Die Frage, ob eine Helmpflicht für Radfahrer in Deutschland eingeführt werden soll, wird immer wieder diskutiert. Der Radverkehr folgt leider nicht dem allgemein positiven Trend der Unfallstatistik.
Eine gesetzlich vorgeschriebene Helmpflicht für das Fahrrad gibt es in Deutschland nicht. Allerdings kann das Tragen eines Helmes bei einem Fahrradunfall ggf. schwere Verletzungen verhindern. Sind Radler ohne Helm unterwegs, müssen sie kein Bußgeld oder eine Verwarnung befürchten. Die Entscheidung für oder gegen einen Helm ist dem Radler selbst überlassen. Auch für Kinder besteht keine entsprechende Vorschrift.
Seit Jahren besteht eine hitzige Debatte darüber, ob eine Helmpflicht fürs Fahrrad in Deutschland eingeführt werden sollte. Wenn Sie ohne Helm fahren, verstoßen Sie nicht gegen das Gesetz.
Unfallstatistik und Kopfverletzungen
Wie hoch der Anteil von Kopfverletzungen an den Unfallzahlen ist, ist nicht bekannt, weil die amtliche Statistik bei einem Fahrradunfall nicht unterscheidet, welche Körperregion betroffen ist. Bei einem Verkehrsunfall erleiden viele Radfahrende schwere Kopf- und Hirnverletzungen. Ein Helm lässt diese deutlich weniger schwer ausfallen: Ohne Helm trifft die Aufprallkraft konzentriert auf eine kleine Fläche und kommt dadurch mit großem Druck zur Wirkung. Mit Helm aber verteilt sich die Kraft auf eine viel größere Fläche, im Optimalfall auf die gesamte Helmauflagefläche.
Die ADAC Unfallforschung belegt, dass ein Helm beim Sturz effektiv vor vielen Kopfverletzungen schützen kann. Eines der Resultate: Sogar ein schlechter Helm kann im Ernstfall Leben retten, wenn er richtig getragen wird.
Die Dekra Fahrzeugtechnik testete und bewertete 2020 das Nutzenpotenzial von Fahrradhelmen in realen Unfallszenarien. Als Fazit der zahlreichen Crashversuche stellte sie fest, dass richtig getragene Fahrradhelme das Risiko schwerer Kopfverletzungen bei einem Unfall - sowohl mit einem Unfallgegner als auch bei einem Sturz ohne Fremdbeteiligung - deutlich reduzieren.
Nach einer Studie war bei einem Viertel aller Fahrradunfälle der Kopf betroffen, und Helme konnten 20 Prozent der leichten und 80 Prozent der schweren Kopfverletzungen verhindern.
Der Melonentest
Um den Schutz eines Helmes zu verdeutlichen, verweist der Neurologe auf den Melonentest: Lässt man eine Wassermelone aus 1,50 m Höhe auf den Boden fallen, zerbricht sie. Wird die Melone allerdings in einem Helm befestigt fallen gelassen, bleibt sie unbeschädigt.
Helmtragequote in Deutschland
Die Helmtragequote lag 2022 bei 40,3 Prozent. Dabei war sie bei Pedelecfahrern mit 60,1 Prozent deutlich höher als bei konventionellen Radfahrerinnen und -fahrern (34 Prozent). Am höchsten - 81,3 Prozent - war sie 2022 bei den Jüngsten, nämlich bei Kindern von sechs bis zehn Jahren. Mit 31,2 Prozent liegt die Gruppe der 17- bis 21-Jährigen in der Statistik ganz hinten.
Insgesamt lag die Helmquote unter allen Radfahrenden bei 40,3 Prozent. Damit ist die Quote gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegen: 2021 lag sie noch bei 34,6 Prozent.
Auffällig ist, dass mit der zunehmenden Zahl von E-Bikes auch die Zahl der Fahrradfahrer ansteigt, die einen Helm tragen.
Rechtliche Aspekte und Versicherung
Bei einem Unfall trägt er oder sie ohne Schutzhelm daher kein Mitverschulden an einer Kopfverletzung. Anders sieht es bei sportlich Ambitionierten aus, bei denen es um Schnelligkeit geht und ein höheres Gefährdungspotenzial besteht.
Da es in Deutschland keine Pflicht zum Tragen eines Fahrradhelms gibt, spielt es rechtlich bei einem Unfall keine Rolle, ob du einen Helm trägst oder nicht. Weder für die Schuldfrage noch für die Versicherung ist dies von Relevanz. Je nachdem in welcher Form und Umfang diese Einflussfaktoren bei dem Unfall wirken, kann dies von der gegnerischen Versicherung gegen dich verwendet werden.
Konkret gilt das für Fahrerinnen und Fahrer von Rennrädern auf der Straße und von Mountainbikes im Gelände. Bei der Ausübung ihres Sports in der Freizeit und im Rahmen von Wettkämpfen wird dringend geraten, einen Helm zu tragen. Andernfalls kann die Betroffenen bei einem Unfall eine Mitschuld treffen, was mit Kürzungen der Schadensersatzansprüche durch die Versicherung verbunden wäre.
E-Bikes und Pedelecs
Keine gesetzliche Helmpflicht besteht auch für Pedelecs bis 25 km/h. Schnelle Pedelecs bis 45 km/h gelten als Kraftfahrzeuge und dürfen nur mit einem geeigneten Helm gefahren werden.
Auch für E-Bikes, die ohne Tretunterstützung diese Geschwindigkeiten erreichen können, gilt eine gesetzliche Helmpflicht.
Für E-Bikes beziehungsweise Pedelecs gibt es zwar eine Reihe verschiedener Richtlinien und Gesetze, die für herkömmliche Fahrräder nicht gelten. Die Helmpflicht zählt allerdings nicht dazu. Daher gilt auch für alle Pedelecs, die bis zu 25 km/h unterstützt werden, dass es keine Fahrradhelmpflicht gibt.
Anders sieht dies hingegen bei S-Pedelecs ausm die nicht nach StVO nicht als Fahrräder, sondern Krafträder gelten. Im Paragraf 21a Abs. 2 der StVO ist eindeutig ausgewiesen, dass Fahrer von Krafträdern mit einem Motorantrieb über 20 Kilometer pro Stunde einen Helm tragen müssen.
Vorschriften und Erfahrungen im Ausland
Nur in einer Handvoll Staaten weltweit existiert eine Helmpflicht für Radfahrende jeden Alters, die auch kontrolliert wird. In Spanien besteht sie außerhalb geschlossener Ortschaften für alle.
In weiteren Ländern, darunter Österreich, Tschechien, Kroatien und Schweden, müssen Kinder und Jugendliche grundsätzlich einen Fahrradhelm tragen. Dabei variiert die Altersgrenze von Land zu Land.
Danach ging nach einer Studie im International Journal of Epidemiology von 2019 die Zahl tödlicher Unfälle von Radfahrern deutlich zurück.
Die Gegner der Helmpflicht argumentieren, dass diese das Radfahren so unattraktiv mache, dass weniger Menschen mit dem Fahrrad unterwegs seien und deshalb auch weniger tödlich verunglücken.
Argumente für und gegen eine Helmpflicht
Die Diskussion für oder gegen eine Helmpflicht wird immer wieder geführt, dabei gibt es verschiedene Argumente von Befürwortern und Gegnern einer Helmpflicht:
Argumente für eine Fahrradhelmpflicht in Deutschland:
- Risiko für schwere und leichte Kopfverletzung wird reduziert
- Kopfverletzungen können tödlich sein
- Radfahrer haben keinen Schutz wie eine Knautschzone beim Auto
- einen Fahrradhelm zu tragen ist einfach und ohne Probleme möglich
- ein Fahrradhelm erhöht die Sichtbarkeit bei allen Verkehrsteilnehmern
Argumente gegen eine Fahrradhelmpflicht in Deutschland:
- die Radverkehrs-Zahlen würden stark zurückgehen
- ein Schutzhelm verleitet dazu, unvorsichtiger und mit höherem Risiko Fahrrad zu fahren
- Kontrollen zur Durchsetzung der Fahrradhelm-Pflicht wären nur sehr schwer machbar
- Fahrradhelme zerstören die Frisur und führen besonders im Sommer zu erhöhtem Schwitzen
Tipps zum Helmkauf und zum Tragen
Die wichtigste Empfehlung ist, auch für jede noch so kurze Strecke auf dem Rad einen Helm zu tragen. Vor dem Kauf sollte man ihn unbedingt anprobieren. Dass der Helm den geltenden Anforderungen genügt, zeigt das CE-Kennzeichen als Mindestanforderung.
Der Helm sollte mit einer LED-Beleuchtung und reflektierenden Elementen an der gesamten Helmschale sowie im Kinnriemen ausgestattet sein. Noch besser wird die Sichtbarkeit mit einem hellen Design in auffälligen Farben.
Vor dem Aufsetzen ist darauf zu achten, dass die Riemen nicht verdreht sind. Beim aufgesetzten Helm sollen sie vor und hinter dem Ohr vorbeilaufen. Das Kinnriemenschloss darf bei straff gespanntem Riemen nicht direkt auf dem Unterkieferknochen aufliegen, sondern unter dem Kinn.
Der Helm soll mittig auf dem Kopf sitzen und die Hälfte der Stirn bedecken. Bei geschlossenem Kinnriemen darf er sich nicht verschieben lassen. Der TÜV empfiehlt ebenso wie der ADAC, einen Helm nach fünf Jahren auszumustern.
Nach einem Sturz ist der Helm zu entsorgen und zu ersetzen.
Wie Radfahren sicherer werden kann
Um die Verkehrssicherheit für Radfahrer zu erhöhen, müssen die Kommunen, Landkreise und Bundesländer für sichere Radverkehrsanlagen sorgen. Dazu gehört - auch wegen der starken Zunahme von Pedelecs - die Realisierung durchgängiger Radverkehrsnetze mit ausreichend breiten Radwegen und sicheren Führungen über Knotenpunkte und Einmündungen. Auch Radschnellwege und Fahrradstraßen sind hilfreiche Maßnahmen.
Wichtig ist mehr Aufklärungsarbeit, damit alle Verkehrsteilnehmenden, also Auto- und Radfahrende, Fußgänger und Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel, mehr Verständnis füreinander entwickeln. Gefordert sind mehr gegenseitige Rücksichtnahme und die Einhaltung der Verkehrsregeln.
Der Standpunkt des ADAC
Rad- und Autofahrer können vieles tun, Unfälle zu vermeiden, doch ein Risiko bleibt. Unter diesen Rahmenbedingungen bieten Helme den Radfahrenden den bestmöglichen Schutz.
Vor allem aus versicherungstechnischen Gründen wird die Einführung einer Helmpflicht aber als nicht zielführend angesehen.
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