Italien Moped Führerschein: Voraussetzungen und Bestimmungen

Mit den ersten schönen Tagen im März geht es los: Die Motorradfahrer schwingen sich auf ihre Kisten und fahren aus. Vor allem im Sommer wimmelt es auf manchen Strecken nur so von Motorrädern. Manche machen sogar besonders lange Touren und verbringen ihren gesamten Urlaub auf dem Motorrad.

Um bei Cooltra ein Motorrad zu mieten, benötigen Sie einen gültigen Führerschein für das gewünschte Fahrzeug und müssen den landesspezifischen Vorschriften entsprechen. Wir weisen Sie außerdem darauf hin, dass Sie beim Fahren unbedingt physische Dokumente mitführen müssen.

Wenn Ihr Führerschein nicht aus einem Land der Europäischen Wirtschaftsunion stammt oder kein Abkommen mit Spanien (oder anderen Ländern, in denen Cooltra vertreten ist) besteht, müssen Sie Ihren internationalen Führerschein vorlegen.

Allgemeine Führerscheinbestimmungen in Italien

Ein gültiger deutscher Führerschein berechtigt auch in Italien zum Führen eines Kraftfahrzeugs der darin bezeichneten Fahrzeugklasse. Dies gilt auch für ältere Führerscheine auf den rosafarbenen oder grauen Vordrucken und unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Führerscheininhabers.

Innerhalb des EU/EWR-Raumes gilt, dass der Mitgliedstaat des ordentlichen Wohnsitzes für die Ersterteilung und Ersatzausstellung nationaler sowie für die Ausstellung internationaler Führerscheine zuständig ist. Dies ist durch Richtlinie 91/439 EWG zwingend vorgeschrieben.

Jeder EU-Bürger kann auch einen ital. Führerschein durch Fahrschulunterricht und Ablegung einer Fahrprüfung erwerben, Voraussetzung hierfür ist die residenza.

Sollte der Inhaber eines ital. Führerscheins zum Zeitpunkt der Erteilung allerdings noch seinen ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland gehabt haben, berechtigt dieser Führerschein nicht zum Führen eines Kfz in Deutschland.

ACHTUNG: Wird der Wohnsitz dauerhaft nach Italien verlegt, unterliegt auch der deutsche Führerschein den italienischen Bestimmungen hinsichtlich der Gültigkeit.

Wenn der Wohnsitz dauerhaft nach Italien verlegt wird, wird die Registrierung und Anerkennung bei der hierfür zuständigen „motorizzazione“ empfohlen. Die deutschen Auslandsvertretungen besitzen keine rechtlichen Kompetenzen zur Mitwirkung in Führerscheinangelegenheiten.

Bis spätestens zum 19. Januar 2033 müssen in der Europäischen Union alle Führerscheine umgetauscht werden, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind. Der Umtausch verläuft in Deutschland schrittweise, gestaffelt nach Jahrgängen. Für in Italien wohnhaft gemeldete Deutsche ist die am jeweiligen Wohnort ansässige italienische Fahrerlaubnisbehörde zuständig.

Spezielle Regeln für Motorroller und Mopeds

Ja, für einen Roller braucht man in Italien einen Führerschein. Es gibt einen eigenen Führerschein den man mit 14 machen kann, der das Lenken von Kleinkraftträdern bis 50 cm³ erlaubt.

Ab 16 darf man den A1 Führerschein machen, der das Lenken von Krafträdern mit einem Maximalhubraum von 125cm³ und einer maximalen Motorleistung von 11 KW erlaubt.

Einen Roller (im Sinne eines Mopeds mit maximal 50 ccm) bekommst du in Italien mit 18, wenn du einen passenden Führerschein hast.

Ja, wie für das Jahr 2018 Regeln - Sie können einen 50er Roller und 125er Roller mit einem normalen Auto (B) Führerschein mieten. Sie können auch 50cc mit AM Lizenz und 125cc mit A1 Lizenz mieten.

Verkehrsregeln und Bußgelder für Motorradfahrer in Italien

Mit dem Motorrad in Italien unterwegs: Die ADAC Juristinnen und Juristen haben die wichtigsten Verkehrsregeln, drohende Bußgelder und wissenswerte Besonderheiten zusammengestellt.

Tempolimits für Motorräder

  • Kleinkrafträder dürfen nicht schneller fahren, als es die für sie technisch höchstzulässige Geschwindigkeit zulässt, also 45 km/h.
  • Motorräder dürfen innerorts maximal 50 km/h und außerorts 90 km/h fahren.
  • Das Tempolimit auf Schnellstraßen liegt bei 110 km/h auf Autobahnen bei 130 km/h (bzw. 150 km/h auf dreispurigen Autobahnen, wenn die Beschilderung dies erlaubt).
  • Bei Regen oder Schneefall, darf auf Autobahnen höchstens 110 km/h und auf Schnellstraßen 90 km/h gefahren werden, bei Nebel allerdings nur 50 km/h.

Geschwindigkeitsüberschreitungen und Bußgelder

Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht einhält und geblitzt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen. In der Regel werden Verstöße auf allen Straßen gleich sanktioniert.

Geschwindigkeitsüberschreitungen für alle Straßen (innerorts, außerorts):

Geschwindigkeitsüberschreitung Bußgeld
bis 10 km/h zu schnell ab 42 €
11 - 40 km/h zu schnell ab 173 €
über 40 km/h zu schnell ab 543 €
über 60 km/h zu schnell ab 845 €

Stand: 4/2025

Besondere Regeln auf Autobahnen

  • Auf Autobahnen und Schnellstraßen dürfen nur Motorräder mit einem Hubraum von mindestens 120 cm³ fahren. Der Fahrer muss zudem mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Motorräder mit Beiwagen dürfen erst ab einem Hubraum von mindestens 250 cm³ und einer Leistung von 15 kW auf diese Straßen.

Helmpflicht

Alle Fahrer und Beifahrer von Motorrädern und Kleinkrafträdern (auch Motorrollern) müssen einen Schutzhelm tragen. Verstöße gegen die Helmpflicht - hierzu zählt insbesondere auch die Verwendung nicht entsprechend der ECE-Regelung Nr. 22 gebauter, geprüfter, genehmigter und gekennzeichneter Helme - werden mit hohen Geldbußen geahndet.

Zusätzlich zur Geldbuße kann das Kraftrad für einen Zeitraum von 60 Tagen beschlagnahmt werden; bei einem erneuten Helmpflichtverstoß innerhalb von zwei Jahren erfolgt eine 90-tägige Einziehung. Das Fahrzeug bleibt während dieser Zeit in der Obhut des Fahrers. Er kann einen Ort in Italien bestimmen, an dem das Fahrzeug abgestellt wird. Für den Helmpflichtverstoß eines minderjährigen Beifahrers haftet der Fahrer.

Besondere Verkehrsregeln für Fahranfänger in Italien

Urlauber, deren Führerschein nicht älter als drei Jahre ist, zählen in Italien als Fahranfänger. Darüber hinaus ist auch zu beachten, dass für alle Kraftfahrer unter 21 Jahren die gleichen Regelungen wie für Führerscheinneulinge gelten. Gesetzlich regelt das der „Codice della Strada“ (Kodex der Straße).

Sowohl unter Artikel 117 als auch in Artikel 186/bis werden die Bestimmungen für Fahranfänger in Italien definiert.

Der Artikel 117 des Codice bestimmt, dass Fahranfänger in Italien auf der Autobahn mit maximal 100 km/h unterwegs sein dürfen, auf Schnellstraßen sind sogar nur 90 km/h erlaubt. Das bedeutet, dass, egal was die Verkehrszeichen an höheren Geschwindigkeiten erlauben, Fahrer, die als Fahranfänger gelten, trotzdem nicht so schnell sein dürfen.

Darüber hinaus ist auch definiert, dass die Leistung des Fahrzeugs 55 kW/t im ersten Jahr nach der Ausstellung der Fahrerlaubnis nicht überschreiten darf. Das wird dann wichtig, wenn Fahranfänger nach Italien mit dem eigenen Auto reisen wollen oder wenn es darum geht eines auszuleihen.

Bezüglich der gültigen Promillegrenze ist in Italien dann Artikel 186/bis des Codice von Bedeutung. In diesem ist dann festgelegt, dass Fahranfänger und Fahrer unter 21 hinterm Steuer absolut keinen Alkohol im Körper haben dürfen. Für sie gilt eine Null-Promille-Grenze.

Bußgelder von bis zu 658 Euro sowie der drohende Einzug des Fahrzeugs ab 1,5 Promille sollten Fahrer schon vorher davon abhalten, sich betrunken hinters Steuer zu setzen.

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