Italienischer Motorradführerschein: Gültigkeit und Umschreibung in Deutschland

Die Europäische Union bringt viele Vorteile für ihre Bürger, insbesondere im Bereich der Reisefreiheit. Die Freiheiten enden auch nicht beim Führerschein, denn grundsätzlich werden amtliche Führerscheine, die in einem EU-Mitgliedsstaat ausgestellt wurden, auch in allen anderen EU-Ländern anerkannt.

Gültigkeit des italienischen Führerscheins in Deutschland

Ja, innerhalb der Europäischen Union erkennen alle Mitgliedsländer Führerscheine aus den anderen EU-Ländern an. Sie können also auch in Deutschland mit Ihrem italienischen Führerschein fahren. Voraussetzung ist jedoch, dass dieser gültig ist - also z. B. nicht entzogen wurde.

Auch ausländische Lernführerscheine oder vorläufige Dokumente gelten in Deutschland in der Regel nicht als vollwertiger Führerschein.

In der Regel wird der italienische Führerschein in Deutschland anerkannt und kann ohne Übersetzung genutzt werden. Die Grundlage hierfür bildet Paragraf 28 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Sofern Sie im Besitz eines italienischen Führerscheins sind, dürfen Sie in Deutschland die entsprechenden Kraftfahrzeuge führen.

Ein gültiger deutscher Führerschein berechtigt auch in Italien zum Führen eines Kraftfahrzeugs der darin bezeichneten Fahrzeugklasse. Dies gilt auch für ältere Führerscheine auf den rosafarbenen oder grauen Vordrucken und unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Führerscheininhabers.

Umschreibung des italienischen Führerscheins in Deutschland

Sie wollen Ihren italienischen Führerschein umschreiben lassen? Grundsätzlich werden amtliche Führerscheine, die in einem EU-Mitgliedsstaat ausgestellt wurden, auch in allen anderen EU-Ländern anerkannt. Sie können Ihren Führerschein aus Italien in Deutschland nur dann verlängern beziehungsweise umschreiben lassen, wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland auch einen dauerhaften Wohnsitz haben.

Ja, sofern Sie Ihren Wohnsitz nach Deutschland verlegen, kann die Umschreibung Ihres Führerscheins im Einzelfall erforderlich werden. Ausschlaggebend für die Zuständigkeit ist Ihre Meldeadresse. Sie können sich hierzu an die zuständige Führerscheinstelle (in den Bezirks- oder Bürgerämtern) oder Fahrerlaubnisbehörde wenden.

Normalerweise ist eine Umschreibung des italienischen Führerscheins nur erforderlich, wenn er abgelaufen ist oder es sich um ein altes Dokument handelt, das in einen EU-Führerschein umgewandelt werden muss.

Einen italienischen Führerschein umschreiben lassen ist ein formaler Akt, den Sie bei den zuständigen Straßenverkehrsämtern realisieren können. Bei zahlreichen Ämtern, insbesondere in den Großstädten, finden Sie zahlreiche Formulare und Hilfestellungen für den Umtausch online. Wenn Sie den italienischen Führerschein in Deutschland umschreiben lassen wollen, reservieren Sie bestenfalls direkt im Vorfeld einen digitalen Termin bei dem zuständigen Straßenverkehrsamt.

Was kostet es, wenn Sie Ihren italienischen Führerschein umschreiben lassen? Im Regelfall entstehen Kosten in Höhe von 30 bis 40 Euro. In Deutschland fallen für die Umschreibung in der Regel Kosten um die 40 Euro an.

Besonderheiten bei Bus- und Lkw-Führerscheinen

Wenn Sie den italienischen Führerschein für einen Bus oder Lkw in Deutschland wechseln wollen, achten Sie auf die Frist der Gültigkeit von fünf Jahren. Eine Besonderheit greift für die Klasse der Busse und Lastkraftwagen. Für diese betreffenden Klassen C und D ist eine ärztliche und augenärztliche Bescheinigung erforderlich, sowie der Nachweis eines Funktions- und Leistungstests.

Wenn die Schlüsselnummer 95 hinzugefügt werden soll, wird zusätzlich ein Nachweis der Berufskraftfahrer-Qualifikation benötigt.

Keine Prüfung erforderlich innerhalb der EU

Im Allgemeinen müssen in Deutschland sowohl die theoretische als auch die praktische Prüfung (ohne vorherige Ausbildung) für die einzelnen Führerscheinklassen abgelegt werden. Da sich sowohl Deutschland als auch Italien in der Europäischen Union befinden, können Sie den italienischen Führerschein umschreiben lassen, ohne eine separate Prüfung ablegen zu müssen.

Eine Führerscheinprüfung ist grundsätzlich nicht erforderlich, wenn das Ausstellerland die EU-einheitlichen Mindeststandards für die Prüfung gewährleistet.

Umschreibung alter Führerscheine

Ein italienischer Führerschein in Deutschland muss bis zum Jahr 2033 in den neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat umgetauscht werden, insofern es sich noch um einen alten italienischen Führerschein handelt. Bis spätestens zum 19. Januar 2033 müssen in der Europäischen Union alle Führerscheine umgetauscht werden, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind.

Beachtet werden muss, dass bei diesem ab dem 19.01.2013 ausgestellten Führerschein die Gültigkeitsdauer des Dokuments nur noch maximal 15 Jahre beträgt, d.h. nach Ablauf der Gültigkeit die Ausstellung eines neuen Führerscheindokuments durch den Inhaber selbsttätig beantragt werden muss.

Gleiches gilt, wenn nach Verlust eines alten, bisher unbegrenzt gültigen Führerscheins ein neuer Führerschein ausgestellt wird; auch dieses neue Dokument besitzt nur noch 15 Jahre Gültigkeit. Diese seit 2013 standardmäßige Befristung betrifft allerdings nur das Führerscheindokument, nicht die zugrunde liegende Fahrerlaubnis. Nach Ablauf der Gültigkeit des Führerscheindokuments muss dieses nur verwaltungstechnisch umgetauscht werden.

Wichtig: Die o.g. Neuregelungen gelten nur für Fahrerlaubnisse, die ab dem 19.01.2013 erworben und für Führerscheine, die ab dem 19.01.2013 ausgestellt wurden. Vor diesem Zeitpunkt erworbene Fahrerlaubnisse sind davon grundsätzlich nicht betroffen.

Motorradfahren in Italien: Wichtige Regeln und Vorschriften

Mit dem Motorrad in Italien unterwegs: Die ADAC Juristinnen und Juristen haben die wichtigsten Verkehrsregeln, drohende Bußgelder und wissenswerte Besonderheiten zusammengestellt.

Besondere Regeln für Motorradfahrer

  • Auf Autobahnen und Schnellstraßen dürfen nur Motorräder mit einem Hubraum von mindestens 120 cm³ fahren. Der Fahrer muss zudem mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Motorräder mit Beiwagen dürfen erst ab einem Hubraum von mindestens 250 cm³ und einer Leistung von 15 kW auf diese Straßen.
  • Alle Fahrer und Beifahrer von Motorrädern und Kleinkrafträdern (auch Motorrollern) müssen einen Schutzhelm tragen. Verstöße gegen die Helmpflicht - hierzu zählt insbesondere auch die Verwendung nicht entsprechend der ECE-Regelung Nr. 22 gebauter, geprüfter, genehmigter und gekennzeichneter Helme - werden mit hohen Geldbußen geahndet. Zusätzlich zur Geldbuße kann das Kraftrad für einen Zeitraum von 60 Tagen beschlagnahmt werden; bei einem erneuten Helmpflichtverstoß innerhalb von zwei Jahren erfolgt eine 90-tägige Einziehung.
  • Auf Motorrädern und Kleinkrafträdern dürfen Kinder als Sozius mitfahren, wenn sie mindestens fünf Jahre alt sind und selbstständig und sicher auf dem Beifahrersitz sitzen können.
  • Motorräder mit Beiwagen (motocicli con carrozzetta laterale) sind zugelassen.
  • Kleinkraft- und Motorräder dürfen nach der italienischen Straßenverkehrsordnung zwar grundsätzlich keine Anhänger ziehen. Dies gilt jedoch nicht für im EU-Ausland zugelassene Motorräder mit Anhänger.

Tempolimits in Italien

  • Kleinkrafträder dürfen nicht schneller fahren, als es die für sie technisch höchstzulässige Geschwindigkeit zulässt, also 45 km/h.
  • Motorräder dürfen innerorts maximal 50 km/h und außerorts 90 km/h fahren.
  • Das Tempolimit auf Schnellstraßen liegt bei 110 km/h auf Autobahnen bei 130 km/h (bzw. 150 km/h auf dreispurigen Autobahnen, wenn die Beschilderung dies erlaubt).
  • Bei Regen oder Schneefall, darf auf Autobahnen höchstens 110 km/h und auf Schnellstraßen 90 km/h gefahren werden, bei Nebel allerdings nur 50 km/h.

Bußgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen

Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht einhält und geblitzt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen. In der Regel werden Verstöße auf allen Straßen gleich sanktioniert.

Geschwindigkeitsüberschreitung Bußgeld
bis 10 km/h zu schnell ab 42 €
11 - 40 km/h zu schnell ab 173 €
über 40 km/h zu schnell ab 543 €
über 60 km/h zu schnell ab 845 €

Internationaler Führerschein

In vielen Ländern benötigen Reisende einen internationalen Führerschein. ADAC Juristen informieren, wo er notwendig ist, und wie man ihn bekommt.

  • Der internationale Führerschein ist kein eigenständiger Führerschein, sondern ein Zusatzdokument zu Ihrem nationalen Führerschein und ist nur in Verbindung mit diesem gültig.
  • Sie können den internationalen Führerschein bei den Straßenverkehrsämtern (Führerscheinstelle) an Ihrem Wohnort beantragen.
  • Der internationale Führerschein kostet, das ist regional unterschiedlich, zwischen 15 und 20 Euro.
  • Internationale Führerscheine gibt es in zwei Ausfertigungen: einmal nach dem Muster des Straßenverkehrsabkommens von 1968 und einmal nach dem Muster des Abkommens von 1926.
  • Das erste Muster ist das gängigere und hat eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren.
  • Der internationale Führerschein nach dem Muster des Abkommens von 1926 gilt ein Jahr.

Wo der deutsche Führerschein genügt

Gültige deutsche Führerscheine werden innerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftraumes (EWR) anerkannt. Es darf weder die neue Führerschein-Plastikkarte noch eine Übersetzung oder gar zusätzlich ein internationaler Führerschein verlangt werden.

Für Fahrten in den USA empfiehlt es sich, den internationalen Führerschein dabei zu haben, da der deutsche Führerschein allein ohne das Zusatzdokument nicht anerkannt werden muss.

In Australien und Neuseeland reicht bei vorübergehenden Aufenthalten der deutsche Führerschein inklusive einer beglaubigten Übersetzung zum Fahren aus.

In Thailand benötigen Sie den internationalen Führerschein nach dem Muster nach dem Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968. Für Aufenthalte über drei Monate benötigen Sie eine thailändische Fahrerlaubnis.

Um in Japan ein Auto fahren zu dürfen, benötigen Inhaber eines deutschen Führerscheins (ohne Wohnsitz in Japan) eine japanische Übersetzung, da der deutsche Führerschein nicht anerkannt wird.

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