motorradführerscheinklassen

Hier ist ein Überblick über alle Führerscheinklassen und ihren Umfang:

  • Klasse AM: Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
  • Klasse A1: Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
  • Klasse A2: Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
  • Klasse A: Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge.

Hinweis: Seit 19.01.2013 ist die bis dahin für unter 18-Jährige geltende Begrenzung auf bbH 80 km/h entfallen. Das gilt auch für Inhaber einer vor dem 19.

Seit dem 31.12.2019 gibt es die Klasse B196. Wer den Pkw-Führerschein hat, kann die Klasse B einfach und kostengünstig auf Fahrzeuge der Klasse A1 ausweiten. Dafür bedarf es keiner vollständigen Fahrschulausbildung und auch keiner theoretischen und praktischen Prüfung, sondern nur einer Fahrerschulung.

Mindestalter für die Motorradführerscheinklassen

Hier ist eine Tabelle, die das Mindestalter für die verschiedenen Motorradführerscheinklassen zusammenfasst:

Führerscheinklasse Mindestalter
AM 15 Jahre
A1 16 Jahre
A2 18 Jahre
A 24 Jahre (Direkteinstieg) oder 20 Jahre (Stufenführerschein)

Den Führerschein der Klasse A kann in Zukunft machen, wer mindestens 18 Jahre alt ist. Die Mitgliedstaaten können das Mindestalter auch auf 17 Jahre herabsetzen. In jedem Fall gilt aber: Die erworbene Fahrerlaubnis bleibt zunächst eingeschränkt. Nach abgelegter Prüfung müssen Sie mindestens zwei Jahre Erfahrungen auf Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg sammeln. Erst dann dürfen Sie mit leistungsstärkeren Maschinen auf die Straße.

Die Mitgliedstaaten können nach der Richtlinie Bewerbern auch einen "Direkteinstieg" in die unbeschränkte Klasse A ermöglichen, wenn sie mindestens 21 Jahre alt sind. Sie können, müssen aber nicht. Der deutsche Gesetzgeber sieht einen solchen Direkteinstieg in Deutschland ab dem 25. Lebensjahr vor.

Wer mit dem Motorradfahren nicht bis zum 18. Geburtstag warten will, kann in Deutschland den Führerschein der Unterklasse A1 erwerben. Diese Klasse ersetzt die bisherige Klasse 1b und kann mit der Vollendung des 16. Lebensjahres erworben werden.

Stufenführerschein und Direkteinstieg

Hoffnungen auf einen schnellen Einstieg in die Hochleistungsklasse der Motorräder dürfen Sie sich deshalb aber nicht machen. Der deutsche Stufenführerschein blieb auch nach der Umsetzung der Richtlinie bestehen. Mehr noch: Das Stufenmodell nach deutschem Muster wurde in der gesamten EU eingeführt.

Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben.

Die Theorieprüfung entfällt bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von A1 bzw. bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von A1 bzw.

Nach abgelegter Prüfung müssen Sie mindestens zwei Jahre Erfahrungen auf Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg sammeln. Erst dann dürfen Sie mit leistungsstärkeren Maschinen auf die Straße.

Der Umstieg auf die größeren Maschinen ist aber problemlos: Eine zusätzliche Prüfung für den Aufstieg in die unbeschränkte Klasse A sieht die Richtlinie nämlich nicht vor.

Man kann aber auch abkürzen und vor Ablauf der Zweijahresfrist von der Klasse A2 in die Klasse A aufsteigen. In diesem Fall muss man eine Ausbildung mit reduzierter Stundenzahl absolvieren. Nach theoretischer und praktischer Fahrschulausbildung sind zwei Prüfungen (Theorie und Praxis) für die Klasse A erforderlich.

Ausbildung und Prüfung muss man zwingend auf einem Kraftrad mit mindestens 44 kW absolvieren. Für den Direkteinstieg für die Klasse A muss man mindestens 24 Jahre alt sein.

Kosten für den Motorradführerschein

Die Kosten für den Motorradführerschein variieren von Fahrschüler zu Fahrschüler. Vor allem die Anzahl der praktischen Fahrstunden wirkt sich auf die Höhe der Führerscheinkosten aus.

Haben Sie bereits einen Pkw-Führerschein und möchten noch den Motorradführerschein machen, können Sie einen Teil der Kosten sparen. Die theoretische Ausbildung ist für beide Führerscheine ähnlich. Bei den Übungsstunden können Sie einiges einsparen, wenn Sie schon längere Zeit im Straßenverkehr unterwegs sind. Um die zwölf Sonderfahrten auf Landstraßen, auf der Autobahn und bei Nacht kommen Sie jedoch nicht herum.

Gut zu wissen: Für Fahranfänger und Wiedereinsteiger ist zu Beginn der Saison ein freiwilliges Fahrsicherheitstraining für etwa 100 Euro sinnvoll. Dabei lernen Sie, Ihr Zweirad noch besser zu kontrollieren und in Gefahrensituationen richtig zu reagieren.

Hier sind einige ungefähre Kostenangaben:

  • Mofa-Prüfbescheinigung - Kosten: ca.
  • Führerscheinklasse AM - Kosten: mind.
  • Führerscheinklasse A1 - Kosten: ca.
  • Führerscheinklasse A2 - Kosten: ca.
  • Führerscheinklasse A - Kosten: ca.
  • Feste Kosten (z. B. Fahrschule inkl. Lernmaterial): ca.
  • Übungsfahrten (z. B. Theorieprüfung (z. B. Gesamt: ca.

Die Kosten variieren je nach Gemeinde, Fahrschule und Anzahl der Übungsfahrten.

EU-Führerschein als Alternative zur MPU

Wenn Ihnen der Motorradführerschein entzogen wurde, warum auch immer, ist die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis in Deutschland oftmals auf ein langwieriger, kostspieliger und anstrengender Prozess. Wir haben eine elegante Lösung für Sie parat: Sie machen einfach einen in Deutschland anerkannten EU-Motorradführerschein in einer unserer Partner-Fahrschulen im Ausland - zum Beispiel in Polen oder Ungarn. Das Beste daran: Die Pflicht für die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) entfällt.

Wer sich sonst in Deutschland der hierzulande als “Idiotentest” bekannten Prüfung unterzieht, muss nicht nur mit ärgerlichen Kosten rechnen, sondern auch eine teilweise unwürdige Untersuchung über sich ergehen lassen. Diese ist sicherlich bei Fällen sinnvoll, bei denen die Zurechnungsfähigkeit einer Person angezweifelt wird - und klar ist, dass auf dem Motorrad eine höhere Verletzungsgefahr herrscht als etwa in einem PKW. Aber immer wieder finden sich hier Personen ein, deren Fahrerlaubnis aufgrund einer Bagatelle entzogen wurde.

Diese Geschichten hören wir sehr häufig und diese Personen schicken wir zu einer unserer Partner-Fahrschulen im Ausland. Wenig später dürfen sie dann ihre brandneuen EU-Führerscheine in den Händen halten, ohne jemals eine MPU abgelegt zu haben (Klasse A2, Klasse A1 und/oder Führerscheinklasse A / AM für Krafträder mit Leistung ab 11 bis 35 kW).

Ablauf des EU-Führerscheinerwerbs in Polen

Anhand des Beispiels Polen erklären wir Ihnen den bewährten Ablauf.

  1. Erste Anreise: Zunächst reisen Sie nach Stettin und lernen in unserer Partnerfahrschule Ihre deutschsprachigen Fahrlehrer kennen. Hier können Sie bestehende Fragen klären und alle Formalitäten erledigen. Sie bekommen außerdem schon Lernmaterial in deutscher Sprache, mit dem Sie sich auf die theoretische Prüfung vorbereiten.
  2. Zweite Anreise: Der zweite Aufenthalt dauert ca. 7-10 Tage.
  3. Dritte Anreise: Beim letzten Aufenthalt absolvieren Sie die praktische Prüfung.

Etwa 2-4 Wochen, nachdem Sie die Prüfung bestanden haben, bekommen Sie Ihren neuen EU-Motorradführerschein per Post zugeschickt (als Einschreiben).

Vorteile des EU-Führerscheins

Wenn Sie mit uns Ihren EU-Motorradführerschein machen, genießen Sie einige Vorteile.

  1. Effizienz: Sie können Ihre Fahrerlaubnis innerhalb weniger Wochen im Ausland machen und müssen dafür nur insgesamt drei Mal anreisen. Kurz nach Abschluss der praktischen Prüfung sind Sie schon im Besitz Ihres neuen Führerscheins.
  2. Organisation: Sie müssen sich weder um die Organisation der Fahrstunden und Prüfungen, noch um die Anmeldung Ihres ausländischen Wohnsitzes kümmern (die ja Voraussetzung ist) - das überlassen Sie einfach uns. Wir begleiten Sie während des gesamten Prozesses.
  3. MPU-Ersparnis: Drittens können Sie sich eine in Deutschland anstehende MPU im wahrsten Sinne des Wortes “sparen”.

Sie interessieren sich für einen EU-Führerschein aus Ungarn oder wünschen sich eine Beratung zu den Themen “Führerschein-Wiedererteilung ohne MPU”, “MPU-Kosten”, zu den verfügbaren Führerschein-Klassen oder zum jeweiligen Mindestalter (wie alt für Direkteinstieg oder mit Vorbesitz bestimmter Führerscheinklassen bzw. Aufstieg auf eine höhere Klasse)?

Geltungsdauer und Umtausch von Motorradführerscheinen

Motorradführerscheine, die ab dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind 15 Jahre gültig (auch bei Erweiterung der Fahrberechtigung, Umtausch oder Ersatzausstellung). Wer seinen Führerschein vor dem 19.01.2013 bekommen hat, muss die gestaffelte Gültigkeit nach dem Fristenplan beachten und umtauschen. Bei Ablauf der Befristung wird das Dokument auf Antrag ohne Untersuchung oder Prüfung umgetauscht.

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