Harley Davidson Auspuff lauter machen: Was ist legal?

Eine Harley-Davidson, wie sie vom Hersteller aus Milwaukee geliefert wird, ist grundsätzlich als Rohsubstanz zu verstehen, die für individuelle Ansprüche weiter optimiert werden kann. Insbesondere bei der Auspuffanlage kuschen die Bauteile und ihre Werkseinstellungen vor diversen nationalen Vorschriften, obwohl doch eigentlich mehr Sound und Leistung durchaus street-legal wären.

Es ist einfach so: Das Ohr fährt mit, wenn man am Gas einer Harley dreht. Deshalb kommt es bei einer Harley-Auspuffanlage eben nicht nur auf die Leistung, sondern auch auf den stimmigen satten Sound an. Smarte Lösungen, wie sich beide Faktoren maximal ausreizen lassen, kommen ausgerechnet aus dem Land der strengen TÜV-Vorschriften.

Wegen dem Design? Wegen dem Werterhalt? Alles richtig! Aber genauso gehört ein guter Sound , eben der „Harleysound“ dazu. Für viele mit einer der wichtigsten Beweggründe zum Kauf. Leider kann man diesen Sound aber bei einer Euro 4 oder Euro 5 Harley kaum noch erwarten.

Auspuffanlagen und die Betriebserlaubnis

Umbauten am Auspuff versprechen zwar spürbare Leistungssteigerungen. Allerdings führen Veränderungen an der Anlage zunächst mal zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.

Wer auf eine Zubehörauspuffanlage zurückgreift, ist auf der sicheren Seite und hat es leichter. Sie hat meistens ein E-Prüfzeichen und eine EG-Betriebserlaubnis. So eine Anlage kann man eintragen lassen, muss man aber in der Regel nicht.

Keine Unterlagen? Keine Panik. Natürlich kann es vorkommen, dass es gar keine Unterlagen für die fragliche Auspuffanlage gibt. Zum Beispiel, weil man sie selbst gebaut hat oder sie schon sehr alt ist. Wenn sie jedoch die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, kann man sie meist trotzdem per Einzelabnahme eintragen lassen.

Je nachdem, wie alt das Motorrad ist, müssen dabei bestimmte Geräuschwerte eingehalten werden und ab Baujahr 1989 auch die Abgaswerte.

Tuning und Täuschung: Ein riskantes Spiel

Achtung! Wer eine Auspuffanlage manipuliert, indem er zum Beispiel eine Racing-Anlage mit der Kennzeichnung einer zugelassenen Anlage versieht oder eine zugelassene Anlage aufbohrt, der begeht nicht nur verschiedene Ordnungswidrigkeiten, sondern auch Urkundenfälschung nach § 267 StGB und damit eine Straftat. Versicherungsrechtliche Probleme kommen noch hinzu.

INFODEKRA führt nach Terminabsprache gerne eine Standgeräusch-Vergleichsmessung am Fahrzeug durch. Einfach einen Termin mit einer unserer Prüfstellen vereinbaren.

Euro 4, Euro 5 und die Geräuschvorschriften

Seit Januar 2017 gilt Euro 4. Die Norm bringt neben schärferen Abgaslimits auch andere Geräuschgrenzwerte. Speziell im Hinblick auf Klappensysteme im Auspuff sind da viele Befürchtungen laut geworden.

"Euro 4", sagt Bastian Thomas, "überhaupt kein Thema. Messverfahren haben sich gegenüber Euro 3 geändert, es ist aufwendiger, neue Anlagen zu homologieren. Aber wir haben es für viele Modelle schon geschafft, für andere sind wir gerade dabei. Alles gut, kein Problem. Es hört sich gut an, und es ist schön zu fahren. Und immer legal."

Es gibt auch im Rahmen von Euro 4 keinen absoluten Geräuschgrenzwert, sondern einen genau definierten Bereich, in dem ein maximaler Schalldruck nicht überschritten werden darf. "Allerdings ist das Verfahren zur Messung jetzt aufwendiger", sagt Bastian Thomas, der KessTech-Entwickler.

Brauchte eine Fahrgeräuschmessung mit einer bekannten Maschine nach Euro 3 etwa 20 Minuten, kann sie jetzt auch drei bis vier Stunden dauern. Denn nach der neuen Regelung fällt der messtechnisch relevante Bereich mitunter für jeden Motorradtyp anders aus.

Für Maschinen mit Erstzulassung nach dem 1.1.2017 oder einer Typzulassung nach dem 1.1.2016 gilt ein Geräuschgrenzwert von 78 db(A). Die Richtlinie UNECE R41.04 ist die dazugehörige Gebrauchsanleitung.

Die gesetzlichen Anforderungen sind inzwischen so hoch, das eine entsprechend ausgelegte Motorsteuerung samt Nockenwellen diesen Wunsch kaum noch erfüllen kann, wenn man die gesetzlichen Auflagen zu Emissionen berücksichtigt. Emissionen sind ja inzwischen nicht nur Gase, sondern auch Dezibel.

Genau hier sitzt der Knackpunkt…. letztlich geht es eigentlich nicht um die Lautstärke, es geht vielmehr um diesen herrlichen „Potatosound“ von früher, im Stile einer Shovelhead. Ginge es ja nur um die Lautstärken, macht man einfach seine Klappenanlage auf… das ist dann aber einfach nur laut, aber hat eben nicht diesen Sound von früher.

Klappenauspuffanlagen: Legalität und Funktion

Laut und legal stehen also nicht im prinzipiellen Widerspruch zueinander. Dass beides nach dem Buchstaben des Gesetzes in Ordnung ist, ist die theoretische Grundlage von Auspuffanlagen mit Klappensystemen.

Denn ein elektronisches Soundmanagement lässt sich perfekt den Vorgaben der Richtlinie anpassen und sorgt dafür, dass eine Anlage im messtechnisch relevanten Bereich alle gesetzlichen Bestimmungen erfüllt. Erkennt die Elektronik, dass die Maschine sich in diesem Bereich bewegt, schließt eine Klappe im Auspuff und regelt so den Schalldruck herunter.

Auspuffanlagen mit manuell betätigtem Klappensystem sind nach Euro 3 legal nur in geschlossenem Zustand auf öffentlicher Straße zu bewegen. Der Schalter zur Betätigung der Klappen darf nicht am Lenker sitzen. Nach Euro 4 sind solche Systeme ganz verboten.

Auspuffanlagen mit elektronischem Soundmanagement sind auch unter Euro 4 weiterhin legal. Für Maschinen, die unter Euro 3 typ- und erstzugelassen sind, gilt hinsichtlich der Nachrüstanlagen weiterhin dieser Standard. Außerdem gibt es Bestandsschutz, Euro 4 ist nicht rückwirkend.

Illegale Nockenwellen und ihre Folgen

Diese Nockenwelle, „Star30/30“ wird in die M8 Softail und Touring Modelle eingebaut um diesen „Potatosound“ wieder zu generieren. Mit einer Ventilüberschneidung von rund 25 Grad nach OT sorgt sie nicht nur für den unverwechselbaren Potato Sound und ein bisschen bessere Performance, sondern bringt die Augen der Besitzer zum leuchten und die Ohren zum glühen.

Wer also beim Händler ein Euro 4, 5, 5+ Neufahrzeug besichtigt, eine Probefahrt macht und vom Sound total geflasht ist, der kann davon ausgehen, das auch das Neufahrzeug keine Factory- Nockenwellen mehr drin hat und möglicherweise auch noch ein anderes Mapping.

Das fatale daran ist - es ist nicht legal! Der Motor wird Abgastechnisch wieder in die 70er Jahre zurückversetzt, mit Abgas-Emissionen jenseits des Erlaubten. Der Gesetzgeber hat auch eine klare Meinung hierzu: Jeglicher Eingriff in die Motorsteuerung, die das homologierte Fahrzeug im Abgasverhalten verschlechtert ist verboten.

Das bedeutet, die Betriebserlaubnis samt Versicherungsschutz ist weg. Solche Fahrzeuge fallen dann auch regelmäßig bei Kontrollen und beim Technischen Dienst auf… weil zu laut, Abgaswerte negativ, legale Abgasanlagen durch erhöhte Temperaturen etc. verschlissen.

Zuerst fällt natürlich der Verdacht natürlich auf eine zu laute Abgasanlage, auch wenn sie eine EG ABE hat, geprüft und abgenommen ist. Diese Vermutung wäre ja auch naheliegend.

Ein seriöser Gutachter oder Technischer Dienst findet nach dem Anfangsverdacht und ggf. einer Beschlagnahme des Fahrzeugs schnell heraus, was los ist. Nockenwellendeckel rechts auf, Nockenrad ab und schon ist man im Bilde. Oder im Steuergerät das Kraftstoffmapping und die Eingriffe im Mapping prüfen.

Ab Euro 4 gibt das Steuergerät dan ODBII alles preis, frühere Baujahre unter Euro 3 sind aber ebenso prüfbar. Auch wir bieten ECU Forensic an, rechtssicher verwertbar.

Inzwischen existiert auch schon Software, die die Emissionskontrolle unter Euro 5 ausser Kraft setzt, andere Zustände vorgaukelt oder es werden einfach die Sonden ausprogrammiert.

Der Deutsche Fachhändler, der diese Kits einbaut, lehnt sich sehr weit aus dem Fenster. Er darf solch ein Fahrzeug laut StVZO nicht auf die Strasse bringen, dem Kunden nicht übergeben. Er verstösst gleich gegen eine ganze Reihe von Gesetzen.

Letzten Endes muss das alles aber jeder für sich selbst verantworten, gegebenenfals mit den Konsequenzen daraus leben - oder gleich eine alte Evo etc. kaufen. Die klingen nämlich von Haus aus so, wie sie sollen - ganz ohne Tuning, ganz legal.

Konsequenzen bei Verstößen

Abgasanlage ohne ABE bedeutet erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Kostet 50 Euro.

Der §19 StVZO kommt (wahrscheinlich) nicht zum Tragen, weil die drei Kriterien nicht erfüllt sind bzw. nicht vor Ort messbar sind ( Abgasverhalten ! ). Anmerkung zur Geräuschentwicklung: Das Messen des Standgeräusches ist *nicht* mit Standgas gleichzusetzen.

Da die Abgasanlage aber keine Betriebserlaubnis hat, kommt der §22 StVZO ins Spiel. Theoretisch ist eine Einzelabnahme möglich, die Anlage würde dann als "Eigenbau" eingetragen werden.

Die Wahrnehmung von Lautstärke

Schall ist messbar, Schalldruck eine sehr komplex beeinflusste, aber bestimmbare Größe. Jeder Mensch aber nimmt Geräusche und Lautstärken anders wahr. Lärmempfinden ist eine sehr individuelle Angelegenheit. Krach, sagt einer, Sound ein anderer. Zu viel und zu intensiver Lärm wirkt sich allerdings stets belastend auf den Organismus aus. Lärmbelastung kann zu gesundheitlichen Schäden führen.

Heißt das, ein Motorrad, dessen Fahrgeräusch den Grenzwert von 77 Dezibel einhält, ist nicht mal doppelt so laut wie ein Gespräch und mehr als halb so laut wie ein Düsenjäger? Nein, denn eine Zunahme von zehn Dezibel entspricht sehr vereinfacht ausgedrückt einer Verdopplung der Lautstärke.

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