Honda Motorrad: Bis zu 6 Jahre Garantie mit dem SAWA-Programm

Ab sofort profitieren Käufer eines neuen, straßenzugelassenen Honda Motorrads oder Rollers von einem echten Plus an Sicherheit: Bis zu 6 Jahre Garantie - ohne Kilometerbegrenzung. Honda hat im April 2025 ein neues, erweitertes Garantie-Programm für seine Motorräder und Motorroller in Europa eingeführt: die Service-aktivierte SAWA-Garantie (Service Activated Warranty). Wir erklären die Bedingungen des neuen Garantie-Programms SAWA im Detail.

Die neue SAWA-Garantie von Honda im Detail

Verlängerte Gewährleistung bis zu 6 Jahre

Nach der üblichen zweijährigen Garantie ohne Kilometerbegrenzung verlängert sich die Gewährleistung mit dem neuen SAWA-Garantie-Programm um jeweils ein Jahr, maximal auf insgesamt 6 Jahre. Was bisher nach zwei Jahren endete, verlängert sich jetzt mit jeder Wartung automatisch um ein weiteres Jahr - bis zu insgesamt sechs Jahre. Und das ganz ohne zusätzliche Kosten.

Wartung nach Werksvorgaben und mit Original-Ersatzteilen

Bedingung: Um die Garantie zu verlängern, müssen Honda-Besitzer und -Besitzerinnen den vorgeschriebenen Wartungsplan einhalten und regelmäßige Inspektionen bei einem autorisierten Honda-Partner durchführen lassen. Es dürfen nur Original-Ersatzteile verwendet werden. Mit der Entscheidung für Honda Originalteile stellst du sicher, dass dein Motorrad auch in Zukunft wie geplant funktioniert: mit hohem Fahrkomfort, herausragendem Fahrverhalten, einer top Straßenlage sowie bestmöglichen Schutzvorkehrungen. Honda Originalzubehör wird exakt nach Werksspezifikationen hergestellt. Du kannst dich also darauf verlassen, dass das Teil perfekt passt, einwandfrei funktioniert und sich ins Design einfügt.

Fahrzeuggebundene Garantie-Verlängerung für Motorräder und Roller

Übertragbarkeit: Die Garantie ist an das Fahrzeug und nicht an den Besitzer gebunden. Bis zu sechs Jahre beträgt die Garantie auf zulassungsfähige Motorräder und Roller von Honda. Eigentümer müssen dafür lediglich den vorgeschriebenen Wartungsplan einhalten. Die SAWA ist ans Fahrzeug gebunden, nicht an den Eigentümer. Denn die SAWA-Garantie ist nicht an den Besitzer, sondern an das Fahrzeug gebunden.

Keine Kilometerbegrenzung

Anders als bei den meisten Herstellern ist die Garantie nicht an die Laufleistung gebunden. Die neue SAWA-Garantie hat keine Kilometerbegrenzung.

Weitere Details zur SAWA-Garantie

Die SAWA-Garantie gilt für alle straßentauglichen Honda Motorräder und Roller ab dem Zeitpunkt der Erstzulassung - vorausgesetzt, das Fahrzeug wurde ab April 2025 erstmalig zugelassen. Wenn Du dein Fahrzeug also kürzlich gekauft, aber erst ab April 2025 zugelassen hast, profitierst Du bereits von der neuen Garantie. Für ältere Fahrzeuge gibt es alternativ das Honda Quality Ride Anschlussgarantie-Programm.

Ganz einfach: Du musst nur die jährliche Wartung nach Honda-Serviceplan bei einem autorisierten Honda-Händler oder einer autorisierten Werkstatt durchführen lassen. Die Garantieverlängerung ist an die fristgerechte Durchführung der Wartung gebunden. Wird eine Wartung nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt, endet die Garantie mit dem zuletzt gültigen Jahr.

Honda erweitert seine Garantie auf Neumaschinen von zwei auf sechs Jahre. Mit dem neuen SAWA-Konzept (Service Activated WArranty) gilt sie seit Anfang April 2025 auf alle Neumaschinen, sofern sie nach Wartungsplan beim Honda-Händler ihren Service bekommen. Außer, dass man regelmäßig das Serviceheft mit Stempeln füllt, muss der neue Honda-Besitzer nichts tun, um vom Service zu profitieren.

Auf von deinem Honda Vertragshändler eingebautes Honda Originalzubehör gewähren wir (ab der Erstzulassung zum Zeitpunkt der Auslieferungsinspektion) eine zweijährige Garantie.

Geltungsbereich

Die SAWA-Garantie gilt in 14 EU-Ländern sowie Großbritannien.

Garantieausschlüsse

Es gibt bestimmte Schäden und Situationen, die von der SAWA-Garantie ausgeschlossen sind. Hierzu gehören unter anderem:

  1. Schäden, die durch unsachgemäßen Einsatz, zweckentfremdeten Einsatz oder Missachtung der von Honda angegebenen Grenzwerte entstehen.
  2. Reparaturen und/oder Einstellungen, die von nicht autorisierten Personen durchgeführt werden, oder Schäden, die aus solchen Reparaturen entstehen.
  3. Schäden, die auf höhere Gewalt wie Naturkatastrophen, Feuer, Kollision, Diebstahl usw. zurückzuführen sind.
  4. Normaler Verschleiß, der unter normalen Einsatzbedingungen entsteht.
  5. Störungen und Schäden, die durch Ruß, Antirauchadditive, Salz usw. verursacht werden.

Zusammenfassung der SAWA-Garantiebedingungen

Merkmal Details
Garantiedauer Bis zu 6 Jahre
Kilometerbegrenzung Keine
Voraussetzung Regelmäßige Wartung nach Honda-Serviceplan bei autorisiertem Händler
Übertragbarkeit Fahrzeuggebunden
Geltungsbereich 14 EU-Länder und Großbritannien
Gültigkeit Für Motorräder und Roller ab Erstzulassung April 2025

Verwandte Beiträge:

Kommentar schreiben

Kommentare: 0