Hannoversche Risikolebensversicherung für Motorradfahrer: Erfahrungen und wichtige Aspekte

Mal ehrlich: Niemand redet gerne über den eigenen Tod oder den einer geliebten Person. Wenn ein Mensch stirbt, ist das immer ein schwerer Schicksalsschlag für die Angehörigen. Wenn dann obendrein der finanzielle Ruin droht, dann ist das eine zusätzliche Last für Deine Familie. Über eine Risikolebensversicherung (kurz: Risiko-LV) solltest Du nachdenken, wenn Du Deine Familie finanziell absichern möchtest.

Denn wenn Dir mal etwas zustößt, kann für Deine Familie eine große finanzielle Lücke entstehen. Eine Risikolebensversicherung zahlt eine vereinbarte Summe an Deine Angehörigen, wenn Du stirbst. Sie gehört daher wie die Sterbegeldversicherung zu den Todesfallversicherungen.

Für wen ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll?

Besonders sinnvoll ist eine Risiko-LV in folgenden Fällen:

  • Du hast eine Immobilie auf Kredit gekauft - Der Immobilienkredit kann zur finanziellen Last für Deinen Partner werden, wenn Du sterben solltest. Damit Dein Partner weiter den Kredit tilgen kann und nicht notgedrungen das Haus verkaufen muss, solltest Du ihn absichern. Diese Empfehlung gilt auch für unverheiratete Paare, die zusammen eine Immobilie erworben haben. Eine Risikolebensversicherung ist besser geeignet als eine Restschuldversicherung.
  • Du willst Deine Familie absichern - Als Haupt- oder Alleinverdienerin Deiner Familie solltest Du Dich ebenfalls um die Absicherung Deiner Liebsten kümmern. Doch auch wenn beide Partner arbeiten, ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll. Witwen- und Waisenrente liegen zusammen meist deutlich unter dem letzten Gehalt des verstorbenen Partners. Und wenn der überlebende Partner plötzlich alleinerziehend ist, muss er sich möglicherweise bei den Arbeitszeiten und seinem Gehalt einschränken.
  • Du bist nicht verheiratet - Bist Du nicht mit Deinem Partner verheiratet, geht Ihr beide bei der Witwenrente leer aus, sollte einer von Euch beiden mal versterben. Je nachdem, ob Du einen Partner hast, verheiratet bist oder als Alleinerziehende für Deine Kinder sorgst, gibt es unterschiedliche Arten, Deine Familie abzusichern.

Welche Risikolebensversicherung brauchen Paare?

Je nachdem, wer in welcher Konstellation abgesichert werden soll, unterscheiden sich die Verträge.

Ehepaare mit Kind: Einzelne Verträge

Für Ehepaare mit Kindern sind oft zwei separate Verträge sinnvoll. Jeder Partner schließt einen Versicherungsvertrag ab. In Euren Verträgen setzt Ihr jeweils den anderen als Bezugsberechtigten ein. Marie nennt daher Tobi als Bezugsberechtigten und Tobi setzt umgekehrt Marie in seinen Vertrag ein. Sollte Marie früher sterben, dann erhält Tobi das Geld aus ihrem Vertrag und umgekehrt.

Wenn es mal zur Trennung kommen sollte, könnt Ihr den Bezugsberechtigten jederzeit ändern. Auch unterschiedlich lange Laufzeiten beider Verträge oder verschieden hohe Versicherungssummen sind möglich. Darüber kannst Du nachdenken, falls Dein Partner weniger verdient als Du und deshalb eine höhere Absicherung braucht für den Fall, dass Dein Einkommen wegbricht.

Nach dem Tod eines Partners kann der überlebende Partner die Kinder als Bezugsberechtigte einsetzen. Sollte der schlimmste Fall eintreten und auch der zweite Elternteil sterben, bekommen die Kinder das Geld aus dem Versicherungsvertrag.

Unverheiratete schließen Über-Kreuz-Verträge ab

Als unverheiratetes Paar sind einzelne Verträge eher ungeeignet: Da Ihr im Todesfall das Geld aus dem Vertrag Eures Partners bekommt, gilt das als Erbe und damit fällt in der Regel Erbschaftssteuer an: Während Ehepartner einen hohen Freibetrag von 500.000 Euro haben, habt ihr als unverheiratetes Paar nur einen Freibetrag von 20.000 Euro. Alles was darüber hinausgeht, wird versteuert.

Seid Ihr nicht verheiratet, solltet Ihr daher über eine besondere Variante der Risiko-LV nachdenken, die sich Über-Kreuz-Versicherung nennt. Denn in diesem Fall könnt Ihr Euch die Erbschaftssteuer sparen, sollte es mal zum Versicherungsfall kommen.

Die Über-Kreuz-Verträge funktionieren so: Wieder schließt jeder für sich einen eigenen Vertrag ab, setzt aber den Partner als versicherte Person ein. In Deinem Vertrag legst Du also fest, dass Du selbst das Geld aus Deiner Versicherung bekommst, sollte Dein Partner mal sterben.

Zum besseren Verständnis ein Beispiel: Tobi und Marie sind nicht verheiratet und schließen Über-Kreuz-Verträge ab. Das bedeutet, Tobi schließt eine Risiko-LV ab und setzt Marie als versicherte Person ein. Sollte Marie versterben, erhält er Geld aus seinem eigenen Versicherungsvertrag. Er muss dann keine Erbschaftsteuer zahlen, denn das Geld bekommt er aus einem Vertrag, der ihm ohnehin gehört.

Die Verträge eignen sich aber auch für Ehepaare, die eine Versicherungssumme wählen möchten, die über die Freigrenze von 500.000 Euro hinausgeht. Das kommt etwa infrage, wenn Ihr einen Hauskredit und zusätzlich noch den Lebensunterhalt Eurer Familie absichern möchtet.

Die einzelnen Über-Kreuz-Verträge könnt Ihr bei verschiedenen Anbietern abschließen - je nachdem, welcher Anbieter für welchen Partner am günstigsten ist.

Nach einer Trennung müsst Ihr wieder den „eigenen“ Vertrag übernehmen, sprich: Dein Ex-Partner überträgt Dir seinen Vertrag, in dem er als Versicherungsnehmer und Du als versicherte Person genannt sind. Dann hast Du wieder einen eigenen Vertrag und kannst dann auch bestimmen, wer im Fall Deines Todes die Versicherungssumme bekommen soll. Dieses Tauschgeschäft, das aus Über-Kreuz-Verträgen zwei normale Risikolebensversicherungen macht, funktioniert aber nur mit Zustimmung beider Partner.

Paare ohne Kind: Verbundene Leben

Auch eine gegenseitige Absicherung in einem gemeinsamen Vertrag ist möglich. So ein Vertrag wird oft kurz „verbundene Leben“ genannt. Ein Beispiel: Stirbt Marie, erhält ihr Ehemann Tobi die Versicherungssumme. Sollte Tobi zuerst versterben, bekommt Marie das Geld.

Geeignet ist die Versicherung aber eher für Paare ohne Kinder. Denn Kinder sind mit einem gemeinsamen Vertrag nicht ausreichend geschützt: Stirbt einer von Euch, zahlt der Anbieter nur einmal die versicherte Summe. Eure Kinder haben dann keinen Versicherungsschutz mehr für den Fall, dass auch dem zweiten Partner etwas passiert.

Und im Fall einer Trennung könnt Ihr die verbundenen Lebensversicherungen nicht in zwei separate Verträge teilen. Ihr müsst die Versicherung kündigen (mit Zustimmung beider Partner) und steht dann allesamt ohne Versicherungsschutz da. Plant Ihr ohnehin keine Kinder, dann ist die verbundene Lebensversicherung eine gute Alternative zu den Über-Kreuz-Verträgen. Manchmal ist ein gemeinsamer Vertrag günstiger als zwei separate Verträge.

Eine Risiko-LV kannst Du auch abschließen, wenn Du allein für Deine Nachkommen sorgst. In Deinem Vertrag wählst Du dann einfach Deine Kinder als Bezugsberechtigte aus. Sind sie noch minderjährig, solltest Du gleichzeitig einen Vormund festlegen, der das Geld verwalten soll. Tust Du das nicht, ernennt das Gericht einen Vormund. Die Versicherungssumme wird dann erst ausgezahlt, sobald dieser feststeht.

Welche Versicherungssumme brauchst Du?

Die Versicherungssumme solltest Du hoch genug ansetzen. Beim Hauskredit ist das einfach, da nimmst Du einfach die Höhe der noch offenen Kreditsumme. Möchtest Du den Familienunterhalt absichern, kannst Du eine einfache Daumenregel anwenden.

Den Familienunterhalt sichern

Wenn Du nicht mehr da bist, fehlt Dein komplettes Einkommen - dafür bekommt Dein Ehepartner aber eine Witwenrente und Deine Kinder eine Waisenrente. In der Regel können die Renten aber Dein Einkommen nicht auffangen. Und bedenken solltest Du auch, dass Dein Partner womöglich weniger arbeiten kann, wenn er Eure Kinder allein betreuen muss. Es entsteht also eine monatliche Lücke bei den Finanzen Deiner Familie.

Einfacher geht das mit einer weit verbreiteten Daumenregel: Hast Du Kinder, dann solltest Du als Versicherungssumme das 4- bis 5-fache Bruttojahresgehalt absichern. Die Restschuld eines Hauskredits solltest Du obendrauf rechnen.

Möchtest Du nur Deinen Partner absichern, beispielsweise weil Du die Hauptverdienerin bist, dann kannst Du etwas niedriger ansetzen mit dem 3-fachen Deines Bruttojahresgehalts. Das ist besonders sinnvoll, wenn einer weniger verdient als der andere. Einer der Verträge wird dadurch günstiger.

Wir zeigen Dir das an einem Beispiel: Marie bekommt ein Bruttojahresgehalt von 50.000 Euro. Ihr Ehemann Tobi verdient 30.000 Euro brutto im Jahr. Entscheiden sich die beiden für zwei einzelne Verträge, sichert Marie 200.000 bis 250.000 Euro ab. Tobi setzt etwas niedriger an, bei 120.000 bis 150.000 Euro. Durch die geringere Versicherungssumme wird Tobi bei den Beiträgen für die Risiko-LV sparen können.

Eine Besonderheit ergibt sich, wenn ein Partner gerade in Elternzeit ist oder vorübergehend seine Stunden reduziert hat. Hier habt Ihr zwei Möglichkeiten bei der Wahl der Versicherungssumme:

  1. Ihr könnt Euch an dem aktuellen Einkommen oder Elterngeld des Partners orientieren. Wenn der Partner wieder mehr Geld verdient, setzt er die Versicherungssumme hoch. Das geht in der Regel mit Hilfe der Nachversicherungsgarantie. Sollte dem Partner aber bis dahin etwas passieren, dann muss der Überlebende mit der niedrigen Versicherungssumme klarkommen.
  2. Die zweite Möglichkeit ist daher, die Versicherungssumme von vornherein höher anzusetzen. Das ist besonders sinnvoll, wenn Ihr einen gemeinsamen Hauskredit habt und auf Dauer mit einem zweiten Gehalt kalkuliert. Orientiert Euch im Zweifel an dem letzten vollen Gehalt des Partners und nehmt das als Grundlage für die Daumenregel.

Den Hauskredit absichern

Möchtest Du einen Hauskredit absichern, damit Deine Familie im Todesfall nicht mit Schulden dasteht, solltest Du die noch offene Restschuld obendrauf rechnen. Frag die Höhe der Restschuld bei der Bank nach.

Habt Ihr noch einen offenen Kredit in Höhe von 200.000 Euro, dann rechne diesen Betrag noch zusätzlich zur Versicherungssumme. Als Familie mit einem Jahresbruttogehalt von 50.000 Euro solltest Du also insgesamt 450.000 Euro absichern: 250.000 Euro für den Lebensunterhalt und 200.000 Euro für den Kredit.

Ganz klar: Je höher die Versicherungssumme, desto kostspieliger wird auch die Versicherung. Ist Dir die Versicherungssumme zu hoch, dann ist es besser, etwas geringer anzusetzen als gar nichts zu tun! Wenn Dir etwa 350.000 Euro mit Blick auf den Beitrag zu hoch erscheinen, dann schau doch mal, wie viel die Versicherung mit 200.000 Euro Versicherungssumme kosten würde. Auch damit kann Deine Familie schon einen Teil der Kosten abfedern.

Die Versicherungssumme anpassen

Eine weitere Überlegung zur Versicherungssumme: Soll die Summe über die Jahre gleich bleiben oder mit den Jahren steigen oder im Gegenteil sogar geringer werden?

  • Konstante Versicherungssumme - Entscheidest Du Dich für eine konstante Versicherungssumme von beispielsweise 200.000 Euro, erhält Deine Familie in jedem Fall diesen Betrag ausgezahlt - unabhängig davon, ob Du in fünf, zehn, oder zwanzig Jahren sterben solltest.
  • Steigende Versicherungssumme - Damit die Versicherungssumme auch noch in zehn oder zwanzig Jahren ihren Wert hat, kannst Du Dich für eine steigende Versicherungssumme, die sogenannte Dynamik, entscheiden. Aber: Dadurch steigen auch regelmäßig Deine Beiträge. Und Du solltest bedenken, dass der Geldbedarf Deiner Familie vermutlich mit den Jahren sinkt: Zum einen sind Deine Kinder irgendwann aus dem Haus und verdienen ihr eigenes Geld. Zum anderen kann Dein Partner irgendwann wieder mehr arbeiten, wenn die Kinder größer sind und dadurch mehr eigenes Geld verdienen.
  • Fallende Versicherungssumme - Eine Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme kommt in der Regel bei einer Baufinanzierung infrage. Der Sinn dahinter: Einen Kredit zahlst Du mit den Jahren ab, die Restschuld wird damit immer niedriger und Du benötigst mit der Zeit eine geringere Versicherungssumme. Fallende Risikolebensversicherungen sind in der Regel am günstigsten.

Wir empfehlen Dir grundsätzlich eine konstante Versicherungssumme mit oder ohne Dynamik. Meist soll die Risikolebensversicherung nicht nur ein Haus absichern, sondern zusätzlich den Lebensunterhalt der Familie. Falls Du irgendwann feststellst, dass die Versicherungssumme zu hoch ist, weil Du zum Beispiel Dein Haus abgezahlt hast oder die Kinder volljährig sind, kannst Du den Vertrag einfach ändern.

Wie lange sollte der Vertrag laufen?

Die Risikolebensversicherung sollte so lange laufen, wie Deine Angehörigen einen Ausgleich für das fehlende Einkommen brauchen. Der Vertrag könnte beispielsweise enden, wenn Dein Immobilienkredit abgezahlt ist. Oder Du lässt die Versicherung bis zu dem Zeitpunkt laufen, an dem Deine Kinder voraussichtlich ihre Ausbildung beenden und eigenes Geld verdienen können.

Wenn Du also mit 30 Jahren über das Thema nachdenkst, und vielleicht schon Kinder hast, sind 20 oder 25 Jahren eine passende Versicherungsdauer.

Bedenke aber: Je länger der Vertrag läuft, desto mehr kostet er. Geh dennoch lieber auf Nummer sicher und schlag ein paar Jahre drauf.

Was kostet eine Risikolebensversicherung?

Die Kosten für eine Risikolebensversicherung hängen unter anderem davon ab, wie hoch die Versicherungssumme ist und wie lange der Vertrag läuft.

In unserem Vergleich haben wir Preise für 30 Musterkunden abgefragt. Für 200.000 Euro Versicherungssumme lag der Preis für verschiedene Laufzeiten, Berufe, Alter und Hobbys meist zwischen 100 und 300 Euro...

Risikolebensversicherung und Motorradfahren

Motorradfahren ist beim Großteil der Versicherungen als gefährliches Hobby eingestuft. Nicht ohne Grund, denn unter den durch Verkehrsunfälle Getöteten, bekleiden Motorradfahrer den traurigen zweiten Rang.

Laut ADAC-Unfallstatistik (Quelle: Statistisches Bundesamt) entfielen in 2015 rund acht Prozent der Gesamtunfälle im Verkehrsgeschehen auf Motorräder - Mofas und Mopeds ausgenommen. Ist der verunglückte Motorradfahrer Familienvater und Hauptverdiener, kann der Unfall für seine Familie einen hohen Einkommensverlust bedeuten.

Gleichzeitig sollten sie das erhöhte Unfallrisiko ernst nehmen und ihre Angehörigen rechtzeitig absichern.

Risikozuschläge

Extremsportler, Raucher, Übergewichtige - sie alle führen nicht gerade ein risikoarmes Leben. Über den Lebensstil wachen Anbieter von Risikolebensversicherungen mit Argusaugen. Nicht wenige von ihnen lassen sich das teuer bezahlen, warnen Verbraucherschützer.

Schon wer online ein unverbindliches Angebot anfordern möchte, wird beispielsweise bei der Hannoverschen nach Körpergröße und Gewicht gefragt. Auch ob er Nichtraucher ist und wie lange, ob er Motorrad fährt oder Bergsport betreibt muss er beantworten, bevor ihm sein Jahresbeitrag berechnet wird.

Auch für gefahrenträchtige Berufe wie Dachdecker oder Feuerwehrmänner werden bei manchen Anbietern Zuschläge fällig.

Die Angaben zum Lebensstil und zu riskanten Hobbys wie Motorradfahren sind entscheidend für die Tarifgestaltung. Falsche Angaben können im Leistungsfall zu Problemen führen, daher ist Ehrlichkeit wichtig.

Vergleich: Günstige Risikolebensversicherungen

Meine Kolleginnen bei "Finanztip" haben festgestellt , dass die meisten gesunden Kunden bei den großen Direktversicherern nach wie vor die günstigsten Produkte finden. Das sind dann die Hannoversche, die Huk24, die Europa, und mit ein paar Einschränkungen auch die Cosmos.

Wähle die günstigste Versicherung: Hannoversche, Huk24 und Europa haben in unserem Preisvergleich am besten abgeschnitten. Auch die Cosmosdirekt bot oft günstige Beiträge. Diese solltest Du aber mit einem der anderen Anbieter vergleichen, denn in einigen Fällen war sie deutlich teurer als der Rest.

Hannoversche Risikolebensversicherung: Besonderheiten und Neuerungen (Stand 2023)

Die Hannoversche brachte im Februar 2023 zwei neue Änderungen in der Risikolebensversicherung in Zusammenhang mit einer Immobilienfinanzierung mit auf den Weg.

  1. Verkürzte Gesundheitsfragen bei einer Immobilienfinanzierung
    • Die Gesundheitsfragen sind auf zwei Jahre gedeckelt.
    • Definition bei einer Covid-19 Infektion: "Nicht angegeben werden müssen Behandlungen wegen: - Covid19-Infektion oder Covid19-Erkrankung, die nicht länger als 3 Monate dauerte und seit mindestens 4 Wochen vollständig ohne Folgen ausgeheilt ist."
    • Definition bei Erkrankungen der Atemwege: Erkältungskrankheiten (z.B. Erkältungsschnupfen, Halsentzündung, Nasennebenhöhlenentzündung, Kehlkopf- oder Luftröhrenentzündung, grippaler Infekt), die folgenlos ausheilten.
  2. Verlängerung der Frist von 6 auf 12 Monate nach Abschluss des Darlehensvertrages
  3. Anhebung des Höchsteintrittsalter von 45 auf 50 Jahre
  4. Erweiterte Möglichkeiten zur Immobilienfinanzierung
    • Modernisierung einer Immobilie
    • Vermietete und/oder geschäftlich genutzte Immobilien
    • Finanzierung einer Immobilie für nahe Angehörige (1. Grades)
    • Finanzierung einer selbstgenutzten Ferienimmobilie im Inland (ohne überwiegende Vermietung an Externe)

Im Moment können bis zu 850.000 Euro abgesichert werden. Aber nur bis zum 30.06.2023. Danach fällt die Schwelle wieder auf 500.000 Euro.

Tarifvarianten bei der Hannoverschen

  • Basistarif
  • Plustarif (inkl. Wechselrecht vom Raucher- in den Nichtrauchertarif)
  • Exklusivtarif (inkl. Sofortleistung in Höhe von 10 Prozent bei den Diagnosen Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall)

Beitragsberechnung und Sofortgutschrift

Der garantierte Tarifbeitrag zur Risiko­le­bens­versicherung der Hannoverschen wird durch unsere Sofortgewinnbeteiligung noch günstiger. Bereits für das erste Versicherungsjahr erhalten Sie von uns eine Sofortgutschrift über derzeit 55 Prozent des Tarifbeitrages, die direkt abgezogen wird.

Der Zahlbeitrag (Nettobeitrag) ist der tatsächlich zu zahlende Beitrag. Dieser ist geringer als der Tarifbeitrag (Bruttobeitrag), da sofort gutgeschriebene Gewinne, die wir für Sie erwirtschaften, den Beitrag reduzieren.

Zusatzleistungen und Flexibilität

Mit unserer Risiko­lebens­versicherung Plus bleiben Sie flexibel, denn Sie können die Versicherungs­summe nach Maßgabe der Versicherungsbedingungen Ihrem steigenden Vorsorgebedarf anpassen - beispielsweise bei Heirat, Geburt oder Immobilienerwerb. Zusätzlich haben Sie bei allen Tarifen in den ersten 3 Jahren nach Vertragsbeginn die Möglichkeit Ihre Versicherungs­summe einmalig um bis zu 20 Prozent (max. 30.000 Euro) zu erhöhen.

Weil unsere Risiko­le­bens­versicherung im Exklusiv-Tarif bei Erkrankungen wie Schlaganfall, Herzinfarkt oder Krebs sogar schon zu Lebzeiten leistet. Im Fall der Fälle zahlen wir 10 Prozent der vereinbarten Versicherungs­summe einmalig als Sofortleistung zusätzlich.

Steuerliche Aspekte

Im Rahmen des Sonderausgabenabzugs können die Beiträge zu einer Risiko­lebens­versicherung steuerlich absetzbar sein. Die Beiträge gelten als sonstige Vorsorgeaufwendungen und unterliegen damit der Höchstbetragsregelung von 1.900 EUR im Jahr für Angestellte, Beamte, Rentner und Pensionäre sowie von 2.800 EUR für Selbstständige.

Sofern Sie diese Höchstbeträge für Sonderausgaben mit Ihren übrigen Vorsorgeaufwendungen wie z. B. Krankenversicherungsbeiträgen nicht ausschöpfen, wirken sich die Beiträge zur Risiko­lebens­versicherung steuermindernd aus.

Bei Auszahlung der Versicherungs­summe an den Versicherungs­nehmer wird keine Erbschaftssteuer fällig. Bei Auszahlung der Risiko­lebens­versicherung an einen anderen als den Versicherungs­nehmer unterliegt die Versicherungs­summe grundsätzlich der Erbschaftssteuerpflicht.

Ehepartner und Kinder, die als Begünstigte eingetragen sind, profitieren von hohen Freibeträgen. Für Ehepartner beträgt der Freibetrag 500.000 Euro, für Kinder sind jeweils bis zu 400.000 Euro steuerfrei. Diese Freibeträge können sich außerdem noch um Versorgungsfreibeträge erhöhen. Erst wenn alle Freibeträge ausgeschöpft sind, fällt für die darüber hinausgehende Summe eine Erbschaftssteuer an.

Wichtige Hinweise

  • Später auftretende Krankheiten müssen nicht nachgemeldet werden.
  • Eine Änderung des Raucherstatus muss mitgeteilt werden.

Es ist nicht zwingend erforderlich, beim Hauskauf eine Restschuldversicherung abzuschließen, wenn man dafür einen Kredit aufnimmt, aber es ist oft ratsam.

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