HU für Motorrad: Was ist zu beachten?

Mehr als jedes zehnte Motorrad fällt bei der Hauptuntersuchung durch. Wer sein Fahrzeug vorher selbst checkt und die Anforderungen der Prüfdienste beachtet, kann Zeit und Geld sparen.

Fristen und Kosten der HU

Die Hauptuntersuchung (HU) ist seit dem 1. Dezember 1951 in Deutschland für Kraftfahrzeuge vorgeschrieben. Durch die Hauptuntersuchung (HU) - im Volksmund auch einfach nur „TÜV“ genannt - soll sichergestellt werden, dass nur Fahrzeuge am Straßenverkehr teilnehmen, die keine erheblichen Mängel aufweisen und daher keine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen.

Wann der nächste Termin für die HU ansteht, erfahren Sie beim Blick in die Fahrzeugpapiere oder auf die Prüfplakette am Kennzeichen - das Jahr steht in der Mitte, der Monat oben. Bei Motorrädern ist dieser Check alle zwei Jahre Pflicht. Das gilt auch für neu angemeldete Bikes.

Haben Sie bereits eine AU machen lassen, darf diese maximal zwei Monate vor dem Monat, in dem die Hauptuntersuchung stattfindet, durchgeführt worden sein.

Die Zahl in der Mitte der Plakette steht für das Jahr der Fälligkeit (z.B. 2024). Die senkrecht stehende Zahl am oberen Rand benennt den Prüfungsmonat (z.B. hier Januar). Sie können den Tag der Prüfung im gesamten Monat frei wählen.

Bei Überziehung der HU-Frist um mehr als 2 Monate müssen Ergänzungsuntersuchungen durchgeführt werden, welche die HU-Gebühr um 20% erhöhen. Im Fall einer Polizeikontrolle kann je nach Dauer der HU-Fristüberschreitung ein Bußgeld und ggf. ein Punkt in Flensburg fällig werden. Die Farbe der Plakette gibt Auskunft darüber, in welchem Jahr die nächste Fahrzeugprüfung fällig ist.

Trägt Ihre Plakette z.B. die Farbe orange, ist das Fahrzeug im Jahr 2025 wieder zur Hauptuntersuchung fällig. So ist bereits aus der Ferne über das Nummernschild erkennbar, ob ein Fahrzeug mit einer gültigen Plakette unterwegs ist oder nicht. Die farbliche Reihenfolge lautet: orange, blau, gelb, braun, rosa und grün. Danach wiederholen sich die Farben wieder.

Es kommt vor, dass die Fachleute der Prüfstelle etwas beanstanden und deshalb zunächst keine Plakette vergeben. Anschließend ist der Halter verpflichtet, die festgestellten Mängel beseitigen zu lassen. Die Nachuntersuchung muss spätestens einen Monat nach der nicht bestandenen HU erfolgen.

Andernfalls muss das Motorrad erneut die komplette Hauptuntersuchung absolvieren und Sie müssen noch einmal die vollen Kosten dafür zahlen. Außerdem droht ein Verwarngeld.

Ist der HU-Termin mehr als zwei Monate überschritten, darf die Prüforganisation rund 20 Prozent mehr für einen vertieften Check verlangen. Und die Polizei kann bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarngeld von 15 Euro verhängen.

Die Kosten für die Hauptuntersuchung eines Motorrads inklusive Abgasuntersuchung liegen je nach Prüfstelle und Bundesland zwischen rund 75 und 100 Euro. Ein Vergleich lohnt sich also. Wer noch einmal zum TÜV-Termin muss, um die Plakette im zweiten Anlauf abzuholen, sollte je nach Anbieter und Ort bis zu etwa 40 Euro für die Nachuntersuchung einkalkulieren.

Gebühren und Strafen im Überblick

Tatbestand Kosten
HU-Gebühr (inkl. AU) 75 - 100 Euro
Nachuntersuchung Bis zu 40 Euro
Überschreitung HU-Termin (über 2 Monate) 20% Zuschlag auf HU-Gebühr
Verwarngeld bei Verkehrskontrolle 15 Euro

Vorbereitung auf die HU

Im Detail zeigt das meist erst eine Hauptuntersuchung (HU) inklusive Abgasuntersuchung (AU) bei einer der anerkannten Prüforganisationen. Doch einige Punkte können Sie vor dem Besuch bei TÜV, Dekra, GTÜ oder KÜS selbst überprüfen.

Manche Mängel sind mit bloßem Auge erkennbar und lassen sich in einer Fachwerkstatt einfach beheben. neben verschleißbedingten Mängeln auf solche, die durch Unwissenheit bei der Wartung und bei Umbauten entstanden sind.

Der erste Eindruck zählt, das gilt in gewisser Weise auch für die HU. Die Maschine sollte daher auch optisch in einem halbwegs präsentablen Zustand sein. Eine ­angerostete Kette ist zum Beispiel ein eindeutiger Hinweis auf einen ungenügenden Pflegezustand. Eine kleine Putz-/Wartungseinheit ist deshalb angebracht, und oft ­genug findet man bei dieser Gelegenheit auch verdeckte Mängel.

Dies gilt umso mehr, wenn seit der letzten HU nur relativ wenig gefahren wurde, denn Standschäden sind eine häufige Ursache für Mängel. Und die meisten Motorräder müssen im Frühjahr, also oft nach längerer Fahrpause, zur HU. Eine ausgiebige Probefahrt ist daher kein Fehler, denn der Prüfer dreht natürlich auch eine (Mini-)Runde. Dabei sollte man besonders auf die einwandfreie Funktion der Federung, Fahrwerksunruhen, Quietschen/Geräusche etc. sowie eine schwammige Bremswirkung achten.

Nach der Fahrt prüft man dann Motor, Getriebe, Kühlleitungen etc. auf Undichtigkeiten. Gibt es keine Auffälligkeiten, macht man mit einem kurzen Check der wichtigsten Prüfpunkte weiter, der sich ohne großen Aufwand relativ leicht selbst durchführen lässt. So vorbereitet, erspart man sich böse Überraschungen beim Termin.

Prüfpunkte bei der HU

Bei der Hauptuntersuchung erfolgt eine Sicht-, Funktions- und Wirkprüfung der Fahrzeuge. Zu Ihrer Sicherheit gehen unsere Expertinnen und Experten bei der Hauptuntersuchung eine Liste von über 150 Prüfpunkten durch, damit Sie Ihre Mobilität unbeschwert genießen können.

Am häufigsten treten Mängel an der Beleuchtung, am Fahrgestell und Rahmen oder an Achsen, Rädern und Reifen auf. In vielen Fällen werden defekte Glühlampen, nicht zugelassene Leuchten, falsche oder abgefahrene Reifen und ausgeschlagene Lager an Gabel, Schwinge oder Rädern beanstandet.

Fehlfunktionen an Scheinwerfern und Kontrolllämpchen sowie nicht intakte Leuchtengehäuse oder erblindete Reflektoren sollte nicht erst ein Prüfingenieur feststellen. Auch darüber hinaus kann es für Motorradfahrende vor dem HU-Termin sinnvoll sein, genau hinzuschauen.

Checkliste zur Vorbereitung der HU

Hierauf schauen Prüforganisation wie TÜV und GTÜ nach eigenen Angaben bei Motorrädern:

  • Haben Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I/Ihren Fahrzeugschein und ggf. weitere Unterlagen griffbereit (z.B.
  • Prüfzeugnisse über Änderungen am Fahrzeug, die nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen sind, müssen Sie im Fahrzeug mitführen.

Beleuchtung/elektrische Anlage

Am besten beginnt man mit der B­eleuchtung/elektrischen Anlage. Alle Lampen müssen ein E-Zeichen haben, voll funktionsfähig sein, und Gläser oder Gehäuse dürfen keine Beschädigungen aufweisen. Das gilt auch für die Instrumenten- und Kennzeichenbeleuchtung. Der Reflektor vom Hauptscheinwerfer darf nicht blind und der Scheinwerfer nicht zu hoch eingestellt sein. Zusatzscheinwerfer müssen entsprechend den Vorschriften (Tagfahrlicht etc.) geschaltet sein.

Nicht vergessen, den Bremslichtschalter sowohl vorne als auch hinten zu kontrollieren, ebenso wie die Warnblinkanlage (falls vorhanden), Hupe und Killschalter. Ein besonderes Augenmerk richten die Prüfer auf die Funktion des Sicherheitsschalters am Seitenständer. Soweit verbaut, muss der Motor mit ausgeklapptem Ständer und eingelegtem Gang ausgehen. Die Ursache eventuell auftretender Probleme in diesem Bereich sind meist Korrosion oder ­lockere Steckverbindungen. Durch Reinigung und/oder Kontaktspray lässt der Fehler oft leicht beseitigen.

Bremsen

Nachdem man die einwandfreie Funk­tion schon bei der Probefahrt geprüft hat, beginnt man bei den Bremsen ebenfalls mit einer Sichtkontrolle. Die Bremsscheiben dürfen nicht riefig oder stark abgenutzt sein, Bremsleitungen keine Undichtigkeiten, Scheuerstellen oder Knicke ­haben. Die Beläge sollten eine ausreichende Reststärke besitzen.

Je nach Bauart kann man dazu am besten mit einer Taschenlampe von unten, oben oder von vorn in den Bremssattel leuchten. Auch ein kleiner Spiegel leistet manchmal gute Dienste. Die meisten Bremsbeläge haben Verschleißmarkierungen, die anzeigen, ob die Beläge getauscht werden müssen. Kann man die Belagstärke auf diese Weise nicht genau beurteilen, sollte man den Bremssattel demontieren, um einen ungehinderten Blick auf die Beläge werfen zu können.

Radlager und Lenkung

Wie die Bremsen sind auch die Bauteile von Fahrwerk/Lenkung in hohem Maße sicherheitsrelevant und werden daher im Rahmen der HU besonders gründlich kontrolliert. Eine einfache Prüfung der Radlager erfolgt bei aufgebockter Maschine, das zu prüfende Rad darf keinen Bodenkontakt haben.

Wenn man das Rad möglichst weit versetzt greift und versucht, es in den Lagern zu bewegen, kann man ein eventuell vorhandenes Spiel spüren. Bei Lagern gilt grundsätzlich: Sind sie defekt, müssen sie getauscht werden. ­Etwas komplizierter ist die Prüfung des Lenkkopflagers. Bei entlastetem Vorderrad fasst man die Gabel an den unteren Enden und versucht, diese leicht vor- und zurückzubewegen. Ist Spiel vorhanden, dann ist das Lager zu locker und muss nachgestellt werden.

Anschließend wird kontrolliert, ob ein sogenannter Rastpunkt spürbar ist. Dazu dreht man das Rad (oder den Lenker) langsam und gefühlvoll hin und her. Falls die Kugeln bzw. Walzen des Lagers sich eingearbeitet haben und deshalb in der Mittelstellung "hängen bleiben", ist dieser Rastpunkt spürbar. In ­diesem Fall muss das Lager gewechselt werden. Auch ein zu stramm eingestelltes Lager wird bei dieser Kontrolle bemerkt. Zum Schluss steht noch die einwandfreie Funktion des Lenkschlosses auf dem Programm. Hakt oder klemmt es, lässt sich das Problem meist durch Reinigen und Schmieren des Bolzens beheben.

Federelemente

Der nächste Punkt sind die Federelemente. Ist auf den Standrohren der Telegabel ein Ölfilm sichtbar, sind die Gabelsimmerringe defekt und müssen erneuert werden. Bei manchen Maschinen, z. B. Enduros oder Youngtimern, sind Faltenbälge montiert. Zur Prüfung werden diese an der unteren Befestigung gelöst und angehoben. Auch an den Kolbenstangen der hinteren Federbeine darf kein Ölaustritt sichtbar sein.

Reifen

Die Reifen müssen eine ausreichende Profiltiefe (mindestens 1,6 Millimeter) ­haben. Ferner muss die Laufrichtung stimmen und die Reifenoberfläche frei von Rissen oder Beschädigungen sein. Wer eine andere Reifenpaarung als in den Papieren angegeben montiert hat, darf die entsprechenden Unbedenklichkeitsbescheinigungen nicht vergessen.

Abgas-Untersuchung für Motorräder

Ein besonderes Kapitel ist die Abgas-Untersuchung für Motorräder, die nach dem 1. Januar 1989 erstmals zugelassen wurden. Die Obergrenze für den CO-Ausstoß bei Krafträdern ohne Katalysator liegt in der Regel bei 4,5 Volumen-Prozent und bei Modellen mit geregeltem Katalysator bei 0,3 Volumen-Prozent. Diese Vorgaben sind bei einer gut eingestellten Maschine normalerweise auch kein Problem.

Wer unsicher ist, sollte folgende Punkte prüfen: Nicht richtig sitzende oder poröse Ansaugstutzen festziehen, abdichten oder wechseln, verschmutzte Luftfilter reinigen oder tauschen. Auch verschlissene Zündkerzen, schlecht eingestellte Vergaser sowie nicht korrektes Ventilspiel können die Abgaswerte negativ beeinflussen.

Häufig reicht aber ein ausgiebiges Warmfahren bei mittleren bis hohen Drehzahlen, denn dadurch werden Brennräume sowie Ansaug- und Abgaswege freigeblasen. Es kann also sinnvoll sein, auf dem Weg zur Prüfstelle einen kleinen Umweg einzuplanen.

Auspuffanlage

Auch die Auspuffanlage sollte inspiziert werden. Lockere Schrauben an Verbindungsstellen und defekte Dichtungen sorgen für einen erhöhten Lärmpegel und können zu Schwierigkeiten führen.

Ablauf der HU

Mein Termin beim TÜV, natürlich nach Voranmeldung und Absprache in Bezug auf Fotogenehmigung etc., lief geradezu schulmäßig ab. Prüfer Dietmar Bley von der Prüfstelle in Mülheim nahm sich netterweise auch viel Zeit für Erklärungen und Tipps. Nach Prüfung der Fahrzeugdaten (Fahrgestellnummer etc.) ging es um die zahlreichen Umbauten der Sevenfifty. Lenker (ABE), Stahlflex-Leitungen (ABE), LED-Blinker, Rücklicht-Umbau plus zusätzlicher Kennzeichen-Beleuchtung (mit entsprechenden Prüfzeichen), Reifen (Conti Road Attack 3 mit Freigabe) und die selbst gebaute, natürlich eingetragene Vier-in-vier-Auspuffanlage wurden begutachtet und mit den Angaben verglichen.

Kurze Probefahrt

Danach folgte die obligatorische kurze Probefahrt, die im Falle von Auffälligkeiten auch schon mal ausgiebiger sein kann. Der weitere Teil der HU fand in der Halle statt. Im Gegensatz zu Autofahrern werden Motorrad-Kunden durchaus in den Prüfungsablauf aktiv mit einbezogen. Das beginnt mit dem Aufbocken der Maschine, gefolgt von der Prüfung von Licht und elektrischer Anlage, und auch bei dem für die Fahrwerksprüfung notwendigen Entlasten des Vorderrads durch Runterdrücken ist Mithilfe gefragt.

Etwaige Beanstandungen lassen sich natürlich nicht wegdiskutieren. Erklärungen können aber durchaus sinnvoll sein. Meine ein wenig schwach leuch­tenden Blinker waren auf die durch längere Standzeit etwas schwachbrüstig ­gewordene Batterie zurückzuführen. Bei laufendem Motor und Stromversorgung durch die Lichtmaschine war das Problem sofort behoben. Grundsätzlich sollte man bei Mängeln den Dialog für Lösungsmöglichkeiten suchen. Oft sind die Tipps der Prüfer bares Geld wert.

Abgas-Untersuchung

Recht interessant war auch die Abgas-Untersuchung. Bei Motorrädern ohne Katalysator gelten als Obergrenze für den CO-Ausstoß 4,5 Volumen-Prozent und bei Modellen mit geregeltem Katalysator 0,3 Volumen-Prozent. Die immerhin 26 Jahre alte Sevenfifty erreichte hier gute Werte und lag mit knapp 0,7 Prozent im grünen Bereich. Meine NTV 650 mit Wasserkühlung und Doppelzündung schaffte bei der HU mit 0,16 Prozent sogar den Wert von Katalysator-Fahrzeugen. Gute Wartung zahlt sich auch unter Umweltaspekten aus.

Ergebnis der HU

Sie erhalten die Plakette, wenn unsere Expertinnen und Experten keine erkennbaren Mängel festgestellt haben. Das bedeutet, alle sicherheitsrelevanten Funktionen Ihres Fahrzeugs sind in Ordnung. Manchmal stellen unsere Sachverständigen kleinere Mängel fest. Trotzdem erhalten Sie die Plakette. Eine Nachprüfung ist nicht notwendig. Allerdings sind Sie verpflichtet, die besprochenen Beanstandungen möglichst schnell beheben zu lassen.

Ihr Fahrzeug weist StVZO-relevante Mängel auf, bei denen eine zeitnahe Verkehrsgefährdung nicht zu erwarten ist. Sie müssen die festgestellten Beanstandungen unverzüglich und vollständig beheben lassen, sonst droht ein Bußgeld bei einer Polizeikontrolle. Die Prüfplakette kann zugeteilt werden, wenn die unverzügliche Mängelbeseitigung zu erwarten ist Allerdings besteht bei geringen Mängeln kein Anspruch auf Zuteilung der Prüfplakette!

Wenn Ihr KFZ einen oder mehrere „erhebliche Mängel“ aufweist, darf unsere Prüfstelle die Prüfplakette nicht zuteilen. Die festgestellten Mängel bedeuten, dass eine Verkehrsgefährdung zu erwarten ist. Eine Nachprüfung zur Feststellung der Beseitigung aller Mängel ist innerhalb eines Monats erforderlich.

Die Mängel am Fahrzeug stellen eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung dar. Die Plakette wird nicht zugeteilt und es wird empfohlen, keine Fahrten mehr mit dem Fahrzeug durchzuführen. Eine Nachprüfung zur Feststellung der Beseitigung aller Mängel ist innerhalb eines Monats erforderlich.

Die Mängel am Fahrzeug stellen eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung dar und das Fahrzeug darf nicht mehr auf öffentlichen Straßen betrieben werden. Die vorhandene Prüfplakette wird entfernt und die Zulassungsstelle unverzüglich über den Fahrzeugzustand informiert Das Fahrzeug muss auf fremder Achse (d.h. auf einem Anhänger oder einem Abschleppwagen) in die nächste Werkstatt transportiert werden. Eine Nachprüfung zur Feststellung der Beseitigung aller Mängel ist innerhalb eines Monats erforderlich.

1 Monat für Mängelbeseitigung

Hat es beim ersten Anlauf mit der Plakette nicht geklappt, dann hat der Halter normalerweise einen Monat Zeit, um die Mängel zu beseitigen. Wer diese Frist verstreichen lässt, muss eine komplette HU inklusive der vollen Kosten (circa 75 Euro) machen. Für die Nachuntersuchung muss man neben dem Fahrzeugschein auch den Untersuchungsbericht der ersten Prüfung vorlegen. In der Regel werden nur die ­Beeinträchtigungen geprüft, welche im Mängelbericht verzeichnet sind. Der Preis ­dieser Nachuntersuchung liegt je nach ­Umfang zwischen 15 und 30 Euro.

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