Welche Motorräder darf man mit Führerschein Klasse B fahren?

Seit Anfang 2020 können Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B nach dem Absolvieren einer theoretischen und praktischen Fahrerschulung auch Krafträder der Klasse A1 in Deutschland fahren. Und das ohne die vollständige Ausbildung absolvieren zu müssen. Auch auf die theoretische und praktische Prüfung wird verzichtet.

Seit Januar 2020 können Autofahrer ihren Klasse B-Autoführerschein ohne Prüfung erweitern und 125er-Motorräder und -Roller fahren. Über 130.000 Autofahrer nutzen bereits die Möglichkeit des B196 seit der Einführung Anfang 2020.

Voraussetzungen für die Führerscheinerweiterung

Die Einbindung des A1-Führerscheins (125er) in die Pkw-Fahrerlaubnis ist hierzulande an Auflagen gebunden:

  • Mindestalter 25 Jahre
  • Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre
  • Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten

125er oder Leichtkrafträder (L3e-A1) sind Motorräder oder Roller, die mehr als 50, aber höchstens 125 Kubik Hubraum aufweisen und maximal 11 kW/15 PS Leistung haben.

125er fahren ohne Prüfung

Es ist weder eine theoretische noch eine praktische Führerscheinprüfung erforderlich. Es reicht eine Bescheinigung der Fahrschule aus, welche die entsprechende Schulung bestätigt. Mit dieser kann man sich binnen zwölf Monaten die Schlüsselnummer 196 zur Klasse B eintragen lassen und darf damit Leichtkrafträder und -roller fahren. Diese haben qua Definition 125 cm³, maximal 11 kW (15 PS) und dürfen bei voller Leistung nicht leichter als 110 Kilo sein (maximal 0,1 kW/kg), Dreiräder bis zu 15 kW (20 PS). Sie können eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 100 km/h erreichen. Wer sich mit der Erweiterung B 196 für ein Elektromotorrad entscheidet, der kann legal bis zu 59 PS abrufen.

Das Angebot ist in den letzten Jahren aufgrund der großen Nachfrage sehr gewachsen. Hier finden Sie eine umfangreiche Marktübersicht mit aktuell verfügbaren 125er-Motorrädern.

Ziel der Schulung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führen eines Kraftrades der Klasse A1.

Was kostet die Erweiterung der Klasse B?

Die Kosten für die Erweiterung des Autoführerscheins um die Schlüsselzahl 196 variieren je nach Fahrschule und Region. In der Regel liegen die Kosten zwischen 500 und 900 Euro. Von der Fahrschule gibt es dann einen Ausbildungsnachweis, mit dem bei der Führerscheinstelle - neues Passbild nicht vergessen - ein neuer Führerschein beantragt werden muss. Für diesen Posten sind etwa 40 bis 50 Euro plus eine Wartezeit für den Amtsweg einzukalkulieren.

Versicherungskosten für eine 125er

Aus den Auflagen für die B-196-Fahrlizenz für Leichtkrafträder und -roller ergibt sich schon ein Spareffekt bei der Fahrzeugversicherung. Denn anders als die 16-jährigen A1-Fahranfänger stellen die über 25-Jährigen mit Fahrerfahrung im Pkw ein deutlich geringeres Risiko für die Versicherungen dar. Laut einer Vergleichsrechnung der Allianz Versicherung kostet die günstigste Haftpflichtversicherung beispielsweise für eine Honda CBR 125 jährlich etwa 47 Euro und die teuerste etwa 70 Euro. In dem Vergleich wurde davon ausgegangen, dass der Versicherungsnehmer der Halter ist und seinen Führerschein in Deutschland gemacht hat. Es gibt für die 125er (Neufahrzeug) keine Garage, und es wird von einer Jahresfahrleistung von 10.000 Kilometern bei überwiegend privater Nutzung ausgegangen. Eine Vorversicherung bestand länger als fünf Jahre, und der Fahrer hat die Schadenfreiheitsklasse 13. Für 125er mit nicht mehr als 11 kW (15 PS) wird keine Kfz-Steuer erhoben.

Die Kfz-Haftpflicht sichert Sie ab, wenn Sie selbst einer anderen Person bei der Benutzung des Motorrads einen Schaden verursachen.

Gültigkeit im Ausland

Da es sich bei B196 um eine Erweiterung der Klasse B mit der nationalen Schlüsselziffer 196 handelt, wird die Klasse nur in Deutschland anerkannt. Im Ausland wird diese nicht akzeptiert.

Das Recht, mit Klasse B 196 Leichtkrafträder und -roller zu fahren, ist noch auf Deutschland beschränkt. Bisher darf noch nicht einmal in Italien damit fahren. Und das, obwohl die italienische Klasse B die125er ohne jegliche Auflagen einschließt.

Ähnliche Regelungen im Ausland

Auch andere Länder haben vergleichbare Regelungen, die es gestatten, dass Inhaber einer Pkw-Fahrerlaubnis auch 125er fahren. Das gilt jedoch nur für Inhaber von Führerscheinen des jeweiligen Landes und ist teilweise auf das Hoheitsgebiet des jeweiligen Landes beschränkt. Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis können sich auf diese Regelungen nicht berufen.

  • Italien: Italienische Pkw-Führerscheine umfassen auch die Klasse A1
  • Belgien: Belgische Pkw-Führerscheine, ausgestellt zwischen 1.1.1967 und 31.12.1988, umfassen die Klasse A
  • Luxemburg: Luxemburgische Pkw-Führerscheine, ausgestellt vor dem 1.7.1977, umfassen ebenfalls die Klasse A
  • Norwegen: Norwegische Führerscheine der Klassen 1 und 2, die vor dem 1.4.1979 ausgestellt wurden und später in das Modell N2/N3 der Klasse BE umgetauscht wurden, beinhalten die Klasse A1
  • Frankreich: Französische Pkw-Führerscheine berechtigen zum Führen von A1-Krafträdern, wenn sie zwischen 1. Januar 1955 und 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, eine konkrete 5-jährige Fahrpraxis nachgewiesen wird oder, wenn dieser Nachweis nicht geführt werden kann, die Bescheinigung, an einer 3- bis 7-stündigen Schulung bei einer Fahrschule teilgenommen zu haben, vorgelegt wurde
  • Österreich: Österreichische Pkw-Führerscheine der Klasse B umfassen die Klasse A1, wenn mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Klasse B besteht und der Nachweis des praktischen Fahrunterrichts von insgesamt mindestens 6 Stunden in Fahrschulen oder bei einem Automobilclub nachgewiesen wurde (Code 111)
  • Polen: Polnische Führerscheine der Klasse B berechtigen den Inhaber auch zum Führen eines Kraftrades mit einem Hubraum von höchstens 125 cm³, einer Leistung von höchstens 11 kW und einem Leistungs-/Gewichtsverhältnis von höchstens 0,1 kW/kg.

Erfolg der neuen Regelung

Die Bilanz des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) nach den ersten zwei Jahren zeigt, dass der B196-Schein sehr gefragt ist. Im ersten Jahr (2020) nutzten bereits 77.823 Autofahrer die Möglichkeit zur Erweiterung ihres Führerscheins. Zum Stichtag 1. Januar 2022 wurden bereits mehr als 130.000 B196-Berechtigungen erworben.

Weitere Informationen

Im Dezember 2019 beschloss der Deutsche Bundesrat, dass in Deutschland künftig jeder - unter bestimmten Voraussetzungen - mit seinem Autoführerschein auch 125er-Leichtkrafträder fahren darf.

Hinweis: Eine Fahrerlaubnis, die vor dem 1.4.1980 in den Klassen 2, 3 oder 4 (bzw. den korrespondierenden Fahrerlaubnisklassen der ehemaligen DDR) erteilt worden ist, berechtigt ebenfalls zum Führen von Leichtkrafträdern in Deutschland und im Ausland.

Für alle anderen, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 1.4.1980 erworben haben, galt: Nur mit der Führerscheinklasse A1 durfte ein Motorrad gefahren werden. Die Neuregelung hat dies geändert - aber nur für das Führen der Fahrzeuge der Klasse A1 in Deutschland!

Aufstiegsmöglichkeit zum Motorradführerschein?

Wer auf den Geschmack kommt und auf größere Bikes umsteigen will, muss dann allerdings eine Motorradfahrausbildung von der Pike auf machen. Denn anders als beim A1-Führerschein, der bereits mit 16 Jahren gemacht werden kann, ist bei B 196 kein vereinfachter Aufstieg in die Motorradführerscheine A2 und A möglich.

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