125er Führerscheinfrei: Motorradfahren mit dem Autoführerschein in Deutschland

Jedes Jahr im Frühjahr, sobald die ersten Sonnenstrahlen zu sehen sind, beginnt die Zweiradsaison. Motorräder üben auf viele Menschen eine besondere Faszination aus, und schon junge Leute hegen oft den Wunsch, ein eigenes Zweirad zu besitzen. Bereits ab 16 Jahren dürfen junge Biker sich auf ein 125ccm-Motorrad schwingen, sofern sie die richtige Fahrerlaubnis besitzen.

Ab wann darf ein 125ccm-Motorrad gefahren werden?

In Deutschland darf ein Motorrad mit 125ccm bereits ab 16 Jahren gefahren werden, wenn die richtige Fahrerlaubnis vorhanden ist. Der 125-Kubik-Führerschein ist also schon für Jugendliche zulässig.

Welcher Führerschein ist für ein 125ccm-Motorrad vorgeschrieben?

Es muss mindestens der Führerschein der Klasse A1 vorhanden sein. Darüber hinaus berechtigen auch die Klassen A und A2 zum Fahren. Seit dem 1. Januar 2020 berechtigt auch der Führerschein der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 zum Fahren eines 125ccm-Motorrads.

Darf mit dem Autoführerschein ein 125ccm-Motorrad gefahren werden?

Das kommt darauf an, um welchen Führerschein es sich handelt. Ohne entsprechende Fahrstunden dürfen mit der Klasse B oder einem der Klasse 3 ab April 1980 diese Motorräder nicht gefahren werden. Allerdings schließt die Klasse B seit 2020 einen 125er-Führerschein mit ein. Wurde die Klasse 3 bis März 1980 ausgestellt, ist dies erlaubt. Wenn Sie zu Ihrem B-Führerschein auch die Schlüsselzahl 196 haben, ist es aber möglich, ein 125-Motorrad zu fahren.

Was ist ein 125ccm-Motorrad?

Ein 125ccm-Motorrad ist, wie der Name schon sagt, ein Zweirad mit einem Hubraum von maximal 125 Kubikzentimetern. Der Hubraum gibt an, wie groß das Volumen ist, welches die Kolben innerhalb des Zylinders bei jedem Hub zwischen den oberen und unteren Umkehrpunkt verdrängen. Ein 125ccm-Motorrad wird auch als Leichtkraftrad bezeichnet. Es gibt viele verschiedene Formen von Krafträdern dieser Art. Für welche Sie sich dabei entscheiden, hängt von Ihren persönlichen Präferenzen ab.

In Deutschland gibt es viele verschiedene Fahrerlaubnisklassen, die mit Buchstaben gekennzeichnet werden. Der herkömmliche Pkw-Führerschein ist beispielsweise die Klasse B. Möchten Sie ein 125-Kubik-Motorrad fahren, müssen Sie den Führerschein der Klasse A1 oder B196 besitzen. Mit dem A1-Führerschein dürfen Sie Krafträder mit einem Hubraum von maximal 125 ccm führen. Noch bis Anfang Januar 2013 war für ein Motorrad mit 125 ccm eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren vorgegeben. Diese Begrenzung wurde jedoch aufgehoben. Damit dürfen auch junge Fahrer nun mit einem Zweirad mit 125 ccm gut 110 km/h schnell fahren.

Gut zu wissen: Verfügen Sie über einen A1-Führerschein für ein 125ccm-Motorrad, ist die Fahrerlaubnis der Klasse AM damit eingeschlossen.

Die B196-Regelung: 125er Fahren mit dem Autoführerschein

Wer einen B-Führerschein besitzt, darf seit 1.1.2020 ohne eine zusätzliche Fahrprüfung leichte Motorräder bis 125 cm³ fahren. Der Bundesrat hatte Ende 2019 trotz Kritik zahlreicher Verbände und Prüfgesellschaften wie etwa TÜV und DEKRA einem Gesetzentwurf des Verkehrsministeriums unter Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) zugestimmt.

Auch wenn Sie keine weitere Prüfung nach der Fahrschule ablegen müssen, bedarf es dennoch einiger Fahrstunden, damit Sie mit Ihrem PKW-Führerschein auch Leichtkrafträder bewegen dürfen. Danach sind Sie berechtigt, Leichtkrafträder bis 125 cm3 Hubraum auch mit einem Beiwagen in Deutschland zu fahren. Das Kraftrad darf jedoch eine Motorleistung von 11 kW nicht übersteigen und das Verhältnis der Leistung zum Gewicht muss im Rahmen von 0,1 kW/kg bleiben.

Aber Achtung: Wenn Sie mit Ihrem PKW-Führerschein auch Leichtkrafträder fahren dürfen, erhalten Sie keine Eintragung für die Fahrerlaubnis der Klasse A1! Demzufolge ist es auch nicht möglich, nach Erteilung der Schlüsselzahl 196 auf etwa die Klasse A2 zu erweitern.

Voraussetzungen für die B196-Erweiterung

Die Einbindung des A1-Führerscheins (125er) in die Pkw-Fahrerlaubnis ist an folgende Auflagen gebunden:

  • Die Anwärter müssen mindestens 25 Jahre alt sein.
  • Sie müssen seit mindestens 5 Jahren den Führerschein der Klasse B besitzen.
  • Es sind neun 90-minütige Doppelstunden Fahrschule zu absolvieren - vier in Theorie und fünf in Praxis.

125er fahren ohne Prüfung

Eine Fahrprüfung ist nach der Ausbildung nicht erforderlich. Es reicht eine Bescheinigung der Fahrschule aus, welche die entsprechende Schulung bestätigt. Mit dieser kann man sich binnen zwölf Monaten die Schlüsselnummer 196 zur Klasse B eintragen lassen und darf damit Leichtkrafträder und -roller fahren. Diese haben qua Definition 125 cm³, maximal 11 kW (15 PS) und dürfen bei voller Leistung nicht leichter als 110 Kilo sein (maximal 0,1 kW/kg), Dreiräder bis zu 15 kW (20 PS). Sie können eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 100 km/h erreichen. Wer sich mit der Erweiterung B 196 für ein Elektromotorrad entscheidet, der kann legal bis zu 59 PS abrufen.

Was kostet die Erweiterung der Klasse B?

Die Kosten für die Erweiterung des Autoführerscheins um die Schlüsselzahl 196 variieren je nach Fahrschule und Region. In der Regel liegen die Kosten zwischen 500 und 900 Euro. Von der Fahrschule gibt es dann einen Ausbildungsnachweis, mit dem bei der Führerscheinstelle - neues Passbild nicht vergessen - ein neuer Führerschein beantragt werden muss. Für diesen Posten sind etwa 40 bis 50 Euro plus eine Wartezeit für den Amtsweg einzukalkulieren.

Was kostet die Versicherung einer 125er?

Aus den Auflagen für die B-196-Fahrlizenz für Leichtkrafträder und -roller ergibt sich schon ein Spareffekt bei der Fahrzeugversicherung. Denn anders als die 16-jährigen A1-Fahranfänger stellen die über 25-Jährigen mit Fahrerfahrung im Pkw ein deutlich geringeres Risiko für die Versicherungen dar.

Laut einer Vergleichsrechnung der Allianz Versicherung kostet die günstigste Haftpflichtversicherung beispielsweise für eine Honda CBR 125 jährlich etwa 47 Euro und die teuerste etwa 70 Euro. In dem Vergleich wurde davon ausgegangen, dass der Versicherungsnehmer der Halter ist und seinen Führerschein in Deutschland gemacht hat. Es gibt für die 125er (Neufahrzeug) keine Garage, und es wird von einer Jahresfahrleistung von 10.000 Kilometern bei überwiegend privater Nutzung ausgegangen. Eine Vorversicherung bestand länger als fünf Jahre, und der Fahrer hat die Schadenfreiheitsklasse 13. Für 125er mit nicht mehr als 11 kW (15 PS) wird keine Kfz-Steuer erhoben.

Aufstiegsmöglichkeit zum Motorradführerschein?

Wer auf den Geschmack kommt und auf größere Bikes umsteigen will, muss dann allerdings eine Motorradfahrausbildung von der Pike auf machen. Denn anders als beim A1-Führerschein, der bereits mit 16 Jahren gemacht werden kann, ist bei B 196 kein vereinfachter Aufstieg in die Motorradführerscheine A2 und A möglich.

Darf ich damit in Europa fahren?

Bisher nicht. Das Recht, mit Klasse B 196 Leichtkrafträder und -roller zu fahren, ist noch auf Deutschland beschränkt. Bisher darf noch nicht einmal in Italien damit fahren. Und das, obwohl die italienische Klasse B die 125er ohne jegliche Auflagen einschließt. Der Grund dafür: Weil sich die EU-Staaten bisher nicht auf eine einheitliche Regelung einigen konnten, hatte jedes Land die nationale Option, das Fahren von Leichtkrafträdern und -rollern mit Pkw-Lizenz zu erlauben.

Erfolg der neuen Regelung

Die Bilanz des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) nach den ersten zwei Jahren zeigt, dass der B196-Schein sehr gefragt ist. Im ersten Jahr (2020) nutzten bereits 77.823 Autofahrer die Möglichkeit zur Erweiterung ihres Führerscheins. Zum Stichtag 1. Januar 2022 wurden bereits mehr als 130.000 B196-Berechtigungen erworben.

Der A1-Führerschein: Alternative für 125ccm-Motorräder

Mit der Klasse A1 dürfen Sie ein 125ccm-Motorrad fahren. Doch wie genau können Sie diese Fahrerlaubnisklasse erwerben? Hierzu müssen Sie eine Ausbildung bei einer Fahrschule absolvieren. Der Theorieteil, damit Sie für ein Motorrad mit 125 ccm den Führerschein machen können, umfasst mindestens zwölf Doppelstunden (jeweils 90 Minuten) Grundstoff, wenn Sie vorher noch keine andere Fahrerlaubnis besessen haben. Zusätzlich müssen Fahrschüler an vier Doppelstunden (jeweils 90 Minuten) in klassenspezifischem Zusatzstoff teilgenommen haben.

In der Praxis müssen Fahrschüler, die den A1-Führerschein für ein 125ccm-Motorrad machen möchten, zum einen die sogenannte Grundausbildung absolvieren. Zum anderen sind Fahrschüler dazu verpflichtet, für den 125-Kubik-Führerschein der Klasse A1 eine gewisse Anzahl an Sonderfahrten zu absolvieren. Es schließen sich die theoretische und die praktische Prüfung an.

Haben Sie zuvor noch keine andere Fahrerlaubnis erworben, müssen Sie im theoretischen Teil 30 Fragen beantworten und dürfen höchstens zehn Fehlerpunkte erreichen. Sie fallen jedoch auch durch, wenn Sie zwei Fragen, die jeweils mit fünf Punkten bewertet werden, nicht korrekt beantworten.

Die praktische Prüfung, um ein 125ccm-Motorrad fahren zu dürfen, können Sie erst dann ablegen, wenn Sie die theoretische bereits bestanden haben.

Kosten des A1-Führerscheins

Für viele Fahrschüler ist es wichtig, im Vorhinein zu wissen, wie teuer der Führerschein für ein 125ccm-Motorrad wohl ausfallen mag. Wie teuer der Führerschein für ein 125ccm-Motorrad genau ausfällt, lässt sich leider nicht pauschal angeben. Hierbei sind nämlich viele unterschiedliche Faktoren zu beachten. Jede Fahrschule kann ihre eigenen Preise festlegen und auch von Region zu Region sind unterschiedliche Preisniveaus zu erwarten. Der 125er-Führerschein bringt weitere Kosten mit sich.

Mindestalter für den A1-Führerschein

In Deutschland ist genau festgelegt, ab welchem Alter Sie eine bestimmte Fahrerlaubnisklasse erhalten dürfen. So ist den meisten wohl bekannt, dass sie den Pkw-Führerschein der Klasse B ab 17 Jahren (beim begleiteten Fahren) bzw. 18 Jahren machen können. Doch wie verhält es sich mit dem 125ccm-Motorrad-Führerschein? Grundsätzlich gilt: Sie dürfen den Führerschein für ein 125ccm-Motorrad im Alter von 16 Jahren erhalten. Die Fahrschule dürfen Sie bereits ein halbes Jahr vor Ihrem 16. Geburtstag besuchen, um mit der Ausbildung zu beginnen. Die theoretische Prüfung dürfen Sie frühestens drei Monate vor dem 16.

Weitere Informationen zu Führerscheinklassen

Zum 1. Januar 1999 kam es in Deutschland zu einer großen Änderung bezüglich der Fahrerlaubnisklassen. Wurden die verschiedenen Klassen bis dahin durchnummeriert (Klassen 1 bis 5), so kam es nun zu einer Bezeichnung mit Buchstaben. Der alte „Lappen“ blieb jedoch weiterhin gültig und musste nicht sofort umgetauscht werden. Das gilt auch heute noch. Beachten Sie allerdings: Je nach Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers müssen Führerscheine, die bis zum 31.

Das Nebeneinanderbestehen der verschiedenen Führerscheine und Fahrerlaubnisklassen sorgt jedoch seit jeher für Verwirrung. Beachten Sie jedoch Folgendes: Bei all den genannten Führerscheinen ist die Klasse AM eingeschlossen.

Für Führerscheine der Klasse B, die ab dem 01.04.1980 und vor dem 01.01.1999, sowie Führerscheine der Klasse B, die ab dem 01.01.1999 und vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, gilt außerdem: Sie dürfen zwar kein 125ccm-Motorrad führen, es ist Ihnen aber erlaubt, ein dreirädriges Kraftfahrzeuge bis 15 kW auf öffentlichen Straßen zu bewegen. Tauschen Sie Ihren Führerschein um, ist dies daran erkennbar, dass die Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 eingetragen werden.

Probezeit und Verstöe

Handelt es sich beim Führerschein für ein 125ccm-Motorrad um Ihre erste Fahrerlaubnis? In diesem Fall, durchlaufen Sie nach Übergabe des Führerscheins zunächst eine zweijährige Probezeit. Bestimmte Verstöße werden in dieser Zeit härter geahndet. Es wird dabei zwischen A- und B-Verstößen unterschieden. Erstere sind schwerwiegende Regelverletzungen. Hierzu zählen unter anderem eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h oder das Überfahren einer roten Ampel. B-Verstöße sind im Vergleich weniger schwerwiegend.

Begehen Sie mit Ihrem 125ccm-Motorrad einen A- oder zwei B-Verstöße, wird die Probezeit um zwei Jahre verlängert. Außerdem müssen Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen.

Kfz-Zulassung und Versicherung

Beim 125ccm-Motorrad ist es leider nicht ganz so unkompliziert. Hier wird eine ordentliche Kfz-Zulassung bei der Zulassungsbehörde notwendig.

Kfz-Steuern

Wie hoch sind die Kfz-Steuern für eine 125ccm-Straßenmaschine? Der Steuersatz liegt für Krafträder aller Art bei 1,84 Euro pro angefangene 25 ccm Hubraum bzw. einem Teil davon.

Kfz-Versicherung

Wie wir oben bereits erwähnt haben, muss ein Kfz zwingend über einen Versicherungsschutz verfügen, damit Sie es zulassen können. Pflicht ist dabei das Vorliegen einer Kfz-Haftpflichtversicherung. Der große Vorteil: Die 125cm-Versicherung verursacht geringere Kosten, als wenn Sie ein leistungsfähigeres Motorrad versichern möchten. Die Höhe der Versicherungsprämie hängt dabei unter anderem davon ab, für welchen Versicherer Sie sich entscheiden und welches Modell versichert wird. Wichtig ist auch die Höchstgeschwindigkeit des Motorrads sowie das Alter des Versicherungsnehmers.

Die Kfz-Haftpflicht sichert Sie ab, wenn Sie selbst einer anderen Person bei der Benutzung des Motorrads einen Schaden verursachen. Um eine gute Versicherung für Ihr 125ccm-Motorrad mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis zu finden, empfiehlt sich ein Vergleich im Internet. Spezielle Portale erleichtern Ihnen die Suche nach passenden Anbietern. Entscheiden Sie sich jedoch nicht blind für den Anbieter mit den günstigsten Preisen. Studieren Sie genau die Versicherungsbedingungen.

Motorrad-Führerscheinklassen im Überblick

In Deutschland gibt es 16 Führerscheinklassen, davon sind vier Motorrad-Führerscheinklassen, also den Krafträdern zugeordnet und sind unbefristet gültig.

Die kleinste Klasse zum Führen von Krafträdern ist der Führerschein der Klasse AM, der sogenannte Roller-Führerschein. Die höchste Klasse ist die Führerscheinklasse A, mit der du alle Motorräder ohne Einschränkung fahren darfst.

Für alle Motorrad-Führerscheinklassen muss sowohl eine theoretische als auch praktische Prüfung abgelegt werden.

In Deutschland ist der erste Zweirad-Führerschein ab 15 Jahren für Kleinkrafträder (Mofa und Roller) möglich.

Seit 2021 gilt deutschlandweit die Regelung, dass man bereits ab 15 Jahren den Rollerführerschein erwerben kann, das entspricht dem Führerschein der Klasse AM.

Der AM Führerschein ist der kleinste der Motorrad-Führerscheinklassen.

Zur Motorrad-Führerscheinklasse AM zählen verschiedene Fahrzeugtypen. Der Klassiker darunter ist der Motorroller.

Das Mindestalter von 16 Jahren für den Führerschein der Klasse AM war bis zum Jahr 2020, abhängig vom Bundesland.

Zu beachten ist beim Erwerb des Führerscheins der Klasse AM mit 15 Jahren lediglich, dass dieser nur in Deutschland gültig ist.

Fahrten ins Ausland sind erst nach dem 16. Geburtstag möglich.

Hier erreicht der Führerschein seine volle Gültigkeit.

Beim erwerb des Rollerführerscheins mit 15 jahren wird in den Führerschein die Schlüsselziffer 195 eingetragen.

das bedeutet, dass die Fahrerlaubnis der Klasse AM mit der Auflage erteilt wurde, dass diese bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in Deutschland gilt.

Für diese Führerscheinklasse gilt eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.

Die Führerschein-Ausbildung für den Rollerführerschein Klasse AM ist zweiteilig.

Du musst also auch für diesen Führerschein eine theoretische und praktische Ausbildung machen.

Der theoretische Unterricht besteht aus 12 Doppelstunden Grundstoff und zwei Doppelstunden Zusatzstoff speziell zum führen von Zweirädern.

Wenn du noch nicht weißt, ob du später ein großes Motorrad fahren willst, kann der Rollerführerschein den Traum vom Motorradfahren auch erst entfachen.

Alle Motorrad-Führerscheinklassen beinhalten eine zweiteilige Ausbildung aus Theorie und Praxis.

Am 20. Dezember 2019 stimmte der Bundesrat für die 14. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung.

Damit ist der Weg frei für die vom Bundesminister für Verkehr vorgeschlagene Liberalisierung zur Nutzung von Leichtkraftrollern und Leichtkrafträdern mit 125 Kubikzentimeter und max. 11 KW (15 PS) Leistung.

Beim Führerschein der Klasse B196 handelt es sich ausdrücklich nicht um eine unkontrollierte Nutzungsfreigabe leichter Roller und Motorräder für alle.

Der Gesetzgeber setzt neben der 5-jährigen Fahrpraxis im PKW und einem Mindestalter von 25 Jahren eine umfangreiche und sicherheitsorientierte Schulung in Theorie und Praxis voraus - verzichtet aber auf eine Prüfung.

Damit eröffnet sich für viele Menschen in Deutschland die Möglichkeit, preis- und verbrauchsgünstige Mobilität zu nutzen, entweder als umweltfreundliche Verkehrsalternative im Großstadtverkehr oder als effiziente Individuallösung auf dem Land.

Nachteil: Ein Aufstieg in höhere Klassen ist, anders als beim A1 Führerschein, nicht ohne weiteres möglich.

Um ein Motorrad mit mehr Leistung fahren zu dürfen, muss man einen neuen Führerschein erwerben.

Die Führerscheinklasse A1 ist der kleinste der Motorradführerscheine.

Mit dem A1 Führerschein kannst du Motorräder mit einer maximalen Motorleistung von 11 kW fahren.

Außerdem darf das Verhältnis von Leistung und Gewicht lediglich 0,1 kW/kg betragen.

Der 125 ccm-Führerschein ist Dein Einstieg in die Motorradwelt.

Die Führerscheinklasse AM ist im Führerschein der Klasse A1 enthalten.

Damit hast du eine größere Auswahl an Fahrzeugen, die du mit diesem Führerschein fahren darfst.

Die Ausbildung besteht aus 16 Theoriestunden á 90 Minuten, 12 Stunden davon vermitteln den Grundstoff und vier Einheiten sind spezielle Motorrad-Theorie.

Im Anschluss folgt die Theorieprüfung.

Der Praxisunterricht besteht aus 12 Sonderfahrten á 45 Minuten die sich aus 5 Überlandfahrten auf Land- und Bundesstraßen, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten bzw. Dunkel- oder Beleuchtungsfahrten zusammensetzen.

Zusätzlich wirst Du Übungsstunden brauchen, um dich ausreichend auf die praktische Prüfung vorzubereiten.

Seit Dezember 2019 ist der Schritt zum Motorradfahren leichter.

A1 in B macht es möglich.

Mit dem 125er-Führerschein basierend auf der Führerscheinklasse A1 kannst du früh Erfahrungen mit dem Motorradfahren sammeln und bereits nach zwei Jahren in mit einer verkürzten praktischen Prüfung von 40 Minuten in die nächsthöhere Klasse A2 aufsteigen.

Eine erneute Theorieprüfung musst du nicht ablegen.

Mit 18 Jahren hast du die Wahl zwischen dem Autoführerschein (Klasse B) und der Führerscheinklasse A2 für Motorräder.

Mit dem A2 Führerschein darfst Du Motorräder mit einer Leistung bis zu 48 PS (35 kW) fahren, wobei die ursprüngliche Leistung der gedrosselten Maschine nicht mehr als 70 kW betragen darf.

Die Ausbildung für den Motorradführerschein der Klasse A2 setzt sich zusammen wie der Führerschein der Klasse A1 (siehe oben).

Mit bestandener Prüfung hast du zunächst zwei Jahre Probezeit und kannst im Anschluss deinen Führerschein von A2 auf A erweitern.

Hierfür musst du eine Praxisprüfung bei der Fahrschule absolvieren.

Um dich bestens auf die Führerscheinprüfung, auch beim Aufbau-Führerschein, vorzubereiten, kann es sinnvoll sein einige Übungsstunden zu nehmen.

Mit der Motorrad-Führerscheinklasse A darfst Du nach bestandener Prüfung alle Motorräder fahren.

Die Führerscheinkalsse A ist der größte der Motorradführerscheine, weshalb häufig vom “offenen Motorradführerschein” gesprochen wird.

Voraussetzung für den Direkteinstieg zum Motorradfahren ohne Beschränkungen gilt ein Mindestalter von 24 Jahren.

Für dreirädrige Fahrzeuge gilt ein Mindestalter von 21 Jahren.

Mit dem Führerschein der Klasse A, darfst du alle Motorräder fahren, ohne Drosselung oder andere Einschränkungen.

Abhängig vom Mindestalter und dem Fahrzeugtyp, den du fahren möchtest, entscheidest du über deinen Weg zum Motorradführerschein.

Auch wenn du heute noch nicht den offenen Führerschein machen kannst, kannst du später jederzeit auf deine Erfahrungen zurückgreifen, die Du mit deinem ersten Roller oder Motorrad gesammelt hast.

Wenn du dich schon für eine der Motorrad-Führerscheinklassen entschieden hast, willst du sicherlich nicht mehr lange warten, bis es endlich losgeht.

Als nächsten Schritt solltest du dich nun auf die Suche nach der richtigen Fahrschule machen.

Die Wahl der richtigen Fahrschule ist entscheidend für einen erfolgreichen Motorradführerschein und für den Spaß am Motorradfahren bereits während der Ausbildung.

125er fahren mit dem Autoführerschein

:Seit Januar 2020 können Autofahrer ihren Klasse B-Autoführerschein ohne Prüfung erweitern und 125er-Motorräder und -Roller fahren.

Seither haben über 130.000 Führerscheininhaber die Möglichkeit genutzt.

Wir erklären Ihnen, wie das geht, was das kostet und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Im Dezember 2019 beschloss der Deutsche Bundesrat, dass in Deutschland künftig jeder - unter bestimmten Voraussetzungen - mit seinem Autoführerschein auch 125er-Leichtkrafträder fahren darf.

125er oder Leichtkrafträder (L3e-A1) sind Motorräder oder Roller, die mehr als 50, aber höchstens 125 Kubik Hubraum aufweisen und maximal 11 kW/15 PS Leistung haben.

Die Regelung gilt seit Januar 2020.

Wir geben hier einen Überblick, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, wie viel das kostet und wie erfolgreich die Führerscheinregelung angenommen wird - und von wem.

Wie kann man nun als Besitzer eines Autoführerscheins in Deutschland Motorrad fahren?

eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden (9 Unterrichtseinheiten zu 90 Minuten).

Generell gilt: Der Fahrlehrer muss nach Abschluss der Schulung bestätigen, dass der Bewerber erfolgreich an der Schulung teilgenommen hat.

Die Berechtigung wird dann durch die Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein dokumentiert.

Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird jedoch keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, sodass mit dieser Berechtigung z. B. die Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV nicht möglich ist.

Die Teilnahme an der praktischen Schulung nach dem Absolvieren des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestumfangs von 5 Doppelstunden à 90 Minuten noch nicht erfolgreich war, muss die Fahrschule die Ausgabe der Teilnahmebescheinigung verweigern.

Erfolgsbilanz der B196-Regelung

Die Bilanz des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) nach den ersten Jahren zeigt, dass der B196-Schein sehr gefragt ist.

Im ersten Jahr (2020) nutzten bereits viele Autofahrer die Möglichkeit zur Erweiterung ihres Führerscheins.

Zusammenfassung der Motorrad-Führerscheinklassen

Hier ist eine Übersicht der verschiedenen Motorrad-Führerscheinklassen:

Führerscheinklasse Was darf gefahren werden? Alter
A Alle zwei- und dreirädrige Fahrzeuge Ab 20 (bei Vorbesitz der Klasse 2; mindestens 2 Jahre)
A1 Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW Ab 16
A2 Krafträder bis 35 kW; Motorleistung ohne Hubraumbegrenzung Ab 18
AM Fahrzeuge, die bauartbedingt nicht schneller als 45 km/h fahren Ab 16

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