Mehr als 20 Millionen Menschen in Deutschland besitzen im Jahr 2024 einen Motorradführerschein. Tendenz steigend. Für die Fahrerlaubnis fallen hohe Kosten an: Infos und eine Beispielrechnung.
Der Motorradführerschein ist nicht gerade billig. Wer herausfinden möchte, ob ihm das Motorradfahren Spaß macht, kann beim ADAC ein Schnuppertraining buchen. Ganz ohne Vorkenntnisse oder eigene Ausrüstung, aber mit Hilfe von Fahrsicherheitsexpertinnen und -experten geht es dann auf eine ADAC Trainingsanlage in der Nähe.
Der Motorradführerschein ist in vier verschiedenen Klassen erhältlich. Hier finden Sie alle Informationen, welche Bedingungen an die Motorradführerscheinklassen A, A1, A2 und AM geknüpft sind.
Welche Motorradführerscheinklassen gibt es?
In Deutschland gibt es derzeit 4 Führerscheinklassen und die Mofa-Prüfbescheinigung, die zum Führen von motorisierten Krafträdern berechtigen. Grundsätzlich gilt: Je leistungsstärker das Kraftrad ist, desto höher ist auch das Mindestalter zum Erwerb des Führerscheins.
Die Führerscheinklasse A teilt sich auf 3 verschiedene Klassen auf, die sich an der Leistung des Kraftrads orientieren. Ein Aufstieg in die nächsthöhere Klasse ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wir zeigen Ihnen, wann Sie den Führerschein erweitern können.
- Führerschein A1 auf A2 erweitern: Wenn Sie den Führerschein der Klasse A1 2 Jahre lang besitzen, dürfen Sie eine verkürzte praktische Prüfung mit einer Dauer von ca. 40 Minuten machen, um die Berechtigung für die Klasse A2 zu erhalten.
- Führerschein A2 auf A erweitern: Nachdem Sie 2 Jahre lang im Besitz der Erlaubnis A2 sind, dürfen Sie eine praktische Prüfung ablegen und bei Bestehen in die Klasse A wechseln. Gegebenenfalls sind vorher Fahrstunden notwendig, vorgeschrieben sind sie nicht.
- Führerschein A1 auf A erweitern: Die Erweiterung von A1 auf A ist nicht ohne den Zwischenschritt über A2 möglich, wenn Sie nur eine praktische Prüfung machen möchten. In diesem Fall erweitern Sie zunächst den A1-Führerschein auf die Stufe A2 und nach 2 Jahren dann auf die Stufe A.
Klasse AM - Führerscheinklasse AM, der Moped-Führerschein ab 15
Seit Mai 2021 dürfen Jugendliche schon ab 15 statt ab 16 Jahren die Führerscheinklasse AM (Roller und Kleinkrafträder bis 50 Kubik, max. 45 km/h) erwerben. Das gilt allerdings nur in den deutschen Bundesländern, im europäischen Ausland ist die Fahrt mit der geänderten Schlüsselnummer 195 nicht gestattet.
Die Neuregelung soll Jugendlichen vor allem in strukturschwachen Regionen den Weg zu Schule oder Ausbildungsstelle erleichtern. Die AM-Führerscheinklasse oder "50er-Klasse" ist der Führerschein für Kleinkrafträder wie Mopeds oder Roller.
Darunter fallen zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Geschwindigkeit von höchstens 45 km/h und einem maximalen Hubraum von 50 cm³. Auch Fahrräder mit Hilfsmotoren oder vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge gehören dazu, sofern sie aufgrund ihrer Bauart 45 km/h oder 50 cm³ Hubraum nicht überschreiten. Für Elektrofahrzeuge gilt eine Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW beziehungsweise eine maximale Leermasse von 350 kg ohne Batterie.
A1 - Motorradführerschein Klasse A1
Mindestalter für die Führerscheinklasse A1 (125er): 16 Jahre. Wer zunächst zwei Jahre Erfahrung in der Führerscheinklasse A1 sammelt, muss für die Klasse A2 (ab 18 Jahre) nur noch eine verkürzte praktische Prüfung ablegen. Der Führerschein der Klasse A1 umfasst Leichtkrafträder bis 125 cm³ und 11 kW sowie einem maximalen Leistungs-Gewichts-Verhältnis von 0,1 kW/kg.
A2 - Motorradführerschein Klasse A2
Mindestalter für die Führerscheinklasse A2: 18 Jahre. Wer die Klasse A2 mindestens 2 Jahre besitzt, darf ab 20 Jahren auf die Klasse A umsteigen - dafür ist allerdings nochmal eine praktische Prüfung notwendig. Der TÜV sagt außerdem: "Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A2, die zwischen dem 19.01.2013 und 27.12.2016 erteilt wurde, dürfen im Inland weiterhin Krafträder, die von mehr als 70 kW abgeleitet sind, führen."
Seit Mai 2020 dürfen als A2-Fahrschul- und Prüfungsmotorräder in der EU auch Bikes mit "nur" 250 Kubik Hubraum verwendet werden, zuvor mussten sie mindestens 395 cm³ aufweisen. Die Führerscheinklasse A2, der "48-PS-Führerschein", ist der Motorradführerschein für Krafträder mit oder ohne Beiwagen mit bis zu 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ("gedrosselt") sind, und maximal ein Verhältnis von Leistung zu Gewicht von 0,2 kW/kg haben.
A - Motorradführerschein Klasse A
Wer ein Motorrad fahren und sich dabei keine Gedanken um Kubikzentimeter, Pferdestärken und Höchstgeschwindigkeit machen will, muss mindestens 24 Jahre alt sein und braucht den "großen" Führerschein der Klasse A. Mit dieser Königsklasse der Motorradführerscheine dürfen alle Krafträder und dreirädrigen Kraftfahrzeuge ohne Leistungsbegrenzung gefahren werden.
Mindestalter für den Direkteinstieg Führerscheinklasse A: 24 Jahre. Damit dürfen dann unbeschränkt alle Krafträder gefahren werden, die bauartbedingten eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h (Motorleistung von mehr als 35 kW oder Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) mehr als 0,2 kW/kg) erreichen. In die Führerscheinklasse A eingeschlossen sind die Klassen A2, A1 und AM. Wer den "großen" Motorradführerschein besitzt, darf alle Motorräder und Gespanne ohne Geschwindigkeits- oder Hubraumbegrenzung fahren.
B196 - Motorradfahren mit dem Autoführerschein
Wer seinen Autoführerschein seit mindestens fünf Jahren hat und mindestens 25 Jahre alt ist, kann seit Januar 2020 die Führerscheinerweiterung um die Schlüsselzahl B196 erweitern - mit ein paar praktischen Fahrstunden, jedoch ohne Fahrprüfung.
Motorradführerschein vor dem 1. April 1980
Wer seinen Autoführerschein vor dem 1. April 1980 gemacht hat, damals Klasse 3, darf auch Fahrzeuge der Klasse A1 führen. Inhaber der Führerscheinklasse 4, "80er-Führerschein", dürfen je nach Ausstellungort und -datum ebenfalls Fahrzeuge der Führerscheinklasse A1 führen. Dazu muss der Führerschein vor dem 1. April 1980 in der Bundesrepublik oder DDR ausgestellt worden sein.
Für diese Personen gilt dasselbe wie für Inhaber der Führerscheinklasse A1: Nach mindestens zwei Jahren im Besitz von Klasse 3 oder 4 (mit Einschränkung wie oben beschrieben) ist ein Aufstieg in die Führerscheinklasse A2 durch eine praktische Prüfung möglich. Und das gilt dann auch für diejenigen, die von ihrer nach dem 19.1.2013 erworbenen Klasse A2 auf die unbeschränkte Führerscheinklasse A "upgraden" möchten.
Motorradführerschein und Alter: Wer darf was fahren?
- Mindestalter für die Führerscheinklasse AM und für die 125er-Klasse A1: ab 16 Jahre
- Führerscheinklasse A2: mindestens 18 Jahre
- Direkteinstieg Führerscheinklasse A: 24 Jahre
Wer die Klasse A2 mindestens 2 Jahre besitzt, darf ab 20 Jahren auf die Klasse A umsteigen - dafür ist allerdings nochmal eine praktische Prüfung notwendig. So auch beim Aufstieg vom A1 zum A2: Wer zunächst zwei Jahre Erfahrung in der Führerscheinklasse A1 sammelt, muss für die Klasse A2 nur noch eine verkürzte praktische Prüfung ablegen.
Theorie und Theorieprüfung
Für den Motorradführerschein ist eine umfangreiche Ausbildung in Theorie und Praxis nötig. Der theoretische Teil besteht aus 12 Unterrichtsstunden zu je 90 Minuten, in denen der Grundstoff vermittelt wird und vier 90-minütigen Theoriestunden mit speziellem Wissen zum Thema Motorrad. Bei einer Erweiterung des Führerscheins verkürzt sich der Grundstoff bei Inhabern der Klasse B auf 6 Theoriestunden.
Inhaber der Führerscheinklassen A1 oder A2 können nach 2 Jahren die nächsthöhere Klasse erlangen und müssen dafür nur eine verkürzte praktische Prüfung ablegen. Um die Theorieprüfung für den Motorradführerschein zu bestehen, gilt es in der theoretischen Prüfung 30 Fragen zu beantworten. Davon befassen sich 20 Fragen mit dem Grundstoff, sowie zehn mit dem Zusatzstoff Motorrad. Insgesamt dürfen maximal 10 Fehlerpunkte gemacht werden, wobei alle Fragen jeweils fest definierte Werte von 2 bis 5 Fehlerpunkten haben.
Beim Vorbesitz der Führerscheinklasse B und einer Führerscheinerweiterung reduziert sich der Fragenkatalog auf 20 Fragen und maximal 6 Fehlerpunkte, um noch zu bestehen. Die Theorieprüfung kann frühestens drei Monate vor dem Erreichen des Mindestalters für den entsprechenden Motorradführerschein absolviert werden. Für den Beginn der theoretischen Ausbildung gibt es kein vorgeschriebenes Mindestalter, in der Regel wird frühestens ein Jahr vor dem nötigen Mindestalter begonnen.
Fahrstunden und praktische Prüfung
Der praktische Ausbildungsteil auf dem Weg zum Motorradführerschein unterteilt sich in Übungsstunden und Pflichtstunden. Für die Pflichtstunden sind 12 Sonderfahrten zu jeweils 45 Minuten vorgeschrieben. Diese sind in 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Fahrstunden bei Dunkelheit aufgeteilt. Die Anzahl der Übungsstunden liegt im Ermessen des Fahrlehrers und hängt individuell von Können und Lernfortschritt des Fahrschülers ab.
Die praktische Prüfung für den Motorradführerschein dauert mittlerweile 70 Minuten. Vor Januar 2021 waren es noch 60 Minuten. Die "Optimierte Praktische Fahrerlaubnisprüfung" (OPFEP) sieht fünf Minuten mehr Zeit für Fahraufgaben während der Prüfung vor sowie fünf zusätzliche Minuten für das Feedbackgespräch mit Kompetenzeinschätzung. Damit geht eine 20-%ige Gebührenerhöhung einher (146 Euro). Bei einer Führerscheinerweiterung von A1 oder A2 auf die nächsthöhere Klasse reduziert sich die Prüfung auf 40 Minuten. Das Ablegen der Prüfung darf erst einen Monat vor Erreichen des Mindestalters für den Motorradführerschein stattfinden.
Was kostet ein Motorradführerschein?
Der Verband Innovativer Fahrschulen Deutschland (VIFD) und die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF) beziffern die Kosten für die Klassen A und A2 auf durchschnittlich ca. 2500 Euro. Preise können stark variieren und sind abhängig von der Region, vor allem aber von der Lerngeschwindigkeit der Fahrschülerin oder des Fahrschülers. Die BVF geht von durchschnittlich 13, der VIFD von 10 bis 20 Übungsstunden aus.
Außerdem gilt grundsätzlich: Fahrschulen im ländlichen Raum sind günstiger als in Städten und in Süddeutschland teurer als im Norden. Viele der Fahrschulen stellen ihre Preise nur vor Ort oder auf Anfrage zur Verfügung, eine Online-Recherche ist nicht immer möglich. Demnach kostet der Direkteinstieg im Schnitt rund 3000 Euro. In den meisten Fällen aber bewegen sich die Preise zwischen dem Wert der Verbände und dem des ADAC - sprich zwischen 2500 und 3000 Euro.
Einige wenige Fahrschulen verlangen teilweise mehr als 4000 Euro und heben den Mittelwert dementsprechend an. Zu diesen Kosten kommen noch ca. 250 Euro, für Prüfungsgebühren, Sehtest und Führerscheinstelle.
Motorradführerschein-Kosten im Überblick
- Anmeldegebühr der Fahrschule: Die Anmeldegebühr für den Motorradführerschein bei der Fahrschule beinhaltet neben allgemeinen Aufwendungen auch die Theoriestunden. Teilweise sind auch Lernmaterialien wie Fahrschulbögen zum Üben im Preis enthalten. Insgesamt sind das je nach Region und Fahrschule 200 bis 300 Euro.
- Sehtest: Für den Führerschein-Sehtest ist eine gesetzliche Gebühr in Höhe von 6,43 Euro vorgeschrieben.
- Erste-Hilfe-Kurs: Kosten: ca. 20 bis 40 Euro.
- Übungsfahrten: Pro Übungsstunde (45 Minuten) fallen 30 bis 50 Euro an. Die Anzahl der Übungsstunden hängt natürlich stark von den Lernfortschritten des Fahrschülers ab. Eine besonders hohe Anzahl an Übungsfahrten kann die Kosten für den Motorradführerschein deutlich teurer werden lassen.
- Sonderfahrten: Die bei allen Motorradführerscheinklassen verbindlichen 12 Sonderfahrten schlagen mit ca. 40 bis 60 Euro pro Fahrt zu Buche: 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Dunkelfahrten, je 45 Minuten pro Fahrstunde.
- Gebühr der Fahrschule für die Vorstellung zur theoretischen Prüfung: Sofern diese Gebühr nicht schon in der Anmeldegebühr enthalten ist, werden ca. 30 bis 60 Euro fällig. Wird die Prüfung nicht bestanden, fallen die Gebühren erneut an.
- TÜV-Gebühr für die theoretische Prüfung: Für die Theorieprüfung erhebt der TÜV 22,49 Euro für den Verwaltungsaufwand und den Prüfungsleiter.
- Gebühr der Fahrschule für die Vorstellung zur praktischen Prüfung: Die Gebühr enthält den Verwaltungsaufwand rund um die Anmeldung zur Prüfung und die Bezahlung des Fahrlehrers, der bei der praktischen Fahrprüfung dabei ist. Die Kosten belaufen sich je nach Fahrschule auf 80 bis 180 Euro. Bei Nichtbestehen der praktischen Prüfung werden die Gebühren erneut fällig.
- TÜV-Gebühr für die praktische Prüfung: Je nach Motorradführerscheinklasse und abhängig davon, ob es sich um eine Führerscheinerweiterung handelt, beträgt die Gebühr beim TÜV ca. 90 bis 150 Euro.
- Gebühr für die Ausstellung des Führerscheins: Für die Ausstellung der Fahrerlaubnis fallen je nach Führerscheinstelle bei Erstausstellung ca. 30 bis 50 Euro an
Beispielrechnung für die Kosten des Motorradführerscheins
Für die folgende Beispielrechnung wurden 15 Übungsstunden als Grundlage gewählt, das entspricht dem Mittelwert der Angabe des VIFD. Die Preise stammen von einer Fahrschule in Hessen.
| Kosten | Betrag |
|---|---|
| Grundbetrag | 540 Euro |
| Vorstellung zur theoretischen Prüfung | 129 Euro |
| Vorstellung zur praktischen Prüfung | 159 Euro |
| Ausbildungsfahrstunden | 1125 Euro (15 á 75) |
| Sonderfahrten | 1020 Euro (12 á 85) |
| Übungsmaterialien | 59 Euro |
| Gebühren theoretische Prüfung | 25 Euro |
| Gebühren praktische Prüfung | 163 Euro |
| Erste-Hilfe-Kurs | 0 Euro (vorhanden) |
| Sehtest | 0 Euro (beim Optiker) |
| Gebühren für die Ausstellung des Führerscheins | 45 Euro |
| Biometrisches Passfoto | 10 Euro |
| Gesamtkosten | 3275 Euro |
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