Motorrad Kat Ausbauen: Legalität und Auswirkungen

Kraftfahrzeuge produzieren Schadstoffe, wenn sie im Straßenverkehr betrieben werden. Daher gibt es allerhand Vorgaben, um den Schadstoffausstoß so weit wie möglich einzudämmen. Der Katalysator soll die Abgase, welche ein Verbrennungsmotor erzeugt, nachbehandeln. Dieser soll die Schadstoffe chemisch umwandeln und dafür sorgen, dass die Umwelt in einem deutlich geringeren Maße belastet wird. Dadurch lässt sich die Schadstoffemission im Abgas deutlich reduzieren.

Gerade in der Tuning-Szene kann es vorkommen, dass der Katalysator ausgebaut wird. Dadurch soll die Motorleistung verbessert werden. Ist kein Kat vorhanden, gelangen die Schadstoffe ungefiltert in die Luft, was wiederum schlecht für die Umwelt ist.

Rechtliche Aspekte des Kat-Ausbaus

Wichtig: Zwar kann man ohne Katalysator fahren, allerdings ist dieser gesetzlich vorgeschrieben. Rein technisch ist das Fahren ohne Kat möglich. Allerdings ist das in Deutschland verboten, sodass keine Werkstatt dieses Teil ausbauen wird.

Strafen und Bußgelder

Daher droht Ihnen, wenn Sie ohne Kat fahren, eine Strafe in Form eines Bußgeldes von 90 Euro. Zum einen wird ein Bußgeldverfahren gegen Sie eingeleitet. Eine Fahrt ohne Katalysator kann allerdings auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Steuerliche Konsequenzen

Der Kat ist nämlich ein wichtiges Kriterium, um zu berechnen, wie hoch die Kfz-Steuer für ein Fahrzeug ausfällt. Ist dieser nicht mehr vorhanden, stimmt auch der Steuersatz nicht mehr. Dadurch kann der Vorwurf der Steuerhinterziehung im Raum stehen. Für diese Straftat droht eine Freiheits- oder Geldstrafe.

Es ist rechtlich umstritten, ob das Fahren ohne Kat eine Steuerhinterziehung darstellt oder nicht. Sollte ein entsprechendes Verfahren gegen Sie eingeleitet werden, empfiehlt es sich, einen Anwalt für Steuerrecht zu konsultieren.

Technische Details und Auswirkungen

Viele sind mit einem entfernbaren dB-Eater ausgerüstet, der aber nur zu Motorsportzwecken entfernt werden darf. Jeder neue Schalldämpfer erhält eine Zulassungsnummer gemäß EG-Richtlinie 97/24.

Abgasnormen und Katalysatoren

Im Jahr 2006 wurde die Abgasnorm Euro III für Neufahrzeuge eingeführt, seither ist ein Katalysator zur Abgasreinigung unumgänglich, um die strikte Norm einzuhalten. Die Abgaswerte und damit mittelbar auch die Funktion des Katalysators werden alle zwei Jahre bei der Abgasuntersuchung im Rahmen der Hauptuntersuchung geprüft.

Alle ab 2006 nach Euro 3 homologierten Motorräder, die serienmäßig einen Kat besitzen, dürfen nur auf einen Nachrüstdämpfer mit Kat umgerüstet werden. Laut Tüv , muss ein Kat ,wenn er verbaut ist , bis By. 2003 funktionieren. Ab 2004 geht es nicht mehr legal ohne Kat.

Austausch-Schalldämpfer und AUK

Sind keine Zweifel angezeigt, dass die angebaute Austausch-Schalldämpferanlage für diesen vorstelligen Fahrzeugtyp zulässig ist, gilt für das Kraftrad bei der AUK ein Grenzwert von 4,5 % Vol. Auf dem AUK-Nachweis und dem HU-Bericht sollte von der durchführenden Person ein entsprechender Hinweis "Austausch-Schalldämpfer ohne Kat" erfolgen.

Diese Regelung gilt für Krafträder bis einschließlich Euro 2 (das heißt, bis Emissionsschlüssel Nr.11). Krafträder ab Euro 3 (das heißt, ab dem Emissionsschlüssel Nr. 12) werden bei der AUK in jedem Fall als G-Kat-Fahrzeug behandelt, d.h. die Prüfung des Abgasverhaltens erfolgt bei erhöhter Leerlaufdrehzahl und einem CO-Gehalt von max.

Kennzeichnungen bei Euro 4

Der TÜV Süd rät: Erst einmal sollte der Umbauer feststellen, wo der Kat sitzt, und ob das Fahrzeug die Abgasnorm Euro 4 oder 5 besitzt, was ganz einfach auf der Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter der Nummer 14.1 recherchiert werden kann.

Wisse der Sound-Enthusiast, wo der Kat ist, müsse er beim Kauf des Wunschtopfs auf die richtige Kennzeichnung achten, denn b Euro 4 gelten dafür neue Bezeichnungen mit den Zusatzkennzeichen F, G, H, die sich jeweils auf den Ort des Kats beziehen.

  • Sitzt der Kat im Fahrzeug, gilt für den Schalldämpfer die EG-Kennzeichnung mit dem Zusatzzeichen „G“ oder die UNECE-Kennzeichnung mit dem Zusatz 01.
  • Ist der Reaktionsbeschleuniger im Endtopf verbaut, trägt er die EG-Kennzeichnung mit dem Zusatzzeichen „H“ oder die UNECE-Kennzeichnung mit dem Zusatz 01.
  • Für Schalldämpfer mit Einschubkat gilt beim EG-Label der Zusatzbuchstabe „F“ oder die UNECE-Kennzeichnung mit dem Zusatz 01.
  • Sitzt der Originalkatalysator im Fahrzeug, ist der Umbau Zusatzbuchstabe „G“ - dann müsse man sich nicht um einen neuen Kat kümmern.

Zusatzinformationen und Meinungen

Ich finde Kats für Motorräder sind Quatsch. Aus dem ganz einfachen Grund das wenn man sich mal vorstellt wie wenig Motorräder im Vergleich zu Autos rumfahren, dann ist es so das die Herstellung der Kats die Umwelt mehr verseucht, als diese jemals der Umwelt nutzen können.

Nächstes Problem die Dinger sind teuer wie Hund und nehmen dem Motor ganz schön Leistung weg. Was macht das der Fahrer ? Na er dreht noch mehr auf, das aus seiner Mühle noch was raus kommt. Prima Effekt.

Die Zusatzangabe "9" steht dabei für die Einhaltung der typspezifischen Lautstärkewerte. Die Zusatzziffer "5" gibt die Einhaltung der Abgaswerte an und ist auf einem Endtopf zu finden, wenn der einen Kat integriert hat.

Im Fall eines Einschubkats findet sich die "5" auf dem reinigenden Bauteil selbst. Das kann die Polizei bei einer Kontrolle jedoch nicht prüfen.

Eine Alternative zum Einschubkat sind Zwischenstücke, die vor den Endschalldämpfer gebaut werden und den Kat beinhalten. Den Zusatz "9" müssen alle Anlagen tragen, die im Straßenverkehr bewegt werden sollen. Die "5" hingegen ist nur für Motorräder vorgeschrieben, die aufgrund der Euro 3-Norm mit Kat betrieben werden müssen.

Doch es gibt auch ausländische Bauteile, die über eine "9" verfügen und trotzdem für Maschinen zugelassen sind, die eine Abgasreinigung haben müssen. Diese Anlagen verfügen oft über keinen Kat.

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