Hach, wie schön: ein langer Radweg, bestes Wetter, ein toller Song im Ohr. Doch plötzlich spielt einem der Algorithmus die schnarchige Ballade auf die Kopfhörer, die man nun gar nicht hören möchte. Schnell mit einer Hand das Handy aus der Tasche geholt und den Song geskippt. Beim Blick auf den Bildschirm fällt dann sofort der verpasste Anruf von Mutti auf. Besser mal sofort zurückrufen - mit Kopfhörern im Ohr ja sicher kein Problem - oder? Nutzungsmöglichkeiten für das Handy beim Fahrradfahren gibt es viele. Aber was ist erlaubt und was nicht? BikeX klärt auf.
Gesetzliche Grundlagen der Handynutzung auf dem Fahrrad
Aber Moment! Was ist davon ist in Deutschland eigentlich GENAU erlaubt? Wir werfen einen Blick auf die aktuellen Gesetze und Vorschriften zur Handynutzung auf dem Rad.
„Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient, (...) nur benutzen, wenn hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und nur (1) eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder (2) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist."
Bedeutet in normalem Deutsch: Das kurze Ablesen der Navigations-App in der Handyhalterung ist beim Fahren erlaubt. Das Handy zum Telefonieren, Fotografieren oder Lesen von Nachrichten in die Hand zu nehmen, ist während der Fahrt hingegen verboten. Wir schauen uns die einzelnen Bereiche einmal genauer an.
Navigation mit dem Handy
Zur Navigation auf dem Rad nutzen viele das Handy - das ist grundsätzlich auch erlaubt.
Telefonieren auf dem Fahrrad
Wenn wie im Beispiel oben Mutti anruft, während du dich mitten im Verkehrsgetümmel befindest, gilt Folgendes:
- Anruf annehmen oder Anruf beenden: Ist während der Fahrt nicht erlaubt, bzw. nur mittels Sprachsteuerung.
- Anhalten und das Handy im stehenden Zustand bedienen ist hingegen okay.
- Über Kopfhörer telefonieren: Das ist erlaubt, solange die Stimme am Telefon nicht die Konzentration auf den Verkehr beeinträchtigt.
Übrigens: Telefonieren mit einem zwischen Kopf und Schulter geklemmten Smartphone fällt nicht unter die erlaubte Handynutzung.
Musik hören beim Fahrradfahren
Ein weit verbreiteter Mythos lautet, beim Fahrradfahren sei Musikhören generell verboten. Das stimmt nicht. Wer schon einmal versuchen musste, einen kopfhörertragenden, offensichtlich laut Musik hörenden anderen Radler zu überholen weiß, welche nervigen Situationen Musik auf dem Rad verursachen kann. Das sind die Regeln:
- Mit Kopfhörern/Headset beim Fahrradfahren Musik hören: Das ist erlaubt, solange die Verkehrswahrnehmung nicht eingeschränkt wird. Dementsprechend also nicht nur Obacht bei der Lautstärke, sondern auch bei Luftgitarren-Performances oder leidenschaftlichem Mitsingen mit geschlossenen Augen.
- Beim Fahren Musikstücke auf dem Abspielgerät auswählen: Das ist beim Fahren verboten. Dafür muss angehalten werden.
Tipp: Wer seine Musik UND den Verkehr gut hören will, kann die Sportkopfhörer von Shokz ausprobieren. Die wurden speziell so konstruiert, dass der Gehörgang frei bleibt und Umgebungsgeräusche immer wahrgenommen werden können.
Laut Straßenverkehrsordnung darf das Gehör durch Kopfhörer oder Headset nicht beeinträchtigt werden.
Bußgelder bei Verstößen
Wer mit dem Handy am Ohr beim Fahren telefoniert, muss mit einem Bußgeld von 55 Euro rechnen. Wenn du auf dem Fahrrad das Handy bedienst und dadurch eine Gefährdung entsteht (z.B. Fußgänger oder Autos dadurch übersehen werden), erhöht sich das Bußgeld auf 75 Euro. Verursacht die Handy-Hantiererei einen Unfall, werden sogar 100 Euro fällig. Punkte in Flensburg drohen aber in keinem Fall.
Wer aufgrund von Musik seine Umgebung nicht wahrnimmt, muss 15 Euro Bußgeld zahlen. Wer beim Hantieren mit dem Handy erwischt wird, muss - wie beim Telefonieren - mit 55 Euro Strafe rechnen.
Elektronische Geräte rechtswidrig benutzt beim Radfahren: 55 Euro Bußgeld.
Übrigens: Wenn du regelwidrig das Handy bedienst und gleichzeitig noch einen weiteren Verstoß begehst (über Rot fahren, auf der falschen Straßenseite fahren), spricht man von einer Tateinheit. Dann musst du meist "nur" das Bußgeld für das als schwerer bewertete Vergehen zahlen.
Die Sanktionen ergeben sich daher aus dem Bußgeldkatalog. Nutzen Sie auf dem Fahrrad unerlaubt ein Handy, liegt das Bußgeld dafür bei mindestens 55 Euro. Abhängig von den Tatumständen kann die Geldsanktion aber auch höher ausfallen. So steigt das Bußgeld, wenn am Fahrrad ein Handy genutzt wird und es dadurch zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kommt, auf 75 Euro.
Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot müssen Personen, die ihr Handy auf dem Fahrrad nutzen, nicht befürchten.
Bußgelder im Überblick:
| Verstoß | Bußgeld |
|---|---|
| Handy am Ohr beim Telefonieren | 55 Euro |
| Gefährdung durch Handynutzung | 75 Euro |
| Unfall durch Handynutzung | 100 Euro |
| Beeinträchtigung der Umgebungswahrnehmung durch Musik | 15 Euro |
Sicherheitsaspekte und Tipps für sicheres Radfahren
„Wir haben immer mehr Radfahrende, mehr Verkehr auf Straßen und Wegen und ein höheres Tempolevel durch Elektroantrieb - und leider auch steigende Unfallzahlen“, sagt Luis Ancona, Unfallforscher bei DEKRA.
Wahrnehmung eingeschränkt„Wir wissen, dass die Nutzung des Smartphones beim Radfahren mit vielen Risiken verbunden ist“, erklärt Ancona. „Insbesondere die visuelle Wahrnehmung des Verkehrs ist durch die Blickzuwendung zum Smartphone stark eingeschränkt. Auch akustische Signale werden schlechter wahrgenommen, die Reaktions- und Bremszeiten verlängern sich und es wird deutlich schwieriger, die eigene Fahrspur einzuhalten. Vor allem auf engen Radwegen kann es zu Konflikten und Unfällen mit entgegenkommenden Radelnden kommen.“
Etwa 10 bis 17 Prozent der Radfahrenden, so ein Forschungsprojekt der Bundesanstalt für Straßenwesen aus dem Jahr 2022, nutzt das Mobiltelefon mindestens einmal während einer Fahrt, jüngere, männliche Radfahrer besonders oft.
„Alles, was die Aufmerksamkeit vom Verkehrsgeschehen wegführt, treibt das Unfallrisiko in die Höhe", betont Ancona. „Wer bei 25 km/h nur zwei Sekunden lang aufs Handy schaut, ist in dieser Zeit schon 14 Meter im Blindflug unterwegs. Wenn zum Beispiel überraschend ein Fußgänger in den Fahrtweg tritt, bleibt keine Zeit mehr für eine Reaktion, ein Unfall ist vorprogrammiert.“
Stark gehandicapt sind dabei Radelnde, die unerlaubterweise mit dem Handy in der Hand telefonieren. „Mit nur einer Hand am Lenker wird das Ausweichen oder eine Notbremsung viel schwieriger. Deshalb gehören immer beide Hände an den Lenker. Ausnahmen sollten nur das Anzeigen der Fahrrichtung beim Abbiegen oder Spurwechseln per Arm- oder Handzeichen sein“, meint Ancona.
Der Unfallforscher warnt Radfahrende auch davor, sich während der Fahrt per Kopfhörer oder Headset auf beiden Ohren mit ihren Lieblingshits zu beschallen. „Das ist aus meiner Sicht sehr riskant“, so der Unfallforscher von DEKRA. „Leicht gehen dabei wichtige akustische Informationen verloren, die im Verkehrsgeschehen, insbesondere in der Stadt unverzichtbar sind, etwa das Geräusch eines heranfahrenden Autos.“ Auch hier gilt: volle Konzentration aufs Fahren.
Tipps für sicheres Radeln:
- Konzentrieren Sie sich aufs Verkehrsgeschehen und verzichten Sie auf Nebentätigkeiten wie Telefonieren, Musikhören, Texten, oder Navigieren.
- Wer das Mobiltelefon in die Hand nehmen will, muss anhalten.
- Sicheres Fahren heißt: Beide Hände an den Lenker, sonst wird das Fahren, Ausweichen oder Bremsen viel schwieriger. Ausnahmen sollten nur das Anzeigen der Fahrrichtung beim Abbiegen oder Spurwechseln per Arm- oder Handzeichen sein.
- Selbst mit fest installiertem Smartphone am Lenker darf die Blickzuwendung immer „nur kurz“ sein.
- Das Gehör darf durch Kopfhörer oder Headset nicht beeinträchtigt werden. Leicht werden wichtige Signale oder Geräusche übertönt.
- Auch Telefonieren mit Kopfhörer oder Headset kann stark vom Verkehrsgeschehen ablenken. Zum Telefonieren besser anhalten, ganz besonders für intensive oder längere Gespräche.
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