Die Frage: „Können Motorräder oder Motorradfahrer geblitzt werden?“, stellt sich so nicht. Selbstverständlich sind Sie mit einem Motorrad nicht gegen Blitzer gefeit. Deshalb möchten wir die Frage neu stellen: „Wie werden Motorräder so geblitzt, dass der Verkehrssünder auch identifiziert werden kann?“
Viele Biker fragen sich, ob es überhaupt möglich ist, ein Motorrad zu blitzen. Grundsätzlich ist es schwierig, einen Biker anhand der Messung von einem stationären Blitzer zu überführen.
Die Herausforderungen bei der Identifizierung
Wurden Sie als Fahrer allerdings von einem Blitzer erwischt, während Sie mit dem Motorrad unterwegs waren, geht damit eine gewisse Problematik einher, weil sich das Kennzeichen am Heck befindet und der Helm das Gesicht des Fahrers verdeckt.
Nicht nur das fehlende Nummernschild auf dem Beweisfoto ist dabei problematisch, sondern auch der Helm. Schließlich gilt seit 1976 eine Helmpflicht für Biker, wodurch das Gesicht verdeckt wird. Hinzu kommt, dass die Blitzer, die in Deutschland zur Messung der Geschwindigkeit eingesetzt werden, grundsätzlich von vorne auslösen.
In Deutschland gilt nämlich grundsätzlich die Fahrerhaftung. Das bedeutet, dass nur derjenige für eine Verkehrsordnungswidrigkeit belangt wird, der sie auch tatsächlich begangen hat.
Wird ein Motorrad zudem von vorne geblitzt, ist es nicht einmal möglich, den Halter zu ermitteln, da vorne am Bike kein Kennzeichen angebracht ist.
Technische Lösungen und ihre Grenzen
Die Hersteller sind dem Problem zunächst durch technische Möglichkeiten begegnet. Dadurch wird auch das Nummernschild vom Motorrad geblitzt, welches nicht vorne, sondern hinten befestigt ist.
Es existieren Ausnahmefälle, in denen Messgeräte vorne und hinten Aufnahmen anfertigen können, wenn Sie als Fahrer von einem Motorrad von einem Blitzer erwischt werden. Geräte dieser Art kommen allerdings in Deutschland immer noch relativ selten zum Einsatz.
Allerdings lösen selbst diese technischen Neuerungen das Problem der erschwerten Fahreridentifikation nicht.
Wie die Polizei vorgeht
Wie wird ein Motorrad so geblitzt, dass der Fahrer später auch identifiziert werden kann? Macht es in Anbetracht dieser Probleme überhaupt Sinn, Motorradfahrer zu blitzen? Und wie ermittelt die Polizei bei solchen Fällen?
Im Rahmen einer Verkehrskontrolle durch die Polizei kann ein Motorradfahrer allerdings recht einfach überführt werden, wenn die Beamten diesen nach dem Verstoß direkt rauswinken.
Sie können z. B. den Halter des Kfz befragen, seine Motorradkleidung mit der des auf dem Beweisfoto abgebildeten Fahrers vergleichen und sogar das Führen eines Fahrtenbuches anordnen.
Es gibt auch Fälle, in denen immer wieder dasselbe Motorrad einem bestimmten Blitzer vor die Linse kam.
Ohnehin ist die mobile Verkehrskontrolle eine wirksames Mittel gegen Raser auf dem Motorrad. Der Blitzer dient dabei wie üblich als Beweis für den Geschwindigkeitsverstoß.
Möglichkeiten der Identifizierung
Die Polizei hat die Möglichkeit das Motorrad, welches der Blitzer aufgenommen hat, mit den Fahrzeugen abzugleichen, die es im Zulassungsbezirk gibt. Auf diese Weise kann sie den Halter der Maschine ausfindig machen.
Lässt sich der geblitzte Fahrer nicht auf anderem Wege ermitteln, kann manchmal auch die Schutzkleidung aufschlussreich sein, sofern diese sehr individuelle Merkmale aufweist. Auch wenn sich hinter dem Visier etwas Auffälliges, wie ein Piercing erahnen lässt, kann dies der Polizei bei der Identifizierung helfen.
Kann sich der Halter nicht mehr daran erinnern, wem er sein Motorrad zum Blitzer-Zeitpunkt geliehen hat, können die Beamten anordnen, dass er künftig ein Fahrtenbuch zu führen hat. Sollten die Polizisten das Motorrad wieder blitzen, lässt sich anhand dieses Buches zweifelsfrei belegen, wer gefahren ist.
Sanktionen und Rechtsmittel
Hat ein Blitzer Ihr Motorrad bei einem Tempoverstoß erfasst, können eine Geldbuße, Punkte in Flensburg oder auch ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten gegen Sie ausgesprochen werden.
Die Sanktionen für Geschwindigkeitsüberschreitungen mit dem Motorrad sind die gleichen wie für Pkw.
Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, weil Sie mit dem Motorrad von einem Blitzer erwischt worden sind, können Sie binnen 14 Tagen einen Einspruch gegen selbigen einlegen. Diesen müssen Sie schriftlich an die zuständige Bußgeldstelle richten.
Allerdings kann es sich durchaus lohnen, einen Rechtsbeistand mit dem Einspruch zu betrauen. Dieser kann die Erfolgschancen verlässlich einschätzen und ggf. Akteneinsicht beantragen.
Toleranzabzug
Bei jeder Geschwindigkeitsmessung durch einen Blitzer erfolgt ein Toleranzabzug, um etwaige Messungenauigkeiten auszugleichen. Lag das Tempo unter 100 km/h, werden 3 km/h vom Messwert abgezogen.
Fallbeispiele
Mit bis zu 131 km/h ist ein Motorradfahrer in Rüsselsheim mehrfach durch eine Geschwindigkeitskontrolle gerast. Der wähnte sich in Sicherheit und verhöhnte die Behörden mit aufreizenden Posen. Jetzt wurde der Verkehrssünder überführt.
Zwischen Mitte Juni und Ende Juli wurde der junge Mann 15 Mal geblitzt, wie die Stadt Rüsselsheim mitteilte. Bei weiteren Fahrten seien Geschwindigkeiten von 126, 123 und 119 Stundenkilometern gemessen worden.
Acht Punkte reichen bereits, dann ist der Führerschein weg. Einen neuen bekommt man nur, wenn man beweisen kann, dass man wieder geeignet ist, Kraftfahrzeuge zu führen.
Zusammenfassung
Grundsätzlich kann auch ein Motorrad vom Blitzer erfasst werden. Allerdings gestaltet es sich häufig schwierig, den Fahrer eindeutig zu ermitteln.
Deshalb sollten sich Biker nicht zu sicher fühlen, wenn sie mit dem Motorrad von vorne geblitzt werden.
Letztlich sollte jeder Motorradfan sich natürlich auch im Eigeninteresse an die vorgegebenen Geschwindigkeitsbeschränkungen halten.
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