Die Hauptuntersuchung (HU), im Volksmund auch einfach nur „TÜV“ genannt, ist in Deutschland für Kraftfahrzeuge vorgeschrieben. Durch die Hauptuntersuchung soll sichergestellt werden, dass nur Fahrzeuge am Straßenverkehr teilnehmen, die keine erheblichen Mängel aufweisen und daher keine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen. Motorräder müssen in Deutschland gemäß § 29 StVZO regelmäßig zur Hauptuntersuchung (HU), umgangssprachlich „TÜV“ genannt.
Motorräder müssen alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung. Wann die nächste Hauptuntersuchung fällig ist, steht in den Fahrzeugpapieren und auf der TÜV-Plakette auf dem Nummernschild des Motorrades. Bei Motorrädern ist dieser Check alle zwei Jahre Pflicht. Das gilt auch für neu angemeldete Bikes.
Welche Dokumente werden für die HU benötigt?
Für die Durchführung der Hauptuntersuchung legen Sie bitte folgende Dokumente vor:
- Zulassungsdokument: Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
- Bei abgemeldeten Fahrzeugen ggf. Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
- Bei einer Nachuntersuchung den Untersuchungsbericht der vorangegangenen Hauptuntersuchung
- Eventuell die Prüfzeugnisse oder Änderungsabnahmebestätigungen von Anbauteilen
Bitte bringen Sie den Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI) Ihres Krads mit zur Hauptuntersuchung. Falls nicht, sind sie in den Fahrzeugpapieren eingetragen bzw. ist eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) vorhanden?
Ablauf der Hauptuntersuchung
Bei der Hauptuntersuchung erfolgt eine Sicht-, Funktions- und Wirkprüfung der Fahrzeuge. Die Hauptuntersuchung startet immer mit einer Probefahrt mit einer Geschwindigkeit von mindestens acht Kilometer pro Stunde.
Dabei prüft der Sachverständige vor allem die Lenk- und Bremsfunktion und stellt sicher, dass die elektronischen Sicherheitsassistenten des Motorrades so funktionieren, wie sie sollen. Im Rahmen einer Probefahrt werden u.a. Lenk- und Bremsfunktion sowie die Funktionen elektronischer Sicherheitsassistenten - wie das Antiblockiersystem (ABS) - geprüft.
Bei der HU werden alle sicherheitsrelevanten Bauteile und Funktionen des Motorrads geprüft. Unsere erfahrenen Prüfer nehmen dein Motorrad genau unter die Lupe:
- ✅ Bremsanlage
- ✅ Beleuchtung & Blinker
- ✅ Reifen & Felgen
- ✅ Rahmen & Fahrwerk
- ✅ Spiegel, Hupe, Rückstrahler
- ✅ Lenkung & Achsen
- ✅ Abgasanlage
Abgasuntersuchung (AU)
Seit dem 1. Januar 2010 ist die Abgasuntersuchung integraler Bestandteil der Hauptuntersuchung und somit durch den HU-Bericht abgedeckt. Die Abgasuntersuchung für Krafträder ist seit dem 1.4.2006 Pflicht und kann gleichzeitig mit der Hauptuntersuchung (HU) durchgeführt werden. Sie gilt für alle Krafträder, die nach dem 1.1.1989 erstmals zugelassen wurden.
Allerdings darf die Abgasuntersuchung frühestens einen Monat vor der Durchführung der Hauptuntersuchung durchgeführt werden. Haben Sie bereits eine AU machen lassen, darf diese maximal zwei Monate vor dem Monat, in dem die Hauptuntersuchung stattfindet, durchgeführt worden sein.
Die Prüfplakette
Sie erhalten die Plakette, wenn unsere Expertinnen und Experten keine erkennbaren Mängel festgestellt haben. Das bedeutet, alle sicherheitsrelevanten Funktionen Ihres Fahrzeugs sind in Ordnung. Eine Prüfplakette ist grundsätzlich nach einer Hauptuntersuchung zwei Jahre lang gültig.
Wann Ihr KFZ zur HU muss, erkennen Sie an der runden Plakette auf dem hinteren Kennzeichen und im Fahrzeugschein. Die Zahl in der Mitte der Plakette steht für das Jahr der Fälligkeit (z.B. 2024). Die senkrecht stehende Zahl am oberen Rand benennt den Prüfungsmonat (z.B. hier Januar). Sie können den Tag der Prüfung im gesamten Monat frei wählen.
Die Farbe der Plakette gibt Auskunft darüber, in welchem Jahr die nächste Fahrzeugprüfung fällig ist. So ist bereits aus der Ferne über das Nummernschild erkennbar, ob ein Fahrzeug mit einer gültigen Plakette unterwegs ist oder nicht. Die farbliche Reihenfolge lautet: orange, blau, gelb, braun, rosa und grün. Danach wiederholen sich die Farben wieder.
Mängel und Nachprüfung
Manchmal stellen unsere Sachverständigen kleinere Mängel fest. Trotzdem erhalten Sie die Plakette. Eine Nachprüfung ist nicht notwendig. Allerdings sind Sie verpflichtet, die besprochenen Beanstandungen möglichst schnell beheben zu lassen.
Wenn Ihr KFZ einen oder mehrere „erhebliche Mängel“ aufweist, darf unsere Prüfstelle die Prüfplakette nicht zuteilen. Die festgestellten Mängel bedeuten, dass eine Verkehrsgefährdung zu erwarten ist. Eine Nachprüfung zur Feststellung der Beseitigung aller Mängel ist innerhalb eines Monats erforderlich.
Die Mängel am Fahrzeug stellen eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung dar. Die Plakette wird nicht zugeteilt und es wird empfohlen, keine Fahrten mehr mit dem Fahrzeug durchzuführen. Eine Nachprüfung zur Feststellung der Beseitigung aller Mängel ist innerhalb eines Monats erforderlich.
Werden an Ihrem Fahrzeug gefährliche Mängel festgestellt, müssen diese unbedingt behoben werden. Bis dahin darf das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nicht benutzt werden. Bitte bringen Sie Ihr Fahrzeug innerhalb eines Monats zur Nachprüfung. Andernfalls müssten unsere Prüferinnen und Prüfer erneut eine vollständige, neue HU durchführen. Bitte lassen Sie zur Nachprüfung alle, auch die geringen Mängel, beheben. Nur dann dürfen unsere Prüfstellen Ihnen eine neue Prüfplakette erteilen!
Wenn es beim ersten Anlauf mit der TÜV-Plakette nicht geklappt hat, kann der Halter die dokumentierten Mängel innerhalb eines Monats beseitigen (lassen). Innerhalb dieser Frist muss das Motorrad mitsamt Prüfbericht zur Nachuntersuchung vorgeführt werden.
Fristen und Kosten
In der Regel darf die Hauptuntersuchung nicht überzogen werden. Sie muss innerhalb des auf der TÜV-Plakette angegebenen Monats durchgeführt werden. Ab dem 3. Monat Verspätung drohen Bußgelder.
Bei Überziehung der HU-Frist um mehr als 2 Monate müssen Ergänzungsuntersuchungen durchgeführt werden, welche die HU-Gebühr um 20% erhöhen. Im Fall einer Polizeikontrolle kann je nach Dauer der HU-Fristüberschreitung ein Bußgeld und ggf. ein Punkt in Flensburg fällig werden.
So ist der TÜV verpflichtet, bei der Hauptuntersuchung 20 Prozent auf seine Gebühren aufzuschlagen, wenn eine Prüfplakette seit mehr als zwei Monaten abgelaufen ist. Und die Polizei kann bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarngeld von 15 Euro verhängen.
Zu den Kosten für die Hauptuntersuchung eines Motorrads lassen sich keine allgemeingültigen Aussagen treffen. Sie variieren von Bundesland zu Bundesland. Und auch die verschiedenen Prüforganisationen wie TÜV, Dekra, KÜS und GTÜ nehmen für diese Dienstleistung unterschiedlich hohe Gebühren. Es kann sich also lohnen, vorab Preise zu vergleichen. Plane mit rund 70 Euro als groben Richtwert.
Wer noch einmal zum TÜV-Termin muss, um die Plakette im zweiten Anlauf abzuholen, sollte je nach Anbieter und Ort bis zu etwa 40 Euro für die Nachuntersuchung einkalkulieren.
Vorbereitung auf die HU
Eine gute Vorbereitung sorgt für einen reibungslosen Ablauf der Hauptuntersuchung. Das beginnt bereits mit der Terminvereinbarung: Sie ist zwar nicht notwendig, spart aber lästige Wartezeiten. Tatsächlich kannst du dein Motorrad in einem gewissen Rahmen auf die TÜV-Abnahme vorbereiten und so womöglich Zeit und Geld sparen.
Haben Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I/Ihren Fahrzeugschein und ggf. weitere Unterlagen griffbereit (z.B. Prüfzeugnisse, ABE)? Sind Teile wie Lenker, Auspuff, Bremsen, Verkleidung, Reifen Originalteile?
Statistiken zeigen, dass vor allem die Lichtanlage häufig zu Beanstandungen führt, gefolgt von Achsen, Rädern und Antrieb, Fahrgestell und Rahmen und der Bremsanlage. Sind Felgen und Reifen unbeschädigt?
Manche Mängel sind mit bloßem Auge erkennbar und lassen sich in einer Fachwerkstatt einfach beheben. Fehlfunktionen an Scheinwerfern und Kontrolllämpchen sowie nicht intakte Leuchtengehäuse oder erblindete Reflektoren sollte nicht erst ein Prüfingenieur feststellen.
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