Hilfsmotoren für Fahrräder: Ein umfassender Überblick

In den letzten Jahren haben Fahrräder mit elektrischem Hilfsmotor immer mehr an Bedeutung gewonnen. Der Markt für E-Bike Motoren hat eine dynamische Entwicklung hingelegt, wobei es teilweise gewaltige Unterschiede zwischen den verschiedenen Herstellern gibt. Marktstudien zeigen, dass sich inzwischen gut zehn Prozent der an einem neuen Rad Interessierten für diese Fahrradgruppe erwärmen, insbesondere in der Altersgruppe ab 40 Jahre.

Was ist ein E-Bike und was ein Pedelec?

Die Begriffe E-Bike und Pedelec stehen für unterschiedliche Arten von Fahrrädern mit Motor. Der Begriff "E-Bike" bezieht sich üblicherweise auf ein einspuriges Fahrzeug, das mit einem Elektromotor ausgestattet ist. Insbesondere versteht man darunter das Elektrofahrrad: Ein Fahrrad mit elektrischem Hilfsmotor. Teilweise wird dieses auch als Pedelec oder Speed-Pedelec (S-Pedelec, bis 45 km/h) bezeichnet.

Einen richtigen Unterschied gibt es nicht. Das Pedelec kann man eher als Teilbereich der E-Bikes sehen. Bei einem Pedelec handelt es sich um ein sogenanntes unterstützendes Elektrofahrrad.

  • Dieses wird weder ausschließlich durch Muskelkraft, noch ausschließlich maschinell angetrieben, sondern ist eine Kombination beider Antriebsarten.
  • Tritt der Fahrende in die Pedale, wird er vom eingebauten Motor unterstützt.
  • Wenn man mit dem Treten aufhört, hört auch der Motor auf, man spricht hier von Fahrrädern mit elektrischer Tretunterstützung.
  • Die Motorleistung nimmt bei Pedelecs also progressiv ab.
  • Es gibt allerdings auch E-Bikes ohne Tretunterstützung, hier erreicht man alleine durch den Motor eine gewisse Geschwindigkeit.

E-Bike Typen und ihre Eigenschaften

Es gibt verschiedene E-Bike Typen, die sich in ihren Eigenschaften und Einsatzzwecken unterscheiden:

  • Trekking E-Bikes: Eignen sich besonders gut für lange Touren auf und abseits befestigter Straßen und sind mit einem starken Antrieb und großem Akku ausgestattet, um eine hohe Reichweite zu erzielen.
  • City E-Bikes: Bieten besten Komfort und sind meist mit einem Gepäckträger ausgestattet, um die Mitnahme von Taschen zu ermöglichen.
  • E-Mountainbikes: Für sportliche Fahrer, die auch mal außerhalb befestigter Straßen unterwegs sind.
  • Lasten E-Bikes: Ein Ersatz für das Auto, ideal für den Transport von Einkäufen, Umzugskisten oder sogar Kindern.
  • Speed Pedelecs: Unterstützen bis 45 km/h und eignen sich ideal zum Pendeln.

E-Bike bis 25 km/h mit Tretunterstützung

Wenn man zum Fahrradhändler geht und ein "E-Bike" möchte, dann wird einem in den meisten Fällen ein Elektrofahrrad mit elektrischer Tretunterstützung bis 25 km/h angeboten. Diese Pedelecs werden unter folgenden Voraussetzungen juristisch wie Fahrräder behandelt.

  • Motor mit einer maximalen Nenndauerleistung von 250 Watt.
  • Mit zunehmender Geschwindigkeit wird die Tretunterstützung progressiv verringert.
  • Es gibt auch kein Mindestalter. Wegen der Eigenarten beim Beschleunigen sollten Kinder bis 14 Jahre trotzdem nicht mit einem Pedelec fahren.
  • Ein Versicherungskennzeichen braucht man nicht.

E-Bike Kategorien und rechtliche Aspekte

Wie E-Bikes einzustufen sind hängt vor allem davon ab, was für ein Motor eingebaut ist oder welche Geschwindigkeiten man mit dem Motor erreichen kann.

  • Pedelec bis 45 km/h: Schnelle Pedelecs (S-Pedelecs) mit elektrischer Tretunterstützung bis 45 km/h sind Kraftfahrzeuge, die ein eigenes Versicherungskennzeichen benötigen. Mit diesen Zweirädern darf nur fahren, wer mindestens eine Fahrerlaubnis der Klasse AM besitzt. Außerdem darf man hiermit nur auf der Fahrbahn unterwegs sein. Beim Fahren dieser Pedelecs muss man wie beim Motorradfahren einen geeigneten Helm tragen.
  • E-Bike bis 25 km/h ohne Tretunterstützung: Mit diesen Bikes kann allein durch den elektrischen Motor (ohne Tretunterstützung) die Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h erreicht werden. In der Regel handelt es sich bei diesen E-Bikes rechtlich um Mofas, bei denen ein geeigneter Helm für Krafträder Pflicht ist. Außerdem wird dafür zumindest eine Mofa-Prüfbescheinigung benötigt. Darüber hinaus braucht man ein Versicherungskennzeichen.
  • E-Bike bis 45 km/h ohne Tretunterstützung: Diese Modelle haben ebenfalls keine Tretunterstützung und können die Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h allein durch den Motorantrieb erreichen. Sie entsprechen einem Kleinkraftrad und man darf sie nur mit einer Fahrerlaubnis der Klasse AM fahren. Sie benötigen außerdem ein Versicherungskennzeichen. Auch hier gilt Helmpflicht.

Die Tretunterstützung

Dank der mit dem Motor einhergehenden Tretunterstützung erweitert das e-Bike deine Muskelkraft durch elektrische Motorkraft. Dabei hängt die Unterstützung stark von der individuellen Tretkraft des Fahrers ab. Überschreitet man bspw. die Geschwindigkeit von 25 km/h oder hört man auf in die Pedale zu treten, nimmt die Tretunterstützung ab bzw. wird sogar ganz unterbrochen.

Alle Motoren bieten in der Regel mehrere Unterstützungsstufen an, die in Prozent angegeben werden. Wie viel Power die einzelnen Modi letztlich ausspielen, hängt stark vom jeweiligen Hersteller ab. Zudem lässt sich keine pauschale Aussage darüber treffen, welcher Motor und welche Motorunterstützung der bzw. die einzig wahre ist. Der passende Motor im Traum e-Bike sollte natürlich zu dir und deinen Anforderungen passen.

Verschiedene Motorhersteller

Das System Pedelec (zusammengesetzt aus Pedal Electric Cycle) basiert im Kern auf einer recht simplen Idee: Am Fahrrad wird ein mit Strom betriebener Hilfsmotor verbaut, der beim in die Pedale treten unterstützt. Dieser Punkt gehört zu den wesentlichen Merkmalen eines Pedelecs.

Hersteller und Entwickler haben unterschiedliche Lösungen dafür entwickelt, wie Motor, Akku und Batterie-Management untergebracht werden. Es gibt Frontnaben-, Mittel- und Hecknabenantriebe.

Einige bekannte Hersteller von E-Bike Motoren sind:

  • Bosch: Bosch ist ein bekannter Zulieferer für die Autoindustrie. Da es bei den Bosch-Systemen um einen Mittelmotor handelt, sitzt der Motor direkt am Tretlager. Durch nach unten verlagerten Schwerpunkt sorgen Mittelmotoren wie die von Bosch für ein angenehmes Fahrgefühl.
  • Shimano: Shimano hat sich aber auch in Bezug auf Pedelec-Motoren etabliert - etwa mit dem STEPS. Wie bei anderen Tretlagermotoren wird die Kurbel für die Pedale direkt an der Motorbaugruppe angebracht. Für etwas dynamischere Radfahrer hat Shimano ein weiteres System entwickelt - den E8000 Mittelmotor.
  • Brose: Brose ist ein Autozulieferer, der nicht nur Elektromotoren für Autos herstellt. Durch die Verwendung robuster und dabei leichter Materialen erreicht der Hersteller für die E-Bike-Motoren ein niedriges Gewicht.
  • Go Swiss Drive: Go Swiss Drive ist ein Konzept, dass den Antrieb über die Hinterradnabe realisiert. Eine weitere Besonderheit am Go Swiss Drive System ist das umfangreiche Leistungsfenster. Der Hersteller kann Motoren ab 250 Watt realisieren und bis 500 Watt gehen. Letztere erlauben eine Maximalgeschwindigkeit bis 45 km/h.

Van Raam Motoren

Van Raam hat einen Silent und einen Silent HT Elektromotor. Der Unterschied zwischen diesen Motoren ist, dass der Silent HT Elektromotor ein bisschen gröβer als der normalen Silent Motor ist. Der Silent HT Elektromotor wiegt auβerdem auch ein bisschen mehr als der Silent. Der Silent Elektromotor wiegt 5,7 kg und der Silent HT wiegt 7 kg.

Der gröβte Unterschied zwischen den Elektromotoren ist die Kapazität. Der Silent HT hat nämlich mehr Nm (Newtonmeter) als der Silent Elektromotor. Der Silent Elektromotor hat 45 Nm und der Silent HT hat 60 Nm.

Da der Silent HT mehr Nm hat, ist die Kapazität gröβer als die des Silent Elektromotors. Der Silent HT Motor eignet sich dadurch sehr für:

  • Schwerere Fahrräder, wie das Fun2Go Parallel-Tandem, VeloPlus Rollstuhlfahrrad oder Chat Rikscha Transportfahrrad.
  • Benutzer, die oft in Berggebieten Rad fahren.
  • Benutzer, die eine verringerte Tretkraft haben.
  • Benutzer, die weiter und länger Rad fahren möchten, ohne sich schnell zu erschöpfen.

Achtung: Wegen des kräftigen Drehmoments des Silent HT, verbraucht dieser Motor durchschnittlich ein bisschen mehr Elektrizität.

Die Elektromotoren von Van Raam befinden sich im Vorderrad, im Hinterrad oder auf der Hinterradschwinge zwischen den Rädern.

Der Silent HT VR2R Elektromotor befindet sich im Hinterrad des Chat.

VR1F VR2F VR2R
Easy Rider x
Easy Rider Compact x x
Easy Rider Compact Small x
Easy Sport x x
Easy Sport Small x
Maxi x x
Midi x x
Easy Go x
Balance x x
Fun2Go x
Twinny x x
Twinny Plus x x
Kivo x x
Kivo Plus x x
OPair x
VeloPlus x
Chat x

Fahrrad mit Hilfsmotor

Was gilt als Fahrrad mit Hilfsmotor? Unter diesen Oberbegriff fallen insbesondere Mofas, Leichtmofas, S-Pedelecs und E-Bikes. Müssen Fahrräder mit Hilfsmotor separat versichert werden? Ja, der Gesetzgeber schreibt für diese eine Kfz-Haftpflichtversicherung samt Versicherungskennzeichen vor. Welche Führerscheinklasse ist notwendig? Möchten Sie ein Fahrrad mit Hilfsmotor führen, benötigen Sie dafür die Führerscheinklasse AM.

Wenn ein Fahrrad mit einem Benzinmotor oder einem Elektromotor ausgestattet ist, aber die maximale Geschwindigkeit des Rades auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt, gilt es rechtlich gesehen (§ 4 FeV) als Mofa.

Ein Leichtmofa zeichnet sich dadurch aus, dass sein Verbrennungsmotor nicht mehr als 30 cm³ Hubraum und 0,5 Kilowatt Leistung hat. Außerdem darf dessen durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 20 km/h betragen und das Leergewicht darf nicht mehr als 30 Kilogramm betragen. Dies geht aus der „Leichtmofa-Ausnahmeverordnung“ vom 26. März 1993 (BGBl. I S. 409) hervor.

Ein Fahrrad mit Hilfsmotor muss nicht bei einer entsprechenden Zulassungsbehörde angemeldet werden. Jedes Fahrrad mit Hilfsmotor gilt als Kraftfahrzeug und muss nach dem „Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter“ § 1 eine eigene Haftpflichtversicherung aufweisen.

Nach § 6 Absatz 1 FeV benötigen Sie normalerweise eine Fahrerlaubnis der Klasse AM, um ein Fahrrad mit Hilfsmotor zu fahren. Sie dürfen ein Fahrrad mit Hilfsmotor sowie andere Fahrzeuge der Fahrerlaubnisklasse AM auch mit folgenden Führerscheinen fahren: A, A2, A1, B und T (§ 6 Abs. 2 FeV).

Um diese Fahrzeuge zu fahren, benötigen Sie keine Fahrerlaubnis der Klasse AM, sondern lediglich eine Prüfbescheinigung, welche Sie ab dem 15. Lebensjahr erwerben können. Demnach müssen Sie einen Schutzhelm tragen, wenn Sie mit einem offenen Fahrzeug unterwegs sind, welches keine Sicherheitsgurte hat und eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h erreicht.

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