Die Hauptuntersuchung (HU) für Ihr Motorrad: Was Sie wissen müssen

Die Hauptuntersuchung (HU) - im Volksmund auch einfach nur „TÜV“ genannt - ist in Deutschland für Kraftfahrzeuge vorgeschrieben und soll sicherstellen, dass nur Fahrzeuge am Straßenverkehr teilnehmen, die keine erheblichen Mängel aufweisen und daher keine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen.

Der Gesetzgeber regelt: „Alle Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger, die ein eigenes amtliches Kennzeichen führen müssen, müssen gemäß § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in regelmäßigen Zeitabständen auf Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit überprüft werden.“ Die Hauptuntersuchung ist seit dem 1. Dezember 1951 in Deutschland für Kraftfahrzeuge vorgeschrieben.

Fristen für die HU beim Motorrad

Im Gegensatz zum Auto (3 Jahre) muss ein neues Motorrad bereits nach 2 Jahren zur ersten Hauptuntersuchung (HU). Nach 2 Jahren ist die erste Hauptuntersuchung (HU) fällig, die ebenfalls alle 2 Jahre wiederholt werden muss.

Motorräder müssen alle 2 Jahre zur Hauptuntersuchung. Das gilt für:

  • Krafträder mit mehr als 50 ccm Hubraum
  • Krafträder mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h

Wann Ihr KFZ zur HU muss, erkennen Sie an der runden Plakette auf dem hinteren Kennzeichen und im Fahrzeugschein. Die Zahl in der Mitte der Plakette steht für das Jahr der Fälligkeit (z.B. 2024). Die senkrecht stehende Zahl am oberen Rand benennt den Prüfungsmonat (z.B. hier Januar). Sie können den Tag der Prüfung im gesamten Monat frei wählen.

Die Farbe der Plakette gibt Auskunft darüber, in welchem Jahr die nächste Fahrzeugprüfung fällig ist. So ist bereits aus der Ferne über das Nummernschild erkennbar, ob ein Fahrzeug mit einer gültigen Plakette unterwegs ist oder nicht. Die farbliche Reihenfolge lautet: orange, blau, gelb, braun, rosa und grün. Danach wiederholen sich die Farben wieder.

Bei Motorrädern mit Saisonkennzeichen - z. B. von April bis Oktober -, bei denen die Hauptuntersuchung außerhalb der Saison liegt, also etwa im Januar, geht die Fälligkeit automatisch in den ersten Monat des Betriebszeitraums über (StVZO Anlage VIII, Punkt 2.6).

HU-Termin verpasst: Was nun?

Wer den „TÜV-Termin“ verpasst und seine Plakette nicht rechtzeitig erneuert, muss bei einer Fahrzeugkontrolle mit einem Bußgeld rechnen.

Bei Überziehung der HU-Frist um mehr als 2 Monate müssen Ergänzungsuntersuchungen durchgeführt werden, welche die HU-Gebühr um 20% erhöhen. Im Fall einer Polizeikontrolle kann je nach Dauer der HU-Fristüberschreitung ein Bußgeld und ggf. ein Punkt in Flensburg fällig werden.

Ist der HU-Termin mehr als zwei Monate überschritten, darf die Prüforganisation rund 20 Prozent mehr für einen vertieften Check verlangen. Und die Polizei kann bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarngeld von 15 Euro verhängen.

Es kommt vor, dass man die Motorradprüfung HU nicht pünktlich schafft. Kein Problem: In den ersten zwei Monaten hat das bei einer Polizeikontrolle oder bei der Prüfung selbst keine Konsequenzen. Danach erheben die Prüforganisationen einen Aufschlag von 20 % für eine vertiefte Hauptuntersuchung Motorrad.

Bußgelder bei Überziehung der HU-Frist

Bei Pkw, Motorrädern und leichten Anhängern (nicht sicherheitsprüfungspflichtigen Fahrzeugen) gilt:

Überziehung Bußgeld
Mehr als zwei Monate 15 Euro
Vier bis acht Monate 25 Euro
Mehr als acht Monate 60 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg

Ablauf der Hauptuntersuchung

Bei der Hauptuntersuchung erfolgt eine Sicht-, Funktions- und Wirkprüfung der Fahrzeuge.

Im Rahmen einer Probefahrt werden u.a. Lenk- und Bremsfunktion sowie die Funktionen elektronischer Sicherheitsassistenten - wie das Antiblockiersystem (ABS) - geprüft.

Zu Ihrer Sicherheit gehen unsere Expertinnen und Experten bei der Hauptuntersuchung eine Liste von über 150 Prüfpunkten durch, damit Sie Ihre Mobilität unbeschwert genießen können. Schauen Sie unseren Prüferinnen und Prüfern bei der Untersuchung gerne über die Schulter.

Nachdem unsere Sachverständigen Ihr Fahrzeug geprüft haben, erläutern sie Ihnen das Untersuchungsergebnis und sprechen mit Ihnen ausführlich über mögliche Risiken und Gefahren. Zusätzlich erhalten Sie einen schriftlichen Untersuchungsbericht, den Sie bitte bis zur nächsten Hauptuntersuchung sorgfältig aufbewahren.

Bestandteile der HU

Die Abgasuntersuchung ist bei allen Pkws - für Benziner ab Erstzulassung 1.7.1969 und für Dieselfahrzeuge ab Erstzulassung 1.1.1977 - und bei Motorrädern ab Erstzulassung 1. Januar 1989 - Teil der Hauptuntersuchung. Seit dem 1. Januar 2010 ist die Abgasuntersuchung integraler Bestandteil der Hauptuntersuchung und somit durch den HU-Bericht abgedeckt.

Zusätzlich müssen alle ab Januar 1989 erstzugelassenen Modelle im Rahmen der HU die Abgasuntersuchung Krafträder (AU) bestehen. Die AU Motorrad ist seit einigen Jahren ein fester Bestandteil der TÜV Vorbereitung Motorrad, kann aber auch separat in zertifizierten Werkstätten durchgeführt werden.

Bei der HU werden alle sicherheitsrelevanten Bauteile und Funktionen des Motorrads geprüft.

Notwendige Dokumente

Für die Durchführung der Hauptuntersuchung legen Sie bitte folgende Dokumente vor:

  • Zulassungsdokument: Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
  • bei abgemeldeten Fahrzeugen ggf. Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Bei einer Nachuntersuchung den Untersuchungsbericht der vorangegangenen Hauptuntersuchung
  • Eventuell die Prüfzeugnisse oder Änderungsabnahmebestätigungen von Anbauteilen

Ergebnis der Hauptuntersuchung

Sie erhalten die Plakette, wenn unsere Expertinnen und Experten keine erkennbaren Mängel festgestellt haben. Ihr Fahrzeug weist „keine erkennbaren Mängel“ auf und befindet sich in einem verkehrssicheren Zustand.

Manchmal stellen unsere Sachverständigen kleinere Mängel fest. Trotzdem erhalten Sie die Plakette. Eine Nachprüfung ist nicht notwendig. Allerdings sind Sie verpflichtet, die besprochenen Beanstandungen möglichst schnell beheben zu lassen.

Ihr Fahrzeug weist StVZO-relevante Mängel auf, bei denen eine zeitnahe Verkehrsgefährdung nicht zu erwarten ist. Sie müssen die festgestellten Beanstandungen unverzüglich und vollständig beheben lassen, sonst droht ein Bußgeld bei einer Polizeikontrolle. Die Prüfplakette kann zugeteilt werden, wenn die unverzügliche Mängelbeseitigung zu erwarten ist Allerdings besteht bei geringen Mängeln kein Anspruch auf Zuteilung der Prüfplakette!

Wenn Ihr KFZ einen oder mehrere „erhebliche Mängel“ aufweist, darf unsere Prüfstelle die Prüfplakette nicht zuteilen. Die festgestellten Mängel bedeuten, dass eine Verkehrsgefährdung zu erwarten ist. Eine Nachprüfung zur Feststellung der Beseitigung aller Mängel ist innerhalb eines Monats erforderlich.

Die Mängel am Fahrzeug stellen eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung dar. Die Plakette wird nicht zugeteilt und es wird empfohlen, keine Fahrten mehr mit dem Fahrzeug durchzuführen. Eine Nachprüfung zur Feststellung der Beseitigung aller Mängel ist innerhalb eines Monats erforderlich. Die Mängel am Fahrzeug stellen eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung dar und das Fahrzeug darf nicht mehr auf öffentlichen Straßen betrieben werden.

Die vorhandene Prüfplakette wird entfernt und die Zulassungsstelle unverzüglich über den Fahrzeugzustand informiert Das Fahrzeug muss auf fremder Achse (d.h. auf einem Anhänger oder einem Abschleppwagen) in die nächste Werkstatt transportiert werden. Eine Nachprüfung zur Feststellung der Beseitigung aller Mängel ist innerhalb eines Monats erforderlich.

Bitte bringen Sie Ihr Fahrzeug innerhalb eines Monats zur Nachprüfung. Andernfalls müssten unsere Prüferinnen und Prüfer erneut eine vollständige, neue HU durchführen. Bitte lassen Sie zur Nachprüfung alle, auch die geringen Mängel, beheben. Nur dann dürfen unsere Prüfstellen Ihnen eine neue Prüfplakette erteilen!

Sofern Sie keine neue Plakette erhalten, müssen Sie die Mängel an der Maschine innerhalb eines Monats beheben. Spätestens einen Monat nach der nicht bestandenen Hauptuntersuchung müssen Sie bei dem reparierten Kraftrad eine Nachuntersuchung durchführen lassen.

Was passiert bei einer Nachprüfung?

Es kommt vor, dass die Fachleute der Prüfstelle etwas beanstanden und deshalb zunächst keine Plakette vergeben. Anschließend ist der Halter verpflichtet, die festgestellten Mängel beseitigen zu lassen. Die Nachuntersuchung muss spätestens einen Monat nach der nicht bestandenen HU erfolgen.

Lässt der Fahrzeughalter bzw. die Fahrzeughalterin die Frist verstreichen, muss eine neue gebührenpflichtige HU gemacht werden. 15 Euro Verwarnungsgeld kostet es außerdem, wenn der Verzug zum Beispiel bei einer Verkehrskontrolle entdeckt wird.

Kosten der Hauptuntersuchung

Der Preis für die Hauptuntersuchung variiert je nach Bundesland und Fahrzeugprüfung.

Die Kosten für die Hauptuntersuchung eines Motorrads inklusive Abgasuntersuchung liegen je nach Prüfstelle und Bundesland zwischen rund 75 und 100 Euro. Ein Vergleich lohnt sich also.

Wer noch einmal zum TÜV-Termin muss, um die Plakette im zweiten Anlauf abzuholen, sollte je nach Anbieter und Ort bis zu etwa 40 Euro für die Nachuntersuchung einkalkulieren.

Vorbereitung auf die HU

Doch einige Punkte können Sie vor dem Besuch bei TÜV, Dekra, GTÜ oder KÜS selbst überprüfen.

Gehen Sie zur Vorbereitung auf die Hauptuntersuchung einfach die kostenlose GTÜ-Checkliste „Prüfpunkte für Motorräder zur Hauptuntersuchung“ durch. Drucken Sie die Liste am besten aus und legen Sie sie auf den Sattel des Bikes; so ist der Check schnell erledigt.

Wer ohne Sorgen zur Prüfstelle fahren möchte, kann die Motorrad HU Vorbereitung vorab in der Garage vornehmen und offensichtliche TÜV Motorrad Mängel beheben.

Durch die kompakte Bauweise des Motorrads lassen sich viele Schritte bei einer HU Vorabprüfung Motorrad bequem zu Hause durchführen - eine TÜV Motorrad Checkliste hilft beim TÜV Motorrad bestehen.

Checkliste zur Vorbereitung der HU

Hierauf schauen Prüforganisation wie TÜV und GTÜ nach eigenen Angaben bei Motorrädern:

  • Haben Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I/Ihren Fahrzeugschein und ggf. weitere Unterlagen griffbereit (z.B. TÜV abgelaufen?

Am häufigsten treten Mängel an der Beleuchtung, am Fahrgestell und Rahmen oder an Achsen, Rädern und Reifen auf. In vielen Fällen werden defekte Glühlampen, nicht zugelassene Leuchten, falsche oder abgefahrene Reifen und ausgeschlagene Lager an Gabel, Schwinge oder Rädern beanstandet.

Fehlfunktionen an Scheinwerfern und Kontrolllämpchen sowie nicht intakte Leuchtengehäuse oder erblindete Reflektoren sollte nicht erst ein Prüfingenieur feststellen. Auch darüber hinaus kann es für Motorradfahrende vor dem HU-Termin sinnvoll sein, genau hinzuschauen. Manche Mängel sind mit bloßem Auge erkennbar und lassen sich in einer Fachwerkstatt einfach beheben.

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