Viele Motorradfahrer individualisieren ihr Fahrzeug, sei es durch Tuning oder die Restauration von Oldtimern. Auch die Positionierung der Hupe kann dabei eine Rolle spielen. Doch welche Vorschriften gelten in Deutschland?
Gesetzliche Grundlagen
In Deutschland regelt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) die Beschaffenheit von Kraftfahrzeugen, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Paragraph 55 StVZO beschäftigt sich dabei ausschließlich mit den Einrichtungen für Schallzeichen, wie Hupen und Hörner.
§ 55 StVZO: Einrichtungen für Schallzeichen
„Kraftfahrzeuge müssen mindestens eine Einrichtung für Schallzeichen haben, deren Klang gefährdete Verkehrsteilnehmer auf das Herannahen eines Kraftfahrzeugs aufmerksam macht, ohne sie zu erschrecken und andere mehr als unvermeidbar zu belästigen.“ (§ 55 Absatz 1 StVZO)
Die Schallfrequenz der Hupe muss „mit gleichbleibenden Grundfrequenzen“ (§ 55 Absatz 2 StVZO) ertönen, Melodien sind nicht zulässig. Der Schall darf einen Wert von 105 Dezibel (dB) nicht überschreiten.
Für den Fall, dass sich mehrere Einrichtungen für Schallzeichen am Fahrzeug befinden, muss laut Vorschrift sichergestellt sein, dass jeweils nur eine der Hupen bzw. Hörner zugleich ertönen. Das bedeutet, jede Vorrichtung muss separat zu bedienen sein.
Positionierung der Hupe
Es ist völlig egal, wo die Hupe positioniert ist, solange sie deutlich zu hören ist.
Arten von Hupen
Bei einem Kraftfahrzeug müssen es "Hupen und Hörner" sein. Nur bei einem Mofa sind "helltönende Glocken" erlaubt.
Zusätzlich zur normalen elektrischen Hupe ist eine separate Ballhupe erlaubt, wie man sie beim Fahrradzubehör bekommt. Aber die Hupe wird eine Zulassung brauchen, elektrisch oder nicht.
Zulässigkeit: keine Tonfolge. Macht die Ballhupe "miip-möööp" ist sie raus. Funktion: Man muss sie gut hören.
Verwendung der Hupe im Straßenverkehr
Die entsprechenden Bestimmungen zum Einsatz der Hupe der Fahrzeuge innerorts und außerorts finden Sie in § 16 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
- Innerhalb geschlossener Ortschaften: Nur als Warnsignal verwenden.
- Außerhalb geschlossener Ortschaften: Zusätzlich als Hinweis auf Ihren Überholvorgang gestattet.
Wann ist Hupen erlaubt?
- Erlaubt: Warnen bei Gefahr.
- Erlaubt: Überholen außerorts ankündigen.
Wann ist Hupen nicht erlaubt?
- Nicht erlaubt: Hupen aus Ärger oder zum Grüßen.
- Nicht erlaubt: Dauerhupen im Stau.
- Nicht erlaubt: Erzieherische Huptöne.
Bußgelder bei Missbrauch
Wer sich nicht an die geltenden Vorschriften hält und von der Polizei zum Beispiel beim ungerechtfertigten Hupen in geschlossenen Ortschaften erwischt wird, muss mit Sanktionen rechnen.
- Unerlaubtes Hupen: Verwarngeld von 5 Euro.
- Belästigung durch Hupen: 10 Euro.
Beleuchtung am Motorrad
Ein Motorrad muss in der Regel mit weißem Licht nach vorn, rotem Licht nach hinten und gelbem Licht zur Seite beleuchtet werden.
Wichtigste Beleuchtungseinrichtungen: Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht, Schlussleuchten, Begrenzungsleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler, seitliche Rückstrahler, Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte.
Zulässige Leuchtmittel
Es dürfen am Motorrad nur Leuchtmittel verwendet werden, die ein ECE-Prüfzeichen oder ein EG-Prüfzeichen besitzen und daher für den Straßenverkehr zugelassen sind.
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