Harley Davidson Auspuff Lautstärke Legal: Ein umfassender Leitfaden

Viele Harley-Davidson-Fahrer wünschen sich einen satten, unverkennbaren Sound. Doch wie lässt sich das "echte Harley Feeling" legal erleben, ohne Probleme mit dem TÜV oder der Polizei zu bekommen?

Die Antwort ist komplex, da die Lärmemissionen von Motorrädern gesetzlich geregelt sind und die Grenzwerte im Laufe der Jahre verschärft wurden. Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Aspekte der legalen Lautstärke bei Harley-Davidson-Auspuffanlagen in Deutschland.

Gesetzliche Grundlagen und Grenzwerte

Für Motorräder gelten in Deutschland Geräuschgrenzwerte, die in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind. Diese Grenzwerte sind jedoch nicht absolut, sondern definieren einen bestimmten Bereich. Ältere Motorräder genießen oft Bestandsschutz, sofern sie nicht zwischenzeitlich abgemeldet wurden. Bei einer Neu-Inbetriebnahme gelten die aktuell gültigen Vorschriften.

Die Grenzwerte für die Lärmemissionen sind im Laufe der letzten Jahre immer weiter verschärft worden. Für alte Motorräder gelten deshalb höhere Grenzwerte, sofern die Motorräder nicht zwischendurch mal abgemeldet worden sind. Da gilt sozusagen "Bestandsschutz", der erst erlischt, wenn das Motorrad mal stillgelegt worden ist. Bei einer Neu-Inbetriebnahme sind dann die aktuell gültigen Vorschriften einzuhalten.

Hier eine Übersicht relevanter Grenzwerte:

  • EZ bis 1953: 90 DIN Phone Fahrgeräusch
  • Heutige Grenzwerte: in dB (A), anderes Messverfahren

Erst recht komplex und schwieriger Zubehör-Auspuffanlagen zu bekommen ist es mit den seit 2017 geltenden Werten. Auch weil mit der Euro-4-Norm andere Abgaswerte einzuhalten sind. Z. B. im Absatz "Euro 4-Geräuschgrenzwert bei 78 db(A)".

Klappenauspuffanlagen: Legalität und Funktion

Viele Harley-Davidson-Fahrer setzen auf Klappenauspuffanlagen von Herstellern wie Penzl, KessTech, MCJ oder Jekill & Hyde. Diese Anlagen lassen sich manuell oder elektromechanisch verstellen und verfügen über einen "legalen" Modus.

Bei den elektromechanischen Anlagen ist es so, das sie in den Bereichen geschlossen ist, wo die Fahrgeräuschwerte ermittelt werden. Deswegen ist sie legal. Bei der manuellen ist es, das der verstellmechanismus angebracht und funktionsfähig sein muss, nur so hat die Anlage TÜV. Allerdings ist es verboten während der Fahrt die Klappe zu betätigen.

Ergänzend zu den Antworten bezüglich Klappenauspuffen, dB-Eatern und nicht TÜV-konformen Umbauten ist noch Folgendes zu sagen : Die Grenzwerte für die Lärmemissionen sind im Laufe der letzten Jahre immer weiter verschärft worden.

Euro 4 und Auspuffklappen: Seit Januar 2017 gilt Euro 4. Die Norm bringt neben schärferen Abgaslimits auch andere Geräuschgrenzwerte. Speziell im Hinblick auf Klappensysteme im Auspuff sind da viele Befürchtungen laut geworden.

Auspuffanlagen mit manuell betätigtem Klappensystem sind nach Euro 3 legal nur in geschlossenem Zustand auf öffentlicher Straße zu bewegen. Der Schalter zur Betätigung der Klappen darf nicht am Lenker sitzen. Nach Euro 4 sind solche Systeme ganz verboten.

Auspuffanlagen mit elektronischem Soundmanagement sind auch unter Euro 4 weiterhin legal. Für Maschinen, die unter Euro 3 typ- und erstzugelassen sind, gilt hinsichtlich der Nachrüstanlagen weiterhin dieser Standard. Außerdem gibt es Bestandsschutz, Euro 4 ist nicht rückwirkend. Bei Modellen mit einer Erstzulassung (ab 1.1.2017) respektive Homologation unter Euro 4 (ab 1.1.2016) hat auch der Nachrüstauspuff die Standards dieser Norm zu erfüllen.

H-Kennzeichen und Oldtimer

Bikes die Älter sind als 30 Jahre können mit H-Kennzeichen gefahren werden und zählen als Oldtimer. Bike darf dann nur zu Probefahrten, Treffen, oder für Fahrten genutzt werden die zur -Erhaltung des Betriebszustandes dienen_, batt. laden, Standschäden vermeiden usw., also kann mann alles ziehen wie Gummi.....

Bei einem Fahrzeug mit H-Kennzeichen gelten die Vorschriften und Bestimmungen des Tages der ersten Zulassung, bzw. Datenblatt.

Es kommt darauf an ob die Teile schon anfangs oftmals verbaut wurden. Dann gelten sie als Szenetypisch und werden toleriert.

Drag Pipes und H-Kennzeichen

Dragpipes (oder bei Japanern oft "Devil-Anlagen") waren damals nicht zulassungsfähig, wurden zuhauf gefahren und sind es trotzdem auch nicht bei H-Kennzeichen. Erfüllt eine Auspuffanlage die (zur Zulassungszeit des KfZs) gültigen Lärm- und Abgaswerte, kann ein Prüfer diese eintragen wenn zeitgenössisch.

H-Kennzeichen macht m.M.n. Versuche besser die Drag-Pipes so "leise" zu bekommen, dass sie gerade so innerhalb Toleranz sind. Bei mir ist z.B. "Auspuff 2 in 2" eingetragen. Zu deiner eigentlichen Frage... Drag Pipes gabe es bereits in den 50er-60er bei Rennmotorrädern.

Messmethoden und Toleranzen

Ab 1990 brauchen Motorräder eine AU. Vorher ist nur die Phon/dB relevant für die Eintragung und ggf. Zudem hat sich die Messmethode mit den Jahren geändert, was unterschiedliche Toleranzen ergibt... In den Papieren steht die Messmethode drin.

Ergibt sich also bei einer Phonmessung eine Lautstärke von 106 db und in den Papieren steht 82 N so ist das Fahrzeug nicht zu laut, denn 82 N plus 26 db ergibt einen Grenzwert von 108 db.

Die Nahfeldmessung ( Standgeräusch ) sollte wie folgt geschehen. Das Mikrofon sollte 0,5 m von der Auspuffmündung in gleicher Höhe, in einem Winkel von 45 Grad (+/- 10 Grad ) zur Ausströmrichtung stehen. Der Abstand vom Boden sollte mindestens 0,2 m sein. Die Messung sollte auf einer festen, unbewachsenen, möglichst ebenen Fläche ohne schallabsorbierenden Belag stattfinden. Zeigerausschläge, die durch Störgeräusche und Windeinfluss hervorgerufen werden, müssen mind. Ist die Nenndrehzahl größer als 5000 U / Min, so wird mit der halben Drehzahl gemessen. Die Drehzahl wird induktiv abgenommen. Der Motor ist auf der ermittelten Drehzahl kurze Zeit konstant zu halten. Es müssen drei Einzelmessungen vorgenommen werden.

Konsequenzen bei Verstößen

Abgasanlage ohne ABE bedeutet erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Kostet 50 Euro.

Bzgl. Legal nur geschlossen ,Versteller darf nicht am Lenker sein. Unter der Fahrt offen.Schließ nur im 2. und 3. Gang zwischen 50 und 80 kmh, wenn man eine Fahrgeräuschmessung rechtlich verwertbar fährt.

Zusammenfassung

Die legale Lautstärke einer Harley-Davidson-Auspuffanlage ist ein komplexes Thema, das von verschiedenen Faktoren abhängt, darunter das Baujahr des Motorrads, die geltenden Gesetze und die Art der Auspuffanlage. Es ist wichtig, sich vor dem Kauf und der Installation einer Auspuffanlage gründlich zu informieren und sicherzustellen, dass diese den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, um Probleme mit dem TÜV oder der Polizei zu vermeiden.

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