Der Check-Up fürs E-Bike ist wichtig, besonders nach dem Winter. Gegenüber klassischen Fahrrädern machen sie inzwischen sogar den größeren Anteil an den Radverkäufen in Deutschland aus. Da muss auch die Sicherheit groß geschrieben werden, wofür die Dekra auf spezielle Prüflabore setzt.
E-Bike-Prüfung: Das steckt hinter den Testlaboren der Dekra
Wenn ihr mit eurem Auto - egal ob Verbrenner oder Elektro - nicht alle zwei Jahre zur Überprüfung geht und euch damit bestätigen lasst, dass der Pkw straßentauglich ist, wird es eng. Eine kurze Übergangsfrist gibt es zwar, doch grundsätzlich gilt: Ohne gültige Hauptuntersuchung (HU) haben Autos im Straßenverkehr nichts verloren.
Bei Fahrrädern und E-Bikes sieht es anders aus - und daran soll sich nach aktuellem Stand auch nichts ändern. Eins ist aber auch sicher: Es ist aktuell nicht geplant, einen verpflichtende Hauptuntersuchung (HU) fürs Fahrrad einzuführen. Die Dekra hat trotzdem bereits vorgesorgt und bietet eigens eingerichtete Prüflabore, in denen Hersteller ihre E-Bikes auf Herz und Nieren überprüfen lassen können.
Die Dekra prüft auch, bis zu welcher Geschwindigkeit der Elektromotor beim in die Pedale treten unterstützt. Dabei kommt es auf die einzelnen Komponenten an, wie Antrieb, Bremsen, Gabel, Vorbau und Sattelstütze sowie Räder oder den Rahmen, die auch bei klassischen Fahrrädern entscheidend sind. Aber auch die elektrischen Komponenten von E-Bikes können genauestens unter die Lupe genommen werden.
Insbesondere für Lasten-E-Bikes ist das Angebot wichtig, da sie besonderen Anforderungen ausgesetzt sind. So muss unter anderem sichergestellt werden, dass die Räder und Komponenten problemlos das Gewicht der Ladung aushalten - auch bei jahrelangem Gebrauch. Da immer mehr Leute auf Elektro-Lastenräder umsteigen und dafür auf ein eigenes Auto oder zumindest den Zweitwagen eher verzichten, werden auch diese Modelle immer beliebter - gerade in Großstädten.
Für wen ist die E-Bike-Prüfung gedacht?
Das Angebot der Dekra richtet sich jedoch an Hersteller und Geschäftskunden, nicht an Privatbesitzer von E-Bikes. Den Service, den die DEKRA und der TÜV Süd anbieten, richtet sich an gewerbliche Nutzer. Hersteller und Importeure von Fahrrädern, aber auch Arbeitgeber können die Prüflabore nutzen.
Beim Vertragshändler oder einer Zweiradwerkstatt eures Vertrauens können auch Privatleute meist einen Checkup durchführen lassen, etwa wenn ihr im Winter nicht mit dem E-Bike gefahren seid und im Frühjahr dann sicherstellen wollt, dass alles in Ordnung ist.
Wie gut ein Fahrrad oder E-Bike in Schuss ist, liegt also in der Verantwortung des einzelnen Radfahrers. Wie oben beschrieben ist der jährliche Check allerdings sinnvoll. Damit ein Fahrrad verkehrssicher ist, muss es zudem nach der Straßenverkehrszulassungsordung ausgerüstet sein.
Empfehlungen für E-Bike-Besitzer
Derzeit gibt es aber keine Pflicht zur regelmäßigen Überprüfung eures E-Bikes. Wer ein E-Bike kauft, muss nur sicherstellen, die nötigen Vorgaben zu erfüllen, wie etwa ein Kennzeichen und eine Versicherung bei S-Pedelecs (bis 45 km/h). Eine gründliche Inspektion des Fahrrads oder E-Bikes ist einmal im Jahr empfohlen. Hierbei überprüft ein Zweiradmechaniker die Funktionsweise von Bremsen, Gangschaltung und Licht - zieht Schrauben an, checkt Reifenprofil und Kette. Beim Pedelec kommt noch die Funktionstüchtigkeit des Antriebssystems hinzu, die regelmäßig kontrolliert werden sollte. Wer sein Fahrrad im Fachhandel kauft, hat oft einen solchen Check einmal sogar inklusive - aber die Investition in eine gute Wartung lohnt sich definitiv auch so.
Dennoch macht es für VerbraucherInnen Sinn, das eigene E-Bike regelmäßig einem Service zu unterziehen und gerade die Sicherheitsaspekte wie Bremsen, Reifen, Beleuchtung und Akkugesundheit überprüfen zu lassen.
Neue Prüf- und Zertifizierungsmethoden der DEKRA
Fakt ist: Auf der Eurobike 2024 stellte die Prüfgesellschaft DEKRA neue Prüf- und Zertifizierungsmethoden für Fahrräder vor. Mit diesen soll künftig die Sicherheit und Zuverlässigkeit von E-Bikes und Fahrrädern ohne Motor kontrolliert werden. Gerade bei E-Cargobikes spielt dies eine wichtige Rolle, damit sicher zugeladen werden kann. In den Laboren wirdd beispielsweise die mechanische Sicherheit und das Material geprüft, es werden Belastungs- und Korrosionstests durchgeführt.
Hersteller müssen sowieso alle Sicherheitsnormen einhalten - und die DEKRA ist fähig, diese Normen komplett zu überprüfen. Dazu zählen beispielsweise DIN EN 15194, DIN EN 17404 und weitere internationale Prüfnormen. In den Laboren der Prüfgesellschaft können insbesondere E-Bikes gründlich gecheckt werden.
Ziel ist es, die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Bikes sicherzustellen. Zur Qualitätssicherung von Fahrrädern werden sämtliche Bauteile, Komponenten und das Endprodukt umfassend auf ihre Sicherheit geprüft. Hierfür kommt ein spezialisiertes Prüflabor zum Einsatz, das sich insbesondere auf E-Lastenräder konzentriert. Aufgrund ihrer hohen Belastung ist eine gründliche Sicherheitsprüfung dieser Räder besonders wichtig.
E-Bikes sind generell komplex und integrieren diverse Technologien, deren Funktionalität stets gewährleistet sein muss. Eine unsachgemäße Nutzung, wie das Überladen der Räder, kann zu Schäden führen. Hersteller müssen daher sicherstellen, dass alle Sicherheitsnormen eingehalten werden, einschließlich Produktsicherheitsnormen, gesetzlichen Vorschriften wie CE-Konformität, Maschinenverordnung und EMV-Richtlinie. DEKRA ist in der Lage, diese Normen zu überprüfen.
Was ist ein E-Bike und was ein Pedelec?
Die Begriffe stehen für unterschiedliche Arten von Fahrrädern mit Motor. Wichtige Fakten, Modelle, technische Daten und Infos zum Betrieb.
Der Begriff "E-Bike" bezieht sich üblicherweise auf ein einspuriges Fahrzeug, das mit einem Elektromotor ausgestattet ist. Insbesondere versteht man darunter das Elektrofahrrad: Ein Fahrrad mit elektrischem Hilfsmotor. Teilweise wird dieses auch als Pedelec oder Speed-Pedelec (S-Pedelec, bis 45 km/h) bezeichnet. Wie E-Bikes einzustufen sind hängt vor allem davon ab, was für ein Motor eingebaut ist oder welche Geschwindigkeiten man mit dem Motor erreichen kann.
Einen richtigen Unterschied gibt es nicht. Das Pedelec kann man eher als Teilbereich der E-Bikes sehen. Bei einem Pedelec handelt es sich um ein sogenanntes unterstützendes Elektrofahrrad. Dieses wird weder ausschließlich durch Muskelkraft, noch ausschließlich maschinell angetrieben, sondern ist eine Kombination beider Antriebsarten.
Tritt der Fahrende in die Pedale, wird er vom eingebauten Motor unterstützt. Wenn man mit dem Treten aufhört, hört auch der Motor auf, man spricht hier von Fahrrädern mit elektrischer Tretunterstützung. Die Motorleistung nimmt bei Pedelecs also progressiv ab. Es gibt allerdings auch E-Bikes ohne Tretunterstützung, hier erreicht man alleine durch den Motor eine gewisse Geschwindigkeit.
E-Bike Typen und rechtliche Aspekte
Wenn man zum Fahrradhändler geht und ein "E-Bike" möchte, dann wird einem in den meisten Fällen ein Elektrofahrrad mit elektrischer Tretunterstützung bis 25 km/h angeboten. Diese Pedelecs werden unter folgenden Voraussetzungen juristisch wie Fahrräder behandelt.
- Motor mit einer maximalen Nenndauerleistung von 250 Watt.
- Mit zunehmender Geschwindigkeit wird die Tretunterstützung progressiv verringert.
- Es gibt auch kein Mindestalter. Wegen der Eigenarten beim Beschleunigen sollten Kinder bis 14 Jahre trotzdem nicht mit einem Pedelec fahren.
- Ein Versicherungskennzeichen braucht man nicht. Bei einem Unfall verursachte Schäden werden oftmals von der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt. Um sicher zu gehen, sollten Sie den Umfang des Versicherungsschutzes vorab klären.
Auch wenn keine Helmpflicht besteht, ist das Tragen eines geprüften Fahrradhelms dringend zu empfehlen, denn dieser kann vor schweren Verletzungen schützen. Es sind die gekennzeichneten Radwege zu benutzen. Sonstige Radwege darf man befahren.
Schnelle Pedelecs (S-Pedelecs) mit elektrischer Tretunterstützung bis 45 km/h sind Kraftfahrzeuge, die ein eigenes Versicherungskennzeichen benötigen. Mit diesen Zweirädern darf nur fahren, wer mindestens eine Fahrerlaubnis der Klasse AM besitzt. Außerdem darf man hiermit nur auf der Fahrbahn unterwegs sein. Radwege sind grundsätzlich tabu! Einzelne Bundesländer haben die Möglichkeit geschaffen, Radwege für S-Pedelecs unter bestimmten Voraussetzungen freizugeben. Bisher ist das in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen möglich. Beim Fahren dieser Pedelecs muss man wie beim Motorradfahren einen geeigneten Helm tragen.
Mit diesen Bikes kann allein durch den elektrischen Motor (ohne Tretunterstützung) die Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h erreicht werden. In der Regel handelt es sich bei diesen E-Bikes rechtlich um Mofas, bei denen ein geeigneter Helm für Krafträder Pflicht ist. Außerdem wird dafür zumindest eine Mofa-Prüfbescheinigung benötigt. Darüber hinaus braucht man ein Versicherungskennzeichen. Außerorts dürfen Radwege genutzt werden, innerorts nur, wenn dies durch das Zusatzzeichen "E-Bikes-frei" erlaubt ist.
Diese Modelle haben ebenfalls keine Tretunterstützung und können die Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h allein durch den Motorantrieb erreichen. Sie entsprechen einem Kleinkraftrad und man darf sie nur mit einer Fahrerlaubnis der Klasse AM fahren. Sie benötigen außerdem ein Versicherungskennzeichen. Auch hier gilt Helmpflicht.
Bußgelder für Verstöße mit E-Bikes
Für E-Bikes gelten teilweise andere Regeln als für herkömmliche Fahrräder. Das gilt auch für den Einsatzort. Unter den E-Bikes gibt es mit S-Pedelecs (S steht für Speed, also Geschwindigkeit) teilmotorisierte Exemplare, die es bis zu einer Geschwindigkeit von 45 Stundenkilometern (km/h) bringen. Mit diesen darfst du aufgrund ihrer Leistung aber nicht überall fahren. Entscheidend ist, ob der Motor des E-Bikes mehr als 250 Watt leistet, wie Utopia erklärt. Dann sind Mofa-Prüfung, Versicherungskennzeichen und Helm Pflicht. Ein S-Pedelec mit mehr als 250 Watt darf demnach auch nicht auf Radwegen oder in Fußgängerzonen fahren. Mit einer Ausnahme: Wenn das Schild „Mofa frei“ steht, darf man dort auch mit den leistungsstarken Kleinkrafträdern fahren.
Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) musst du dich vor allem innerhalb geschlossener Ortschaften um solche Regelungen kümmern. Denn § 2 Abs. 4 StVO besagt: Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Radwege mit Mofas und E-Bikes benutzt werden.
Die Strafen für den unsachgemäßen Umgang mit einem E-Bike mit entsprechender Motorleistung können je nach Verstoß unterschiedlich ausfallen. Zunächst liegen die möglichen Bußgelder zwischen 10 Euro und 55 Euro. Es kann aber auch teurer werden.
Denn wer unter Alkoholeinfluss fährt oder ohne Führerschein unterwegs ist, macht sich strafbar oder begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Bußgelder für ausgewählte E-Bikes:
| Ordnungswidrigkeit | Bußgeld / Strafe |
|---|---|
| Fahren ohne korrekt angebrachtes Versicherungskennzeichen (Versicherung besteht) | 10 Euro |
| Fahren ohne gültiges Versicherungskennzeichen (Versicherung abgelaufen bzw. nicht abgeschlossen) | 40 Euro |
| Fahren ohne Helm | 15 Euro |
| Fahren ohne Mofa-Führerschein bzw. Pkw-Führerschein (vergessen o.ä.) | 10 Euro |
| Fahren auf dem Radweg | 15 Euro |
| Fahren auf dem Gehweg | 55 Euro |
Verwandte Beiträge:
- E-Bike Helm Pflicht: Wann ist ein Fahrradhelm wirklich notwendig?
- Dienstrad-Leasing: Alles zur Inspektionspflicht & wichtigen Fakten, die Sie kennen müssen!
- Blinkerpflicht Motorrad: Regeln & Bußgelder in Deutschland
- Helm beim Radfahren: Pflicht oder nicht? Infos & Tipps
- Lionelo Dreirad Anleitung: Die besten Modelle, unverzichtbare Tipps & wichtige Sicherheitshinweise
- Unschlagbarer HJC Fahrradhelm Test: Valeco, Ibex und Furion im ultimativen Vergleich!
Kommentar schreiben