Freiheit, Leidenschaft und Fahrspaß - ein Motorrad ist mehr als nur ein Verkehrsmittel zur Fortbewegung. Es geht um die Verbundenheit zu Ihrer Maschine, das unbeschreibliche Gefühl, wenn Ihnen der Fahrtwind entgegenweht und sich das Motorrad dynamisch in die Kurven legt. Damit Sie Ihre Leidenschaft unbeschwert genießen können, ist eine korrekte Anmeldung Ihres Motorrads unerlässlich.
Voraussetzungen für die Motorradanmeldung
Wenn Sie als Halter ein neues Fahrzeug anmelden möchten, das zulassungspflichtig ist, brauchen Sie zum Nachweis des Haftpflichtversicherungsschutzes eine eVB-Nummer. Das bedeutet, eine elektronische Bestätigung des Versicherungsunternehmens benötigen Sie z. B. für die Neuzulassung eines Fahrzeugs. Daneben benötigen Sie aber noch einige weitere Unterlagen, damit die Anmeldung reibungslos verläuft und Sie schnell mit Ihrem neuen Kfz fahren können. Achten Sie nicht nur auf die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen, sondern auch auf deren Gültigkeit.
Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
Zur Zulassung des Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde brauchen Sie zum Nachweis des Versicherungsschutzes eine Versicherungsbestätigung des Versicherers, die elektronische Versicherungsbestätigung, oder kurz: eVB. Das ist die ehemalige Deckungskarte bzw. Doppelkarte. Die elektronische Versicherungsbestätigung wird von der jeweiligen Versicherung zeitnah erstellt und muss nicht im Original an Sie übersandt werden.
Die eVB-Nummer ist eine siebenstellige Nummer, die sich aus einer Zahlen- und Buchstabenkombination zusammensetzt. Die Buchstaben I und O werden nicht eingesetzt, damit es nicht zu Verwechslungen zwischen den Buchstaben und den Ziffern 0 und 1 kommt. Sowohl bei der HUK-COBURG als auch bei der HUK24 ist die eVB-Nummer ab dem Ausstelldatum 18 Monate gültig und kann einmalig verwendet werden.
Besonders schnell geht es über unseren Kfz-Tarifrechner. Erhalten Sie die eVB für Ihre Motorrad-Versicherung einfach, indem Sie einen Versicherungsantrag über unseren Tarifrechner stellen.
Weitere benötigte Dokumente
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
- Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Vollmacht, wenn Sie das Fahrzeug nicht selbst anmelden
- ggf. Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung bei Firmenfahrzeugen
Saisonkennzeichen: Flexibel und kostensparend
Doch auch für Autofahrer ist das Saisonkennzeichen interessant, wenn sie ihre Fahrzeuge nur in der Saison nutzen möchten. Motorräder, Autos und andere Kraftfahrzeuge können auch mit regulärem Kennzeichen über einen bestimmten Zeitraum stillgelegt werden. Ein Saisonkennzeichen muss lediglich einmal beantragt werden. Anschließend ist es nicht mehr nötig, das Fahrzeug jedes Jahr aufs Neue an- und wieder abzumelden.
Sie sparen somit jede Menge Geld für die entsprechenden Gebühren. Auch die Kosten für die Motorradversicherung, Autoversicherung oder Wohnmobil-Versicherung werden nur für den Saisonzeitraum berechnet. Gebühren für das Saisonkennzeichen sind nicht bundeseinheitlich geregelt, die meisten Zulassungsstellen verlangen ca. 25-30 €. Die Kosten für neue Kennzeichen (Nummernschilder) belaufen sich auf ca. Soll der Zulassungszeitraum bei einem bestehenden Saisonkennzeichen angepasst werden, muss das Fahrzeug neu zugelassen werden.
Das sogenannte Saisonkennzeichen können Sie beantragen, wenn Sie Ihr Motorrad nur 2 bis 11 Monate im Jahr fahren, also zum Beispiel nur von April bis Oktober. Dann werden die Kosten für die Motorradversicherung auch nur für diesen Saisonzeitraum berechnet. Für die restliche Zeit muss Ihr Motorrad sicher geparkt sein - dann gilt auch in diesem Zeitraum der Schutz durch die Kfz-Haftpflicht und die Kasko-Versicherung.
Außerhalb der Saison haben Sie für das Fahrzeug meist nur eingeschränkten Versicherungsschutz über eine Ruheversicherung. Was der Ruheversicherungsschutz umfasst, ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. In unserer Ruheversicherung bleibt Ihre Kfz-Versicherung bestehen. Fakt ist aber immer: Außerhalb der Saison müssen Sie das Fahrzeug in einem Einstellraum (z.B. in einer Garage) oder auf einem umfriedeten Abstellplatz dauerhaft parken. Ein Abstellplatz ist umfriedet, wenn er z. B. durch einen Zaun eingegrenzt wird.
Bei einem Verstoß können die Konsequenzen weitreichend sein. Je nach Schwere drohen happige Geldbußen, Abschleppen und sogar Punkte in Flensburg.
Motorradversicherung bei der HUK-COBURG
Um zumindest die finanziellen Sorgen nach einem Unfall zu vermeiden, sollten Sie eine Motorrad-Versicherung abschließen. Dank der Motorrad-Versicherung der HUK-COBURG wissen Sie, dass Ihr Fahrzeug sowie Schäden, die anderen Personen als Unfallopfern entstehen, abgesichert sind. Bei uns sind Sie damit als Motorradfahrer bestens aufgehoben: Wir sind einer der größten Versicherer von Motorrädern in Deutschland.
Zur Motorrad-Versicherung der HUK-COBURG gehört neben der verpflichtenden Kfz-Haftpflichtversicherung auch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist Pflicht für Ihr Motorrad. Sie übernimmt Schäden, die Sie an anderen Personen verursachen. Neben Sachschäden z.B. an Fahrzeugen oder Gebäuden von Dritten sind also auch Personenschäden an anderen Personen abgesichert.
Zusätzlich zur Kfz-Haftpflicht haben Sie die Möglichkeit, mit einer Teil- oder Vollkaskoversicherung auch die Beschädigung Ihres eigenen Motorrads abzudecken. Außerdem gibt es Ergänzungen zu Ihrer Motorrad-Versicherung.
Leichtkrafträder und Roller (über 50 ccm bis 125 ccm) fallen unter die Leichtkraftrad-Versicherung. Viele genießen bei einer Motorrad-Fahrt das Gefühl grenzenloser Freiheit. Wir leisten bis zu einer Deckungssumme von 100 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenfall (bei Personenschäden maximal 15 Mio.
Optionale Erweiterungen der Motorradversicherung
- Kfz-Schutzbrief für Soforthilfe bei Unfall oder Panne
- Ausland-Schadenschutz
- Private Unfallversicherung
- Verkehrsrechtsschutzversicherung
Kfz-Versicherung wechseln: So geht's
Es gibt 4 Möglichkeiten, die Motorradversicherung zu wechseln. Wichtig ist, dass der Versicherungsnehmer die Kündigung ausspricht und diese fristgerecht beim Versicherer eingeht.
- Kündigung zum Ablauf der Motorradversicherung: Die Kraftfahrtversicherung läuft immer bis zu dem im Versicherungsschein genannten Ablauf.
- Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung: Hat Ihr Versicherer den Beitrag erhöht, können Sie Ihre Motorradversicherung innerhalb eines Monats nach Erhalt der Rechnung kündigen und zur HUK-COBURG wechseln.
- Kündigung der Motorradversicherung bei Fahrzeugwechsel: Beim Fahrzeugwechsel können Sie ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist die Motorradversicherung wechseln. Verwenden Sie für die Zulassung des neuen Fahrzeugs bitte eine „eVB-Nummer“ der HUK-COBURG.
- Kündigung im Schadenfall: Im Schadenfall ist die Kündigung der Versicherung innerhalb eines Monats nach Erhalt der Schadenabschlussmeldung (bzw.
Was Sie beim Wechsel Ihrer Kfz-Versicherung beachten sollten, haben wir Ihnen in unserem Ratgeber Versicherungswechsel zusammengestellt. In einem weiteren Ratgeber finden Sie alle relevanten Informationen zum Thema Kfz-Versicherung kündigen.
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