Viele Menschen träumen davon, Motorrad zu fahren, doch nicht jeder hat die Zeit oder das Geld, einen separaten Motorradführerschein zu erwerben. In Deutschland gibt es seit Anfang 2020 eine Lösung: die Fahrerlaubnis-Erweiterung B196. Diese ermöglicht es, unter bestimmten Voraussetzungen, Leichtkrafträder mit dem Autoführerschein der Klasse B zu fahren. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zu diesem Thema.
Die B196-Erweiterung: Voraussetzungen und Bedingungen
Seit Januar 2020 können Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B nach dem Absolvieren einer theoretischen und praktischen Fahrerschulung auch Krafträder der Klasse A1 in Deutschland fahren. Und das ohne die vollständige Ausbildung absolvieren zu müssen. Auch auf die theoretische und praktische Prüfung wird verzichtet.
Die Einbindung des A1-Führerscheins (125er) in die Pkw-Fahrerlaubnis ist hierzulande - in Gegensatz etwa zu Italien - an Auflagen gebunden:
- Die Anwärter müssen mindestens 25 Jahre alt sein.
- Seit mindestens 5 Jahren den Führerschein Klasse B haben.
- Es sind neun 90-minütige Doppelstunden Fahrschule zu absolvieren - 4 in Theorie und 5 in Praxis.
Was setzt B196 voraus?
- Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten
- Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre
- Mindestalter 25 Jahre
Nach der Ausbildung ist keine Fahrprüfung erforderlich. Es reicht eine Bescheinigung der Fahrschule aus, welche die entsprechende Schulung bestätigt. Mit dieser kann man sich binnen zwölf Monaten die Schlüsselnummer 196 zur Klasse B eintragen lassen und darf damit Leichtkrafträder und -roller fahren. Diese haben qua Definition 125 cm³, maximal 11 kW (15 PS) und dürfen bei voller Leistung nicht leichter als 110 Kilo sein (maximal 0,1 kW/kg), Dreiräder bis zu 15 kW (20 PS). Sie können eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 100 km/h erreichen. Wer sich mit der Erweiterung B 196 für ein Elektromotorrad entscheidet, der kann legal bis zu 59 PS abrufen.
Kosten und Versicherung
Die Kosten für die Erweiterung des Autoführerscheins um die Schlüsselzahl 196 variieren je nach Fahrschule und Region. In der Regel liegen die Kosten zwischen 500 und 900 Euro. Von der Fahrschule gibt es dann einen Ausbildungsnachweis, mit dem bei der Führerscheinstelle - neues Passbild nicht vergessen - ein neuer Führerschein beantragt werden muss. Für diesen Posten sind etwa 40 bis 50 Euro plus eine Wartezeit für den Amtsweg einzukalkulieren.
Aus den Auflagen für die B-196-Fahrlizenz für Leichtkrafträder und -roller ergibt sich schon ein Spareffekt bei der Fahrzeugversicherung. Denn anders als die 16-jährigen A1-Fahranfänger stellen die über 25-Jährigen mit Fahrerfahrung im Pkw ein deutlich geringeres Risiko für die Versicherungen dar. Laut einer Vergleichsrechnung der Allianz Versicherung kostet die günstigste Haftpflichtversicherung beispielsweise für eine Honda CBR 125 jährlich etwa 47 Euro und die teuerste etwa 70 Euro. In dem Vergleich wurde davon ausgegangen, dass der Versicherungsnehmer der Halter ist und seinen Führerschein in Deutschland gemacht hat. Es gibt für die 125er (Neufahrzeug) keine Garage, und es wird von einer Jahresfahrleistung von 10.000 Kilometern bei überwiegend privater Nutzung ausgegangen. Eine Vorversicherung bestand länger als fünf Jahre, und der Fahrer hat die Schadenfreiheitsklasse 13. Für 125er mit nicht mehr als 11 kW (15 PS) wird keine Kfz-Steuer erhoben.
Gültigkeit und Einschränkungen
Wichtig: B196 gilt nur in Deutschland!
Da es sich bei B196 um eine Erweiterung der Klasse B mit der nationalen Schlüsselziffer 196 handelt, wird die Klasse nur in Deutschland anerkannt. Im Ausland wird diese nicht akzeptiert.
Die Berechtigung wird durch die Schlüsselzahl 196 im Führerschein eingetragen. Sie gilt nur in Deutschland.
B196 ist nicht erweiterbar:
Nein, denn bei B196 handelt es sich nicht um eine Motorradfahrerlaubnisklasse. Eine Erweiterung auf die Klassen A2 oder A ist nicht möglich.
Alternativen und Besitzstandsschutz
Wer auf den Geschmack kommt und auf größere Bikes umsteigen will, muss dann allerdings eine Motorradfahrausbildung von der Pike auf machen. Denn anders als beim A1-Führerschein, der bereits mit 16 Jahren gemacht werden kann, ist bei B 196 kein vereinfachter Aufstieg in die Motorradführerscheine A2 und A möglich.
Mit einer vor dem 01.04.1980 erteilten Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse 3 darf man Leichtkrafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von maximal 11 kW fahren. Das gilt auch nach einem Umtausch des Papierführerscheins. In die Scheckkarte wird die Klasse A1 eingetragen. Die Berechtigung gilt EU-weit. Alle (alten und neuen) Pkw-Führerscheine beinhalten außerdem die Klasse AM für Kleinkrafträder.
Zulassungsbestimmungen für 125ccm-Motorräder
Im Gegensatz zu Mofas, die lediglich ein Versicherungskennzeichen benötigen, ist für 125ccm-Motorräder eine ordentliche Kfz-Zulassung bei der Zulassungsbehörde notwendig. Hierfür werden folgende Dokumente benötigt:
- Personalausweis bzw. Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein)
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (HU)
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- ggf. Vollmacht, wenn eine andere Person die Zulassung vornimmt
Kostenübersicht für Motorradführerscheine
Die Kosten für den Motorradführerschein variieren von Fahrschüler zu Fahrschüler. Vor allem die Anzahl der praktischen Fahrstunden wirkt sich auf die Höhe der Führerscheinkosten aus.
| Führerscheinklasse | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Mofa-Prüfbescheinigung | 150 € |
| AM | 600 - 800 € |
| A1 | 1200 - 1800 € |
| A2 | 1200 - 1800 € |
| A | 1200 - 1800 € |
Haben Sie bereits einen Pkw-Führerschein und möchten noch den Motorradführerschein machen, können Sie einen Teil der Kosten sparen. Die theoretische Ausbildung ist für beide Führerscheine ähnlich. Bei den Übungsstunden können Sie einiges einsparen, wenn Sie schon längere Zeit im Straßenverkehr unterwegs sind. Um die zwölf Sonderfahrten auf Landstraßen, auf der Autobahn und bei Nacht kommen Sie jedoch nicht herum.
Fazit
Die B196-Erweiterung bietet eine attraktive Möglichkeit, mit dem vorhandenen Autoführerschein in die Welt des Motorradfahrens einzusteigen. Sie ermöglicht den Zugang zu Leichtkrafträdern und bietet somit eine flexible und kostengünstige Alternative zum vollwertigen Motorradführerschein. Es ist jedoch wichtig, die Einschränkungen und Voraussetzungen genau zu beachten, um sicher und legal unterwegs zu sein.
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