Kann man mit dem Fahrrad geblitzt werden? Strafen und Regeln

Viele Radfahrer fragen sich: „Gibt es beim Fahrrad eine Höchstgeschwindigkeit? Gelten dieselben Regeln wie bei einem Auto? Worauf muss ich bei der Geschwindigkeit als Radfahrer wirklich achten?“ Einige Verkehrsteilnehmer können diese Fragen nicht so einfach beantworten. Dieser Artikel klärt auf.

Das Fahrrad und die Höchstgeschwindigkeit

Eine konkrete Höchstgeschwindigkeit für Fahrradfahrer ist gesetzlich nicht festgelegt. Allerdings dürfen Fahrzeuge laut StVO nur so schnell unterwegs sein, dass sie ständig unter der Kontrolle des Fahrers stehen. Auch mit dem Fahrrad kann die Geschwindigkeit zu hoch sein - so sieht es die Gesetzgebung.

Entsprechend der Verkehrslage und den Straßen-, Sicht- und Witterungsverhältnissen muss die Geschwindigkeit gewählt werden. Fahrräder müssen stets unter der absoluten Kontrolle der Fahrer sein, damit die Verkehrssicherheit bewahrt bleibt. Entsprechend müssen auch die persönlichen Fähigkeiten bei der Durchschnittsgeschwindigkeit auf dem Rad eine Rolle spielen.

Wer mit dem Rad beim Zu-Schnell-Fahren erwischt wird, kann geblitzt werden und muss dann Strafe zahlen. Wird eine Geschwindigkeitsbegrenzung durch ein 30 km/h Schild oder durch einen verkehrsberuhigten Bereich vorgegeben, muss diese eingehalten werden.

Die generelle Geschwindigkeitsbegrenzung beim Fahrrad

Die Geschwindigkeitsüberschreitung auf dem Fahrrad kann direkt vor Ort bestraft werden. Somit ist eine durch Verkehrszeichen angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung, wie die Schrittgeschwindigkeit in einer Spielstraße oder ein verkehrsberuhigter Bereich, auch für Radfahrer von Relevanz.

Es darf nicht wesentlich schneller geradelt werden, als die Begrenzung der Geschwindigkeit vorgibt. Wer schneller fährt als erlaubt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Dasselbe gilt auch für höhere Geschwindigkeitsbegrenzungen. Und auch wenn es ziemlich unwahrscheinlich ist, dass eine Person mit dem Fahrrad eine Geschwindigkeit erreicht, die über 50 km/h liegt, so ist die Strafe bei der Realisierung von solchen unerlaubten Geschwindigkeiten doch fällig.

Merke: Auch mit dem Fahrrad ist es möglich, schneller zu fahren, als es erlaubt ist. Die Geschwindigkeiten, deren Begrenzungen in km/h festgelegt sind, gelten für alle Fahrer im Straßenverkehr. Bei Überschreitungen wird der Fahrer bestraft.

Die Geschwindigkeit beim Fahrrad: Das gilt für Geh- und Radwege

Mit dem Fahrrad muss der Geschwindigkeitsbegrenzung gefolgt werden. Generell gilt die Vorschrift: Wer auf dem Radweg unterwegs ist, muss seine Fahrradgeschwindigkeit anpassen. Der Gesetzgeber fordert hier, dass jeder Radfahrer seine Geschwindigkeit der Breite und Oberflächenbeschaffenheit des Fahrbahnuntergrunds anpasst.

Generell sollten auch die Personen, die Fahrräder im Straßenverkehr benutzen, mit den Fehlern der anderen rechnen. Als Radfahrer muss dabei auch immer bedacht und berücksichtigt werden, dass es auf dem Radweg Fußgänger, Falschfahrer („Geisterradfahrer“) oder allgemeine Hindernisse wie parkende Autos geben kann, die ein Ausweichmanöver notwendig machen.

Denn auch Fahrer auf dem Bike müssen stets mit den Fehlern der anderen rechnen. Wer die Durchschnittsgeschwindigkeit (die in der Regel in km/h vorgegeben wird) niedrig hält, hat es leichter damit, auf Fußgänger und allgemeine Hindernisse zu achten und rechtzeitig zu reagieren. Auch die sogenannten Geisterradfahrer (die in der falsche Richtung unterwegs sind) können von einem Radfahrer mit niedriger Geschwindigkeit besser umfahren werden. Das gilt genauso für Zweibahnradwege.

Wer auf dem Gehweg unterwegs ist, muss mit dem Fahrrad die Geschwindigkeit soweit senken, dass Schrittgeschwindigkeit gefahren wird. Dabei gibt es keine Ausnahme. Auch wurden diesbezüglich schon viele Gerichtsurteile gefällt, in denen die, die dagegen verstoßen hatten, bestraft wurden.

Mit Fahrrad geblitzt: Geht das?

Ja, genauso wie Autos auch, können auch Fahrradfahrer geblitzt werden, wenn sie sich nicht an die vorgegebene Geschwindigkeitsbeschränkung halten - etwa in einer 30er Zone. Das liegt daran, dass sowohl stationäre als auch mobile Blitzer auf alle Objekte reagieren, die die Höchstgeschwindigkeit überschreiten.

Allerdings ist die Identifizierung durch das Blitzer-Foto nicht möglich, da kein Kennzeichen vorhanden ist. Bei einer Polizeikontrolle kann das Bußgeld allerdings sofort verlangt werden.

Fahrradfahrer können jedoch meist aufatmen, wenn sie von einem stationären Blitzer geblitzt wurden: Da ein Fahrrad kein amtliches Kennzeichen hat, durch das sich der Radler identifizieren lassen könnte, bleibt in der Regel ein Bußgeldbescheid aus.

Wichtig: Selbst auf Radwegen dürfen Radfahrer nicht zu schnell fahren. Geschwindigkeitsregeln gelten nicht nur für motorisierte Verkehrsteilnehmer, sondern auch für Radfahrende.

Mobile Blitzer gegen Fahrrad-Rowdys

Wird der Biker allerdings mittels eines mobilen Blitzers bei einem Geschwindigkeitsverstoß erwischt, kann er bei einer Verkehrskontrolle rausgewunken und zur Rechenschaft gezogen werden. Zwar gilt für Fahrradfahrer generell keine verbindliche Tempobegrenzung, da ein Fahrrad laut Straßenverkehrsordnung kein Kraftfahrzeug ist.

Dennoch müssen Geschwindigkeit und Verhalten des Radlers angemessen sein - schließlich kann man auch auf zwei Rädern ohne Motor ganz schön Fahrt aufnehmen und folgenschwere Zusammenstöße verursachen. Daher dürfen Sie beispielsweise mit dem Fahrrad auch nicht mit 50 km/h in einer Tempo-30-Zone unterwegs sein.

Spätestens, wenn Fußgänger durch den rasanten Fahrstil eines Radlers gefährdet werden, drohen ein Punkt im Fahreignungsregister und ein Bußgeld von bis zu 35 Euro. Addiert sich der Eintrag in Flensburg mit weiteren Punkten, droht Ihnen der Entzug des Führerscheins. E-Bike-Fahrer müssen sich übrigens besonders vorsehen.

Während das lediglich bis zu 25 km/h elektronisch unterstützte Pedelec (Pedal Electric Cycle) zu den Fahrrädern zählt - und damit auch deren Verkehrsbestimmungen unterliegen - bringt es der Antrieb des S-Pedelecs auf stolze 45 km/h. Mit diesen Bikes dürfen Sie häufig nicht auf normalen Radwegen fahren.

Sie werden als Kleinkrafträder eingestuft und demzufolge auch einem anderen Fahrzeug- und damit Bußgeldkatalog zugeordnet.

Bußgeldtabelle: Fahrrad und Geschwindigkeit

Hier ist eine Übersicht über einige Bußgelder im Zusammenhang mit Geschwindigkeit und Verhalten auf dem Fahrrad:

Delikt Bußgeld Punkte Fahrverbot
Unangepasste Fahrrad-Geschwindigkeit ...einen Fußgänger im Fußgängerbereich mit zugelassenem Fahrzeugverkehr gefährden 30 € 1 Punkt -
Unangepasste Fahrrad-Geschwindigkeit ...einen Fußgänger im Fußgängerbereich mit nicht zugelassenem Fahrzeugverkehr gefährden 35 € 1 Punkt -

Mit dem Fahrrad an der Ampel geblitzt - das kann teuer werden!

Auch mit einem Punkt, aber mit deutlich höheren Bußgeldsätzen werden Rotlichtverstöße von Fahrradfahren sanktioniert, da die Unfallgefahr für alle Beteiligten extrem hoch ist. Wie bei Pkw, Lkw und Motorrädern verschärft sich das Strafmaß zudem, wenn die Ampel schon länger als eine Sekunde auf Rot geschaltet war, es sich also nicht mehr nur um einen einfachen, sondern einen qualifizierten Rotlichtverstoß handelt.

Etwas tricky verhält es sich mit den Regelungen für Radler hinsichtlich der Befolgung von Fußgängerampeln. Seit dem 01.01.2017 gilt nämlich laut § 37 Abs. 2 Nr. 6 StVO, dass sich Fahrradfahrer stets nach dem Grün- oder Rotlicht der Fahrbahnampel für Autofahrer richten müssen.

Es sei denn, Sie fahren auf dem Radweg und treffen dabei auf eine Fußgängerampel mit Fahrradpiktogrammen - nur dann gelten für Radfahrer die Lichtzeichen im gleichen Maße wie für Fußgänger. Sind spezielle Fahrradampeln vorhanden, muss sich der Radfahrer natürlich danach richten.

Bußgeldkatalog Rote Ampel Fahrrad

Hier ist eine Übersicht über einige Bußgelder im Zusammenhang mit Rotlichtverstößen auf dem Fahrrad:

Delikt Bußgeld Punkte Fahrverbot
Als Radfahrer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt. 60 € 1 Punkt -
… mit Gefährdung 100 € 1 Punkt -
… mit Sachbeschädigung 120 € 1 Punkt -
.. bei schon länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichen 100 € 1 Punkt -
… mit Gefährdung 160 € 1 Punkt -
… mit Sachbeschädigung 180 € 1 Punkt -

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