Wenn sich Rad- und Autofahrer im Straßenverkehr begegnen, kann es mitunter gefährlich eng werden. Eine sehr nahe Begegnung zwischen Rad- und Autofahrer endete zwar nicht mit einem Unfall, aber mit einem gemeinsamen Termin vor dem Amtsgericht Gelnhausen.
Gefährliches Überholmanöver führt zur Anzeige
Ein Radler hatte einen Autofahrer angezeigt, so wie im August in Schlüchtern. Dort musste sich ein 53-Jähriger wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs verantworten. Angezeigt hatte ihn ein 38-jähriger Radler aus Fulda, der sich durch ein Fahrmanöver des Autofahrers gefährdet sah.
Dieses hatte sich am 7. August vergangenen Jahres in dem relativ schmalen Bornwiesenweg in der Schlüchterner Innenstadt zugetragen. Dort war nachmittags eine Radgruppe des ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club) auf einer Tour stadteinwärts unterwegs in Richtung Bahnhof. Von hinten nahte ein Autofahrer, der die Radfahrer überholen wollte.
Radfahrer wollte Überholmanöver stoppen
Der 38-Jährige an der Schlussposition bemerkte das Ansinnen des Pkw-Lenkers und versuchte ihn mit Handzeichen von dem Vorhaben abzubringen, weil er bei der Enge der Straße die Zweiradfahrer gefährdet sah. Doch der Schlüchterner zog dennoch nach links heraus und setzte zum Überholen an.
Nach Meinung des Autofahrers nach war der Moment günstig, weil der 38-Jährige zunächst neben einer anderen Radlerin fuhr, dann aber nach rechts hinter diese einscherte. Das bestritt der Fuldaer, der von Beruf nach eigenen Angaben „Radverkehrskoordinator“ ist. Er sei die ganze Zeit neben der Kollegin gefahren. Beim Überholen sei es dann wegen der Enge der Straße zu einer gefährlichen Nähe beider Verkehrsteilnehmer gekommen.
Das bestritt wiederum der Angeklagte, räumte aber ein, während des Fahrmanövers auch auf den linken Bürgersteig ausgewichen zu sein, weil der Fuldaer plötzlich wieder nach links ausgeschert sei.
Prozess am Amtsgericht Gelnhausen
Das Überholen sei eine „sehr unschöne Erfahrung“ gewesen, erinnerte sich der 38-Jährige. Er habe sich „unangenehm bedrängt“ gefühlt und feuchte Hände bekommen. Der 53-Jährige sah dagegen keinerlei Gefährdung. Jedenfalls stoppten die Radfahrer anschließend den Fahrzeugführer und es kam offenbar zu einer hitzigen Debatte, die dann mit der Anzeige endete.
Richter Wolfgang Ott und der Vertreter der Staatsanwaltschaft sahen nach der Beweisaufnahme keine strafbare Handlung bei dem Angeklagten. Er habe sich allerdings mehrerer Ordnungswidrigkeiten schuldig gemacht, so durch das Befahren des Bürgersteigs und eines Verstoßes gegen das Abstandsgebot. Diese seien aber bereits bei Anklageerhebung verjährt gewesen. Deswegen wurde nun das Strafverfahren ohne weitere Auflagen eingestellt.
Anzeige nach Beinahe-Unfall
Es ist durchaus möglich, eine Anzeige zu bekommen, obwohl kein wirklicher Unfall passiert ist. Unabhängig davon, geht aus Deiner Beschreibung kaum was hervor, aus dem man entnehmen könnte, wer hier ganz oder tw. Schuld hat. Kernpunkt ist aber, dass er gar nicht hingeschaut hat (sagt er ja selber).
Wann ist eine Anzeige sinnvoll?
Die Polizei muss nicht zwangsläufig zu einem Fahrradunfall gerufen werden. Nur bei Personenschäden, die deutlich über der Bagatellgrenze liegen, wird die Polizei regelmäßig hinzugezogen werden müssen. Wenn dann die Unfallregulierung hakt, weil der Gegner seine Schuld leugnet, bereuen viele Biker, dass die Polizei nicht zur Unfallaufnahme hinzugezogen wurde.
Die Polizei kommt in erster Linie als „Gefahrenabwehrbehörde“ zu einem Unfall. Zusätzlich wird ein Unfallbericht angefertigt. Dieser soll aber nicht dafür sorgen, dass Ansprüche einer Zivilperson gegen eine andere Zivilperson durchsetzbar sind. Die Polizei, die schließlich auch bei Straftaten Ermittlungen für die Staatsanwaltschaft führt, will einerseits prüfen, ob der Unfall einen Straftatbestand oder einen Ordnungswidrigkeitstatbestand erfüllt, und ob Ansprüche des Staates gegen einen der Unfallbeteiligten bestehen.
Nachträgliche Anzeige
Grundsätzlich können Sie eine Anzeige des Unfalls auch nachholen. Im Regelfall können Sie zum nächstgelegenen Polizeipräsidium gehen. Wichtig: Manchmal kann es vorkommen, dass Polizisten den Arbeitsaufwand bei Bagatellunfällen meiden. In manchen Fällen kann es sich anbieten, die Polizei beziehungsweise die Staatsanwaltschaft einzuschalten.
Sie können den Fahrradunfall grundsätzlich auch noch nachträglich melden. Allerdings hat die Polizei nicht die Unfallsituation vor Ort aufnehmen und Daten von Zeugen sichern können, sodass die Ermittlungsergebnisse problematisch sein können.
Wenn der Unfallgegner seine Schuld leugnet, kann es empfehlenswert sein, eine intensivere Sachverhaltsaufklärung im Rahmen der Strafanzeige zu erwirken.
Überholabstand und Anzeige
Autofahrer müssen beim Überholen von Radfahrern innerorts einen Abstand von mindestens 1,50 Meter einhalten, außerorts müssen es sogar mindestens zwei Meter Abstand sein. Wer als Fahrradfahrer von einem Auto ohne den vorgeschriebenen Seitenabstand überholt wird, kann das bei der Polizei oder dem zuständigen Ordnungsamt anzeigen.
Das ist entweder direkt vor Ort auf der Polizeiwache oder dem Amt oder per Telefon möglich. In einigen Gemeinden bieten die Polizei oder das Ordnungsamt sogar an, Anzeigen über ein Online-Formular zu erstatten.
Je mehr die Polizei oder das Ordnungsamt wissen, desto besser können sie dem Fall nachgehen. Deshalb solltet ihr folgendes (wenn möglich) notieren:
- Kennzeichen des überholenden Autos
- Informationen zum Tatort und zur Tatzeit
- Informationen zum überholenden Auto: z.B.
Verkehrsrowdys
Verkehrsteilnehmer, die sich nicht an die geltenden Vorschriften halten, müssen mit Sanktionen rechnen. Was dabei im Einzelnen droht, hängt vor allem davon ab, ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat handelt.
Meldung von Verkehrsrowdys
Verkehrsverstöße und Straftaten im Straßenverkehr können bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden. Verkehrsteilnehmer, die sich nicht an die geltenden Vorschriften halten, müssen mit Sanktionen rechnen.
Sie wollen, dass ein Verkehrsrowdy, der gegen die geltenden Vorschriften verstoßen hat und Sie dadurch einer Gefährdung ausgesetzt hat, zur Rechenschaft gezogen wird? In einem solchen Fall, müssen Sie den Verkehrsverstoß häufig selbst zur Anzeige bringen.
Damit die Polizei einer Anzeige nachgehen kann, sind Informationen notwendig, mit denen sich der Rowdy eindeutig identifizieren lässt. Zeugen sind für die Erstattung einer Anzeige nicht zwingend notwendig.
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