Handy auf dem Fahrrad: Was ist erlaubt und was kostet es?

Auf dem Fahrrad zu telefonieren kann praktisch sein. Aber ist es auch erlaubt? Und wie steht es dabei um die Sicherheit während der Fahrt? Wir werfen einen Blick auf die aktuellen Gesetze und Vorschriften zur Handynutzung auf dem Rad.

So manch ein Radfahrer fährt mit dem Glauben, dass die strengen Gesetze des Straßenverkehrs hauptsächlich für Autos gelten, jedoch nicht für ihn. Und auch wenn es stimmt, dass Bußgelder für Fahrradfahrer häufig niedriger ausfallen, so müssen sich Menschen auf dem Rad doch an mindestens genauso viele Regeln halten, wie es bei Autofahrern der Fall ist. Auch beim Handy wird dabei keine Ausnahme gemacht.

Das Handy auf dem Fahrrad: Ein Bußgeld droht

Wer ein Handy auf dem Fahrrad benutzt, dem droht ein Bußgeld. Wer mit dem Handy auf dem Fahrrad telefoniert oder eine Nachricht schreibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Ablenkung ist in solchen Fällen einfach zu groß - der Radfahrer kann sich dabei nicht mehr ausreichend auf den Verkehr konzentrieren. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber dieses Verhalten unter Strafe gestellt.

Neben der fehlenden Aufmerksamkeit hat das Telefonieren auf dem Fahrrad auch einen mechanischen Nachteil. Der Radfahrer hat dabei nur eine Hand am Lenker. Kommt es zu einer Gefahrensituation, bedeutet das, dass er nicht die volle Kontrolle hat und wahrscheinlich nicht schnell genug reagieren kann.

Das Bußgeld, welches fällig wird, wenn jemand mit dem Handy auf dem Fahrrad erwischt wird, beträgt jetzt 55 Euro. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Mobiltelefon zum Telefonieren, Schreiben oder Lesen verwendet wird. Auch einen Routenplaner während der Fahrt einzustellen, ist nicht gestattet. Handys dürfen während der Fahrt grundsätzlich nicht benutzt werden.

Rechtliche Grundlagen

Im rein rechtlichen Sinne hat das Telefonieren auf dem Fahrrad keine Strafe zur Folge. Denn es handelt sich nicht um eine Straftat. Denn nach § 23 Abs. 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO) stellt das Telefon in der Hand während der Fahrt auf dem Rad eine Ordnungswidrigkeit dar. Wörtlich steht in der StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss.“

Da der Gesetzgeber bei dieser Vorschrift den Begriff „Fahrzeug“ und nicht etwa „Kraftfahrzeug“ verwendet, finden die Regelungen zum Handy auch beim Fahrrad Anwendung. Es ist daher nicht erlaubt, beim Fahrradfahren mit dem Handy eine Nachricht zu tippen oder dieses zum Telefonieren in der Hand zu halten.

Erlaubte Nutzungsmöglichkeiten

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie legal ein Handy am Fahrrad nutzen. Eine Strafe bzw. ein Bußgeld drohen nämlich nur, wenn Sie das Gerät aufnehmen oder halten müssen und für die Bedienung oder Nutzung eine längere Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen notwendig ist. Nutzen Sie hingegen die Freisprechfunktion fürs Telefonieren auf dem Fahrrad, ist kein Bußgeld zu befürchten. Gleiches gilt, wenn Sie mit dem Smartphone über Kopfhörer oder den Lautsprecher Musik hören. Allerdings sollten Radfahrer dabei auf die Lautstärke der Wiedergabe achten, denn Sie müssen das Verkehrsgeschehen noch mitbekommen können.

Nicht zuletzt kann ein Mobiltelefon heutzutage auch als Navigationssystem zum Einsatz kommen. Beachten Sie dabei, dass Sie den Blick nicht zu lange von der Straße abwenden. Zudem sollten Sie im Vorfeld alle Einstellungen tätigen, sodass die Notwendigkeit einer Bedienung minimiert wird. Sind umfangreichere Anpassungen notwendig, ist es ratsam, anzuhalten.

Möglichkeiten zur legalen Nutzung:

  • Bluetooth-Headset oder -Kopfhörer: Damit können Sie beim Radfahren telefonieren, ohne das Telefon ans Ohr zu halten.
  • Smartphone-Halterung: Wird das Smartphone vor der Fahrt eingestellt, kann es damit als Navigationssystem verwendet werden.

Bußgelder und Sanktionen

Wer entgegen der gesetzlichen Vorschriften ein Mobiltelefon am Steuer nutzt, begeht laut deutschem Verkehrsrecht eine Ordnungswidrigkeit. Die Sanktionen ergeben sich daher aus dem Bußgeldkatalog. Nutzen Sie auf dem Fahrrad unerlaubt ein Handy, liegt das Bußgeld dafür bei mindestens 55 Euro. Abhängig von den Tatumständen kann die Geldsanktion aber auch höher ausfallen. So steigt das Bußgeld, wenn am Fahrrad ein Handy genutzt wird und es dadurch zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kommt, auf 75 Euro.

Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot müssen Personen, die ihr Handy auf dem Fahrrad nutzen, nicht befürchten. Ungeachtet dessen sollten sich Radfahrer dennoch bewusst sein, wie gefährlich die Ablenkung durch ein Mobiltelefon bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr ist und sich bei der Nutzung unbedingt an die geltenden Vorschriften halten.

Bußgeldtabelle: Handy auf dem Fahrrad

Verstoß Bußgeld
Handy am Ohr 55 Euro
Handy am Ohr mit Gefährdung 75 Euro
Handy am Ohr mit Unfall 100 Euro
Musik hören, Umgebung nicht wahrgenommen 15 Euro

Musik hören auf dem Fahrrad

Viele Menschen glauben, dass Musik zu hören beim Radfahren verboten ist. Doch das ist ein Irrtum. Grundsätzlich verbietet kein Gesetz, Musik zu hören und dabei auf dem Fahrrad in die Pedale zu treten.

Problematisch wird es erst, wenn die Lautstärke so hoch ist, dass die akustische Verkehrsumgebung nicht mehr ausreichend wahrgenommen werden kann. Wer sich jedoch darüber hinwegsetzt und die Musik trotzdem zu laut aufdreht, muss, sofern er erwischt wird, ein Bußgeld von15 Euro zahlen. Hier müssen Fahrradfahrer etwas Selbstdisziplin walten lassen.

Nur wenn beide Hände am Lenker und die Augen auf die Fahrbahn gerichtet sind, ist sicheres Fahren gewährleistet. Wie auch bei der Geschwindigkeitsüberschreitung oder dem Rotlichtverstoß auf dem Fahrrad gilt, dass die entsprechende Ordnungswidrigkeit nur dann geahndet werden kann, wenn Beamte vor Ort sind. Doch zur eigenen Sicherheit und der der anderen sollte sich jeder Fahrradbesitzer verantwortungsbewusst verhalten.

FAQ: Handy auf dem Fahrrad

  • Darf ich beim Fahrradfahren ein Handy bedienen?

    Nein, elektronische Geräte und Handys sind am Steuer bzw. Lenker üblicherweise untersagt.

  • Wie teuer ist ein Handyverstoß auf dem Fahrrad?

    Der Bußgeldkatalog sieht dafür eine Geldbuße in Höhe von 55 Euro vor.

  • Drohen auch für das Musikhören beim Fahrradfahren Sanktionen?

    Können Radfahrer ihre Umgebung nicht mehr wahrnehmen, kann dies Sanktionen nach sich ziehen.

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