Motorrad Nebelscheinwerfer Montage Vorschriften

Besonders im Herbst, einer sehr nebligen Jahreszeit, kann eine zusätzliche Beleuchtung hilfreich sein.

Wann dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden?

Geregelt ist das in der Straßenverkehrsordnung (StVO). Das ist ebenfalls in der StVO geregelt. Was genau gilt, erfahren Sie hier.

Die Benutzung vom Nebelscheinwerfer ist nicht nur Autofahrern vorbehalten. Ein Motorrad, das noch nicht über das Zusatzlicht verfügt, kann nachgerüstet werden.

Wo befinden sich die Nebelscheinwerfer?

Nebelscheinwerfer befinden sich grundsätzlich nur vorne am Auto. Am Heck des Fahrzeugs finden sich hingegen sogenannte Nebelschlussleuchten.

Nebelscheinwerfer: Wann sind sie erlaubt?

Vorschriften finden sich in § 17 Abs. 3 StVO. Konkret heißt es in § 17 Abs. 3: Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.

Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden.

Nebelscheinwerfer dürfen innerorts bei einer Sichtweite von 60 - 70 Metern genutzt werden. Außerorts dürfen die Zusatzlichter bereits bei 100 - 120 Metern Sichtweite eingeschaltet werden.

Bei missbräuchlicher Benutzung der Scheinwerfer droht ein Bußgeld. Wer trotz guter Sichtverhältnisse Nebelscheinwerfer oder Nebelschlussleuchten aktiviert, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 20 Euro rechnen.

Technische Anforderungen und Montage

Ein Auto ohne Nebelscheinwerfer lässt sich ganz leicht nachrüsten. Wichtig ist nur, dass die Nebelscheinwerfer über die europäische ECE-Genehmigung verfügen. Erkennbar ist das am E-Prüfzeichen. Selbst, wenn noch keine Nebelscheinwerfer am Kfz verbaut sind, kann es sein, dass die Verkabelung dafür bereits vorhanden ist. Die Nebelscheinwerfer werden vorne montiert. Hinten befinden sich ähnliche Lichter. Hierbei handelt es sich dann um sogenannte Nebelschlussleuchten.

Sie müssen mindestens 25 cm über der Fahrbahn angebracht werden, dürfen aber nicht oberhalb des Abblendlichts liegen.

Ein Motorrad, das noch nicht über das Zusatzlicht verfügt, kann nachgerüstet werden.

Weitere wichtige Punkte

  • Tagfahrlicht: Als Tagfahrlicht dürfen höchstens das Abblendlicht oder spezielle Tagfahrleuchten benutzt werden. In der Regel gelten Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht zu hell.
  • Funktionsweise: Weil die Nebelscheinwerfer-Leuchte tiefer strahlt und damit den Bereich von unten ausleuchtet, wird die Eigenblendung verhindert oder wenigstens verringert.
  • Farbe: Nach StVZO ist bei Nebelscheinwerfen außerdem gelbes Licht erlaubt. In Deutschland ist es verboten, ein gelbes LED-Licht oder überhaupt gelbe Scheinwerfer zu verwenden. Die einzige Ausnahme von diesem Verbot sind Nebelscheinwerfer.
  • Kombination mit Standlicht: Standlicht und Nebelscheinwerfer können problemlos zusammen verwendet werden.
  • Abbiegelicht-Funktion: Es gibt auch Nebelscheinwerfer mit Abbiegelicht-Funktion. Dieses leuchtet beim Abbiegen die Kurve aus.

Zusätzliche Hinweise zur Montage

Für ein zuverlässiges Funktionieren der Fahrzeugbeleuchtung sind eine gute Montage und eine saubere und richtige Verkabelung entscheidend.

An eurem Offroader könnt ihr als technisch versierter Mensch mit entsprechendem handwerklichem Geschick, die Fahrzeugbeleuchtung oft selbst montieren. Gerade die beliebten Nachrüst-LED-Scheinwerfern oder etwa Signalleuchten sind in der Regel plug-and-play auszuwechseln.

Menschen, ohne entsprechende Erfahrung empfehlen wir den Einbau durch eine qualifizierte Fachwerkstatt. Dies betrifft umso mehr die richtige Verkabelung und den korrekten elektrischen Anschluss der Beleuchtung.

Achtet insbesondere bei der Befestigung von Zusatzscheinwerfern darauf, dass diese zum einen sicher befestigt werden und nicht zu exponiert angebracht sind. Gerade bei einem Offroader ist Feindberührung mit Ästen und ähnlichem an der Tagesordnung.

Sofern ihr eine vollständig zugelassene Leuchte habt, müsst ihr dafür kein zusätzliches Gutachten, eine ABE o.ä. vorweisen oder eine Einzelabnahme durchführen lassen. Alle nötigen Zulassungskennzeichen sollten auf dem Scheinwerfer zu finden sein.

Wie Leuchten anzubringen sind, Anzahl, Verschaltung usw. ist an zwei Stellen geregelt: Der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) oder der UN-Regelung ECE R48. Jede Fahrzeugbeleuchtung muss nach einer der beiden Regularien zugelassen und montiert sein.

Wenn der Besitzer das nicht selbst entscheidet, gilt was zum Tag der Erstzulassung des Fahrzeugs angewendet werden konnte. Für ältere Fahrzeuge also die StVZO, für neue die ECE.

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