Motorradfahren macht Spaß, ist aber mit Risiken verbunden. Motorräder haben weder eine Außenkarosserie noch eine Knautschzone oder Airbags. Der Fahrer ist also einem erhöhten Verletzungsrisiko ausgesetzt.
Um die Sicherheit von Motorradfahrern und -fahrerinnen zu gewährleisten, sind bestimmte Schutzausrüstungen nicht nur empfohlen, sondern teilweise auch gesetzlich vorgeschrieben. In diesem Artikel geben wir Ihnen einen Überblick über die gesetzlichen Anforderungen in Deutschland sowie Empfehlungen für die optimale Schutzausrüstung.
Gesetzliche Bestimmungen zur Schutzkleidung
Wie ist das Tragen von Schutzkleidung im Straßenverkehr vorgeschrieben? Welche rechtlichen Folgen hat das Fehlen von Schutzkleidung? Das erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Nein, von der Helmpflicht einmal abgesehen besteht für Motorradfahrer keine Verpflichtung, während der Fahrt eine besondere Schutzkleidung zu tragen. Es wird jedoch grundsätzlich empfohlen, da dadurch das Verletzungsrisiko gemindert wird.
Obwohl Motorradfahrer und der Sozius schnell einen Verkehrsunfall mit schwersten Verletzungen erleiden können, ist der Gesetzgeber großzügig. Er schreibt lediglich vor, dass Motorradfahrer und Mitfahrer einen geeigneten Schutzhelm tragen müssen.
Diese Verpflichtung ergibt sich aus der Vorschrift von § 21a Abs. 2 Satz 1 StVO. Der Wortlaut dieser Norm lautet wie Folgt: „Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.“Fehlen von Schutzkleidung: Kürzung von Ansprüchen möglichDamit sollten sich Motorradfahrer und Sozius jedoch nicht zufriedengeben.
Helmpflicht
In Deutschland besteht eine Helmpflicht für Motorradfahrer und -fahrerinnen. Ein geeigneter Schutzhelm muss den Normen ECE 22-05 oder ECE 22-06 entsprechen und eine entsprechende Kennzeichnung tragen.
- Maximalen Schutz bieten Integralhelme mit fester Kinnpartie und verschließbarem Visier.
- Klapphelme, bei denen sich die Kinnpartie hochklappen lässt, sind insbesondere für Brillenträger empfehlenswert. Die Schutzwirkung wird als etwas niedriger eingestuft.
Empfehlungen für die Schutzkleidung
Damit Ihnen im Falle eines Unfalls möglichst wenig passiert und Sie vollständigen Versicherungsschutz genießen, sollten Sie in eine hochwertige Schutzmontur investieren. Dennoch ist es dringend empfehlenswert, eine hochwertige Schutzmontur anzuschaffen. Sie schützt nicht nur vor Verletzungen, sondern bewahrt den Fahrer auch vor finanziellen Nachteilen.
Welche Protektoren sollte man beim Motorradfahren haben? Zunächst benötigen Sie einen geeigneten Helm, da dieser beim Motorradfahren vorgeschrieben ist. Darüber hinaus wird empfohlen, solide Stiefel, einen Nierengurt, Handschuhe, eine Motorradhose und eine Motorradjacke zu tragen. Auf diese Weise ist im Falle eines Sturzes Ihr ganzer Körper geschützt.
Gerade im Sommer ist oft zu beobachten, dass Biker auf die schwere Ledermontur verzichten und lieber ein leichtes Outfit für die Spritztour wählen. Allerdings kann es in der Schutzkleidung ordentlich heiß werden. Mit den ersten Sonnentagen erwachen überall die Motorräder aus ihrem Winterschlaf.
Auch wenn die Regelungen über die richtige Schutzausrüstung in Deutschland überschaubar sind, ist eine effektive Ausstattung für Ihr gesundheitliches Wohl unverzichtbar. Investieren Sie in hochwertige Ausrüstung und achten Sie darauf, dass alles perfekt passt und den höchsten Sicherheitsstandards entspricht.
Bestandteile der Schutzkleidung
Für die einzelnen Bestandteile der Schutzausrüstung gelten in Deutschland unterschiedliche Regelungen.
- Motorradjacke und -hose: Jacken und Hosen aus Leder bieten auf dem Motorrad einen hohen Abriebschutz, während Textilbekleidung oft mit wasserabweisenden Eigenschaften punktet.
- Motorradhandschuhe: Die Handschuhe sollten aus robusten Materialien wie Leder gefertigt sein und an Handflächen und Knöcheln verstärkte Bereiche aufweisen.
- Motorradstiefel: Stiefel schützen die Füße und Knöchel vor Verletzungen. Sie sollten aus widerstandsfähigem Material bestehen und über verstärkte Zehen- und Fersenbereiche verfügen.
- Rückenprotektoren: Ein Rückenprotektor schützt die Wirbelsäule bei einem Aufprall. Es gibt sie in verschiedenen Ausführungen, von integrierten Protektoren in der Jacke bis hin zu separaten Modellen, die unter der Kleidung getragen werden.
Materialien und Eigenschaften
Die Wahl der Motorradkleidung ist immer ein Kompromiss zwischen Sicherheit und Komfort. Gute Textilbekleidung ist leicht, bequem und wetterfest. Bei Unfällen schützt sie meist auch relativ gut. Doch selbst hochwertiges Kunstfasergewebe erreichte bei ADAC-Tests nicht die Abriebfestigkeit guten Leders.
Durch die Materialdehnung passt sich Leder zudem optimal dem Körper an. Lederbekleidung mit Perforierungen und speziell behandeltes „Cool Leather“ hält die Sonnenstrahlung ab. 1,2 Millimeter dickes Rindsleder ist abriebfest und bietet Bewegungsfreiheit.
Achten Sie bei einem Zweiteiler auf einen stabilen Verbindungsreißverschluss zwischen Hose und Jacke. Der Reißverschluss sollte um den Rumpf verlaufen und fest mit dem Obermaterial vernäht sein. Ansonsten könnte die Jacke beim Sturz hochgerissen werden und kann Sie nicht mehr schützen. Stabiler und sicherer, aber weniger komfortabel, sind einteilige Anzüge.
Weitere Tipps
- Wählen Sie eingearbeitete Protektoren.
- Außenliegende Nähte können bei einem Sturz aufgescheuert werden - achten Sie auf innenliegende Nähte.
- Unter den Anzug muss warme Unterkleidung passen.
- Wenn die Hände am Lenker sind, sollten die Ärmel ausreichend lang sein.
Schutz und Versicherung
Wenn Sie den Motorradführerschein haben, sind Sie gesetzlich nicht verpflichtet, Motorradbekleidung zu tragen. Bei einem Unfall kann einem Motorradfahrer ohne Schutzkleidung nämlich eine Mitschuld an seinen eigenen Verletzungen angelastet werden. Das rechtliche Grundprinzip nennt sich Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB): Jeder ist verpflichtet, eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
Wird Ihre teure Motorradbekleidung bei einem Unfall in Mitleidenschaft gezogen, besteht aber dennoch eine Möglichkeit, dass diese von der Versicherung ersetzt wird. Voraussetzung ist, dass Sie keine Schuld an dem Unfall tragen. Dann ist nämlich Ihr Unfallgegner beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung in der Pflicht und muss für die Ihnen entstandenen Schäden aufkommen. In der Regel erstatten Versicherungen in solchen Fällen die beschädigte Motorradkleidung des Unfallopfers bis zu einer Grenze von 500 Euro.
Gerichtliche Entscheidungen
In der Rechtsprechung wird ein Motorradunfall ohne Schutzkleidung verschiedenartig gehandhabt. Das OLG gab der Versicherung Recht. Es verwies auf die Vernachlässigung der Gefahrvermeidungspflicht des Motorradfahrers. Immerhin wisse jeder verständige Mensch, dass bei einem Motorradunfall ohne Schutzkleidung ein wesentlich höheres Verletzungsrisiko bestehe.
Anders sah dies das OLG Nürnberg, welches sich im Jahr 2013 mit einem Motoradunfall ohne Schutzkleidung befasste (Az. 3 U 1897/12). Erneut lag der Verhandlung eine Kollision zwischen Pkw und Kraftrad zugrunde, bei welcher sich der Motorradfahrer schwere Fuß- und Beinverletzungen zuzog. Das OLG begründete die Hauptschuld des Pkw-Fahrers damit, dass eine Pflicht zum Tragen von Stiefeln für das Motorrad gesetzlich nicht verankert sei.
Aufgrund dieser uneinheitlichen am Einzelfall orientierten Rechtsprechung - und vor allem auch wegen ihrer Gesundheit - sollten Motorradfahrer und Sozius nicht nur einen hochwertigen Helm tragen, sondern auch auf das Tragen von Schutzkleidung großen Wert legen.
Schutzkleidung in der Fahrschule
Bei der praktischen Fahrerlaubnisprüfung der Klassen A, A1, A2 und AM muss der Fahrschüler geeignete Schutzkleidung tragen. In der Praxis gilt das auch schon während der Ausbildungsfahrten. Für Ausbildungs- und Prüfungsfahrten brauchen Sie neben dem obligatorischen Helm auch Motorradhandschuhe, eine enganliegende Motorradjacke mit Rückenprotektor oder einen zusätzlichen Rückenprotektor.
Außerdem müssen Sie eine Motorradhose und Motorradstiefel mit Knöchelschutz tragen. Viele Fahrschulen stellen ihren Fahrschülern entsprechende Bekleidung leihweise zur Verfügung. Aufgrund der Corona-Situation müssen Sie aber damit rechnen, dass Sie die notwendigen Gegenstände selbst anschaffen müssen. Achten Sie dabei auf die vorgeschriebenen Prüfzeichen.
Für Fahrschüler ist Schutzkleidung auf dem Motorrad tatsächlich Pflicht. Tauchen Sie ohne entsprechende Motorrad-Schutzkleidung auf, wird die Schulungs- bzw.
In Fahrschulen für Motorradfahrer ist in der Regel eine umfassende Schutzkleidung vorgeschrieben. Dies kann umfassen: einen geeigneten Motorradhelm, eine Motorradjacke, Motorradhose, Motorradhandschuhe und robuste Motorradstiefel. Die genauen Anforderungen können je nach Fahrschule variieren, aber das Ziel ist immer, den Fahrschülern eine angemessene Schutzausrüstung bereitzustellen, um Verletzungen zu minimieren.
Sicherheitstipps
Zusätzlich zu reflektierender Kleidung kann auch die Anbringung zusätzlicher Beleuchtungselemente an Helm und Motorrad die Sichtbarkeit erhöhen. Windgeräusche können nicht nur lästig sein, sondern auch die Konzentration beeinträchtigen.
Helm-Anprobe
Gründliches Anprobieren ist Pflicht. Setzen Sie verschiedene Modelle auf; als Brillenträger sollten Sie die Brille bei der Anprobe tragen. Entsprechendes gilt für Träger von Sturmhauben und Ohrenstöpseln - passt alles?
Halten Sie den aufgesetzten Helm mit beiden Händen fest. Können Sie Ihren Kopf im Helm drehen? Dann ist er zu groß. Drücken darf er aber auch nicht, das kann bei langen Fahrten zu Kopfschmerzen führen. Machen Sie nach Möglichkeit auch eine Probefahrt mit dem Helm.
Protektoren
Wenn ein Mensch stürzt, fängt er sich reflexartig mit den Händen ab. Motorradhandschuhe können den Aufprall dämpfen und Abschürfungen oder Knochenblessuren verhindern. Aber nur, wenn die Handschuhe exakt passen.
Rinds- und Ziegenleder gelten als besonders reiß- und abriebfest. Metallnieten erhöhen die Widerstandsfähigkeit und verbessern bei einem Unfall das Gleitverhalten. Um die Gelenke und Knöchel zu schützen, sollten Polster und Protektoren eingearbeitet sein.
Motorradstiefel
Wählen Sie lederne Motorradstiefel mit mindestens 2 Millimeter Dicke. Sie reichen über die Knöchel, besser noch über die Wade. Um bei einem Unfall optimale Schutzwirkung zu entfalten, sollten die Schuhe über eine feste Sohle, Fersenschutz und verstärkte Zehenkappen verfügen. Ratsam sind auch Protektoren an den Knöcheln und am Schienbein.
Mitführpflichten
In Deutschland ist es Pflicht, eine Warnweste und einen Verbandskasten mitzuführen. Sind Sie Brillenträger? Dann nehmen Sie eine Ersatzbrille oder Ersatzgläser mit.
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