Alleine Auto fahren ist in Deutschland erst ab 18 Jahren erlaubt. Doch wie sieht es mit anderen Fahrzeugen oder mit Fahren unter Begleitung aus? Einige Fahrzeuge dürfen Jugendliche tatsächlich schon ab 14, 15, 16 oder 17 Jahren fahren. Was darf man fahren?
Führerscheinklassen für junge Fahrer
In Deutschland werden 16 verschiedene Führerscheine unterschieden. Viele Regelungen und Altersbeschränkungen sind innerhalb der EU-Länder ähnlich oder sogar gleich.
E-Bikes und Elektroroller
Für die elektrisch betriebenen Fahrzeuge sind keine Fahrerlaubnis und auch kein Besuch in der Fahrschule notwendig. Auch für E-Bikes die maximal 25 km/h erreichen liegt das Mindestalter bei 14 Jahren. Für e-Bikes, die eine Geschwindigkeit von 25 km/h überschreiten, ist in der Tat ein Führerschein erforderlich.
Mofa-Führerschein
Wer sich dem 15. Lebensalter nähert (ca. 14,5 Jahre alt ist) darf außerdem bereits in die Fahrschule für den Mofa-Führerschein gehen. Auf die Straße dürfen Jugendliche zwar erst nach dem 15.
Mit der Mofa-Prüfbescheinigung darfst du auch einen auf 25 km/h gedrosselten Roller oder andere motorisierte Fahrräder mit bis zu 25 km/h und maximal 50 ccm Hubraum fahren. Und das ist ziemlich beliebt.
Laut Gesetz dürfen Jugendliche ab 15 Jahren alleine mit dem Mofa durch die Straßen brausen. Damit du auch wirklich mit 15 schon losdüsen kannst, meldest du dich am besten schon ein paar Monate vor deinem 15. Geburtstag bei der Fahrschule an.
Eigentlich ist der Mofa-Führerschein gar kein Führerschein, sondern nur eine Prüfbescheinigung. Trotzdem ist der Besuch der Fahrschule Pflicht. Denn um Mofa fahren zu dürfen, musst du mindestens 6 Doppelstunden von jeweils 90 Minuten Theorie büffeln und nochmal eine weitere Doppelstunde direkt auf dem Mofa üben. Anschließend gibt’s noch eine kleine theoretische Prüfung - wenn du die bestehst, darfst du Mofa fahren.
AM-Führerschein
Mit der Kategorie AM dürfen Jugendliche grundsätzlich ab einem Alter von 15 bzw. 16 Jahren anfangen. Die Fahrzeuge dürfen grundsätzlich nach ihrer Bauart nicht mehr als 45 km/h fahren und einen Hubraum von maximal 50 ccm erreichen.
Der AM-Führerschein ist für viele der Einstieg ins Motorradfahren, denn damit darf man schon viele verschiedene Krafträder fahren. Kleinkrafträder sind alle die Fahrzeuge, die diese Bedingungen erfüllen:
- Sie haben maximal 50 ccm Hubraum
- Sie haben maximal 4 kW Leistung, also ca. 5,4 PS
- Sie fahren maximal 45 km/h schnell.
Besonders cool: Mit dem AM-Führerschein kannst du theoretisch sogar schon ein kleines Auto fahren: die sogenannten Mopedautos, Leichtkraftfahrzeuge oder 45 km/h-Autos.
Wenn du lieber beim Zweirad bleibst, hast du die Wahl zwischen einem Mofa, einem Moped, einem Mokick und einem Roller. Der Unterschied ist dabei die Bauweise. Während Mofa, Mokick und Moped alle Pedale oder zumindest Fußrasten haben, hat der Roller einen Durchstieg.
Tschö Elterntaxi: Sobald du 15 bist, kannst du den AM-Führerschein machen - und alle Fahrzeuge entsprechend dieser Fahrzeugkategorie selbstständig fahren. Einzige Einschränkung: Das gilt nur für deutsche Straßen. Ins Ausland darfst du damit erst, sobald du 16 bist.
Der AM-Führerschein ist der erste richtige Führerschein, den du machen kannst. Und dafür geht’s natürlich auf in die Fahrschule. Pflicht sind mindestens 12 Doppelstunden zu jeweils 90 Minuten mit allgemeiner Theorie und mindestens 2 Doppelstunden mit Theorie speziell für den AM-Führerschein. Anschließend kannst du dich für die theoretische Prüfung anmelden. Bei der Praxis gibt es keine Mindestanzahl an Fahrstunden - sobald du dich sicher genug fühlst, kannst du dich für die praktische Prüfung anmelden.
A1-Führerschein
Kleine Motorräder fallen grundsätzlich in die Führerscheinklasse A1. Damit können auch 16-Jährige bereits kleine Motorräder fahren. Die nächste Führerscheinkategorie A2 ist erst ab einem Alter von 18 Jahren erhältlich. Motorräder ohne Leistungsbegrenzung können letztlich mit der Führerscheinklasse A gefahren werden.
Ein bisschen flotter bist du unterwegs, wenn du die Führerscheinklasse A1 machst. Denn dann darfst du auch Leichtkrafträder mit diesen Eigenschaften fahren:
- Sie haben einen Hubraum von maximal 125 ccm
- Sie haben eine Leistung von maximal 11 kW, also ca. 15 PS
- Oder, wenn es ein Dreirad ist, sogar von maximal 15 kW, also ca. 20 PS
- Gleichzeitig haben sie aber nicht mehr als 0,1 kW pro kg Fahrzeuggewicht (das heißt, dass dein Motorrad mindestens 110 kg wiegen muss, wenn du die Leistung ausschöpfen willst).
Motorräder mit diesen Eigenschaften schaffen in der Regel bis zu 110 km/h und machen auch optisch schon ordentlich was her.Natürlich darfst du der Führerscheinklasse A1 auch alle Bikes der AM-Klasse fahren.
Deinen A1-Führerschein bekommst du frühestens mit 16. Wenn du es eilig hast, kannst du dich aber schon mit 15,5 Jahren bei der Fahrschule anmelden. So sitzt du wahrscheinlich auch schon vor deinem 16. Geburtstag auf einem A1-Bike. Aber Achtung: Den Führerschein bekommst du trotzdem erst mit 16.
Wie auch beim AM-Führerschein, gilt auch bei der A1-Klasse: Ab in die Fahrschule! Wenn du direkt mit Führerscheinklasse A1 startest, musst du insgesamt mindestens 16 Doppelstunden á 90 Minuten die Fahrschulbank drücken. Davon sind 12 Doppelstunden allgemeiner Grundstoff und 4 Doppelstunden spezielle Inhalte fürs Motorradfahren. Falls du schon den AM-Führerschein hast, kannst du dir 6 Doppelstunden des allgemeinen Grundstoffs sparen.
Die Anforderungen der praktischen Fahrstunden sind genau so, wie beim Pkw-Führerschein geregelt: Du brauchst so viele „normale“ Fahrstunden, bis du dich sicher fühlst. Darüber hinaus gibt es aber ein paar Pflichtstunden, die du mindestens absolvieren musst:
- 5 Einzelstunden á 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraßen
- 4 Einzelstunden auf der Autobahn
- 3 Einzelstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit.
Danach steht noch eine praktische Fahrprüfung an.
A2-Führerschein
Mit jeder der Führerscheinklassen darfst du stärkere Maschinen fahren. Und genau das ist auch die Idee dahinter. Denn so lernst du stufenweise, wie du dich auf einem Motorrad verhalten musst.
Du ahnst also schon, dass der Motorradführerschein A2 die nächste Stufe bis hin zum richtigen Motorradführerschein ist. Mit ihm darfst du nochmal größere und stärkere Bikes fahren. Konkret heißt das für dich, dass dein Motorrad diese Voraussetzungen erfüllen muss:
- Es hat eine Leistung von maximal 35 kW, also ca. 47 PS
- Falls du ein gedrosseltes Bike hast, darf es ungedrosselt maximal 70 kW Leistung haben, also ca. 94 PS
- Gleichzeitig darf es nicht mehr als 0,2 kW pro kg Fahrzeuggewicht haben (dein Motorrad muss also mindestens 175 kg wiegen, wenn du die Leistung ausschöpfen möchtest).
Eine Begrenzung beim Hubraum gibt es nicht mehr. Wie auch bei der A1-Klasse gibt es außerdem keine vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit deines Bikes mehr - wie schnell du fahren kannst, hängt schlicht von deinem Motorrad ab. Die meisten Motorräder mit den Eigenschaften eines A2-Bikes fahren bis zu 170 km/h schnell.
Auch mit dem Führerschein A2 darfst du wieder alle Motorräder untergeordneter Klassen fahren - also AM- und A1-Klassen.
Um den A2-Führerschein zu machen, musst du mindestens 18 Jahre alt sein. Wenn du es eilig hast, kannst du dich aber schon ein paar Monate vor deinem 18. Geburtstag in der Fahrschule anmelden. Den Führerschein gibt’s aber auch hier erst zum Geburtstag.
Good News für alle, die schon den A1-Führerschein haben: Wenn du den Schein schon seit mindestens 2 Jahren hast, kannst du dir den Theorie-Teil komplett schenken. Du musst nicht mal eine Prüfung machen.Wenn du den A1-Schein noch keine 2 Jahre hast, kannst du deine Theorie-Stunden immerhin verkürzen: auf 6 Doppelstunden für den allgemeinen Stoff und weitere 4 Stunden für die speziellen Inhalte.
Wenn du direkt mit dem A2-Schein startest, brauchst du mindestens 12 Doppelstunden á 90 Minuten für den Grundstoff und nochmal mindestens 4 Doppelstunden für die speziellen Motorrad-Inhalte - genau so, wie beim A1-Führerschein.
Bei der Praxis sieht es ganz ähnlich aus:
Wenn du den A1-Führerschein schon seit mindestens 2 Jahren hast, kannst du dich in ein paar normalen Fahrstunden mit der größeren Maschine vertraut machen. Sobald du dich fit genug fühlst, kannst du dich direkt zur praktischen Prüfung anmelden.Wenn du deinen A1-Führerschein noch nicht so lange hast, musst du neben deinen normalen Fahrstunden auch noch einige Sonderfahrten machen:
- 3 Einzelstunden á 45 Minuten auf Land- oder Bundesstraßen
- 2 Einzelstunden auf Autobahnen
- 1 Einzelstunde bei Dämmerung oder Dunkelheit.
Und wenn du direkt mit dem A2-Schein einsteigst und keine Vorkenntnisse mitbringst, bekommst du das volle Programm, genau wie beim A1-Führerschein: Neben deinen normalen Fahrstunden musst du zusätzlich alle gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten absolvieren, bevor du dich zur Prüfung anmelden kannst.
A-Führerschein
Der A-Führerschein ist die Königsklasse unter den Motorrad-Führerscheinen. Mit diesem Schein darfst du alle Krafträder fahren, die dir in Deutschland unter die Füße kommen.
Die Voraussetzungen für den A-Führerschein unterscheiden sich stark, je nach individuellen Voraussetzungen. Am besten, du suchst dir direkt das Szenario heraus, das auf dich zutrifft - dann musst du dich nicht durch alle Eventualitäten wühlen.
Wenn du den A2-Führerschein schon seit mindestens 2 Jahren hast, hast du es am einfachsten: Du musst nur mindestens 20 Jahre alt sein und kannst dir die theoretische Ausbildung samt Prüfung komplett schenken. Auch beim praktischen Teil hast du es leicht: Du brauchst nur so viele Fahrstunden, bis du dich sicher fühlst. Sonderfahrten kannst du dir sparen. Du kannst dich also schon recht früh zur praktischen Prüfung anmelden.
Wenn du nur einen A1-Führerschein hast, musst du zuerst den A2-Führerschein machen. Andernfalls gelten für dich die gleichen Voraussetzungen, als hättest du noch gar keinen Motorradführerschein.
Wenn du nur einen AM-Schein oder noch gar keinen Motorradführerschein hast, musst du mindestens 24 Jahre alt sein. Außerdem musst du alle Anforderungen an Theorie und Praxis erfüllen, die du auch für die anderen Klassen mitbringen musstest:
- Mindestens 12 Doppelstunden á 90 Minuten allgemeine Theorie
- Mindestens 4 Doppelstunden für die spezielle Theorie
- Mindestens 5 praktische Einzelstunden á 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraßen
- Mindestens 4 praktische Einzelstunden auf Autobahnen
- Mindestens 3 praktische Einzelstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit
- So viele normale Fahrstunden, bis du dich sicher fühlst.
Begleitetes Fahren ab 17
Viele Jugendliche können es gar nicht erwarten, den Autoführerschein zu machen. Allerdings können Jugendliche ab 17 Jahren bereits begleitetes Fahren praktizieren.
Wer den Führerschein ab 17 Jahren machen möchte, darf bereits mit 16,5 Jahren in die Fahrschule. Wer den Führerschein hingegen ab 18 Jahren machen möchte, darf bereits mit 17,5 Jahren in die Fahrschule gehen. Gilt ein Führerschein “ab” einem Alter, betrifft das grundsätzlich das Aushändigen der Fahrerlaubnis. Theorie- und Fahrstunden dürfen in der Regel ein wenig früher durchgeführt werden. Das gleiche gilt sogar für die Fahrprüfung.
So darf die theoretische Prüfung für den Führerschein ab 17 Jahren bereits drei Monate vor dem 17. Geburtstag durchgeführt werden. Die praktische Prüfung dürfen Jugendliche einen Monat vor dem 17. Geburtstag absolvieren. Auf den Führerschein müssen sie auch bei bestandener Prüfung jedoch bis zum Erreichen des 17. Geburtstags warten.
Konsequenzen bei Verstößen
Verstöße gegen diese Regelungen können schnell teuer würden und sogar Punkte in Flensburg bringen. Wer beispielsweise mit 17 Jahren ohne Begleitung fährt, der muss mit mindestens 70 Euro Strafe und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Beachten müssen Jugendliche auch, dass sie mit Beginn der Fahrerlaubnis zwei Jahre Probezeit haben. Während dieser Zeit gilt ein striktes Alkoholverbot.
Fachanwalt.de-Tipp: Wer den Führerschein mit 17 Jahren gemacht hat, der muss ihn innerhalb von drei Monaten nach seinem 18. Geburtstag gegen den Karten-Führerschein (ab 18) eintauschen.
Noch schwerwiegender sind Strafen, wenn das Fahren ganz ohne den entsprechenden Führerschein vorgenommen wird. § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) besagt, dass das Fahren eines Kraftfahrzeugs ohne die entsprechende Erlaubnis eine Straftat darstellt, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe belangt wird.
Wer Probleme mit einem Verstoß oder dem Erwerb eines Führerscheins hat, sollte sich schnell Rechtsberatung einholen. Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, vertritt der Anwalt die Interessen seines Mandanten auch vor Gericht.
Moped als Alternative
Ein Moped zu kaufen, bringt viele Vorteile, denn bereits 16-Jährige können sich den Traum von motorisierter Mobilität ermöglichen, in bestimmten Bundesländern wie Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist das bereits ab 15 möglich.
Mopeds mit 50ccm Hubraum erreichen Geschwindigkeiten von 45km/h, was für den üblichen Stadtverkehr vollkommen ausreichend ist. Außerdem passen die spritzigen Mopeds auch durch enge Passagen und ein geeigneter Parkplatz ist schnell gefunden.
Ein Moped soll nicht nur Fahrspaß bereiten, es muss auch verkehrssicher und äußerst stabil sein. Wir verkaufen nur Mopeds und andere motorisierte Zweiräder sowie Quads von namenhaften Herstellern, die auf dem Markt für ihre hohe Qualität und Zuverlässigkeit bekannt sind.
Romet ist ein polnischer Produzent, dessen Mopeds in Europa sehr beliebt sind. Ebenso stehen die Marken Junak und Barton für stabile Mopeds, die jahrelanges Fahrvergnügen garantieren. Natürlich bieten wir in unserem Shop auch Mopeds weiterer bekannter Hersteller an, sodass für jeden Geschmack und Anspruch etwas dabei ist.
Mopeds sind für Jung und Alt geeignet. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen nach Erhalt der Fahrerlaubnis Klasse AM ein Moped fahren, in den Bundesländern Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen dürfen sogar 15-jährige mit Mopeds am Straßenverkehr teilnehmen.
Aber nicht nur für Jugendliche bedeutet das Moped mehr Mobilität, auch Erwachsene schätzen die Wendigkeit der flinken Zweiräder. Ein Moped eignet sich vorwiegend für den Stadtverkehr, für längere Strecken ist es nicht so geeignet, da seine Spitzengeschwindigkeit kaum 45km pro Stunde überschreitet.
Das Online-Kaufen von Mopeds, Motorrädern und anderen Fahrzeugen ist praktisch, bequem und sicher. In aller Ruhe können favorisierte Mopeds ausgewählt, die technischen Eckdaten gecheckt und Preise verglichen werden.
Die von uns angebotenen Mopeds, Roller, Motorräder und Quads werden von unserem Fachpersonal auf einen einwandfreien Zustand überprüft. Nur Mopeds und Fahrzeuge, die tadellos funktionieren und sich in fabrikneuer Optik zeigen, verlassen unser Haus.
Motorradführerscheinklassen im Überblick
Um den Motorradführerschein zu erhalten, gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, dabei spielen Vorbesitz und Besitzstandsschutz eine Rolle. Außerdem kann man die Klasse B mittlerweile auf Leichtkrafträder bis 125 ccm erweitern.
| Motorradführerscheinklasse | Erlaubte Kraftfahrzeuge |
|---|---|
| A | Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge |
| A2 | Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind. |
| A1 | Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW. |
| AM | Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse¹ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform. |
| Mofa | Mofas sind einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h. Wer diese fahren will, benötigt keine Fahrerlaubnis, sondern nur eine sog. Prüfbescheinigung. Wer bereits eine Fahrerlaubnis hat, braucht die Prüfbescheinigung nicht. |
¹Allein entscheidend ist die Eintragung in den Fahrzeugpapieren. Für Hybridfahrzeuge und reine Elektrofahrzeuge wird die Leermasse ohne Antriebsbatterie eingetragen.
Mindestalter für Motorradführerscheine
Die folgende Tabelle zeigt das Mindestalter für die verschiedenen Führerscheinklassen:
| Führerscheinklasse | Mindestalter |
|---|---|
| AM | 16 Jahre |
Weitere Informationen
Weitere Informationen zu den Themen Motorrad, Führerschein und Verkehrssicherheit finden Sie auf den Webseiten des ADAC und anderer relevanter Organisationen.
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