Motorrad-Katzenaugen: Pflicht oder Kür? Ein umfassender Leitfaden

Das Motorradfahren ist nicht nur eine Möglichkeit, von A nach B zu gelangen, sondern auch ein Ausdruck von Freiheit und Individualität. Die lebendige Bastler- und Tuning-Szene trägt dazu bei, das eigene Motorrad den persönlichen Vorlieben anzupassen. Dabei stellt sich jedoch die Frage, welche Vorschriften in Bezug auf die Beleuchtung am Motorrad einzuhalten sind.

Welche Beleuchtung ist am Motorrad Pflicht?

Ein Motorrad muss in der Regel mit weißem Licht nach vorn, rotem Licht nach hinten und gelbem Licht zur Seite beleuchtet werden. Die Art und Weise, wie die Motorradbeleuchtung angebracht ist, liefert den anderen Verkehrsteilnehmern verschiedene Informationen über die Breite, Fahrtrichtung, Höhe sowie Länge.

Wichtige Leuchten am Motorrad

  • Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht
  • Schlussleuchten
  • Begrenzungsleuchten
  • Bremsleuchten
  • Rückstrahler
  • Seitliche Rückstrahler
  • Nebelscheinwerfer
  • Nebelschlussleuchte

Es dürfen am Motorrad nur Leuchtmittel verwendet werden, die ein ECE-Prüfzeichen oder ein EG-Prüfzeichen besitzen und daher für den Straßenverkehr zugelassen sind. Werden die Vorschriften für die Motorradbeleuchtung nicht eingehalten, kann dies Punkte und Bußgelder zur Folge haben. Ein Fahrverbot wird in der Regel aber nicht vergeben.

Gesetzliche Grundlagen

Maßgeblich für die am Motorrad zu verbauende Beleuchtung sind gegenwärtig zwei Gesetze: die StVZO (§ 49a bis § 54) auf nationaler Ebene und die Richtlinie 93/92 EWG auf europäischer Ebene. Ziel der Richtlinie ist es, das Typengenehmigungsverfahren innerhalb Europas zu harmonisieren.

Farben und Anbringung der Beleuchtung

Grundsätzlich muss stets weißes Licht nach vorn und rotes Licht nach hinten leuchten. An den Seiten darf gelbes Licht zur Verwendung kommen. Verbaut werden dürfen nur zugelassene Leuchten, welche eine EG- bzw. ECE-Prüfnummer haben. Zudem gilt, dass nur die Leuchten am Motorrad sein dürfen, die Pflicht oder zusätzlich erlaubt sind.

Details zu den einzelnen Leuchten

  • Begrenzungsleuchten: Nur für Krafträder mit Beiwagen vorgeschrieben.
  • Bremslicht: Eine rote Bremsleuchte ist vorgeschrieben, bei Beiwagen kann eine zweite verbaut sein.
  • Blinker: Für alle größeren Krafträder vorgeschrieben, bei Leicht- bzw. Kleinkrafträdern zulässig.
  • Kennzeichenbeleuchtung: Muss das Kennzeichen auch bei Nacht lesbar machen.
  • Nebelscheinwerfer: Weiß oder hellgelb leuchtend, grundsätzlich darf nur ein Nebelscheinwerfer verbaut sein.
  • Nebelschlussleuchte: Rot, Betrieb nur bei Sichtweite unter 50 Meter erlaubt.

Reflektoren am Motorrad

Jedes Kraftrad muss über einen roten Rückstrahler verfügen. Mit Beiwagen müssen es zwei sein. Zudem ist zu beachten, dass dreieckige Reflektoren nicht an Motorrädern montiert werden dürfen, da diese nur bei Anhängern verwendet werden dürfen.

Seitliche Rückstrahler

Bei Neuzulassung von EURO 4 Motorrädern sind an der Seite gelbe Rückstrahler vorgeschrieben. Zulässig ist dabei die Anbringung eines einzelnen oder eines Paares. Die dreieckige Form ist allerdings nicht erlaubt. Außerdem müssen die Reflektoren mindesten 25 cm und nicht höher als 90 cm über der Fahrbahn angebracht sein.

Zusätzliche Informationen

Nicht vorgeschrieben ist der weiße Suchscheinwerfer, der schwenkbar sein darf, um Objekte wie Wegweiser oder Hausnummern anzuleuchten. Die gelbe Warnblinkanlage ist wie das Mitführen von Warndreieck oder Warnleuchte bei Motorrädern nicht obligatorisch, sie kann aber als zusätzliche Sicherheitstechnik eingebaut sein.

Prüfsiegel und Zulässigkeit

Am Motorrad darf als Beleuchtung nur geprüfte und zugelassene Lichttechnik zum Einsatz kommen, da es sich dabei um genehmigungspflichtige Bauteile handelt. Ein weiteres Prüfsiegel ist ein kleines „e“ samt Länderkennzahl in einem rechteckigen Kasten. Dieses weist nach, dass bei der Herstellung des Bauteils die EG-Richtlinien eingehalten worden sind.

Wer sein Fahrzeug aufmotzen möchte, darf nur zu geprüften Bauteilen greifen. Das gilt auch bei der Beleuchtung am Motorrad. Im Internet gibt es häufig Produkte aus Fernost, welche die europäischen Bestimmungen nicht erfüllen. Werden solche Bauteile montiert, kann unter Umständen die Betriebserlaubnis erlöschen, außerdem gibt es häufig Probleme mit der Versicherung, wenn es zu einem Unfall kam.

LED-Beleuchtung am Motorrad

Grundsätzlich kann am Motorrad die Beleuchtung mittels LED-Technik erfolgen. Hierbei ist aber darauf zu achten, dass die gesetzlichen Regelungen genau eingehalten werden, um nicht die Betriebserlaubnis zu verlieren. Wird die LED-Beleuchtung samt ABE oder ECE-Prüfsiegel verkauft, können Sie das Bauteil entsprechend dem genehmigten Verwendungsbereich verwenden.

Zusammenfassung der Vorschriften für Motorradreflektoren

Die folgende Tabelle fast die wichtigsten Vorschriften für Motorradreflektoren zusammen:

Merkmal Vorschrift
Farbe (hinten) Rot
Farbe (seitlich, EURO 4) Gelb
Form Nicht dreieckig
Anzahl (hinten) Einer (Zwei mit Beiwagen)
Anbauhöhe (seitlich) Mind. 25 cm, max. 90 cm
Pflicht (seitlich) Ja, für EURO 4 Motorräder

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