Die Frage, ob eine Klappensteuerung am Auspuff einer Harley-Davidson legal ist, beschäftigt viele Motorradfahrer. Dieser Artikel soll Klarheit schaffen und die aktuelle Rechtslage in Deutschland beleuchten.
Grundlagen und Gesetzeslage
Grundsätzlich sind Auspuffanlagen mit elektronischem Soundmanagement auch unter Euro 4 weiterhin legal. Für Maschinen, die unter Euro 3 typ- und erstzugelassen sind, gilt hinsichtlich der Nachrüstanlagen weiterhin dieser Standard. Außerdem gibt es Bestandsschutz, Euro 4 ist nicht rückwirkend.
Allerdings gibt es Einschränkungen: Auspuffanlagen mit manuell betätigtem Klappensystem sind nach Euro 3 legal nur in geschlossenem Zustand auf öffentlicher Straße zu bewegen. Der Schalter zur Betätigung der Klappen darf nicht am Lenker sitzen. Nach Euro 4 sind solche Systeme teilweise verboten.
Es ist wichtig zu beachten, dass bei Modellen mit einer Erstzulassung (ab 1.1.2017) respektive Homologation unter Euro 4 (ab 1.1.2016) auch der Nachrüstauspuff die Standards dieser Norm zu erfüllen hat.
Klappenauspuffanlagen von Penzl-Bikes
Klappenauspuffanlagen sind beispielsweise von Penzl-Bikes erhältlich. Diese Endtöpfe sind für verschiedene Harley-Davidson Modelle verfügbar, darunter CVO, Dyna, Softail, Sportster, Cruiser, Touring & VRSC Modelle. Aber auch für Motorräder anderer Marken wie Big Dog, Buell, Honda, Kawasaki, KTM, Moto Guzzi, Suzuki, Triumph, Victory und Yamaha sind die Anlagen erhältlich. Penzl-Bikes garantiert ein Auspuffsystem mit erstklassiger Verarbeitung, bestehend aus hochgradigen Materialien, ein perfektes Klangmuster und eine Top Performance.
Penzl-Bikes gibt an, dass ihre Auspuffanlagen im Bereich der StVZO mit geschlossenem Soundventil zulässig sind. Der Seilzug muss am Stellhebel voll funktionsfähig angeschlossen sein. Grundsätzlich ist die Anlage aber legal, unabhängig davon, ob der Verstellhebel in Reichweite ist oder nicht. Es gibt jedoch auch Berichte, dass der Schalter zur Betätigung der Klappen nicht am Lenker sitzen darf.
Euro 4 und die Auswirkungen auf Klappensysteme
Seit Januar 2017 gilt Euro 4. Die Norm bringt neben schärferen Abgaslimits auch andere Geräuschgrenzwerte. Speziell im Hinblick auf Klappensysteme im Auspuff sind da viele Befürchtungen laut geworden. "Euro 4", sagt Bastian Thomas, "überhaupt kein Thema. Messverfahren haben sich gegenüber Euro 3 geändert, es ist aufwendiger, neue Anlagen zu homologieren. Aber wir haben es für viele Modelle schon geschafft, für andere sind wir gerade dabei. Alles gut, kein Problem. Es hört sich gut an, und es ist schön zu fahren. Und immer legal."
Die neuen Messverfahren sind aufwendiger. Brauchte eine Fahrgeräuschmessung mit einer bekannten Maschine nach Euro 3 etwa 20 Minuten, kann sie jetzt auch drei bis vier Stunden dauern. Denn nach der neuen Regelung fällt der messtechnisch relevante Bereich mitunter für jeden Motorradtyp anders aus.
Landgericht entscheidet: Betriebsverbot für Harley-Davidson mit Penzl-Bikes Auspuffanlage rechtswidrig
Das Landgericht hat entschieden, dass das dem Antragsteller von der Zulassungsbehörde auferlegte Betriebsverbot für ein Motorrad der Marke Harley-Davidson mit einer Auspuffanlage mit Klappensteuerung der Firma Penzl-Bikes rechtswidrig ist. Die Behörde hatte behauptet, das Motorrad sei aufgrund der eingebauten Auspuffanlage zu laut. Das Gericht stellte jedoch fest, dass die Anlage nicht gegen Lärm- und Abgasgrenzwerte verstößt, wie aus der für die Auspuffanlage erteilten EG-Betriebserlaubnis hervorgeht.
Worauf ist bei der Nutzung einer Klappenauspuffanlage zu achten?
Es ist wichtig, die Auflagen der EG-Betriebserlaubnis zu beachten. Diese schreibt vor, dass der Betrieb nur mit geschlossener Soundklappe im Bereich der StVZO zulässig ist, da sonst die Grenzwerte der Lärmbeschränkungen überschritten werden. Mit dem Schließen der Klappe wird die Auflage der EG-Betriebserlaubnis wieder eingehalten und das Fahrzeug erweist sich wieder als vorschriftsmäßig. Es war in dem vorliegenden Einzelfall auch kein Antrag auf Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis zu stellen.
Die Rolle der EU-Verordnung
Die EU Verordnung verfolgt ein begrüßenswertes Ziel mit dem Schutz der Bevölkerung vor zu viel Dauerlärm. Nach wie vor ist es den Fahrzeugherstellern erlaubt, Fahrzeuge mit einer klappengesteuerten Auspuffanlage auszurüsten, allerdings dürfen die eingetragenen Werte für Fahr- und Standgeräusch nicht um mehr als 3dB überschritten werden. Durch die Euro 6+ Norm und der damit verbundenen Notwendigkeit des Ottopartikelfilters (kurz OPF) folgen die Automobilhersteller der europäischen Verordnung EU 540/2014 und auch dadurch werden auch Sportwagen künftig immer leiser werden. In diesem Zusammenhang gilt: Der Sound darf sich ändern, nicht aber die Lautstärke.
Zusammenfassung der wichtigsten Punkte
- Auspuffanlagen mit elektronischem Soundmanagement sind auch unter Euro 4 grundsätzlich legal.
- Manuell betätigte Klappensysteme sind nach Euro 3 nur in geschlossenem Zustand legal.
- Der Schalter zur Betätigung der Klappen darf nicht am Lenker sitzen.
- Bei Modellen mit Erstzulassung ab 1.1.2017 müssen Nachrüstauspuffe die Euro 4 Standards erfüllen.
- Die Auflagen der EG-Betriebserlaubnis müssen beachtet werden.
Tabelle: Übersicht der Regelungen für Klappenauspuffanlagen
| Kriterium | Euro 3 | Euro 4 |
|---|---|---|
| Elektronisches Soundmanagement | Legal | Legal |
| Manuelle Klappensteuerung | Nur geschlossen legal | Teilweise verboten |
| Position des Schalters | Nicht am Lenker | Nicht am Lenker |
| Grenzwerte | Definiert | Strenger, aufwendigere Messverfahren |
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