Helmpflicht für Motorradfahrer in Deutschland gemäß StVO

Gibt es eine Helmpflicht auf dem Motorrad in Deutschland? Ja. Gemäß den Bestimmungen in § 21a StVO ist in Deutschland eine Helmpflicht zu beachten. Diese gilt für Krafträder, welche eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h erreichen können. Somit besteht auf dem Mofa, Roller, Motorrad oder Trike eine Helmpflicht sowohl für Fahrer als auch für Mitfahrer.

Die Helmpflicht ist in erster Linie eine Maßnahme zur Erhöhung der Sicherheit von Verkehrsteilnehmern - in diesem Fall von Motorradfahrern. Bei Unfällen und Stürzen sind sie üblicherweise weniger geschützt als in einem Auto - wo neben der Karosserie auch diverse Schutzeinrichtungen dabei helfen, die Schwere von Verletzungen zu minimieren oder diese gar ganz zu verhindern.

Gesetzliche Grundlagen und betroffene Fahrzeuge

Die gesetzlichen Vorgaben zur Helmpflicht beim Motorrad definiert die StVO. Unter § 21a Abs. Wie dieser Auszug zeigt, beschränken sich die gesetzlichen Vorgaben nicht nur auf die Helmpflicht beim Motorrad, sondern gelten für alle Krafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h. Darüber hinaus können die Vorschriften auch für Trikes und Quads gelten, wenn diese offen sind und nicht über Sicherheitsgurte verfügen.

Auf allen Zwei- und Dreirädern, die zumindest bauartbedingt schneller als 20 km/h fahren können, gilt die Helmpflicht. Bei bestimmten Quad-Modellen oder Trikes können allerdings Gurte verbaut sein. Damit kann auf einem Trike die Helmpflicht dann entfallen, wenn dieses mit einem ordnungsgemäßen Sicherheitsgurt ausgestattet ist. Gilt auf dem Trike Helmpflicht - ja oder nein? Dies richtet sich nach der Ausrüstung des Trikes: Ist ein zulässiger Sicherheitsgurt verbaut und legen Fahrer und Beifahrer diesen während der Fahrt auch an, dann entfällt die Helmpflicht.

Anforderungen an den Helm

In der StVO ist nur bestimmt, dass ein Helm geeignet sein muss. Was als geeignet gilt, ist hier allerdings nicht definiert. Dennoch gibt es Vorschriften und Regelungen an denen sich Hersteller und auch Verkehrsteilnehmer orientieren können. Darüber hinaus können sich Motorradfahrer auch nach bestimmten EU-Regeln und Prüfsiegeln richten.

Die ECE-Norm 22-05 bestimmt einheitliche Vorgaben für die Produktion und die Sicherheitsstandards von Motorradhelmen. Helme mit dem entsprechenden Prüfsiegel erfüllen diese Standards und werden daher als geeignet angesehen. Im Ausland ist das mitunter jedoch anders. Möchten Sie dort den Anforderungen einer Helmpflicht auf dem Motorrad entsprechen, ist es oft unerlässlich, dass der Helm die ECE-Norm erfüllt.

Historie der Helmpflicht

Für Motorräder ist das Tragen eines geeigneten Helms seit 1976 in der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgeschrieben. Maßgebend ist hier der § 21a, welcher genau definiert, für welche Fahrzeuge diese Pflicht zu beachten ist. Eingeführt wurde die Helmpflicht fürs Motorrad in der BRD im Jahre 1976. Sanktionen mussten Helmmuffel allerdings zuerst nicht befürchten, denn für das Motorradfahren ohne Helm war ein Bußgeld erst seit 1. August 1980 vorgesehen.

Ausnahmen von der Helmpflicht

Unter bestimmten Umständen und Voraussetzungen ist es möglich, dass Fahrer von der Helmpflicht auf dem Motorrad befreit sind. Üblicherweise führen medizinische Gründe zu diesen Ausnahmen. Eine Befreiung von der Helmpflicht auf dem Motorrad wird je nach Einzelfall entschieden und ist bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Die Ausnahmeregelung ist meist auf ein bis drei Jahre befristet. Nach Ablauf wird dann überprüft, ob die Gründe für die Ausnahme weiterhin bestehen. Ist absehbar, dass sich der Gesundheitszustand nicht mehr ändern wird, kann die Behörde auch eine unbefristete Genehmigung ausstellen.

Sanktionen bei Verstößen

Ja. Missachten Sie die Helmpflicht beim Trike oder Motorrad, müssen Sie mit Sanktionen zwischen 15 Euro und 70 Euro rechnen. In bestimmten Fällen sind auch mit Punkten in Flensburg vorgesehen. Aus der Tabelle können Sie entnehmen, wann welche Sanktionen drohen.

Sind Sie auf dem Motorrad ohne Helm unterwegs? Eine Strafe, wenn Sie Motorrad ohne Helm fahren, gibt es in der Regel nicht. Aber mit einem Verwarn- oder einem Bußgeld müssen Sie immer rechnen. Haben Sie keine Ausnahmegenehmigung, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie keinen oder einen ungeeigneten Helm tragen. Werden Sie erwischt, droht Ihnen zunächst ein Verwarngeld von 15 Euro. Das gilt sowohl für den Fall, dass Sie einen ungeeigneten Helm verwenden als auch dann, wenn Sie gar keinen Helm aufhaben. Teurer wird es, wenn Sie die Helmpflicht auf dem Motorrad missachten und Kinder befördern.

Trägt ein Kind als Beifahrer keinen Helm, werden 60 Euro fällig. Des Weiteren wird ein Punkt in Flensburg eingetragen. Das geschieht auch, wenn Sie mehrere Kinder ohne Helm mitnehmen. Wichtig ist, dass die Missachtung der Helmpflicht auf dem Motorrad dazu führen kann, dass Ihnen bei einem Unfall eine Mitschuld an etwaigen Verletzungen gegeben wird.

Bußgeldtabelle zur Helmpflicht beim Motorrad

Hier ist eine Tabelle, die die Sanktionen bei Verstößen gegen die Helmpflicht zusammenfasst:

Tatbestand Strafe (€) Punkte Fahrverbot in Monat(e)
Fahren ohne Helm 15 0 0
Kind ohne Helm mitgenommen 60 1 0
Mehrere Kinder ohne Helm mitgenommen 70 1 0

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