Leichtkraftrad-Versicherung: Optimaler Schutz für Ihr motorisiertes Zweirad

Der Wind im Gesicht und den ersten Führerschein in der Tasche - Leichtkrafträder sind für viele junge Menschen das erste motorisierte Gefährt in die Freiheit. Aber auch als Zweitfahrzeug bieten sie enormes Fahrvergnügen und praktische Mobilität: Zum Beispiel für einen schnellen Abstecher in die Stadt oder als Fortbewegungsmittel im Urlaub, die Sie im Wohnmobil oder Hänger mittransportieren.

Allerdings sind Motorräder und Leichtkrafträder gemessen an der gefahrenen Strecke auch häufiger als Pkws in Unfälle verwickelt. Das liegt vor allem an der kleineren, schlanken Bauart, durch die Sie für andere Verkehrsteilnehmer weniger sichtbar sind. Gerade im Stadtverkehr oder bei schlechten Witterungsbedingungen wirkt sich das schnell negativ aus. Das kann zu einem Zusammenstoß mit einem plötzlich ausparkenden Auto führen, das Sie zu spät gesehen hat und bei dem Sie nicht mehr rechtzeitig abbremsen können. Oder Sie sind zu einem ruckartigen Ausweichmanöver gezwungen, bei dem Sie mit Ihrem Leichtkraftrad den Seitenspiegel eines parkenden Autos streifen.

Jugendliche und junge Erwachsene sind sogar am häufigsten in Unfälle involviert: Ihnen fehlt es oft an ausreichender Erfahrung. Bei Unfällen spielen also viele Faktoren eine Rolle, und Sie müssen noch nicht einmal aktiv daran schuld sein. In diesen Fällen ist es wichtig, auf eine starke Versicherung bauen zu können.

Die Bedeutung einer Leichtkraftrad-Versicherung

Damit Sie beim Fahren auch Ihren Kopf freihaben, ist eine starke Leichtkraftrad-Versicherung an Ihrer Seite ein Muss. Denn damit sind Sie nicht nur im Haftpflichtfall abgesichert - mit dem optionalen Kaskoschutz müssen Sie sich im Schadenfall auch um Beschädigungen am eigenen motorisierten Zweirad keinen Kopf machen. Unfälle oder kleinere Vorfälle im Straßenverkehr lassen sich nie völlig vermeiden - doch gegen die finanziellen Folgen von Schäden, die Sie anderen mit Ihrem Roller oder Motorrad zufügen, können Sie sich mit einer Versicherung für Ihr Leichtkraftrad absichern.

Kfz-Haftpflichtversicherung

In jedem Fall ist für Ihr Leichtkraftrad die Kfz-Haftpflicht wie beim Auto oder dem Motorrad gesetzlich vorgeschrieben. Sie dient vor allem dem Schutz von anderen Verkehrsteilnehmern, aber auch von fremdem Eigentum. Daher kommt sie für die finanziellen Folgen von Sach- und Personenschäden auf, die Sie anderen zufügen. Im umgekehrten Fall, also wenn Sie unverschuldet einen Schaden aus einem Verkehrsunfall davontragen, übernimmt die gegnerische Kfz-Haftpflicht Ihre Kosten.

Unsere Kfz-Haftpflicht-Versicherung für Leichtkrafträder kommt für berechtigte Schadenersatzansprüche auf, wenn Sie durch den Gebrauch Ihres Fahrzeugs an fremdem Eigentum und anderen Fahrzeugen oder Personen Schaden verursachen. Mit der HUK-COBURG haben Sie dabei den größten Kfz-Versicherer Deutschlands und erfahrenen Partner an Ihrer Seite.

Wir leisten bis zu einer Deckungssumme von 100 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenfall (bei Personenschäden maximal 15 Mio. €). Im Ausland sind Mietwagen oft mit geringeren Haftpflichtversicherungssummen versichert als in Deutschland. Mit der Kfz-Haftpflicht sind Sie optimal gesichert, was Schäden an fremdem Eigentum oder Personen betrifft. Sie kommt jedoch nicht für die am eigenen Fahrzeug auf.

Mit Abschluss der Haftpflichtversicherung erhalten Sie auch ein „Moped-Kennzeichen“, welches Sie an Ihrem Fahrzeug anbringen müssen. Der Versicherungsschutz gilt jeweils für ein Jahr, vom 1. März bis zum 28. oder 29. Februar des Folgejahres und muss zum Ablauf der Frist erneuert werden. Dabei ändert sich auch die Farbe der Roller-Kennzeichen jährlich und wechselt zwischen den drei Farben Grün, Schwarz und Blau. Nach Abschluss oder Erneuerung Ihrer Kfz-Haftpflicht erhalten Sie dann ein aktuelles Moped-Kennzeichen von Ihrem Versicherer. Bei der HUK-COBURG geht das ganz unkompliziert per Post oder auch persönlich bei Ihrem Ansprechpartner vor Ort.

Kaskoversicherung: Teil- und Vollkasko

Die Kfz-Haftpflicht können Sie durch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung für Ihr Leichtkraftrad ergänzen. Damit müssen Sie sich auch bei Beschädigungen an Ihrem eigenen Fahrzeug keine Gedanken mehr machen. Wir möchten, dass Sie sich trotz möglicher Risiken im Straßenverkehr sicher fühlen und Ihren Fahrspaß voll ausleben können. Die Kfz-Haftpflicht können Sie durch eine Kaskoversicherung sowie zusätzliche Leistungen wie einer Pannenhilfe durch einen Kfz-Schutzbrief erweitern.

Teilkaskoversicherung

Die Teilkasko der Leichtkraftrad-Versicherung kommt für Schäden an Ihrem Fahrzeug auf: zum Beispiel durch Wind und Wetter sowie Tiere. Sie übernimmt auch Schäden, die durch Naturgewalten entstehen, wie zum Beispiel Hagelschäden. Zum Beispiel Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawine, Dachlawine. Wir sind einer der wenigen Versicherer, bei dem Sturm schon ab Windstärke 7 (ca. 52 km/h) aufkommt - nicht wie marktüblich erst ab Windstärke 8.

Die Teilkaskoversicherung leistet zum Beispiel bei Diebstahl des Fahrzeugs. Auch Schäden am Fahrzeug, deren alleinige Ursache ein Reifenplatzer ist, und Transportschäden werden übernommen.

Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Die Verglasung umfasst: Glas- und Kunststoffscheiben (Front-, Heck-, Trenn- und Seitenscheiben), Glasdächer, Spiegel und die Abdeckung von Leuchten. Zur Verglasung des Fahrzeugs zählen auch Glas- und Kunststoffscheiben von integrierten Fahrzeugassistenzsystemen und Displays. Bei einem Glasbruchschaden zahlen wir auch einen etwa erforderlichen Ersatz des Leuchtmittels. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich z. B. um ein LED-Leuchtmittel handelt.

Vollkaskoversicherung

Eine abgeschlossene Vollkasko schützt Sie auch bei Unfallschäden und Vandalismus sowie Schäden, an denen Sie selbst einen Anteil haben. Sie beinhaltet immer auch die Leistungen der Teilkasko. Die Vollkaskoversicherung übernimmt auch bei selbstverschuldeten Unfallschäden oder Vandalismus.

Mit der Kaskoversicherung sichern Sie sich nicht nur gegen die finanziellen Folgen häufig auftretender Schäden Ihres Fahrzeugs ab. Auch die Schutzkleidung ist beim Kasko-Schutz der Leichtkraftrad-Versicherung als Zubehör mitversichert. Werden bei einem Kaskoschaden am Fahrzeug gleichzeitig die Motorrad-Stiefel, die Kombi oder der Helm beschädigt, wird der Schaden ebenfalls ersetzt.

Wir zahlen dem Erstbesitzer anstelle des Wiederbeschaffungswerts den Neupreis des Fahrzeugs, wenn innerhalb von 24 Monaten nach der Erstzulassung ein Totalschaden, eine Zerstörung oder ein Verlust eintritt oder durch eine Beschädigung die erforderlichen Kosten einer Reparatur mindestens 80% des Neupreises betragen.

Zusätzliche Leistungen zur Leichtkraftrad-Versicherung

Die Leichtkraftrad-Versicherung können Sie darüber hinaus mit einem Kfz-Schutzbrief, einem Ausland-Schadenschutz, einem zusätzlichen Unfallschutz oder einer Rechtsschutzversicherung sinnvoll ergänzen. Erweitern Sie den Versicherungsschutz Ihrer Leichtkraftrad-Versicherung nach Bedarf.

Kfz-Schutzbrief

Bei einem Unfall oder einer Panne bietet Ihnen der Kfz-Schutzbrief Soforthilfe rund um die Uhr. Für nur 7,00 € * im Jahr erhalten Sie umfangreiche Leistungen. Und Sie? Wenn Ihr E-Leichtkraftrad aufgrund fehlender Energie stehen bleibt, hilft Ihnen der HUK-COBURG Kfz-Schutzbrief weiter. Wir transportieren Ihr liegengebliebenes Fahrzeug zur nächsten Ladestation, damit Sie den Antriebs-Akku dort aufladen können.

Ausland-Schadenschutz

Sollten Sie unschuldig in einen Unfall verwickelt werden, wenden Sie sich einfach an uns. Wir regulieren dann den Schaden so, als hätte der Unfallgegner seine Kfz-Haftpflichtversicherung bei uns. Sie erhalten z. B. Wir ersetzen den Ihnen entstanden Schaden nach deutschem Schadenersatzrecht, z. B. Wir versichern Sie in diesen Ländern: Europäische Union, Albanien, Andorra, Bosnien und Herzegowina, Großbritannien (inkl. Nordirland), Island, Kosovo, Liechtenstein, Monaco, Montenegro, Nordmazedonien, Norwegen, der Schweiz, Serbien und im europäischen Teil der Türkei. Und Sie?

Unfallschutz

Warum ist Unfallschutz wichtig? Diese Summe wird unabhängig von den Leistungen anderer Versicherungen erbracht. Zusätzlich profitieren Sie nicht nur auf dem Motorrad bzw.

Verkehrsrechtsschutz

Wie wichtig ist Verkehrsrechtsschutz?

Spezielle Absicherung für E-Leichtkrafträder

Besonders wichtig ist die Absicherung des Akkus, da dieser sehr teuer ist. Ersatz des Akkus bei einem Kaskoschaden - Muss bei einer Reparatur der Akku getauscht werden, kommen wir für die Kosten auf. Wir nehmen keine altersbedingten Abzüge vor. D.h. wir leisten unabhängig davon, wie alt der Akku ist.

Zusätzlicher Rundum-Schutz für Schäden an Ihrem Akku über unsere Vollkasko bis 20.000 € - Bei E-Leichtkrafträdern haben Sie meist höhere Anschaffungs- und Reparaturkosten als bei Leichtkrafträdern mit Verbrennungsmotor. Daher ist es gerade für die ersten Jahre ratsam, eine Vollkaskoversicherung abzuschließen.

Kosten für die Entsorgung des Akkus - Wir zahlen nach einem versicherten Schadenereignis in der Kasko die tatsächlich angefallenen Ausbau- und Verbringungskosten zur nächstgelegenen Rücknahmestelle. Die Entsorgungskosten übernehmen wir, soweit kein Dritter hierzu verpflichtet ist.

Abschleppen - Bei Beschädigung des Fahrzeugs oder des Antriebs-Akkus durch ein in der Kasko versichertes Schadenereignis zahlen wir folgende Kosten: Die Kosten für das Abschleppen vom Schadenort bis zur nächstgelegenen für die Reparatur oder die Diagnostik geeigneten Werkstatt.

Kosten bei drohender Entzündung - Droht infolge eines in Ihrer Kasko versicherten Schadenereignisses die Entzündung Ihres Elektro- oder Hybridfahrzeugs? Oder von dessen Antriebs-Akku? Dann zahlen wir die notwendigen Kosten, um das Fahrzeug oder den Antriebs-Akku in Isolation zu verbringen und zu lagern.

Absicherung von Überspannungsschäden durch Blitzschlag - Ihr Leichtkraftrad ist z. B. Sie haben als Mieter oder Wohnungseigentümer eine Ladestation für Ihr E-Leichtkraftrad auf eigene Kosten angeschafft oder übernommen? Die Kaskoversicherung ist zur Stelle, wenn kein anderer für den Schaden an Ihrer fest installierten Wallbox oder Induktionsplatte aufkommt.

Saisonkennzeichen für Leichtkrafträder

Das sogenannte Saisonkennzeichen können Sie beantragen, wenn Sie Ihr Leichtkraftrad nur 2 bis 11 Monate im Jahr fahren, also zum Beispiel nur von April bis Oktober. Dann werden die Kosten für die Leichtkraftradversicherung auch nur für diesen Saisonzeitraum berechnet. Für die restliche Zeit muss Ihr Leichtkraftrad sicher geparkt sein - dann gilt auch in diesem Zeitraum der Schutz durch die Kfz-Haftpflicht und die Kasko-Versicherung.

Welche Fahrzeuge gelten als Leichtkrafträder?

Ob Ihr Zweirad zu den Leichtkrafträdern zählt und als solches versichert werden muss, hängt in erster Linie vom Hubraum ab. Zu den Leichtkrafträdern zählen Leichtkrafträder und -roller, die einen Hubraum von über 50 ccm bis maximal 125 ccm haben. Viele sprechen bei Ihrer Maschine daher auch von einer „80er” oder „125er”. Roller haben häufig einen Hubraum von 80 ccm und fallen damit in dieselbe Kategorie. Für die Leichtkraftrad-Versicherung ist es unerheblich, ob es sich bei dem Fahrzeug um ein Leichtkraftrad oder um einen Roller mit entsprechendem Hubraum handelt. Was von der Motorisierung darüber hinaus geht, zählt als Motorrad und muss als solches versichert werden.

Besonders für Jugendliche sind Leichtkrafträder interessant, da sie bereits ab 16 mit dem Führerschein der Klasse A1 gefahren werden dürfen. Aber auch mit einem alten Pkw- oder Lkw-Führerschein, der vor dem 1. April 1980 ausgestellt wurde, dürfen Leichtkrafträder gefahren werden.

Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse)

Die Tarifeinstufung Ihres Leichtkraftrads bzw. Es gibt mehrere Möglichkeiten, eine Schadenfreiheitsklasse zu übertragen - z. B. auf ein Zweitfahrzeug oder von einer Person auf die andere. Oder auch später vom Leichtkraftrad z. B. auf den ersten eigenen Pkw. Generell sind diese Übertragungen an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Unsere Tarifrechner unterstützen Sie bei der Auswahl Ihrer Einstufung.

Sie haben Ihre Versicherungsunterlagen nicht zur Hand? Hilfsweise können Sie vielleicht auch Ihr Führerscheindatum zur fiktiven SF-Ermittlung nutzen und die SF-Klasse annähernd nach dem Ausstellungstag Ihres Führerscheines ermitteln. Die Schadenfreiheitsklasse ½ ist eine Sonderklasse, die zugrunde gelegt werden kann, wenn erstmalig ein Pkw versichert werden soll und noch keine Schadenfreiheitsklasse übernommen werden kann.

Die Schadenfreiheitsklasse M ist eine Schadenklasse. In diese werden z. B. Pkw eingestuft, die schadenbelastet sind. Wenn man einen Schaden über seine Kfz-Versicherung regulieren lässt, wird man in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft. Wie weit man zurückgestuft wird, hängt von der bereits erreichten SF-Klasse ab.

Wie kann ich meine Leichtkraftrad-Versicherung wechseln?

Wie kann ich meine Leicht­kraftrad­versicherung wechseln und den bisherigen Vertrag kündigen? Es gibt 4 Möglichkeiten, die Versicherung zu wechseln.

  • Kündigung zum Ablauf: Die Kraftfahrtversicherung läuft immer bis zu dem im Versicherungsschein genannten Ablauf.
  • Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung: Hat Ihr Versicherer den Beitrag erhöht, können Sie Ihre Leichtkraftrad-Versicherung innerhalb eines Monats nach Erhalt der Rechnung kündigen und zur HUK-COBURG wechseln.
  • Kündigung der Leichtkraftrad-Versicherung bei Fahrzeugwechsel: Beim Fahrzeugwechsel können Sie ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist die Leichtkraftradversicherung wechseln. Verwenden Sie für die Zulassung des neuen Fahrzeugs bitte eine „eVB-Nummer“ der HUK-COBURG.
  • Kündigung im Schadenfall: Im Schadenfall ist die Kündigung der Versicherung innerhalb eines Monats nach Erhalt der Schadenabschlussmeldung (bzw.

Was Sie beim Wechsel Ihrer Kfz-Versicherung beachten sollten, haben wir Ihnen in unserem Ratgeber Versicherungswechsel zusammengestellt. In einem weiteren Ratgeber finden Sie alle relevanten Informationen zum Thema Kfz-Versicherung kündigen.

eVB-Nummer: Elektronische Versicherungsbestätigung

Um Ihr Motorrad bei der Zulassungsbehörde zuzulassen, brauchen Sie eine Bestätigung Ihres Versicherers: die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). Es handelt sich bei der eVB um eine 7-stellige Zahlen- und Buchstaben-Kombination. Hierbei handelt es sich um eine 7-stellige Zahlen- und Buchstaben-Kombination. Diese eVB-Nummer ersetzt die ehemalige Deckungs- bzw.

Kaufvertrag für ein gebrauchtes Leichtkraftrad

Wir empfehlen Ihnen, immer einen schriftlichen Vertrag abzuschließen. Sie können dafür beispielsweise unseren Kfz-Kaufvertrag verwenden. Er stellt sicher, dass Sie keine wesentlichen Daten oder Angaben vergessen, wie z. B. der Tag und die genaue Uhrzeit der Fahrzeugübergabe.

Verwandte Beiträge:

Kommentar schreiben

Kommentare: 0