E-Scooter ohne Führerschein in Deutschland: Was Sie wissen müssen

Nachdem E-Scooter 2019 in Deutschland offiziell zugelassen wurden, sorgten sie für reichlich Gesprächsstoff. Zum einen, weil sich die Unfälle mit Elektrorollern häuften - und zum anderen, weil viele Modelle (noch) keine Straßenzulassung hatten. Doch was gilt bislang gerade im Hinblick auf den Besitz von einem Führerschein?

Braucht man einen Führerschein für E-Scooter?

Laut dem ADAC gibt es für E-Scooter keine Führerschein-Pflicht - unter der Voraussetzung, dass der Tretroller mit Elektroantrieb nicht schneller als 20 Kilometer pro Stunde fährt. Auch wenn Sie für den E-Scooter keinen Führerschein benötigen, gelten die gleichen Alkohol-Promillegrenzen wie für Autofahrer. Wer mit einem E-Scooter unterwegs sein will, benötigt keinen Führerschein. Die Antwort lautet „Nein“. Sie dürfen einen E-Scooter fahren, ohne einen Führerschein zu besitzen.

Voraussetzungen und Regeln für E-Scooter-Fahrer

Unabhängig davon, ob Sie den Elektroroller im öffentlichen Straßenverkehr oder auf privatem Gelände fahren wollen: Der Fahrer muss mindestens 14 Jahre alt sein, damit er einen E-Scooter bedienen darf. Er benötigt dafür keine Mofa-Prüfbescheinigung und auch keinen Führerschein. Um mit dem Elektroroller am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, müssen Sie allerdings mindestens 14 Jahre alt sein.

Dennoch gibt es einige Richtlinien, die mit der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung am 15.06.2019 in Kraft getreten sind und die Teilnahme am Straßenverkehr mit den emissionsfreien Flitzern regeln. Für elektrische Tretroller, die eine Straßenzulassung haben und damit auf maximal 20 km/h gedrosselt sind, ist keine Fahrerlaubnis erforderlich.

Wo dürfen E-Scooter fahren?

Hinzukommt, dass nur E-Scooter mit Straßenzulassung auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt sind. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. "Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind für die kleinen E-Roller verboten - außer das Befahren wird durch das Zusatzzeichen "E-Scooter frei" erlaubt", ergänzt der Automobilclub. Auch hier besteht für E-Scooter-Fahrer keine Pflicht. Auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen, die durch Zusatzzeichen für E-Scooter freigegeben sind, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und besonderer Rücksichtnahme gefahren werden.

Alkohol und E-Scooter

Auch wenn Sie für den E-Scooter keinen Führerschein benötigen, gelten die gleichen Alkohol-Promillegrenzen wie für Autofahrer - werden diese überschritten, droht Ihnen nicht nur ein saftiges Bußgeld, sondern auch Punkte in Flensburg. Gemäß § 24a des Straßenverkehrsgesetzes gilt beim Führen eines E-Scooters die 0,5-Promille-Grenze. Ab 0,5 Promille zahlen Sie 500 Euro Strafe, bekommen zwei Punkte in Flensburg und müssen Ihren Führerschein (wenn vorhanden) für einen Monat abgeben.

Strafbar wird man hingegen schon ab 0,3-Promille, wenn der Alkoholeinfluss eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr nicht mehr garantieren kann. Für all jene, die unter 21 Jahre alt und noch in der Probezeit sind, gibt es keine Toleranz. Es gilt die Null-Promille-Grenze.

Versicherungspflicht

Wenn Sie einen Tretroller mit Elektroantrieb besitzen, der mindestens 6 km/h und höchstens 20 km/h fahren kann, benötigt dieser eine Betriebserlaubnis für den Straßenverkehr. Hinzukommt, dass Sie Ihr Fahrzeug versichern müssen - sprich Sie benötigen eine Kfz-Haftpflichtversicherung inklusive Versicherungskennzeichen. Bei E-Scootern besteht eine Versicherungspflicht einer Haftpflichtversicherung, da es sich rechtlich um ein Kraftfahrzeug handelt.

Diese wird mit einer aufgeklebten Versicherungsplakette am Roller nachgewiesen. Die Haftpflichtversicherung haftet für Schäden, die Dritten durch den Elektro-Scooter zugefügt werden. Zudem bieten manche Versicherung die Möglichkeit, zusätzlich eine freiwillige Teilkasko-Versicherung abzuschließen. Um legal am Straßenverkehr teilnehmen zu können, benötigen E-Scooter eine gültige Straßenzulassung. Die Versicherungsplakette und die Betriebserlaubnis bestätigen diese im Fall des E-Scooters.

Bußgelder bei Verstößen

Begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit mit dem E-Scooter, fallen unterschiedlich hohe Bußgelder an. Diese sind zwar nicht so hoch wie beim Überschreiten der Alkohol-Promillegrenzen, belasten den Geldbeutel aber trotzdem genauso. Zwar brauchen Sie für die Fahrt mit einem E-Scooter keinen Führerschein, allerdings gibt es wichtige Regeln, welche Sie bei der Nutzung beachten müssen. Verstoßen Sie gegen diese Regeln für die Nutzung von einem E-Scooter auch ohne Führerschein, drohen Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog.

Regelmissachtungen mit dem E-Scooter können Auswirkungen auf den Führerschein haben, sofern der jeweilige Fahrer in Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Hat der Betroffene schon einige davon angesammelt, kann ihn eine Ordnungswidrigkeit mit dem E-Scooter den Führerschein kosten, sofern ein Punktestand von acht erreicht wird. Werden Sie mit einem Wert zwischen 0,5 bis 1,09 Promille erwischt, ist der Führerschein erstmal für einen Monat weg. Neben dem Fahrverbot müssen Sie ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro bezahlen.

Hier eine Übersicht einiger Bußgelder:

Tatbestand Bußgelder
Bei Rot über die Ampel zwischen 60 und 180 €
Fahren auf dem Gehweg 15 bis 30 €
Fahren auf der Autobahn 20 €
Fahren ohne Versicherungskennzeichen 40 €
Fahren ohne Betriebserlaubnis 70 €
Nebeneinander fahren 15 bis 30 €
Elektronisches Gerät (z.B. Handy) benutzt 100 €, 1 Punkt

Geplante Neuregelungen für E-Scooter

Die Elektrokleinstfahrzeugverordnung wird aktuell nach einer sogenannten Evaluation überarbeitet, weil die Zahl der Unfälle mit schweren Personenschäden steigt. Um die Verkehrssicherheit zu verbessern, hat das Bundesverkehrsministerium einen Entwurf für Neuregelungen vorgelegt. Die verhaltensrechtlichen Regeln der Verordnung sollen zukünftig in die StVO übernommen und E-Scooter noch stärker den Fahrrädern gleichgestellt werden.

Das bedeutet im Kern, dass immer dort, wo der Radverkehr freigegeben ist, automatisch auch der Verkehr mit E-Scootern freigegeben sein soll. Für Sharing-E-Scooter soll das Parken auf Gehwegen und in Fußgängerzonen verboten werden. E-Scooter-Fahrer sollen Radwege nur benutzen müssen, wenn die Benutzungspflicht auch für Radfahrer angeordnet ist. Bisher mussten diese von E-Scooter-Fahrern immer benutzt werden, das Fahren auf der Fahrbahn ist aktuell nicht zulässig.

An einem Grünpfeil für Radfahrer sollen E-Scooter-Fahrer künftig nun auch bei Rotlicht unter denselben Bedingungen wie Radfahrer abbiegen dürfen. Neu zugelassene E-Scooter sollen zukünftig verpflichtend mit Blinkern ausgestattet sein. Zudem brauchen sie eine technisch voneinander getrennte Vorder- und Rückbremse.

Nach Angaben des Verkehrsministeriums soll die Verordnung voraussichtlich im Laufe des Jahres 2025 in Kraft treten. Vor allem die Regeln des Verhaltensrechts sollen erst mit einer Übergangsfrist von einem Jahr greifen. Damit soll den Kommunen die Zeit gegeben werden, ein Verbot von Elektrokleinstfahrzeugen auf Fußgängerflächen, die für den Radverkehr freigegeben sind, zu prüfen.

Alternativen: E-Mofa ohne Führerschein

Auch bei einem vorübergehenden Entzug der Fahrerlaubnis - etwa im Zuge einer angeordneten MPU - können Sie weiterhin mobil bleiben: mit einem Elektroroller, der als Mofa (bis 25 km/h) zugelassen ist. Diese Bescheinigung erhalten Sie in der Regel beim TÜV - normalerweise gegen Vorlage Ihres Führerscheins. Wer die Prüfbescheinigung direkt erhalten möchte, ohne einen gültigen Führerschein der Klasse B vorlegen zu können, muss im Vorfeld sechs Theoriestunden ableisten sowie mindestens 1,5 h Fahrpraxis vorweisen. Voraussetzung ist, dass man mindestens das 15. Trotz dessen, dass für den Erwerb der Prüfbescheinigung keine praktische Prüfung abgelegt werden muss, ist es notwendig, dass ein Mindestmaß an praktischen Übungsstunden absolviert werden muss.

Es gibt auch E-Scooter, die als E-Mofa mit 25 km/h zugelassen sind. Diese können in Deutschland mit einer "Mofa Prüfbescheinigung" ab 15 Jahren gefahren werden. Zusätzlich können Sie den Elektroroller mit einer Fahrerlaubnis der Klasse AM fahren, die ab 16 Jahren erwerbbar und in den Klassen A1, A2, A, B und T inkludiert ist. Sie können den E-Roller mit Ihrem Autoführerschein fahren. Sie können den 25er Elektroroller komplett ohne Führerschein fahren wenn Sie vor dem 1. April 1980 das 15. Lebensjahr vollendet haben, da der Scooter als 25km/h-Mofa klassifiziert ist.

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