Viele Jugendliche können es gar nicht erwarten, den Autoführerschein zu machen. Doch nicht alle Krafträder dürfen bereits in jungen Jahren geführt werden. Wer möglichst früh mobil sein will, kann dafür auf ein einspuriges Kraftfahrzeug zurückgreifen.
Führerscheinklassen und Mindestalter
In Deutschland werden 16 verschiedene Führerscheine unterschieden. Beim Erwerb des Motorradführerscheins kann man zwischen mehreren Klassen wählen. Welche Möglichkeiten es gibt, und ab wann man welches Kraftrad fahren darf, erfahren Sie hier.
Klasse AM
Mit der Kategorie AM dürfen Jugendliche grundsätzlich ab einem Alter von 15 bzw. 16 Jahren anfangen. Die Fahrzeuge dürfen grundsätzlich nach ihrer Bauart nicht mehr als 45 km/h fahren und einen Hubraum von maximal 50 ccm erreichen. Für die elektrisch betriebenen Fahrzeuge sind keine Fahrerlaubnis und auch kein Besuch in der Fahrschule notwendig.
Klasse A1
Kleine Motorräder fallen grundsätzlich in die Führerscheinklasse A1. Damit können auch 16-Jährige bereits kleine Motorräder fahren. Mit dem A1-Führerschein darfst du die "kleinen" Motorräder mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm fahren.
Den kleinen Motorrad-Führerschein darfst du bereits mit 16 Jahren machen. Beim A1-Führerschein erhältst du automatisch auch den AM-Führerschein. Mit dem A1-Führerschein darfst du die "kleinen" Motorräder mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm fahren. Das Mindestalter: 16 Jahre.
Klasse A2
Die nächste Führerscheinkategorie A2 ist erst ab einem Alter von 18 Jahren erhältlich.
Klasse A
Motorräder ohne Leistungsbegrenzung können letztlich mit der Führerscheinklasse A gefahren werden. Grundsätzlich gilt bei den meisten Führerscheinen für Krafträder, dass eine höhere Klasse leichter erhältlich ist, wenn bereits eine niedrigere Klasse erworben wurde.
Der 125ccm-Motorradführerschein (A1)
Schon ab 16 Jahren dürfen junge Biker sich auf ein 125ccm-Motorrad schwingen - insofern sie die richtige Fahrerlaubnis vorweisen können.
Voraussetzungen für den A1-Führerschein
- Mindestalter: 16 Jahre
- Theorieprüfung: Kann bereits 3 Monate vorher abgelegt werden
- Praktische Prüfung: 1 Monat vor dem Geburtstag möglich
- Unterlagen/Dokumente: Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und biometrisches Passbild
- Befristung: Keine, jedoch ist der Führerschein nur 15 Jahre gültig. Spätestens dann musst du ein neues Dokument beantragen, das dann wieder 15 Jahre gültig ist.
- Prüfungen: Für den A1-Führerschein musst du eine erfolgreiche Theorie- und Praxisprüfung ablegen.
- Diese Führerscheinklasse erhältst du automatisch mit dem A1-Führerschein: AM
Was darf man mit dem A1-Führerschein fahren?
- Krafträder mit einem Hubraum von max. 125 ccm
- Einer Leistung von höchstens 11 kW
- Einem Verhältnis von Leistung zu Gewicht von max. 0,1 kW/kg
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge (z.B. Trikes) mit einem Hubraum von über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder einer bbH von über 45 km/h (Leistung auf max. 15 kW begrenzt)
Ausbildung für den A1-Führerschein
In deiner theoretischen Führerscheinausbildung wirst du mit den Grundlagen des Motorradfahrens und den Verkehrsvorschriften vertraut gemacht. Der Theorieunterricht umfasst dabei den Grund- und Zusatzstoff.
Der Grundstoff beinhaltet den allgemeinen Prüfungsstoff, der für alle Führerscheinklassen gilt. Der Zusatzstoff beinhaltet die besonderen Anforderungen der jeweiligen Fahrzeugklasse. Beim Grundstoff in Klasse A1 musst du insgesamt 12 Doppelstunden à 90 Minuten besuchen, um zur Theorieprüfung zugelassen zu werden. Besitzt du bereits eine Fahrerlaubnis, reduziert sich der Grundstoff auf 6 Doppelstunden.
Zudem musst du beim Zusatzstoff mindestens 4 Doppelstunden à 90 Minuten besucht haben. In diesen Stunden geht es anders als im Grundstoff um spezielle Motorradinhalte der Ausbildung. Sie sind verpflichtend vorgeschrieben für den Erwerb des Führerscheins.
In deinen Motorrad-Fahrstunden machst du dich mit deiner Maschine und den Verkehrsvorschriften vertraut. Wie viele dieser Übungsstunden du brauchst, hängt ganz von deinem Können und Lernfortschritt ab. Eine Fahrstunde dauert dabei immer 45 Minuten.
Eine vorgeschriebene Zahl an Sonderfahrten muss absolviert werden. So musst du in Klasse A1 mindestens 5 Ausbildungsstunden auf Bundes- oder Landstraßen machen, 4 Ausbildungsstunden auf Autobahnen und 3 Ausbildungsstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit.
Wenn du bereit für die Prüfung bist, wird dir dein Fahrlehrer Bescheid geben und dir in einer finalen Stunde nochmals wertvolle Tipps für deine Prüfungsfahrt geben.
125er fahren mit dem Autoführerschein (B196)
Seit Januar 2020 können Autofahrer ihren Klasse B-Autoführerschein ohne Prüfung erweitern und 125er-Motorräder und -Roller fahren. Seither haben über 130.000 Führerscheininhaber die Möglichkeit genutzt.
Voraussetzungen für die Führerscheinerweiterung B196
- Die Anwärter müssen mindestens 25 Jahre alt sein
- Seit mindestens 5 Jahren den Führerschein Klasse B haben
- Es sind neun 90-minütige Doppelstunden Fahrschule zu absolvieren - 4 in Theorie und 5 in Praxis.
Eine Fahrprüfung ist nach der Ausbildung nicht erforderlich. Es reicht eine Bescheinigung der Fahrschule aus, welche die entsprechende Schulung bestätigt.
Was kostet die Erweiterung der Klasse B?
Die Kosten für die Erweiterung des Autoführerscheins um die Schlüsselzahl 196 variieren je nach Fahrschule und Region. In der Regel liegen die Kosten zwischen 500 und 900 Euro. Für diesen Posten sind etwa 40 bis 50 Euro plus eine Wartezeit für den Amtsweg einzukalkulieren.
Was kostet die Versicherung einer 125er?
Laut einer Vergleichsrechnung der Allianz Versicherung kostet die günstigste Haftpflichtversicherung beispielsweise für eine Honda CBR 125 jährlich etwa 47 Euro und die teuerste etwa 70 Euro. In dem Vergleich wurde davon ausgegangen, dass der Versicherungsnehmer der Halter ist und seinen Führerschein in Deutschland gemacht hat.
Was ist bei einem 125ccm-Motorrad zu beachten?
Zulassung
Bei einem Motorrad bis zu 125 ccm Hubraum ist es allerdings nicht ganz so einfach, denn dieses muss bei der Zulassungsbehörde für den Straßenverkehr zugelassen werden.
Versicherung
Wie für jedes Kraftfahrzeug in Deutschland, ist auch für ein Leichtkraftrad zumindest eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Es kann sich also lohnen, mehrere Angebote einzuholen und Anbieter miteinander zu vergleichen.
KFZ-Steuer
Für Krafträder zahlen Sie grundsätzlich eine Kfz-Steuer von 1,84 Euro je 25 ccm Hubraum.
Die richtige Schutzkleidung
Eine gute Fahrschule lässt dich nicht ohne sichere Schutzkleidung aufs Motorrad steigen, sondern wird dir diese zur Verfügung stellen. Lege dir aus hygienischen Gründen eine Sturmhaube zu oder kaufe dir am besten gleich einen gut sitzenden Helm, den du danach sowieso brauchen wirst.
Die Schutzkleidung sollte passen und in gutem Zustand sein. Dazu zählen Helm, Stiefel, Hose, Handschuhe und Jacke mit integriertem Rückenprotektor.
Motorradklassen im Überblick
Welchen Führerschein für welches Kraftrad?
| Motorradführerscheinklasse | Erlaubte Kraftfahrzeuge |
|---|---|
| A | Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge |
| A2 | Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind. |
| A1 | Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW. |
| AM | Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse¹ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform. |
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