Kaum ein altes Motorrad ist noch mit seiner originalen Auspuffanlage unterwegs. Das kann bei einer Polizeikontrolle mit Lautstärkemessung zu Problemen führen. Hinzu kommt, dass auch Original-Auspuffe mit den Jahren an Dämpfung verlieren können. Und Vorkriegsmaschinen besitzen oftmals überhaupt keinen Schalldämpfer.
Gesetzliche Grundlagen der Lautstärkemessung
Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass nur für das Fahrgeräusch gesetzliche Grenzwerte festgelegt sind. Dass auch Standgeräuschwerte ermittelt werden, ist ein Tribut an die Verkehrsüberwachung: Das Standgeräusch lässt sich mit relativ einfachen Mitteln messen.
Historische Entwicklung der Geräuschmessung
Kaum Probleme bekommen dürften alle, die ein Fahrzeug besitzen, das vor dem 1. Dezember 1951 erstmals zum Verkehr zugelassen wurde. Bis zu diesem Zeitpunkt galten nämlich jene laxen Geräuschgrenzwerte, die in der Urschrift der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) vom 1. Januar 1938 festgelegt worden waren: pauschal 85 Phon Stand- und Fahrgeräusch für alle motorisierten Fahrzeuge. Am 1. Dezember 1951 traten dann nach Fahrzeuggattungen (Pkw, Lkw etc.) aufgesplittete Grenzwerte in Kraft, die Messdistanz wurde auf sieben Meter reduziert. Eine weitere Verschärfung erfolgte am 14. September 1953, allerdings wurde das Standgeräusch jetzt bei 75 Prozent der Nennleistungsdrehzahl ermittelt und das Fahrgeräusch bei 50 km/h Konstantfahrt.
Umstellung von Phon auf Dezibel
Bis zum 12. September 1966 pflegte der TÜV die Geräusche von Fahrzeugen in DIN-Phon zu messen. Ab dem 13. September 1966 stellte der Gesetzgeber die Messeinheit von DIN-Phon auf international gebräuchliche Dezibel mit dem Kürzel dB(A) um. Fahrzeuge, die vor diesem Zeitpunkt erstmalig zugelassen, aber zwischenzeitlich abgemeldet worden waren, erhielten bei der Wiederzulassung das Kürzel „D" hinter den Geräuschwerten eingetragen.
Dadurch ist für TÜV-Prüfer und Polizisten heute ersichtlich, dass es sich um DIN-Phon-Werte handelt, mit denen sie mit ziemlicher Sicherheit nichts anfangen können: Kaum ein modernes Messgerät von Polizei oder TÜV ist in der Lage, DIN-Phon zu messen. Die Chancen, mit einem vor dem 13. September 1966 erstmals zugelassenen Fahrzeug unbehelligt zu bleiben, stehen also gut.
Zusammen mit der Umstellung von Phon auf Dezibel legte der Gesetzgeber außerdem - wen wunderts - neue, strengere Grenzwerte fest, die in den Fahrzeugpapieren oftmals mit einem „N" - wie national - gekennzeichnet sind. Diese nationale Richtlinie mussten alle Fahrzeuge erfüllen, die zwischen besagtem 13. September 1966 und dem 7.
Einführung der Nahfeldmessung
Dann nämlich erfolgte die nächste einschneidende Änderung, mit der der Gesetzgeber die „Nahfeldmessung" zur Ermittlung des Standgeräuschs einführte. Ab sofort wurde nicht mehr in sieben, sondern nur noch in einem halben Meter Entfernung von der Auspuffmündung gemessen, wobei das Messgerät auf Höhe des Auspuffs, aber rund 45 Grad seitlich der Ausströmrichtung aufgestellt wurde. Damit schuf der Gesetzgeber die Voraussetzungen für die eingangs erwähnten Geräuschmessungen „am Straßenrand". Zeit ein „P" (wie Polizei) hinter dem Standgeräuschwert auf die neue Messmethode hin.
Um auch jene Fahrzeuge überprüfen zu können, deren Standgeräusch noch nicht per Nahfeldverfahren, aber bereits in dB(A) ermittelt worden war, wurden Vergleichsmessungen durchgeführt. Sie ergaben, dass zum Standgeräusch von Motorrädern und Kleinkrafträdern, die vor dem 7. November 1980 erstmals zugelassen wurden, 21 dB(A) hinzuaddiert werden müssen.
Beispielrechnung: Honda CB 750 von 1979
Ein Rechenexempel: Gesetzt den Fall, der Fahrer einer Honda CB 750 von 1979 wird angehalten und sein Motorrad einer Geräuschmessung unterzogen.
Eigenkontrolle der Lautstärke
Sie sind sich unsicher, ob Ihr Motorrad den Vorschriften entspricht und wollen nicht bis zur ersten Polizeikontrolle warten? Mit dem Rechenexempel am Beispiel der Honda und einem Lautstärkemessgerät haben Sie das nötige Rüstzeug zur Eigenkontrolle. Entsprechende Messgeräte bieten Elektronik-Discounter zu Preisen ab 30 Euro an.
Stellt sich der Eigen- oder Nachbauauspuff oder die Zubehöranlage bei der Eigenmessung als vorschriftsmäßig heraus, spricht nichts gegen eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere. Wurde das Fahrzeug vor dem 1. April 1994 erstmals zugelassen, benötigt dessen Auspuffanlage nämlich keinerlei Gutachten oder Prüfzeichen. Allerdings wird der zuständige Überwachungsverein eine Geräuschmessung durchführen.
Grenzwerte nicht überschreiten, die bei seiner Erstzulassung laut StVZO gesetzlich vorgeschrieben waren. Bis vor kurzem galt noch, dass die fahrzeugspezifischen Werte nicht überschritten werden durften. So beträgt das Fahrgeräusch der zuvor erwähnten Honda 82 dB(A), der gesetzliche Grenzwert jedoch 84 dB(A). Zwei Dezibel Unterschied wirken marginal. Tatsächlich wird jedoch eine Verringerung um sechs dB(A) subjektiv als Halbierung der Lautstärke empfunden.
Zu guter Letzt sehen die Vorschriften eine Leistungsmessung vor, die ab etwa 50 Euro aufwärts zu Buche schlägt. Eine Leistungsminderung oder -Steigerung von fünf Prozent liegt innerhalb des Toleranzbereichs und ist nicht eintragungspflichtig.
Erfahrungen und Anekdoten
Auf Wunsch hier eine kleine Story. 11.08. 2007 Geiselwind "Bike and Music Weekend". Morgens ca. 9:30 Uhr wurde ich von der VPI Würzburg (ja in 8 nehmen vor) bei der Autobahnmeisterei herausgewunken, ca 30m vor der Einfahr des Treffens. Dort standen dann schon diverse Bikes und ein Dekra Prüfstand. Da auf meinen Endtöpfen "Screamin´ Eagle" drauf steht war der erste Kommentar von zwei bewaffneten Polizisten, nach Führerschein und Fahrzeugpapiere bitte, "Die sin gut zum testen."
Nachdem ich meine Kleine allein in anderen Händen lassen mußte und sie von "anderen" anfassen lassen mußte, wurde sie schnurstracks bis zur angegebenen Drehzahl im Stand hochgejubelt. Tut dem Motor sicher nichts, aber tut mir im Herzen weh. Ergebnis 109,7 db. 100 waren eingetragen, 5 wären allgemeine Kullanz und 2 wegen dem Treffen. Das Treffen war dann emotional natürlich ziemlich im Arsch. Weil ich erwischt worden bin ok, aber sie voller Schmach.
Allerdings über Kommentare wie "Sie verteilen hier Geld? Kann ich auch welches haben?" oder ein flapsiges "Un tschüss" oder ein schikanierendes "Aber bis zum Tor schieben und dann gaaanz leise weg fahren. Gell?" Ärgere ich mich etwas. Ich bin durchaus immer ein vorschriftsmäßiger Fahrer gewesen, was Geschwindigkeit und Bremsen und Beleuchtung meinetwegen angeht, in meine Augen wirklich Sicherheitsrelevante Sachen.
Aber ein Auspuff? Habe natürlich sofort über Alternativen nachgedacht. Aber mein Schnitt von einer Messung in den letzten 8-9 Jahren Screamin´ Eagle ist dann doch ok, denke ich. Und liebe VPI Würzburg, sobald meine diesmonatiger TÜV und die Vorstellung bei der Polizei getan ist, könnt ihr gern, auch 3mal, raten, wie sich meine Kleine dann wieder anhört. Wir hören uns nächstes Jahr...
Weitere Aspekte und Diskussionen
Typische Abzocke vor einem Treffen. Ein bekannter Bulle sagte mir, dass seine Kollegen in Bayern vor der Faaker See Veranstaltung alles in Bewegung setzen, um Biker rauszuwinken. Klar, die achten besonders auf laute Auspuffanlagen.....das ist sicheres Geld. Zu der neuen Regelung: sieht so aus als hätte man nur ne Chance ohne Punkte durchzukommen, wenn der originale Auspuff etwas zu laut ist (durch Verschleiß oder Streuung in der Produktion).
Versteckte Verstellmechanismen bietet ja Kess Tech an. Einmal UUUUUUUUUUUUUUnglaublich teuer elektronisch und einmal sehr teuer per Hand. Memme! Wer mit Krawall-Rohren sein Mitmenschen terrorisiert, muss auch klar kommen, von der Polizei terrorisiert zu werden.
Kommt immer auf den Mitmenschen und die eigene Fahrweise an. Die meisten finden es einfach GEIL. Memme! Wer mit Krawall-Rohren sein Mitmenschen terrorisiert, muss auch klar kommen, von der Polizei terrorisiert zu werden.
Wenn ich mich mit laufendem Motor 45 min lang in der Eisdiele aufhalten würde, dann wäre das schon ok. Bist du Polizist? Ich fahre Serienauspuff. Früher dachte ich auch immer, dass die Leute bewundernd kucken, wenn ich mit offenen Rohren daherkam. Mein Egoismus geht nicht mehr so weit, dass ein paar Hundert Leute in der Nachbarschaft darunter leiden müssen, dass ich eine Ausfahrt plane. Auch wenn Ihr es nicht hören wollt: Harley fahren ist mittlerweile eine Massenbewegung. Und wenn Massen rumlärmen, findet der Rest das gar nicht komisch. So, jetzt dürft Ihr alle auf mich einschlagen.
Stimmt hätte auch schlimmer kommen können. Einen Bekannten hats mit SE mit 180€ und stehen lassen erwischt. Nur muß sich die Investition auch rechnen. Ich finds auch Mist, wenn die Cops bei Treffen statt für ein, zwei Tage mal die Augen zuzudrücken extra mit Kontrollen auffahren. Häme seitens der Mehlmützen finde ich auch unangebracht, aber ich schätze die Freunde werden auch genug einstecken. Andererseits, wenn man illegal fährt sollte man auch Manns genug sein die Strafe kaltlächelnd einzustecken.
Und was Strafen angeht bist Du doch echt glimpflich davon gekommen! 2 dB haben sie Dir geschenkt und du durftest die Krawalltüten behalten und weiterfahren. Das einzige, was richtig weh tut ist doch die Kiste fern der Heimat stehen lassen zu müssen.
Ich denke auch seit geraumer Zeit über einen Verstellmechanismus nach. Kommt für mich einfach nicht in Frage, da würd ich meine Harley nicht mehr fahren. Ist wie alkoholfreies Bier, hat einfach keinen Sinn.....
Ich fahre schon lange eine 84er Softail. Vor einigen Jahren habe ich dann, im Zuge einer Generalüberholung den Hubraum als sogenannten Stroker auf 89 cui, gepaart mit einem Mikuni HSR 42, erweitern lassen. Soweit alles schick. Natürlich hat der Motor nun mehr Druck und somit auch mehr Output.
Bei 110 dB wurden vermutlich die Prallbleche der 65A's "modifiziert", sprich durchbohrt oder seitlich verbogen für mehr Durchfluss. Für das Standgeräusch existieren keine Grenzwerte. Für das Fahrgeräusch (eine Zahl dahinter im Schein ) gilt für 1984 ein Grenzwert von 86 dB(A). __________________Ein Motorrad muss einen Vergaser haben.
Ich habe noch nie erlebt daß die Behörde am Straßenrand das Fahrgeräusch misst. Das Standgeräusch dient den Beamten ja auch nur als Anhaltspunkt. Fahrgeräusch können die garnicht messen. Wenn du also selbst den Verdacht hast sie könnte zu laut sein (durch etwaige Modifikationen zB) würde ich es nicht drauf ankommen lassen.
M.E. Ist allerdings dann eine Einzelabnahme, die nur der TÜV kann (wobei ja bald GTÜ etc.
Im Fahrzeugschein sind als Standgeräusch „97“ und als Fahrgeräusch „84“ eingetragen. Ohne Angaben von der Einheit (dB) bzw. Jetzt meine Frage, ist dies von Vorteil oder Nachteil, wenn die Werte so uneindeutig beschrieben sind?
Richtig, am besten Du siehst zu, dass im Schein ein N steht - beim Standgeräusch, Fahrgeräusch bleibt m.W. Alles über 130 dB ist für Menschen zu laut, reflexartig legt man schützend die Hände auf die Ohren. Umschreiben musst und kannst du gar nix. Du hast db eingetragen und EZ vor 1980. siehe PDF-Datei. Die hatte ich mal im Netz gefunden.
Ich habe mir eine Harley Davidson zugelegt , sie hat TÜV und bis auf den Auspuff ist alles eingetragen . Per Handy - App gemessene 110dB Standgeräusch . Habe mir im Zubehör sofort einen dB - Killer zugelegt , nach wiederholter Messung jetzt 84 dB . In der Zulassung sind 90 dB Standgeräusch eingetragen . Somit bin ich jetzt zwar leiser , aber immer noch ohne ABE . Wie würden die Konsequenzen bei einer Verkehrskontrolle aussehen , müßte ich evtl.
Abgasanlage ohne ABE bedeutet erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Kostet 50 Euro. Soweit ich weiss sind es ganze Auspuffanlagen bzw. Endtöpfe , die eine ABE haben (sofern sie nicht Original sind) , nicht die Einzelteile eines Endtopfes wie z.B. ein DB-Killer, welcher ja in einen bestehenden Topf eingeschraubt wird.
Wenn die Fuhre so leise ist wie du sagst würde ich mir da keine grösseren Gedanken machen, da kann dir keiner Probleme machen. Eine bestehende ABE nutzt dir ja auch wenig, wenn der Auspuff zu laut ist. Letzten Endes zählt die objektive Beweislage, und wenn du leiser bist als erlaubt gibt es IMHO keine Handhabe gegen dich.
Ob diese Handy app messung nun das gelbe vom ei ist, sei mal dahingestellt. Meine Interpretation: Der §19 StVZO kommt (wahrscheinlich) nicht zum Tragen, weil die drei Kriterien nicht erfüllt sind bzw. nicht vor Ort messbar sind ( Abgasverhalten ! ). Anmerkung zur Geräuschentwicklung: Das Messen des Standgeräusches ist *nicht* mit Standgas gleichzusetzen (s. Da die Abgasanlage aber keine Betriebserlaubnis hat, kommt der §22 StVZO ins Spiel. Theoretisch ist eine Einzelabnahme möglich, die Anlage würde dann als "Eigenbau" eingetragen werden.
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